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1. Einleitung

Impressum 5.20 - Beta-Version

Herausgeber: International Federation for the Economy for the Common Good e.V.

Verantwortlich: Matrix Development Team

Veröffentlichung: 2026-06-25 v0.85

Redakteur:innen Version 5.20: Marta Avesani, Walter Kern, Sabine Lehner, Renata Sommer, Wolfram Sommer.

Frühere Redakteur:innen: Angela Drosg-Plöckinger, Manfred Blachfellner, Monika Culka, Susanna Fieber, Peter Frank, Gerd Hofielen, Lutz Knakrügge, Sigrid Koloo, Carlos Lopez-Monllor, Susanna Mur, Pedro Olazabal, Ulrich Rücker, Karla Schimmel, Regina Sörgel, Lea Strub, Moritz Teriete, Christine Unterrainer, Carlos Adolfo Viale.

Mit Dank an: Christian Felber, Christian Loy, Christian Rüther, Christoph Spahn, Dominik Sennes, Eva Wagner.

Team für Rückmeldungen aus den Berührungsgruppen: Sabine Lehner, Renata Sommer, Carlos Adolfo Viale.

Unser herzlicher Dank gilt allen, die ihre Rückmeldungen und Vorschläge zur Überarbeitung dieses Handbuchs eingebracht haben

Zitierweise: ECOnGOOD Handbook for Organisations – Version 5.20, (2026), Matrix Development Team, International Federation for the Economy for the Common Good e.V

Lizenz: Workbook ECOnGOOD Balance Sheet 5.20 - Beta-Version © 2026 der International Federation for the Economy for the Common Good e.V. ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, besuchen Sie https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

1.1 Abkürzungsverzeichnis und Glossar

Willkommen zur Version 5.2 des Handbuchs zur ECOnGOOD-Bilanz. Bevor Sie beginnen, finden Sie nachfolgend eine Liste von Abkürzungen sowie ein Glossar.

Grundsätzlich wird das von EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) angebotene Glossar für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für dieses Handbuch verwendet. Einige Begriffe werden nachfolgend zusätzliche definiert. Sie ergänzen das ESRS-Glossar.

Maßnahmen und Aktivitäten – Alle Initiativen und Projekte, die eine Organisation durchführt, um sicherzustellen, dass sie ihre definierten Ziele und Zielwerte erreicht. Maßnahmen und Aktivitäten können bereits vollständig umgesetzt, initiiert oder geplant sein.

Aktive Mobilität – Der Sammelbegriff umfasst alle Formen der Fortbewegung, die ganz oder teilweise auf Muskelkraft beruhen; Radfahren und Gehen sind die bekanntesten Beispiele. Der Begriff umfasst auch Mobilitätsformen wie Rollerfahren und Skateboarding, die nicht unmittelbar naheliegen.

  • Bilanzierende Organisation - Diese Begriffe werden verwendet, um die Organisation zu bezeichnen, die dieses Handbuch nutzt, um ihre ECOnGOOD-Bilanz zu erstellen.

Konsens – Entscheidungsansatz, bei dem alle Beteiligten zustimmen müssen, um fortzufahren. Jede Person kann eine Entscheidung blockieren, wenn sie stark widerspricht. Der Ansatz priorisiert Einstimmigkeit und kooperative Übereinkunft. Man beantwortet die Kernfrage „Sind wir uns alle einig?“ mit Ja.

Konsent – Entscheidungsansatz, bei dem eine Entscheidung als „für den Moment gut genug und sicher genug zum Ausprobieren“ akzeptiert wird, auch wenn nicht alle vollständig zustimmen. Kernfrage: „Ist es sicher genug, dass wir mit dem Vorschlag fortfahren und alle bisherigen Einwände enthalten sind?“

Grundlegende menschliche Bedürfnisse – Nach dem Ökonomen und Humanisten Manfred Max-Neef sind grundlegende menschliche Bedürfnisse begrenzt, überschaubar und universell, unabhängig von Kultur, Epoche oder Kontext. Im Gegensatz zu traditionellen Modellen, wie der Bedürfnishierarchie nach Maslow, argumentierte Max-Neef, dass Bedürfnisse nicht hierarchisch, sondern miteinander verknüpft und gleichzeitig wirksam sind. Was sich zwischen Gesellschaften unterscheidet, sind nicht die Bedürfnisse selbst, sondern die Wege (Befriediger), durch die sie erfüllt werden.

Ziel – Allgemeine, mittel- bis langfristige Vorstellung eines zukünftigen Zustands oder gewünschten Ergebnisses, das die Organisation anstrebt, plant und zu erreichen beabsichtigt. Ein Ziel sollte nicht mit einem Zielwert, einer Maßnahme oder einer Aktivität verwechselt werden.

Menschliche Entwicklung – Menschliche Entwicklung bedeutet, Menschen zu befähigen, ein Leben zu führen, das sie wertschätzen, indem ihre Fähigkeiten erweitert, Gleichheit sichergestellt sowie Wohlbefinden und Würde für alle gefördert werden. Das Konzept wurde vom Ökonomen Amartya Sen begründet.

Selbstständig Erwerbstätige ohne Personal, die Arbeitszeit für die Organisation erbringen – Eine Person, die als Freelancer:in unter der Leitung der Organisation tätig ist.

Arbeitskräfte – Umfasst sowohl Arbeitnehmer:innen als auch selbstständig Erwerbstätige ohne Personal, die Arbeitszeit für die Organisation erbringen, unabhängig von der Art des Vertrags.

Systemischer Konsens – Entscheidungsansatz, bei dem anstelle einer Abstimmung über eine Option die Teilnehmenden angeben, wie stark sie Widerstand oder Einwände gegen jede Option haben. Die Option mit dem geringsten Gesamtwiderstand wird gewählt. Der Ansatz verlagert den Fokus von Zustimmung hin zur Minimierung von Einwänden. Kernfrage: „Welche Option verursacht den geringsten Widerstand in der Gruppe?“

Zielwert – Ein präzises, messbares Ergebnis, das eine Organisation innerhalb eines bestimmten Zeitraums als Meilenstein auf dem Weg zu einem übergeordneten und langfristigen Ziel erreichen möchte. Ein Zielwert sollte wie folgt formuliert sein:

Spezifisch – (in Bezug darauf, was erreicht werden soll),

Messbar – (über Kennzahlen),

Attraktiv & Erreichbar – (unter Berücksichtigung von Ressourcen, Zeit und Kompetenzen),

Relevant – (im Einklang mit dem übergeordneten Ziel), und

Zeitgebunden – (mit einer klaren Frist oder einem definierten Zeitrahmen).

Ein Zielwert sollte nicht mit „Maßnahmen und Aktivitäten“ verwechselt werden.

Unternehmen – Begriff, der im VSME-Standard für „Organisation“ verwendet wird. Der Begriff wird ausschließlich in VSME-Datenpunkten genutzt.

  • Purpose - im Buch wird weiterhin das Englische Wort benutzt, auf Deutsch kann es annähernd übersetzt werden mit Organisationszweck, Daseinsberechtigung.

# Glossar

  • WE – WE
  • VZÄ – Vollzeitäquivalent
  • KPI – Key Performance Indicator (Leistungskennzahl)
  • T.T. – zeitlicher Verlauf (Temporal Trend)
  • PDCA – Plan Do Check Act
  • VSME – Freiwilliger Nachhaltigkeits-Standard für kleine und mittlere nicht börsennotierten Unternehmen (Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-Listed Small and Medium Enterprises)

# Abkürzungen

1.2 ECOnGOOD-Matrix und ECOnGOOD-Bericht

Die ECOnGOOD-Matrix ist ein Rahmenwerk mit 20 Themen, das aus der Perspektive organisationaler Prozesse entwickelt wurde und sich an Organisationen richtet, die eine ECOnGOOD-Bilanz erstellen möchten: eine Bewertung der Geschäftstätigkeiten sowie ein praktisches Management-Tool für die organisationale Transformation hin zum Gemeinwohl. Die 20 Themen, die den Zellen der Matrix entsprechen (z. B.: A1), entstehen aus der Schnittmenge von vier Wertegruppen (Spalten) und fünf Berührungsgruppen (Zeilen). Jedes Thema besteht aus mehreren Unterthemen, sogenannten Aspekten (z. B.: A1.1). Aspekte können positiv sein, wenn sie einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl leisten, oder negativ, wenn sie die finalen ECOnGOOD-Punkte negativ beeinflussen.

Matrix der Gemeinwohlökonomie - v. 5.2
Werte
Berührungsgruppen
1
Menschenwürde
2
Solidarität und soziale Gerechtigkeit
3
Ökologische Verantwortung
4
Transparenz und Mitentscheidung
A
Lieferant:innen
A1
Menschenwürde entlang der gesamten Lieferkette
A2
Solidarität und soziale Gerechtigkeit entlang der Lieferkette
A3
Ökologische Verantwortung entlang der Lieferkette
A4
Transparenz und Mitentscheidung entlang der Lieferkette
B
Eigentümer:innen und Finanzpartner:innen
B1
Ethische Haltung in Bezug auf finanzielle Ressourcen
B2
Ethischer Umgang mit erwirtschafteten Mitteln
B3
Verwendung der Erträge im Hinblick auf soziale und ökologische Auswirkungen
B4
Eigentum und Mitentscheidung
C
Arbeitskräfte
C1
Menschenwürde am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld
C2
Gestaltung fairer und gerechter Arbeitsvereinbarungen
C3
Umweltfreundliches Verhalten der Arbeitskräfte
C4
Mitentscheidung und Transparenz innerhalb der Organisation
D
Kund:innen und andere Organisationen
D1
Ethische Kundenbeziehungen
D2
Kooperation und Solidarität mit anderen Organisationen
D3
Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen während der Nutzung und am Ende des Lebenszyklus
D4
Kund:innenbeteiligung und Produkttransparenz
E
Lokale und globale Gemeinschaft sowie Ökosysteme
E1
Zweck der Produkte und Dienstleistungen und ihr Beitrag zur ethischen und gemeinschaftlichen Entwicklung sowie zu gesunden Ökosystemen
E2
Beitrag zur Gemeinschaft
E3
Reduktion ökologischer Auswirkungen
E4
Transparenz und Mitentscheidung bzgl. indirekten Stakeholdern

Dieses Handbuch ermöglicht es Organisationen, die ECOnGOOD-Bilanz zu verstehen, zu bewerten und vorzubereiten. Es enthält alle notwendigen Informationen, um die Themen und Aspekte der ECOnGOOD-Matrix zu verstehen. Es richtet sich an Organisationen, Berater:innen und Auditor:innen, aber auch an alle Personen, die ihr Verständnis der Gemeinwohl-Ökonomie in der Anwendung auf Organisationen vertiefen möchten.

Für jede Berührungsgruppe (Zeile) bietet das Handbuch eine kurze Einführung sowie Berichtsfragen und Verifizierungsindikatoren, die Organisationen dabei unterstützen, kontextuelle und allgemeine Informationen zur jeweiligen Berührungsgruppe bereitzustellen. Die gesammelten Informationen können aus der Perspektive der einzelnen Werte analysiert werden. Dieser Abschnitt hilft dabei, Wiederholungen in den Themen und Aspekten zu reduzieren.

Für jedes Thema (Zelle) stellt das Handbuch eine kurze Einführung, eine Liste von Verhaltensweisen bereit, die typisch für eine gemeinwohl-orientierte Organisation in Bezug auf dieses Thema sind („Eine ECOnGOOD-Organisation …“), sowie einige „Einstiegsfragen“, die die interne Reflexion und Diskussion unterstützen sollen.

Für jeden Aspekt (Unterthema) bietet das Handbuch eine kurze Einführung, eine Liste von Berichtsfragen zur Unterstützung der narrativen Berichterstattung, eine Liste von Verifizierungsindikatoren, die der Organisation helfen, das richtige Bewertungsniveau zu identifizieren und dieses mit fakten- und zahlenbasierter Evidenz zu belegen, die Bewertungsstufen zur Anleitung der Selbstevaluierung und ihrer externen Validierung sowie Hinweise zur „Anleitung zu Indikatoren und Bewertung“, die die Bewertungsphase unterstützen.

Das Hauptziel einer ECOnGOOD-Bilanz besteht darin, den Beitrag einer Organisation zum Gemeinwohl zu bewerten, indem ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen analysiert werden und die Organisation dabei zu unterstützen, innerhalb ihres Einflussbereichs Maßnahmen zu setzen, um den Beitrag zum Gemeinwohl zu erhöhen und gleichzeitig ihre eigene Resilienz und Strategie zu stärken. Dieser Prozess fördert die Reflexion wertebasierter unternehmerischer Entscheidungen und unterstützt den Transformationsprozess der Organisation durch praxisorientierte Organisationsentwicklung. Das übergeordnete Ziel ist es, eine Gemeinwohl-Orientierung zu fördern und die Wirtschaft zu transformieren.

Für die ECOnGOOD-Bewegung sind Geld und Finanzmittel lediglich Mittel zum Zweck. Das Ziel ist das Gemeinwohl. Aus diesem Grund lädt das Rahmenwerk der ECOnGOOD-Matrix auch zu grundlegenden Offenlegungen über die finanziellen Auswirkungen sozialer und ökologischer Themen einer Organisation ein, unter anderem durch Fragen und Indikatoren zur Risikoanalyse.

Eine ECOnGOOD-Bilanz besteht aus einem ECOnGOOD-Bericht und einem Testat.

Der ECOnGOOD-Bericht enthält eine narrative und datenbasierte Beschreibung, wie die Aktivitäten der Organisation mit jedem der 20 ECOnGOOD-Themen in Beziehung stehen, indem die Berichtsfragen beantwortet und die Organisation anhand der in diesem Handbuch dargestellten Verifizierungsindikatoren bewertet wird. Dadurch wird sichtbar, wie weit die einzelnen Werte innerhalb der Organisation gelebt werden sind.

Das ECOnGOOD-Testat dokumentiert die Bewertung jedes Aspekts, weist eine Gesamtpunktezahl (ECOnGOOD-Punkte) aus und stellt die Ergebnisse im Layout der Matrix dar. Ein ECOnGOOD-Testat wird von einer zertifizierten Auditorin bzw. einem zertifizierten Auditor vergeben.

ECOnGOOD-Berichte können erstellt werden, indem die Online-Version dieses Handbuchs in der Version der Berichtsvorlage heruntergeladen wird. Die Gemeinwohl-Punkte können mithilfe des Online-E-Kalkulators unter https://balance-sheet.econgood.org/ berechnet werden.

1.3 Arten der ECOnGOOD-Bilanz

Es gibt zwei Arten der ECOnGOOD-Bilanz:

  • Nur ECOnGOOD-Bilanz. Diese Option richtet sich an Organisationen, die an wertebasierter Berichterstattung interessiert sind. Sie ist ein strategisches und transformatives Instrument, das Organisationen in Richtung Gemeinwohl ausrichtet. Diese Option deckt den VSME-Standard nicht vollständig ab. Sie umfasst nur jene VSME-Indikatoren, die die Transformation einer Organisation unterstützen. Jeder Aspekt der Matrix zeigt die ihm zugeordneten VSME-Indikatoren. Alle Indikatoren im Abschnitt „VSME-relevante Indikatoren“ sind zu berichten, um die ECOnGOOD-Bilanz zu vervollständigen. Wird die Option „Nur ECOnGOOD-Bilanz“ gewählt, werden diese Indikatoren angezeigt. Zusätzlich können Anwender:innen ausschließlich verpflichtende Datenpunkte auswählen – „shall“ (ECOnGOOD-Bilanz und VSME sind in dieser Kategorisierung aufeinander abgestimmt).
  • ECOnGOOD-Bilanz + VSME. Diese Option richtet sich an Organisationen, die ihren Interessent:innen Nachhaltigkeitsinformationen gemäß dem freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen, der von EFRAG entwickelt und von der Europäischen Kommission angenommen wurde (VSME), zur Verfügung stellen möchten und sich gleichzeitig strategisch in Richtung Gemeinwohl transformieren wollen. Organisationen, die diese Option wählen, sind angehalten, zusätzlich die „Extra-VSME“-Datenpunkte offenzulegen. Dabei handelt es sich um VSME-Datenpunkte, die unter der Option „Nur ECOnGOOD-Bilanz“ nicht erforderlich sind. Diese sind in einem eigenen Abschnitt innerhalb jedes Matrix-Aspekts enthalten, um die Vollständigkeit der VSME-Berichterstattung sicherzustellen. Die Auswahl dieser Option bedeutet, dass die originalen Berichtsfragen und Verifizierungsindikatoren der ECOnGOOD-Bilanz sowie die „VSME-relevanten Indikatoren“ und die „Extra-VSME“-Datenpunkte angezeigt werden. Zusätzlich können Anwender:innen das "Basic-" oder "Comprehensive"-Modul des VSME für die Anzeige auswählen. Diese Option ermöglicht eine vollständige Abdeckung des VSME-Standards, während gleichzeitig der wertebasierte Ansatz des ECOnGOOD-Rahmenwerks als strategische Grundlage für die organisatorische Transformation genutzt wird.

Falls die Option „ECOnGOOD-Bilanz + VSME“ gewählt wird:

  • Alle mit „VSME“ gekennzeichneten Datenpunkte sind zu berücksichtigen, wobei Nicht-Anwendbarkeit und Auslassungen stets möglich sind, sofern diese begründet werden.
  • Die Anwenderin bzw. der Anwender hat den Euro als Währung für die Berichterstattung zu verwenden.
  • Die Organisation hat zwischen dem "Basic"- oder dem "Comprehensive"-Modul zu wählen. Das "Basic"-Modul ist der Zielansatz für Kleinstunternehmen (die nicht mehr als zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten: i. 450.000 € Bilanzsumme; ii. 900.000 € Nettoumsatz; iii. durchschnittlich 10 Beschäftigte) und stellt eine Mindestanforderung sowie eine Voraussetzung für die Anwendung des "Comprehensive"-Moduls dar.

Durch die Nutzung des Online-ECOnGOOD-HTML-Handbuchs kann ausgewählt werden, welche Art der Berichterstattung zur Anzeige und zum Download bereitgestellt werden soll.

Alle ECOnGOOD-Bilanzen, die mit Audit oder Peer-Evaluierung abgeschlossen wurden, werden in der ECOnGOOD-Datenbank veröffentlicht und sind öffentlich zugänglich. Die bilanzierende Organisation veröffentlicht die ECOnGOOD-Bilanz auf ihrer Website.

1.4 Erstellung eines Berichts

Um den ECOnGOOD-Bericht zu erstellen, sollte die Organisation die im Handbuch enthaltenen Berichtsfragen, Verifizierungsindikatoren und VSME-relevanten Datenpunkte beantworten.

Berichtsfragen dienen dazu, die narrative Beschreibung des Kontexts und des Managementansatzes zu leiten, indem Richtlinien, Maßnahmen, Aktivitäten sowie zukünftige Ziele und Zielwerte für jeden Aspekt offengelegt werden.

Verifizierungsindikatoren sind konkrete Fakten und Kennzahlen, die dazu dienen, die Wirksamkeit einer am Gemeinwohl orientierten Transformation nachzuweisen.

Richtlinien können insbesondere im Fall von Kleinstorganisationen auch mündlich vorliegen, da deren Organisationskultur häufig nicht auf schriftlicher Dokumentation basiert.

Das Handbuch stellt eine Vielzahl von Berichtsfragen und Verifizierungsindikatoren bereit, um bei möglichst vielen Organisationen – unabhängig von Größe, Branche und geografischem Kontext – eine tiefgehende transformative Reflexion und Bewertung anzuregen. Das bedeutet, dass nicht erwartet wird, dass jede Organisation alle Datenpunkte beantwortet. Datenpunkte sind mit „shall“, „may“ oder „if“ gekennzeichnet.

„Shall“-Datenpunkte sind immer zu beantworten. Ist dies nicht möglich, ist das Prinzip „comply or explain“ anzuwenden, unter Verwendung der bereitgestellten „Datenpunktliste“.

„May“-Datenpunkte sind optional. Eine Auswahl nach Relevanz – abhängig von Größe, Branche, geografischem Kontext und allgemein von der Risikobewertung – ist möglich und ausdrücklich erwünscht. Da sie vollständig optional sind, findet das Prinzip „comply or explain“ hier keine Anwendung.

„If“-Datenpunkte sind nur in bestimmten Fällen verpflichtend, beispielsweise ab einem bestimmten Bewertungsniveau, bei Anwendbarkeit oder oberhalb einer bestimmten Größenschwelle. Ist ein „If“-Datenpunkt anwendbar, ist – wie bei „Shall“-Indikatoren – das Prinzip „comply or explain“ anzuwenden. In allen anderen Fällen entsprechen „If“-Datenpunkte den „May“-Indikatoren.

Kleinst- und kleine Organisationen verfügen häufig nicht über umfangreiche schriftliche Richtlinien oder Verfahren oder führen keine systematischen, dokumentierten Pilotprojekte oder Plan-Do-Check-Act-Zyklen durch. Für diese Anwender:innen ist es ausreichend, zu beschreiben, wie die jeweiligen Aspekte adressiert werden. Zudem fehlen diesen Organisationstypen oft die Ressourcen, um für jedes Thema der ECOnGOOD-Matrix Ziele und Zielwerte festzulegen. Der Ansatz besteht hier nicht darin, alle Themen mit Zielen und Zielwerten abzudecken, sondern den Transformationsprozess zu starten und die relevantesten Themen zu priorisieren. Zudem können sie sich dafür entscheiden, sich ausschließlich auf „Shall“- und „If“-Fragen zu konzentrieren.

Um den Bericht schlanker zu halten, ist es nicht erforderlich, Gründe für Auslassungen, Nicht-Anwendbarkeit oder Nicht-Relevanz im narrativen Bericht zu erläutern. Es genügt daher, die jeweilige Frage oder den Indikator zu überspringen, wenn die Organisation sie nicht beantworten möchte oder muss. Die „ECOnGOOD-Datenpunktliste“ ist zu verwenden, um Gründe für Auslassungen oder sonstige Anmerkungen festzuhalten. Dieses Dokument ist sowohl intern als abschließende Checkliste als auch für ECOnGOOD-Auditor:innen und für Anwender:innen der Option "Gemeinwohl-Bilanz + VSME" hilfreich. Der VSME verlangt, dass Organisationen jede Auslassung klassifizierter oder sensibler Informationen angeben. Sind für Verifizierungsindikatoren keine Daten verfügbar, können andere geeignete Indikatoren verwendet werden; der Grund für deren Verwendung ist zu erläutern.

Zusätzlich zu den Verifizierungsindikatoren entscheidet die Organisation selbst, welche Inhalte sie aufnimmt und wie detailliert diese dargestellt werden. Die Darstellung sollte jedoch – wo immer möglich – klar und umfassend unter Anwendung der SMART-Prinzipien (spezifisch, messbar, attraktiv/ausführbar, realistisch und terminiert/zeitgebunden) erfolgen, um die nachfolgende Prüfung des Berichts zu erleichtern. Grundsätzlich hat die Organisation Informationen bereitzustellen, die relevant, sachgerecht, vergleichbar, verständlich und überprüfbar sind. Jede Anwenderin und jeder Anwender kann frei wählen, in welcher Währung finanzielle Angaben gemacht werden. Da die Gewichtung im E-Kalkulator jedoch auf einigen in Euro ausgedrückten Indikatoren basiert, sollten Organisationen, die in anderen Währungen berichten, die relevanten E-Kalkulator-Indikatoren in Euro umrechnen. Dies sollte unter Verwendung des durchschnittlichen Wechselkurses über den Berichtszeitraum erfolgen.

Manche Verifizierungsindikatoren werden in Form von Trends abgefragt. In diesem Fall sind die Indikatoren mit der Abkürzung „T.T.“ gekennzeichnet, die für „Temporal Trend“ steht. Für alle Gemeinwohl-Bilanzen nach der ersten sind zeitliche Trends ab dem Jahr zu berichten, in dem der jeweilige Datenpunkt erstmals verfügbar ist (also ab dem ersten Jahr der Datenverfügbarkeit, auch wenn dieses vor dem ersten Berichtsjahr liegt). Trends sind für VSME-Indikatoren (bei Gemeinwohl-Bilanz mit VSME-Berichtsoption), für Ergebnis- bzw. Wirkungsindikatoren (also Indikatoren zur Bewertung tatsächlicher Transformation oder positiver Veränderungen) zu verwenden und werden für alle relevanten Indikatoren empfohlen.

Auditor:innen stellen sicher, dass die Qualitätsstandards der Berichte eingehalten werden und die Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Sie können zudem detailliertere Informationen anfordern.

Das ECOnGOOD-Audit bzw. die Peer-Evaluierung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Eine jährliche ECOnGOOD-Berichterstattung wird jedoch ausdrücklich empfohlen, um der Transformation ein angemessenes Tempo zu geben und sie mit den üblichen Management-Zyklen von Organisationen in Einklang zu bringen. Wird eine jährliche Berichterstattung gewählt, kann das ECOnGOOD-Audit alle zwei Jahre durchgeführt werden. Der Bericht für das Jahr ohne Audit kann in Form eines Delta-Berichts veröffentlicht werden, der sich ausschließlich auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum konzentriert. Für Organisationen, die VSME-konform berichten möchten, ist es ausreichend, die VSME-Indikatoren jährlich zu berichten; auch in diesem Fall wird jedoch ein jährlicher ECOnGOOD-Bericht empfohlen.

Bilanzierende Organisationen können zudem ein „Delta-Audit“ beantragen. In diesem Fall erhält die Organisation die Möglichkeit, Änderungen im aktuellen Bericht im Vergleich zum vorherigen Bericht zu kennzeichnen und dadurch den Prüfaufwand zu reduzieren. Dennoch ist am Ende weiterhin ein vollständiger Bericht zu veröffentlichen.

Sowohl ein Delta-Bericht als auch ein Delta-Audit sind ausschließlich innerhalb derselben Matrix-Version möglich.

Die Organisation sollte entscheiden, ob sie nach Kalenderjahr oder Geschäftsjahr berichtet. Die offengelegten Informationen sollten mit dem Jahresabschluss konsistent sein und so aufbereitet werden, dass Querverweise leicht möglich sind.

Die ECOnGOOD-Bilanz wird in der Regel auf Einzelbasis erstellt. Eine konsolidierte Version kann jedoch in Betracht gezogen werden, wenn die berichtende Organisation über zentralisierte Prozesse im Personalmanagement, in der Beschaffung, in der Finanzplanung und in manchen Fällen auch im Kundenservice verfügt. Dies ist jedoch im Einzelfall mit der bzw. dem zuständigen ECOnGOOD-Auditor:in abzustimmen.

1.5 Wirkung auf das Gemeinwohl bewerten

Ziel der Bewertung ist es, die Auswirkungen der Aktivitäten einer Organisation auf das Gemeinwohl zu beurteilen. Im Rahmen dieses Prozesses verortet sich die Organisation auf einer Skala von "Basislinie" bis "Vorbildlich". Dies ist jedoch nicht als Messung im engeren Sinn gedacht, sondern vielmehr als ein Ansatz, Gemeinwohl-Werte zu nutzen, um die Aktivitäten einer Organisation sowie deren Auswirkungen auf jede der Berührungsgruppen der Matrix zu bewerten.

Die Bewertung erfolgt für jeden Aspekt gemäß dem Abschnitt „Bewertungsstufen“, der in jedem Aspekt vorgeschlagen wird. Die Bewertungsstufen umfassen fünf Ebenen: Basislinie, Erste Schritte, Fortgeschritten, Erfahren und Vorbildlich. Die Kriterien für jede Stufe werden aspektbezogen beschrieben und basieren zugleich auf allgemeinen Bewertungsstufen, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den aspekt-spezifischen Bewertungsstufen und den allgemeinen Bewertungsstufen haben letztere Vorrang.

Umfang des EinsatzesRichtlinienMaßnahmenZieleDaten und TrendsWirkungs-indikatorenGesetze
VorbildlichLeuchturm und Bühne - Gute Ergebnisse und Wirkung, guter beitrag zum GemeinwohlFür die gesammte Organisation, langfristig, in die Governance integriert und in die täglichen Handlungen einfließend. Effektive Resultate. Kann visionär und innovativ sein. Vermittlungen bewährter Verfahren zu anderen OrganisationenWirksame Maßnahmen, die sich in positiven Trends wiederspiegelnMindestens 3 Zyklen lang überwacht und bewertet (PDCA oder Jahre). Wirksame Maßnahmen, die sich in positiven Trends wiederspiegeln.Darüber hinausgehend
ErfahrenGute systematische AktionenSystematischer Ansatz mit PDCA-ZyklenSystematische Projekte, Aktionen oder Initiativen mit PDCA-ZyklenFür die gesamte Organisation, mittelfristigSystematisches Monitoring für mindestens 3 Zyklen überwacht (PDCA oder Jahre)Spezifische Wirkungsindikatoren werden gemessen und überwacht
FortgeschrittenAktiv werdenPläne und Pilotrichtlinien (für bestimmte Teams / Einheiten oder zeitlich begrenzt)Pläne und Pilotprojekte, Maßnahmen oder Initiativen (für bestimmte Teams / Einheiten oder für zeitlich begrenzt)Für manche Bereiche. KurzfristigZu erhebende Daten und ein Überwachungssystem wurden definiertSpezifische Wirkungsindikatoren werden definiert
Erste SchritteGuter WilleSammeln von Informationen und Daten zur Selbstbewertung der Auswirkungen. Recherche zu Best Practices. Erste Überlegungen zu Analysen, Plänen und Entwicklungen.Einhaltung der Gesetze
BasislinieBusiness as usualNicht verfügbar / Keine konkreten Maßnahmen
NegativSchäden am GemeinwohlRichtlinien, die das Gemeinwohl untergrabenPassive oder aktive Schädigung / / / Nicht-Einhaltung der Gesetze

Für alle Aspekte ist eine Basislinie definiert, die das „Business as usual“ beschreibt, wenn ein Thema nicht reflektiert wird. Der Bewertungsprozess stützt sich auf Berichtsfragen und Verifizierungsindikatoren. Darüber hinaus bietet der Abschnitt „Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung“ innerhalb jedes Aspekts weitere Informationen sowie Interpretationshilfen zur Unterstützung des Bewertungsprozesses.

Die Zuordnung zu einer Bewertungsstufe setzt voraus, dass alle relevanten Informationen und Indikatoren berücksichtigt und in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Jede Stufe baut auf der vorhergehenden auf. Das Erreichen der vorherigen Stufe ist Voraussetzung für die nächsthöhere. Um beispielsweise die Stufe „Erfahren“ zu erreichen, müssen alle Kriterien der Stufe „Fortgeschritten“ erfüllt sein. Diese Regel ist jedoch pragmatisch auszulegen. Geringfügige Abweichungen führen nicht zwingend zu einer Herabstufung. Jede Bewertungsstufe wird mit einer Punktzahl versehen, abhängig davon, wie stark das jeweilige Thema innerhalb der Organisation am Gemeinwohl ausgerichtet ist und in welchem Ausmaß die Kriterien der jeweiligen Stufe erfüllt sind.

BewertungsstufeErgebnis
Vorbildlich7-10
Erfahren4-6
Fortgeschritten2-3
Erste Schritte1
Basislinie0

Jeder Aspekt wird auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet und entsprechend seiner relativen Bedeutung innerhalb eines Themas gewichtet (niedrig/mittel/hoch/sehr hoch).

Die Punkte werden mithilfe des E-Kalkulators erfasst. Dabei handelt es sich um eine einfache, automatisierte Aggregation aller Punktzahlen der einzelnen Aspekte unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung. Je wichtiger ein Aspekt für das Gemeinwohl ist, desto höher ist sein Gesamtwert innerhalb des jeweiligen Themas. Der Gesamtwert eines positiven Aspekts wird auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet. Der maximale Wert für einen Negativaspekt beträgt -200.

Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der gewichteten Summe der Einzelwerte aller Themen.

Die ECOnGOOD-Matrix ermöglicht ein gewisses Maß an Flexibilität, sodass Organisationen ihren eigenen Beitrag zu ihrer fortlaufenden Entwicklung leisten können. Organisationen werden ermutigt, eigene Wege und Mittel zur Umsetzung der ECOnGOOD-Werte zu identifizieren. Die Matrix bietet hierfür konkrete Leitlinien für alle Themen und Aspekte. Dazu gehören klare Zielsetzungen (z. B. „konsensuale Entscheidungsfindung innerhalb der Organisation“) sowie Beispiele für deren Umsetzung (z. B. „systemischer Konsens“). Gleichzeitig ist es Organisationen möglich, eigene, vergleichbare Umsetzungsschritte zu entwickeln. Auf diese Weise erhalten Organisationen Gestaltungsspielraum. ECOnGOOD-Auditor:innen erhalten einen angemessenen Ermessensspielraum im Bewertungsprozess.

1.6 Vergabe von ECOnGOOD-Punkten

Zusätzlich zur Bewertung jedes einzelnen Themas wird eine Gesamtbewertung vorgenommen, indem ECOnGOOD-Punkte vergeben werden. Diese ECOnGOOD-Punkte können künftig im Hinblick auf rechtliche Konsequenzen sowie auf Vorteile, die sich aus der Veröffentlichung einer geprüften ECOnGOOD-Bilanz ergeben, von Bedeutung sein. Die maximal erreichbare Anzahl an ECOnGOOD-Punkten beträgt 1.000; der Mindestwert ist eine negative Gesamtpunktzahl von -3.600. Die ECOnGOOD-Bilanz wurde für Organisationen aller Branchen, Größen und Rechtsformen entwickelt – von Non-Profit-Organisationen und kleinen sowie mittleren Familienbetrieben bis hin zu börsennotierten Organisationen und akademischen Institutionen. Diese Organisationen nehmen sehr unterschiedliche Rollen innerhalb der Gesellschaft ein, weshalb sich auch das Potenzial und die tatsächlichen Auswirkungen ihrer jeweiligen Aktivitäten unterscheiden. Eine variable Gewichtung der Themen trägt diesen Unterschieden hinsichtlich Branche, Wirkungsbereich und Größe der Organisationen Rechnung.

Als Ausgangspunkt wird jedem der 20 Themen eine identische Punktezahl von jeweils 50 Punkten zugewiesen. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl passt der E-Kalkulator die Gewichtung jedes Themas anhand der folgenden Faktoren an:

  • Die Größe der Organisation.
  • Finanzströme zu und von Lieferant:innen, Investor:innen und Mitarbeitenden.
  • Die sozialen Auswirkungen der eingesetzten Rohstoffe in deren Herkunftsländern.
  • Die Branche sowie deren damit verbundene ökologische und soziale Auswirkungen.

Die insgesamt zu vergebende Punktzahl bleibt unverändert, jedoch wird die Gewichtung der einzelnen Themen entsprechend ihrer Relevanz für die jeweilige Organisation angepasst. Eine detaillierte Erläuterung zur Funktionsweise des Gewichtungssystems findet sich in diesem Dokument.

1.7 Neue Funktionen der Matrix 5.2

Berichte und Bewertungen, die mit Version 4.1 oder früheren Versionen der Matrix erstellt wurden, sind hinsichtlich der ECOnGOOD-Punktzahl nicht vergleichbar. Die Änderungen in der Matrix-Version 5.2 sind so konzipiert, dass sie im Vergleich zu den Matrix-Versionen 5.0 und 5.1 nur geringe Auswirkungen auf die Bewertung haben. Dennoch können geringfügige Änderungen in der Endbewertung auftreten, da Fragen und Indikatoren klarer formuliert sind und sich dadurch auch die Bewertung verändern kann.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der wesentlichen Änderungen in Matrix 5.2:

  • 2 Arten der Berichterstattung: „Nur ECOnGOOD-Bilanz“ und „ECOnGOOD-Bilanz+VSME“.
  • Zur Standardisierung bietet diese Version der Matrix eine vollständige Angleichung an den VSME-Standard (aus diesem Grund wird für VSME-Datenpunkte der Begriff „Undertaking“ verwendet, während im Handbuch üblicherweise der Begriff „Organisation“ genutzt wird). Dementsprechend werden alle vom VSME adressierten Datenpunkte so dargestellt, wie sie von EFRAG entwickelt wurden. Ursprüngliche ECOnGOOD-Datenpunkte mit vergleichbarem Inhalt wurden entfernt. Für weitere Details wird auf den Abschnitt zu den Berichtsoptionen verwiesen.
  • Die bisherigen Berichts-Vorlagen und die Datenpunkte des E-Kalkulators sind vollständig in das Handbuch integriert, sodass alle Inhalte an einem Ort verfügbar sind.
  • Die bisherigen Voll- und Kompaktversionen wurden zugunsten der Kennzeichnungen „Shall“/„May“/„If“ aufgegeben, die nun sowohl für Berichtsfragen als auch für Verifizierungsindikatoren angewendet werden.
  • Das digitale Online-Handbuch enthält Filter für die Berichtsoptionen „Nur ECOnGOOD-Bilanz“ oder „ECOnGOOD-Bilanz+VSME“, für VSME-Datenpunkte ("Basic"- oder Comprehensive"-Modul) sowie für „Shall“/„May“/„If“-Datenpunkte.
  • Die Bewertungsstufen wurden weiterentwickelt, indem eine allgemeine einleitende Übersicht zur zugrunde liegenden Logik ergänzt und die aspekt-spezifischen Beschreibungen überarbeitet wurden. Zudem wurden gezielte Anpassungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Basislinie stets anwendbar ist und auch die Stufe „Exzellent“ klarer definiert ist.
  • Um Wiederholungen zu reduzieren, wurde für jede Berührungsgruppe eine Einführung ergänzt, die Fragen und Indikatoren enthält, die für die Kontextualisierung der gesamten Zeile hilfreich sind.
  • Ein Abschnitt „Berichtseinleitung“ wurde geschaffen, der allgemeine Fakten und Kennzahlen, die Methodik, die Testierung sowie eine Tabelle mit priorisierten Zielen und Zielwerten enthält.
  • Vom VSME inspirierte Fragen zum Managementansatz wurden konsistent in allen Aspekten umgesetzt, um über Richtlinien, Praktiken, umgesetzte Maßnahmen sowie zukünftige Ziele und Zielwerte zu berichten.
  • Um die ECOnGOOD-Bilanz stärker transformativ auszurichten, wurden für ausgewählte Indikatoren zeitliche Entwicklungen (T.T.) eingeführt sowie in den allgemeinen Beschreibungen der Bewertungsstufen für die höchsten Stufen ergänzt; zusätzlich wurde in der Berichtseinleitung eine Tabelle mit priorisierten Zielen und Zielwerten aufgenommen.
  • Es ist nun möglich, in jeder beliebigen Währungseinheit zu berichten; eine Berichterstattung in Euro ist nicht mehr verpflichtend.
  • Ein abschließendes „ECOnGOOD-Datenpunktliste“ (Checkliste) ermöglicht es, beantwortete Datenpunkte schnell und einfach zu überblicken und Erläuterungen zu Abweichungen von einzelnen Datenpunkten festzuhalten.

1.8 ECOnGOOD-Label

Das ECOnGOOD-Label ist ein umfassendes Siegel zur Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen der Tätigkeiten, des Managements und der Lieferketten einer Organisation und bietet eine transparente Bewertung auf Grundlage der ECOnGOOD-Matrix. Es stellt klare, evidenzbasierte Informationen bereit und ermöglicht Echtzeit-Transparenz über einen QR-Code, der mit dem ECOnGOOD-Bericht und dem Ergebnis der Organisation verknüpft ist.

Es gelten folgende Kriterien für die Vergabe:

  • Vollständige Zahlung der Mitgliedsbeiträge (oder eines gleichwertigen Beitrags) an eine nationale oder regionale ECOnGOOD-Vereinigung.
  • Besitz eines gültigen Testat (nicht älter als zwei Jahre).
  • Erstellung einer ECOnGOOD-Bilanz mit einem geprüften positiven Ergebnis.
  • Registrierung in der ECOnGOOD-Audit-Datenbank.
  • Einhaltung aller Veröffentlichungsanforderungen, einschließlich der Veröffentlichung der ECOnGOOD-Bilanz auf der Website der Organisation.
  • Gültigkeit des Vertrags zwischen der Organisation und der International Federation for the Economy for the Common Good e.V.

Durch die Erfüllung dieser Anforderungen und die Nutzung des ECOnGOOD-Labels zeigen Organisationen ihr Engagement für nachhaltige und ethische Praktiken und ermöglichen es Konsument:innen, Investor:innen und politischen Entscheidungsträger:innen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die verantwortungsvolle Geschäftsmodelle unterstützen.



2. Berührungsgruppen

A. Lieferant:innen

Diese Gruppe umfasst Einzelpersonen, Organisationen und Unternehmen, die direkt an die Organisation liefern, sowie indirekte Lieferant:innen, d. h. die gesamte Lieferkette. Alle von anderen bezogenen Produkte und Dienstleistungen werden bewertet. Jede Organisation kann bei ihren Beschaffungsentscheidungen Mitverantwortung für ihre Lieferant:innen übernehmen, beispielsweise durch die Auswahl der Lieferant:innen, durch vertragliche Vereinbarungen und durch einen gewissen Einfluss auf ihre Geschäftspartner:innen.

Wie diese geteilte Verantwortung in der Praxis umgesetzt wird, hängt vom Kräfteverhältnis im Markt sowie von der Distanz zwischen dem jeweiligen Glied der Lieferkette und der Organisation ab. Besonders bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen, die für die Organisation einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben, mengenmäßig bedeutend sind oder Hochrisikokomponenten für die Produkte und/oder Dienstleistungen der Organisation darstellen, ist es wichtig, die Beschaffungsprozesse entlang der gesamten Lieferkette besonders aufmerksam zu gestalten.

Eine Liste der wichtigsten Lieferant:innen einer Organisation sowie der von ihnen bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen kann hierfür als Orientierung dienen. Als wichtige Lieferant:innen gelten jene, die zusammen etwa 80 % des Einkaufsvolumens liefern oder – falls Mengenangaben nicht verfügbar sind – 80 % der Beschaffungskosten verursachen. Produkte und Branchen mit sozialen oder ökologischen Auswirkungen (potenziell oder tatsächlich) sollten auch dann sorgfältig geprüft werden, wenn das jeweilige Einkaufsvolumen gering ist.

B. Eigentümer:innen und Finanzpartner:innen

Verschiedene Arten von Organisationen haben rechtlich unterschiedliche Eigentumsformen. Das Eigentum an Vermögenswerten ist mit Eigentumsrechten und Entscheidungsbefugnissen verbunden. Diese sind durch Verfassungsrecht, Privatrecht und öffentliches Recht geschützt und begrenzt. Damit sind stets auch Formen von Verantwortung und Haftung verknüpft. In der Wirtschaft liegt Privateigentum von Einzelpersonen häufig in Form von Alleineigentum, als persönliche:r Gesellschafter:in oder als Aktionär:in einer Kapitalgesellschaft vor. Geschäftsführungen oder Vorstände übernehmen dabei die Eigentumsfunktionen, begleitet von Aufsichtsorganen. Vergleichbare Strukturen finden sich in Vereinen, Körperschaften mit Selbstverwaltung, Genossenschaften, Formen des Verantwortungseigentums sowie in Organisationenim Eigentum von Mitarbeitenden. Diese Vertreter:innen sind verpflichtet, zum Wohl der Organisationen zu handeln, wobei die Interessen der Anteilseigner, die durch Satzungen oder Aufsichtsorgane auferlegten Beschränkungen sowie die Beschlüsse von General- oder Mitgliederversammlungen zu berücksichtigen sind. Unter bestimmten Umständen kann auch persönliche Haftung entstehen.

Als Finanzpartner:innen betrachten wir alle Akteur:innen des Finanzmarkts, die Finanzierungen und/oder Finanzdienstleistungen bereitstellen, unabhängig von der Art der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Die Art des Produkts wird hier bewusst nicht berücksichtigt, um Doppelzählungen zu vermeiden. Darüber hinaus stehen die meisten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung oder der Verwendung von Finanzmitteln und unterliegen den besonderen Rahmenbedingungen des Finanzmarkts.

C. Arbeitskräfte

Die Berührungsgruppe C umfasst alle Personen, die wesentliche Aufgaben für die Organisation übernehmen, in ihre regionalen, organisationalen oder sozialen Strukturen eingebunden sind und auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Personen, mit denen die Organisation in einem Arbeitsverhältnis steht.
  • Personen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten für die Organisation tätig waren.
  • Personen, die mindestens vier Stunden pro Woche für die Organisation gearbeitet haben.
  • Personen, denen Aufgaben zugewiesen sind, die regelmäßig und wiederkehrend ausgeführt werden (z. B. jeden Sommer).

In Bezug auf externes Personal ist zu unterscheiden, ob die Organisation eine Dienstleistung einkauft oder Arbeitszeit einkauft. Ersteres fällt unter die Berührungsgruppe A (Lieferant:innen), Letzteres unter die Berührungsgruppe C. Subunternehmer:innen, die als Personal eingesetzt werden und für und mit der Organisation sowie den Kolleg:innen arbeiten, sind als internes Personal zu behandeln, sofern eines der genannten Kriterien zutrifft.

D. Kund:innen und andere Organisationen

Die Kund:innen gehören zu den Zielgruppe eines Unternehmens oder einer Organisation, die deren Produkte und Dienstleistungen kauft oder nutzt. Dazu zählen beispielsweise Abnehmer:innen von Produkten und Dienstleistungen, Vertriebspartner:innen, Organisationen, die das Produkt oder die Dienstleistung der Organisation einsetzen, sowie Auftragnehmer:innen.

Andere Organisationen („Mitbewerb“) sind Organisationen, die möglicherweise dieselbe (regionale) Zielgruppe haben und ein vergleichbares Produkt oder eine vergleichbare Dienstleistung anbieten. Auch das Verhalten einer Organisation gegenüber anderen Marktteilnehmer:innen sowie die Art und Weise der Interaktion mit Akteur:innen in ähnlichen Märkten werden berücksichtigt.

E. Lokale und globale Gemeinschaft sowie Ökosysteme

Die Berührungsgruppe E ist weiter gefasst als im traditionellen wirtschaftlichen Kontext. Ein gemeinwohlorientierter Ansatz erkennt an, dass alles in einem Ökosystem, einem Wirtschaftssystem oder allgemein in gemeinsam genutzten Räumen miteinander verbunden ist und dass Entscheidungen und Handlungen in einem Bereich weitreichende Auswirkungen auf andere Bereiche haben können.

Berührungsgruppen in diesem Sinne sind

  • Menschen: Dabei geht es nicht um die direkt betroffenen Personen oder Gruppen (diese sind unter den Berührungsgruppen A bis D genannt), sondern um indirekt Abhängige, zukünftige Generationen sowie Menschen in geografisch entfernten Regionen, die durch Entscheidungen indirekt und möglicherweise negativ betroffen sein können.
  • Lokale Gemeinschaften, in denen die Organisation tätig ist.
  • Tiere: Alle Tierarten können als Berührungsgruppe betrachtet werden, wenn menschliche Aktivitäten ihre Lebensräume oder ihr Wohlbefinden beeinflussen.
  • Pflanzen und andere Lebensformen: Pflanzen und Mikroorganismen spielen eine entscheidende Rolle in vielen Ökosystemen und können durch menschliche Eingriffe beeinträchtigt oder gefährdet werden.
  • Ökosysteme und natürliche Lebensräume: Ganze Ökosysteme wie Wälder, Ozeane, Flüsse und Wüsten können als Berührungsgruppe betrachtet werden, da sie das Leben zahlreicher Arten tragen und zentral für das ökologische Gleichgewicht und das Klima sind.
  • Abstrakte oder nicht-physische Entitäten: Artefakte, kulturelle oder spirituelle Werte, Traditionen oder Konzepte können ebenfalls als Berührungsgruppe gelten, insbesondere wenn menschliche Aktivitäten diese immateriellen Aspekte beeinflussen.
  • Die physische Umwelt: Aspekte wie Luft, Wasser und Boden, die durch menschliche Aktivitäten verändert oder verschmutzt werden können.

Insgesamt umfasst die Zeile E all jene Berührungsgruppen, die keine direkte Beziehung zur Organisation haben. Dazu können beispielsweise auch die Familien von Mitarbeitenden zählen.



3. Werte


Das Gemeinwohl: Ein zeitloser Wert über Grenzen hinweg

Das Gemeinwohl ist unser grundlegender Wert und unser Leitprinzip. Es ist deutlich älter und umfassender als die vergleichsweise jüngeren Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Wohlbefinden“. Aufgrund seiner langen historischen Entwicklung ist es tief in der Staatslehre und im Verfassungsrecht verankert. Der Philosoph Claus Dierksmeyer schreibt: „Von Aristoteles über Thomas von Aquin bis hin zu Adam Smith bestand Einigkeit darüber, dass sowohl die Wirtschaftstheorie als auch die Wirtschaftspraxis durch ein übergeordnetes Ziel (griechisch: telos) wie das ‚Gemeinwohl‘ legitimiert und zugleich begrenzt werden müssen“ (2016: 35). Timo Meynhard ergänzt: „Es gibt keine Kultur, die den Wert des Gemeinwohls nicht kennt“ (2016: 174). Laut der Encyclopedia Britannica ist das „Gemeinwohl“ „das, was der Gesellschaft als Ganzem zugutekommt“. Es ist nicht die bloße Summe individueller Güter, sondern ein ethisches, relationales und inklusives Ziel, das gegenseitige Fürsorge, Vertrauen und eine Perspektive erfordert, die niemanden zurücklässt (Zamagni, Bruni, 2004). Aus Sicht der Gemeinwohl-Ökonomie handelt es sich um eine Kombination aus relationalen Werten (Respekt, Empathie, Fürsorge, Kooperation) und verfassungsrechtlichen Werten (Menschenwürde, Solidarität, soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, Demokratie).

Es gibt zwei unterschiedliche philosophische Ansätze, die definieren, was das Gemeinwohl konkret umfasst. Der erste, die „substanzielle Definition“, verknüpft diese Festlegung mit einer metaphysischen oder autokratischen Instanz. Der zweite Ansatz, dem sich die ECOnGOOD-Bewegung anschließt, besagt, dass der konkrete Inhalt des Gemeinwohls nur von allen Mitgliedern einer demokratischen Gemeinschaft definiert – oder „zusammengesetzt“ – werden kann. Entsprechend setzen wir uns für die partizipative Entwicklung von ECOnGOOD-Produkten als Nachfolger des BIP ein, aus denen später ein ethischer Kompass für Organisationen und Wirtschaft abgeleitet werden kann. Derzeit arbeiten wir mit den oben genannten, am häufigsten in Verfassungen verankerten Werten: Menschenwürde, Solidarität, soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und Demokratie, da diese die höchstmögliche Legitimität genießen.

3.1 Menschenwürde

Für uns bedeutet Menschenwürde, dass jeder Mensch unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, medizinischen Behandlungen, Religion oder anderen Merkmalen gleich wertvoll, schützenswert und einzigartig ist. Menschenwürde ist ein unveräußerliches Recht und bezeichnet einen moralischen Anspruch, den jeder Mensch allein dadurch hat, dass er lebt. Menschen – und letztlich alle Lebewesen – haben ein Recht auf Existenz und verdienen Anerkennung, Respekt und Wertschätzung. Der einzelne Mensch steht über jedem materiellen Gut. Die Menschen stehen im Mittelpunkt und darf nicht als Ware behandelt werden, beispielsweise als Produktionsmittel in Form einer Arbeitseinheit. Menschenwürde ist unabhängig von der Nützlichkeit eines Menschen zur Erbringung von Arbeitsleistung. Menschenwürde ist unantastbar und unverletzlich. Menschenwürde ist ein grundlegendes Prinzip, das den Respekt vor den Rechten, der Gesundheit und dem Wohlbefinden aller Menschen fördert und deren Schutz sicherstellt. Menschenwürde soll als handlungsleitendes Prinzip dienen: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“, so Immanuel Kant in der Metaphysik der Sitten.

3.2 Solidarität und soziale Gerechtigkeit

Solidarität und soziale Gerechtigkeit sind eng miteinander verbundene Werte; beide zielen auf einen starken sozialen Zusammenhalt sowie auf eine faire und gerechte Gesellschaft ab, die auf Chancengleichheit, gleichen Rechten für alle Menschen sowie auf Nicht-Ausschluss basiert. Während Solidarität stärker auf freiwilligem Handeln und Motivation beruht, ist Gerechtigkeit eher eine rechtliche Säule des gesellschaftlichen Vertrags. Solidarität bedeutet bei ECOnGOOD ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und Verbundenheit zwischen Menschen. Dabei geht es nicht um Solidarität innerhalb einer klar abgegrenzten Gruppe, wie der Begriff früher oft verstanden wurde, sondern um ein gemeinsames Einstehen füreinander über Gruppen hinweg. Das Wort stammt vom lateinischen „solidus“, was „fest“ oder „zusammenstehend“ bedeutet. Es beschreibt die Haltung, sich nicht spalten zu lassen, sondern miteinander verbunden zu bleiben. Solidarität zielt darauf ab, sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen oder ausgeschlossen wird. Solidarität zeigt sich in einer gegenseitigen und selbstlosen Bereitschaft, in Zeiten der Not zu helfen, schwierige Situationen zu überwinden und freiwillig miteinander zu kooperieren. Solidarität kann auch spezifische gemeinschaftsbasierte Verpflichtungen und Haftungen umfassen, wenn die Gemeinschaft Verantwortung für Schwächere übernimmt. Soziale Gerechtigkeit gewährleistet gleiche Chancen und gleiche Rechte für alle Mitglieder der Gesellschaft. Soziale Gerechtigkeit zielt darauf ab, sicherzustellen, dass niemand benachteiligt oder ausgeschlossen wird. Soziale Gerechtigkeit zielt darauf ab, eine faire Verteilung von Gütern, Ressourcen, Macht, Chancen und Verpflichtungen zu erreichen. Soziale Gerechtigkeit wird durch soziale und rechtliche Mechanismen verwirklicht, wie etwa durch eine gerechte Organisation der Wirtschaft, des Staates und die Ausgestaltung des demokratischen Systems, einschließlich starker individueller und kollektiver Rechte. Als allgemeine Regel sollten diese Regelungen der Kontrolle durch das Recht unterliegen.

3.3 Ökologische Verantwortung

Dieser Wert bezieht sich darauf, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu erfüllen, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken. Er betrifft die komplexen Wechselwirkungen zwischen Menschen, anderen Lebewesen und der Umwelt, die die Grundlage für deren Existenz und Leben bildet. Menschliche Aktivitäten können eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt darstellen und damit alle Lebensformen gefährden, die von ihr abhängig sind. Von ECOnGOOD-Organisationen wird erwartet, dass sie eine netto-positive Wirkung erzielen („Mehr Gutes tun“) und nicht lediglich eine Nachhaltigkeitsmentalität verfolgen („Weniger Schlechtes tun“). Dabei ist zu berücksichtigen, dass gesetzte Maßnahmen häufig mit sozialem Wandel verbunden sind, der sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben kann. Dieser Aspekt ist sehr komplex und umfangreich in der Fachliteratur behandelt. Es ist nicht möglich, alle Facetten abzudecken, jedoch sollen einige zentrale Themen hervorgehoben werden, um Diskussionen anzuregen.

  • Lebenszyklusperspektive: Bei Produkten sind die Auswirkungen von Design, Rohstoffen, Produktion, Verpackung, Transport, Nutzung und End-of-Life zu bewerten. Bei Dienstleistungen sind die Auswirkungen der für ihre Erbringung benötigten Ressourcen (z. B. Server, Hardware, Reisen, Energie usw.) ebenso zu berücksichtigen wie die Auswirkungen der Nutzung der Dienstleistung durch Kund:innen (z. B. Ermöglichung von Rohstoffabbau oder Versand). Risiko- und Wirkungsanalysen werden empfohlen.
  • Zirkularität: Abkehr von einer linearen Entwicklung von der Herstellung bis zum Abfall hin zu geschlossenen Material- und Energiekreisläufen.
  • Öko-Effizienz: Reduktion von Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung pro Produktionseinheit. Negative Rebound-Effekte sind zu beobachten: Effizienzgewinne senken Kosten und können zu höherer Produktion und damit zu größeren Auswirkungen führen.
  • Öko-Effektivität: Über die Öko-Effizienz hinausgehen, indem eine absolute Reduktion des ökologischen Fußabdrucks erreicht wird.
  • Suffizienz: Reduktion von Konsum- und Produktionsniveaus durch die Veränderungen sozialer Praktiken, um sicherzustellen, dass alle Menschen innerhalb der planetaren Grenzen gut leben können und die Sicherstellung ihrer Bedürfnisse ermöglicht wird.
  • Darüber hinaus ist es wichtig, eine einseitige Fokussierung auf Kohlenstoffemissionen zu vermeiden, bei der Klimaschutzmaßnahmen zulasten anderer zentraler Umweltwirkungen – etwa Biodiversität oder Wasserressourcen – priorisiert werden

3.4 Transparenz und Mitentscheidung

Transparenz ist eine Voraussetzung dafür, dass Berührungsgruppen an Entscheidungsprozessen teilnehmen können. Transparenz bedeutet die Offenlegung aller für das Gemeinwohl relevanten Informationen, einschließlich kritischer Daten wie Protokolle von Sitzungen der Geschäftsleitung, Gehälter, interne Kostenrechnung sowie Verfahren zur Einstellung und Entlassung von Mitarbeitenden. Mitentscheidung von Berührungsgruppen zielt darauf ab sicherzustellen, dass alle Personen, die direkt oder indirekt von Handlungen (oder Unterlassungen) betroffen sind, in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Alle Personen oder Gruppen, die von Entscheidungen und Handlungen – oder vom Ausbleiben von Entscheidungen und Handlungen – betroffen sind oder ein berechtigtes Interesse daran haben, sollten einbezogen werden. Dieses erweiterte Verständnis von Beteiligung soll die Legitimität und Qualität von Entscheidungen erhöhen, indem sichergestellt wird, dass alle Betroffenen gehört werden. Die Berührungsgruppen sollen in der Lage sein, ihre Anliegen zu äußern, Informationen einzubringen und an Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Dies trägt zu mehr Transparenz, Verantwortlichkeit und einer breiteren Akzeptanz von Entscheidungen bei. Mitentscheidung für Berührungsgruppen fördert zudem das Prinzip sozialer Gerechtigkeit und einer inklusiven organisationsinternen Entscheidungsfindung. Sie ermöglicht es zuvor marginalisierten Gruppen, ihre Stimme zu erheben und an Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Durch die Einbindung aller Betroffenen soll ein ausgewogenes Machtverhältnis hergestellt und sichergestellt werden, dass auch die Interessen jener berücksichtigt werden, die üblicherweise weniger Einfluss haben. Mitentscheidung umfasst die Beteiligung jeder Berührungsgruppe am Entscheidungsprozess. Dabei gibt es unterschiedliche Stufen, die von Informationsbereitstellung über Konsultation und Mitwirkung bis hin zu kooperativer Entscheidungsfindung reichen.



4. Berichtseinleitung

Nachfolgend finden Sie eine Liste allgemeiner Berichtsfragen und Indikatoren, die einen Überblick über die berichtende Organisation geben sollen, einschließlich einiger Fakten und Kennzahlen, Berichterstattungsinformationen und Methodik, Ergebnisse der ECOnGOOD-Bilanz sowie zukünftigen Zielen und Zielwerten. Bei der Berichterstattung können alle Anweisungen gelöscht und nur die relevanten Informationen beibehalten werden. Alternativ ist es auch möglich, einen zusammenhängenden Text zu verfassen, der alle relevanten Antworten enthält.

4.1 Allgemeine Fakten und Kennzahlen

Berichtsfragen

  • (shall) Name der Organisation.
  • (shall) Logo.
  • (shall) Das Datum des ersten Geschäftsjahres.
  • (IfApplicable) Liste relevanter Verstöße gegen rechtliche Vorgaben, Vorfälle und/oder Geldstrafen im Zusammenhang mit ökologischen sozialen und Organisationsführungs-Themen im Berichtszeitraum.
  • (shall) Liste der wesentlichen Risiken der Organisation.

Prüfindikatoren

  • (shall) Gewinn/Verlust am Ende des Berichtszeitraums (in Währungseinheiten).
  • (shall) Zusätzliche Aktivitäten zur Förderung des Gemeinwohls. Beispiel
    TitelBeschreibungUmsatz
    Posten 1Posten 1 – TitelBeschreibung zu Posten 1 (Holzbau GmbH).Posten 1 – Umsatz
    Posten 2Posten 2 – TitelBeschreibung zu Posten 2 (Holzbau GmbH).Posten 2 – Umsatz
    Posten 3Posten 3 – TitelBeschreibung zu Posten 3 (Holzbau GmbH).Posten 3 – Umsatz
  • (shall) Lebenszyklusansatz. Beispiel
    Beschreibung
    Posten 1Beschreibung zu Posten 1 (Holzbau GmbH).
    Posten 2Beschreibung zu Posten 2 (Holzbau GmbH).
    Posten 3Beschreibung zu Posten 3 (Holzbau GmbH).

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) B1.24.e.i: (e) die folgenden Informationen:
    i. Rechtsform des Unternehmens,
  • (shall) B1.24.e.vi: vi. Land der Hauptgeschäftstätigkeit und Standort des/der wesentlichen Vermögenswerte(s),
  • (shall) B1.24.e.vii: vii. Geoposition von Standorten, die das Unternehmen besitzt, gepachtet hat oder
    bewirtschaftet.
  • (shall) B1.24.e.ii: ii. NACE-Code(s) zur Klassifikation der Wirtschaftszweige,
  • (shall) B1.24.e.v: v. Zahl der Beschäftigten als Anzahl der Personen oder in Vollzeitäquivalenten,
  • (shall) B1.24.e.iv: iv. Umsatzerlöse (in Geldeinheiten),
  • (shall) B1.24.d: Das Unternehmen gibt Folgendes an:
    (d) im Falle eines konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts, eine Liste der im Bericht erfassten Tochterun­ternehmen mit ihrer eingetragenen Anschrift (4);
  • (shall) C1.47.a: Das Unternehmen gibt die Kernelemente seines Geschäftsmodells und seiner Geschäftsstrategie an, was Folgendes einschließt:
    (a) eine Beschreibung bedeutender Gruppen von angebotenen Produkten und/oder Dienstleistungen, Beispiel
    Adresse
    Posten 1Posten 1 – Adresse
    Posten 2Posten 2 – Adresse
    Posten 3Posten 3 – Adresse
  • (shall) B1.24.e.iii: iii. Bilanzsumme (Gesamtvermögen in Geldeinheiten),

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (shall) C1.47.d: (d) wenn die Strategie Kernelemente enthält, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen oder beeinflussen, eine kurze Beschreibung dieser Kernelemente. Beispiel
    Adresse
    Posten 1Posten 1 – Adresse
    Posten 2Posten 2 – Adresse
    Posten 3Posten 3 – Adresse

Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung

Für Anwender:innen von „Nur ECOnGOOD-Bilanz“

  • Falls ein für ECOnGOOD relevanter VSME-Datenpunkt in Euro abgefragt wird, kann stattdessen jede andere Währungseinheit verwendet werden.
  • Bei der Angabe des NACE-Codes ist der Sektor ausdrücklich mit anzugeben.
  • Sowohl die Anzahl der Mitarbeitenden als Kopfzahl als auch in Vollzeitäquivalenten ist zu berichten, auch wenn der VSME-Datenpunkt die Auswahl nur einer der beiden Angaben erlaubt.
  • Für die Einzelberichtsoption ist ebenfalls eine Liste der Tochtergesellschaften oder rechtlich verbundenen Organisationen erforderlich.
  • Bei der Offenlegung des für ECOnGOOD relevanten VSME-Datenpunkts zu den „Schlüsselelementen des Geschäftsmodells und der Strategie, einschließlich: (d) falls die Strategie Schlüsselelemente enthält, die sich auf Nachhaltigkeitsthemen beziehen oder diese beeinflussen, eine kurze Beschreibung dieser Schlüsselelemente“, ist kurz zu beschreiben, wodurch die Organisation mit dem Gemeinwohl verbunden ist.

NACE-Code-Identifikation Anwender:innen können ihren NACE-Code über diese Seite der Europäischen Union ermitteln.

Zusätzliche Aktivitäten zur Förderung des Gemeinwohls – Bitte beschreiben Sie alle weiteren Aktivitäten, die im Berichtszeitraum zur Förderung des Gemeinwohls verfolgt wurden und die in den Themen des Berichts nicht ausdrücklich behandelt werden.

Lebenszyklusansatz – Bitte beschreiben Sie den Lebenszyklus der wichtigsten Produkt- oder Dienstleistungskategorien, um relevante ökologische Auswirkungen zu bewerten. Der Lebenszyklus umfasst die folgenden Phasen: Design (A3/D3/E3): 1) Rohstoffgewinnung, 2) Einkauf und Beschaffung (A3), 3) Transport, 4) Produktion (E3), 5) Nutzung (D3) und 6) End-of-Life (D3 und E3). Die Organisation hat den Lebenszyklus ihrer wichtigsten Produkte und Dienstleistungen zu berücksichtigen und offenzulegen und dabei zu entscheiden, welche Umweltaspekte relevant sind, unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeit, diese zu kontrollieren und/oder zu beeinflussen. Dies erfordert keine detaillierte Lebenszyklusanalyse. Eine fundierte Betrachtung jener Lebenszyklusphasen, die kontrolliert und/oder beeinflusst werden können (ISO 14001 / EMAS), oder jener Phasen, in denen die Umweltauswirkungen erheblich sind, ist ausreichend. Wird der Lebenszyklus nicht ausreichend beschrieben, führt dies zu einer Abwertung um einen Bewertungspunkt in den Themen A3, D3 und E3. Ausreichend bedeutet, dass für Produkte und Dienstleistungen zu mindestens 5 der 6 Phasen präzise Informationen bereitgestellt werden, mit Fokus auf die zur Erbringung der Dienstleistung benötigten Ressourcen und die Umweltauswirkungen in der Nutzungsphase. Präzise Informationen bedeuten die Offenlegung der Fähigkeit der Organisation, diese Phasen zu kontrollieren und/oder zu beeinflussen, sowie die Benennung möglicher Maßnahmen.

4.2 Methodik und Berichterstattungsinformationen

Berichtsfragen

  • (shall) Berichtszeitraum. Beispiel
    StartdatumEnddatum
    Posten 1Posten 1 – StartdatumPosten 1 – Enddatum
    Posten 2Posten 2 – StartdatumPosten 2 – Enddatum
  • (shall) Matrix-Version.
  • (shall) Art der Bilanz ("nur ECOnGOOD-Bilanz" / "ECOnGOOD-Bilanz + VSME").
  • (ECOnGOOD+VSME) Die Organisation hat offenzulegen, ob der Bericht auf Einzelbasis erstellt wurde (d. h. der Bericht beschränkt sich ausschließlich auf Informationen der Organisation) oder auf konsolidierter Basis (d. h. der Bericht enthält Informationen über die Organisation und ihre Tochtergesellschaften).
  • (shall) Standard Währung des Unternehmens
  • (shall) Kontaktperson für diesen Bericht.
  • (shall) Contact person for this report.

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) B1.24.c: (c) ob der Nachhaltigkeitsbericht auf individueller Basis (d. h. der Bericht ist auf Informationen über das Unternehmen beschränkt) oder auf konsolidierter Basis (d. h. der Bericht enthält Informationen über das Unternehmen und seine Tochterunternehmen) erstellt wurde;
  • (shall) B1.24.b: (b) ob das Unternehmen Angaben ausgelassen hat, weil diese als Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen eingestuft werden (siehe Nummer 19), und, falls dies zutrifft, um welche Angaben es sich handelt;

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (shall) B1.24.a: Das Unternehmen gibt Folgendes an:
    (a) welche der folgenden Optionen es gewählt hat:
    i. OPTION A: Basismodul (ausschließlich) oder
    ii. Option B: Basismodul und Zusatzmodul;

Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung

  • Einbindungsprozess – Bitte beschreiben Sie den Einbindungsprozess für die Erstellung der ECOnGOOD-Bilanz: wer den Prozess geleitet hat (Rollen / Organisationseinheiten / Berührungsgruppen), welche Aktivitäten durchgeführt wurden, über welche Kanäle (Workshops, Umfragen usw.) und auf welchen Beteiligungsebenen (Information, Konsultation, Partnerschaft, Mitentscheidung usw.).
  • Die ECOnGOOD-Datenpunktliste kann verwendet werden, um ausgelassene Offenlegungen zu kennzeichnen.

4.3 Ergebnisse der ECOnGOOD-Bilanz und Verbesserungsplan für den Übergang zu einer Gemeinwohl-Ökonomie

Berichtsfragen

  • (shall) Peer-Evaluierung/-Audit (sofern ausgestellt).
  • (shall) Priorisierte Ziele und Zielwerte.

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) C2.48: Hat das Unternehmen spezifische Verfahrensweisen, Richtlinien oder künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft eingeführt, die es bereits im Basismodul unter B2 angegeben hat, sind diese kurz zu beschreiben. Das Unternehmen kann zu diesem Zweck den Meldebogen in Anhang II Nummer 149 verwenden.
  • (may) C2.49: Das Unternehmen kann die höchste Personalebene angeben, die für die Umsetzung der Richtlinien verantwortlich ist, sofern im Unternehmen Festlegungen dazu bestehen

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) B6.26: Hat das Unternehmen spezifische Verfahrensweisen, Richtlinien oder künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft eingeführt, ist dies anzugeben. Das Unternehmen muss angeben, ob es
    (a) über Verfahrensweisen verfügt. Verfahrensweisen können in diesem Zusammenhang beispielsweise Bemühungen zur Senkung des Wasser- und Stromverbrauchs des Unternehmens, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (im Folgenden auch „THG-Emissionen“) oder zur Vermeidung von Umweltver­ schmutzung umfassen sowie Initiativen zur Verbesserung der Produktsicherheit, laufende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, Schulungen für die Arbeitskräfte des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit sowie Partnerschaften im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsprojekten;
    (b) über Richtlinien zu Nachhaltigkeitsaspekten verfügt, ob diese öffentlich zugänglich sind und ob es über gesonderte Richtlinien in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance verfügt, die für Nachhaltig­ keitsthemen angewendet werden;
    (c) künftige Initiativen oder zukunftsorientierte Pläne gibt, die zu Nachhaltigkeitsaspekten umgesetzt werden;
    (d) Ziele festgelegt hat, anhand derer die Umsetzung der Richtlinien überwacht werden, und welche Fortschritte im Hinblick auf die Zielerreichung erzielt wurden. Beispiel
    Beschreibung
    PraktikenBeschreibung zu Praktiken (Holzbau GmbH).
    RichtlinienBeschreibung zu Richtlinien (Holzbau GmbH).
    Künftige InitiativenBeschreibung zu Künftige Initiativen (Holzbau GmbH).
    ÜberwachungszieleBeschreibung zu Überwachungsziele (Holzbau GmbH).

Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung

Die ECOnGOOD-Bilanz kann Organisationen dabei unterstützen, ihre Aktivitäten zu bewerten und ihre Transformation hin zur gemeinwohl-orientierten Organisation zu gestalten. Als praktisches Managementinstrument ist dieser Abschnitt zukunftsorientiert und soll den Anwender:innen dabei helfen, die Bewertungsphase mit der Definition von Verbesserungszielen und Zielwerten zu verknüpfen sowie Ziele und Zielwerte mit geeigneten Ressourcen (finanziell, personell usw.) und Entscheidungskompetenzen zu operationalisieren.

Im VSME-Kontext können „Praktiken“ beispielsweise Maßnahmen zur Reduktion des Wasser- und Stromverbrauchs der Organisation, zur Verringerung von Treibhausgasemissionen oder zur Vermeidung von Umweltverschmutzung umfassen, ebenso Initiativen zur Verbesserung der Produktsicherheit sowie laufende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, Nachhaltigkeitsschulungen für die Arbeitskraft der Organisation und Partnerschaften im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsprojekten.

Während für jeden Matrix-Aspekt spezifische Politiken, Praktiken, Strategien, Maßnahmen sowie zukünftige Ziele, Zielwerte und Aktivitäten beschrieben wurden, lautet die Empfehlung an dieser Stelle, sich auf die wesentlichen Punkte sowie auf priorisierte Ziele und Zielwerte zu konzentrieren.

Priorisierte Ziele und Zielwerte können in Tabellenform offengelegt werden. Folgende Spalten werden vorgeschlagen: Aspekt/Thema; langfristiges Ziel; dem Ziel zugeordnete spezifische Zielwerte; identifizierte KPI zur Messung der erfolgreichen Zielerreichung; Jahr, in dem der Zielwert erreicht werden soll; Verantwortlichkeit; sowie gegebenenfalls konkrete finanzielle Mittel und/oder Investitionen, die zur Zielerreichung erforderlich sind. Es wird empfohlen, die Priorisierung auf Grundlage der identifizierten Hauptrisiken – siehe Indikator in Abschnitt 4.1 – sowie der Wirkungen vorzunehmen.



5. Purpose (Daseinsberechtigung, Organisationszweck)

Organisationen bieten ihren Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz, entlohnen sie fair und ermöglichen ihnen und ihren Familien damit den Lebensunterhalt. Organisationen sind Teil der Gesellschaft und können dieser dienen und sie weiterentwickeln, indem sie individuelle oder gesellschaftliche Bedürfnisse erfüllen und so zum Wohlbefinden beitragen. Der Purpose verdeutlicht, warum eine Organisation existiert und wirtschaftlich tätig ist, sowie die tiefere Bedeutung, die sie für die Welt hat. Er macht deutlich, welche Verbesserungen des Lebens für alle Berührungsgruppen (insbesondere für Gesellschaft, Umwelt und Kund:innen) – heute und in Zukunft – eine Organisation anstrebt. Einen Purpose zu definieren bedeutet, sich der eigenen Wirkung bewusst zu sein und diese möglichst positiv zu gestalten. Der Purpose ist der übergeordnete Daseinsgrund einer Organisation.

Eine Organisationszweckerklärung (Purpose Statement) ist ein Instrument, um den Zweck prägnant und inspirierend zu kommunizieren und zu formulieren. Es besteht in der Regel aus ein oder zwei Sätzen, die vermitteln, wie die Organisation Bedürfnisse erfüllt oder Probleme löst. Eine Organisationszweckerklärung kann jedoch auch ein Risiko darstellen, wenn es nicht tatsächlich als Kern der Geschäftsstrategie gelebt wird. Aus diesem Grund bietet das Handbuch in der Einleitung jeder Matrix-Zeile Fragen an, die Organisationen dabei unterstützen, zu reflektieren und zu beschreiben, wie der Organisationszweck tatsächlich in der Organisation selbst und in den Beziehungen zu allen Berührungsgruppen gelebt wird. Die folgenden Fragen mögen für Organisationen mit erheblichen gesellschaftlichen Auswirkungen besonders geeignet erscheinen, doch auch für kleine Organisationen können sie helfen, ein klareres Bild zu gewinnen. Die Fragen unterstützen dabei, zu klären, wie eine Organisation in ihr soziales, wirtschaftliches und geografisches Umfeld eingebettet ist, welches Einflussfeld sie hat und welche Verantwortlichkeiten damit verbunden sind.

Wie über den Purpose zu berichten ist

Die nachfolgenden Fragen und Indikatoren können im Einleitungsabschnitt des Berichts beantwortet werden. Dieser Abschnitt sollte einen umfassenden Überblick über die Gründe und Motive geben, warum eine Organisation existiert, und darüber, wie diese Strategien, Maßnahmen und Ergebnisse über alle Matrix-Themen hinweg beeinflussen. Einige Antworten werden jedoch auch in anderen Abschnitten des Berichts wieder aufgegriffen, dort, wo es sinnvoll ist und wo es für die Bewertung des jeweiligen Themas hilfreich ist. Für Organisationen kann es hilfreich sein, die Verbindung zu den Themen zu erkennen und nachzuvollziehen, wie der Purpose konkret umgesetzt wird. Ein weiteres hilfreiches Instrument für Organisationen am Beginn ihrer ECOnGOOD-Reise ist das ECOnGOOD Business Canvas. Es beinhaltet den Zweck und die Verknüpfung zu jeder Berührungsgruppe und kann erste Reflexionen zum Organisationszweck im Zusammenhang mit allen ECOnGOOD-Werten und Berührungsgruppen unterstützen.

5.1 Purpose der Organisation

Berichtsfragen

  • (shall) Zu welcher lokalen, regionalen oder globalen Herausforderung bietet die Organisation eine Lösung oder einen Beitrag zu einer Lösung? Ist dieser Beitrag Teil der Kerngeschäftsstrategie oder freiwilliger Aktivitäten?
  • (If_fromFirstSteps) Hat die Organisation jemals darüber nachgedacht, dem Wirtschaften selbst einen weitergehenden Sinn zu geben, indem sie ihr Geschäft mit lokalen, regionalen oder globalen Herausforderungen verknüpft, um zu deren Lösung beizutragen?
  • (shall) Welche soziale, ökologische und wirtschaftliche Rolle nimmt die Organisation durch ihre Geschäftstätigkeit ein?
  • (shall) Wie trägt die Geschäftstätigkeit der Organisation zu den Bedürfnissen der einzelnen Berührungsgruppen bei?
  • (If_PurposeStatementExists) Legt die Organisationszweckerklärung (Purpose Statement) der Organisation ausdrücklich die positiven Wirkungen dar, die sie auf die Bedürfnisse der Berührungsgruppen hat und jene, die sie für zukünftige Berührungsgruppen anstrebt?
  • (If_OrgWithPurpose) Wird die Geschäftsstrategie der Organisation auf Grundlage ihres Purpose entwickelt und angepasst?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie stellt die Organisation sicher, dass ihr Purpose auch in Zeiten sozioökonomischer Belastungen erfüllt werden kann?
  • (If_PurposeStatementExists) Wann und von wem in der Organisation wurde der Purpose entwickelt und wann wurde er zuletzt geändert? (Bitte wortgetreu berichten.)

Prüfindikatoren

  • (may) Purpose-Indikator 1 im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    BeispielwertBeispielwertBeispielwert
  • (may) Purpose-Indikator 2 im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    BeispielwertBeispielwertBeispielwert

Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung

Indikatoren sind von der Organisation selbst festzulegen. Sie sollen messen, inwieweit das Verhalten der Organisation in wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kontexten über die Zeit hinweg ihrem Purpose entspricht. Sie sollten verständlich, über die Zeit messbar und klar mit dem eigenen Beitrag der Organisation verknüpft sein. Die Indikatoren sollen sich entweder auf den Output der Organisation (ihre Dienstleistung oder ihr Produkt sowie ihr internes Organisationsmanagement) oder auf die angestrebten Wirkungen für die Gesellschaft beziehen. Hinweis: Eine Organisation wählt ihre Zweck-Indikatoren für ihre erste ECOnGOOD-Bilanz. In den folgenden Bilanzierungsperioden werden dieselben Indikatoren verwendet, um Veränderungen und Verbesserungen nachzuverfolgen.



A. Lieferant:innen

Lieferant:innen sind eine zentrale Berührungsgruppe, da sie Organisationen die Erbringung ihrer Produkte und Dienstleistungen ermöglichen. Es wird die Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen analysiert – von positiven Aspekten wie Transparenz, Zusammenarbeit und gemeinsamer Entwicklung bis hin zu negativen Aspekten wie verdeckten Menschenrechtsverletzungen, externalisierten Kosten und Umweltverschmutzung. Der Einflussbereich einer Organisation und sein Umfang variieren je nach Größe und weiteren Faktoren. Mit größerer Macht geht eine größere Verantwortung einher.

Nachfolgend finden Sie eine Liste allgemeiner Berichtsfragen und Indikatoren, die einen Überblick über die berichtende Organisation geben sollen, einschließlich Fakten, Kennzahlen und Methodik. Falls sich Fragen wiederholen, wählen Sie bitte den jeweils passendsten Ort für die Berichterstattung. Geben Sie, wann immer möglich, praxisnahe Beispiele oder Situationen an, die zeigen, wie Werte im Alltag gelebt werden.

In der ersten Analyse sind bitte die wichtigsten direkten Lieferant:innen zu betrachten und in der zweiten Analyse ist tiefer in die Lieferkette einzutauchen, insbesondere bei Produkten und Dienstleistungen mit hohem Wert, mit kritischen ökologischen oder sozialen Auswirkungen oder mit besonderer Bedeutung für das Angebot Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Bitte wählen Sie die geeignetste Berichterstattungsmethode, etwa direkt aus dem Managementsystem Ihrer Organisation (falls verfügbar), und nutzen Sie Tabellen, Grafiken, Trends und/oder Freitext.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Rohstoffe werden im Produktionsprozess eingesetzt und in welcher Menge?
  • (shall) Hat die Organisation eine Wirkungsanalyse ihrer Lieferkette durchgeführt? Bitte beschreiben Sie diese.
  • (may) Wie werden die Lieferant:innen der Organisation in die Produktgestaltung einbezogen?
  • (may) Wie haben die Lieferant:innen der Organisation lokale Bedingungen verändert sowie die lokale Gemeinschaft und die Umwelt beeinflusst?
  • (shall) Wie viel Wertschöpfung wird durch eine:n bestimmte:n Lieferant:in generiert im Vergleich zu den Auswirkungen ihres Produkts/ihrer Dienstleistung (ökologisch, sozial, externalisiert usw.)?
  • (may) Wird die Erklärung zum Organisationszweck (Purpose Statement) der Organisation an die Lieferant:innen kommuniziert?
  • (may) Teilen die Lieferant:innen der Organisation denselben Purpose?
  • (may) Gibt es Aktionsprogramme, um den Purpose mit Lieferant:innen und/oder der Lieferkette der Organisation zu teilen und umzusetzen, z. B. gemeinsame Politiken, Verhaltens- oder Ethikkodizes, Vereinbarungen usw.?
  • (may) Beinhaltet der Purpose globale Herausforderungen im Zusammenhang mit Lieferketten und adressiert die Organisation diese Herausforderungen in ihren Lieferketten-Politiken?
  • (may) Kann der Purpose dazu beitragen, den Zusammenhalt unter den Partner:innen in der Lieferkette zu stärken und dabei die Besonderheiten der Organisationen zu respektieren?
  • (IfApplicable) Welche Zertifizierungen sind in der Lieferkette der Organisation vorhanden?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation hinsichtlich Lieferant:innenauswahl und Bewertung der Lieferkette?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für direkte Lieferant:innen und die gesamte Lieferkette umgesetzt?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher in Bezug auf Lieferant:innen und die Lieferkette erzielt? (Bewerten Sie nach Möglichkeit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (shall) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind in Bezug auf Lieferant:innen und die Lieferkette geplant? Was sind die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele?

Prüfindikatoren

  • (shall) geografischer Haupt-Standort der direkten Lieferant:innen, ausgedrückt als Prozentsatz des Einkaufsvolumens (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 110.672.432.9
    DE – Teil 260.54.158.5
    GESAMT71.176.591.4
    AT – Teil 145.963.186
    AT – Teil 289.746.631.8
    GESAMT135.6109.7117.8
    CH – Teil 128.743.973.1
    CH – Teil 233.770.471.9
    GESAMT62.4114.3145
    UK – Teil 13940.769.6
    UK – Teil 27024.241.5
    GESAMT10964.9111.1
    US – Teil 186.662.419.4
    US – Teil 214.284.764.5
    GESAMT100.8147.183.9
  • (shall) Ursprungsland der Waren/Dienstleistungen/Rohstoffe, ausgedrückt als Prozentsatz des Einkaufsvolumens. Bitte gehen Sie in der Lieferkette so weit zurück wie praktikabel (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE70.47.134.4
    AT13.686.678.4
    CH68.232.212.8
    UK6.21365.7
    US72.436.761.6
  • (may) Anteil der eingekauften Produkte, Dienstleistungen und Rohstoffe, bei denen die Lieferkette bis zum Ursprung rückverfolgbar ist, bezogen auf das gesamte Beschaffungsvolumen.
  • (shall) Gesamt-Ausgaben an Lieferanten.
  • (shall) Tragen Sie nachstehend, bitte die 5 wichtigsten Branchen ein, aus denen Sie Produkte/Dienstleistungen beziehen. Beispiel
    LändercodeBranchencodeKosten
    Posten 1Posten 1 – LändercodePosten 1 – BranchencodePosten 1 – Kosten
    Posten 2Posten 2 – LändercodePosten 2 – BranchencodePosten 2 – Kosten
    Posten 3Posten 3 – LändercodePosten 3 – BranchencodePosten 3 – Kosten

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) C1.47.c: (c) eine Beschreibung der wesentlichen Geschäftsbeziehungen (z. B. wichtige Lieferanten, Kunden, Vertriebskanäle),

Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung

  • In der Berührungsgruppe A berücksichtigte Lieferant:innen können Lieferant:innen von Materialien und Dienstleistungen sein. Lieferant:innen im Zusammenhang mit Finanzen/Geld und Versicherungen werden in der Berührungsgruppe B betrachtet.
  • Falls hilfreich, können Lieferant:innen in a) Infrastruktur, b) Kernprozesse, c) Unterstützungsprozesse, d) Administration gruppiert werden, um den Fokus auf größtmögliche Hebelwirkung sowie Handlungs- und Veränderungsmöglichkeiten zu legen.
  • Bitte berücksichtigen Sie die Hauptlieferant:innen, z. B. jene, die 80 % des Einkaufsvolumens oder der Ausgaben abdecken. Alternativ kann der Fokus auf die Top-10-Lieferant:innen gelegt werden und darauf, welchen Anteil am Einkaufsvolumen bzw. an den Ausgaben diese abdecken.
  • Produkte und Branchen mit hohem sozialem oder ökologischem Risiko sollten besonders genau untersucht werden, auch wenn das Einkaufsvolumen gering ist.
  • Wie in der allgemeinen Einführung erwähnt, halten Sie – wann immer möglich – potenzielle Maßnahmen und Zielwerte im SMART-Format fest und priorisieren Sie diese anschließend.
  • Speziell für die Lieferkette kann es wichtig sein, zwischen schwer veränderbaren Elementen (wie Infrastruktur) und jenen zu unterscheiden, bei denen Veränderung durch bewusstes Einkaufsverhalten, unterstützt durch Kriterien und eine Strategie, möglich ist.
  • Zielen die Politiken, Praktiken und zukünftigen Initiativen darauf ab, negative soziale und ökologische Auswirkungen zu reduzieren und positive zu verstärken? z. B.: Menschenrechte, Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Energieressourcen, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft (VSME – Grundsätze der Vorbereitung).
  • Eine Wirkungsanalyse kann Unfälle, die Wahrscheinlichkeit von Unterbrechungen, die Verfügbarkeit alternativer Lieferant:innen, Transformationsereignisse wie den Klimawandel, Wahrnehmungen von Berührungsgruppen, Preisgestaltung usw. berücksichtigen.
  • Einkaufskriterien: z. B. Standards, Zertifikate, Umfragen, Besuche, Audits usw. Es kann wichtig sein, eine wechselseitige Bewertung vorzunehmen und sowohl die Zufriedenheit der Lieferant:innen mit den Praktiken und Rahmenbedingungen Ihrer Organisation als auch die Einhaltung der eigenen Zusagen der Lieferant:innen zu betrachten.
  • Produktdesign kann Bereiche wie kontinuierliche Verbesserung, Cradle-to-Cradle, Kreislaufwirtschaft usw. umfassen.
  • Bitte beantworten Sie die oben genannten Fragen zunächst für Ihre direkten Lieferant:innen und anschließend für Ihre indirekten Lieferant:innen. In A2 und A4 gibt es dafür einen eigenen Aspekt; in A1 und A3 gibt es diesen nicht, da dies für dieses Handbuch leider nicht standardisiert werden konnte.
  • Einige Indikatoren können schwer exakt zu messen sein (und z. B. als Prozentsatz auszudrücken). In diesem Fall nehmen Sie bitte eine Schätzung vor und machen Sie die zugrunde liegenden Annahmen transparent.

A1 Menschenwürde entlang der gesamten Lieferkette

Alle von einer Organisation eingekauften Waren und Dienstleistungen sind mit Auswirkungen auf die Gesellschaft verbunden, die sowohl positiv als auch negativ sein können. Einer der wichtigsten Aspekte dabei sind die Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette sowie die Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften. Eine Organisation trägt Mitverantwortung für das Wohlergehen ihrer direkten und indirekten Lieferant:innen, deren Beschäftigten sowie der betroffenen Gemeinschaften.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • kauft Waren und Dienstleistungen, die unter ethischen und fairen Bedingungen bereitgestellt werden.
  • ist aufmerksam gegenüber Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette, in der Verletzungen der Menschenwürde häufig vorkommen.
  • fördert aktiv Verhaltensweisen, die die Menschenwürde entlang der gesamten Lieferkette verbessern.

Einstiegsfragen

  • Was wissen wir über das Engagement unserer Lieferant:innen zur Achtung der Menschenwürde, insbesondere jener unserer Schlüssellieferant:innen?
  • Welche potenziellen negativen Auswirkungen in Bezug auf die Verletzung von Menschenrechten bestehen entlang der Lieferkette im Zusammenhang mit unseren Geschäftstätigkeiten?
  • Wie trägt unsere Organisation zur Umsetzung ethischer und fairer Arbeitspraktiken bei und wie helfen wir dabei, Probleme zu lösen und Herausforderungen entlang der gesamten Lieferkette zu bewältigen?

A1.1 Ethische Arbeitsbedingungen in der Lieferkette

Organisationen sollten sich aktiv damit auseinandersetzen, wie die von ihnen eingekauften Waren und Dienstleistungen hergestellt und erbracht werden. In der ersten Analyse ist der Fokus auf die direkten Lieferant:innen zu legen, im zweiten Schritt auf die gesamte Lieferkette.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Kriterien in Bezug auf ethische Arbeitsbedingungen gelten bei der Auswahl von Lieferant:innen?
  • (shall) Wie werden Auswirkungen in Bezug auf ethische Arbeitsbedingungen in der Lieferkette bewertet?
  • (IfApplicable) Welcher Einfluss wird auf Lieferant:innen ausgeübt, um sicherzustellen, dass sie die Menschenwürde aller ihrer Berührungsgruppen respektieren?
  • (IfApplicable) Bitte erläutern Sie Ihre Analyse in Bezug auf die Managementfragen aus der Einleitung zu bestehenden Politiken und Praktiken sowie zu Strategien und Maßnahmen, erzielten Ergebnissen und zukünftigen Zielen, Zielwerten und Maßnahmen für diesen Aspekt ethischer Arbeitsbedingungen.
  • (may) Wie bewertet Ihre Organisation die Integration zentraler Lieferant:innen in ihre lokalen Gemeinschaften?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der eingekauften Waren und Dienstleistungen, die unter fairen und ethischen Arbeitsbedingungen produziert wurden, bezogen auf die gesamten eingekauften Waren/Dienstleistungen im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    54.9432.6458.95

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Ethisches Lieferkettenmanagement ist Teil der Unternehmensidentität und Positionierung der Organisation. Wirksame (und gegebenenfalls innovative und/oder visionäre) Verfahren für ethische Beschaffung wurden in allen Geschäftsbereichen berücksichtigt.

Erfahren: Umfassende Einkaufsrichtlinien wurden etabliert, die darlegen, wie Lieferant:innen bewertet, ausgewählt und bei der Umsetzung erforderlicher fairer und ethischer Bedingungen unterstützt werden. Nahezu alle Schlüssellieferant:innen verfügen über überdurchschnittliche Arbeitsbedingungen.

Fortgeschritten: Erste Maßnahmen zur Sicherstellung fairer und ethischer Arbeitsbedingungen bei direkten Lieferant:innen wurden etabliert. Die Lieferkette wird in den kritischsten Bereichen und/oder bei den wichtigsten indirekten Lieferant:innen im Hinblick auf faire und ethische Arbeitsbedingungen bewertet. Erste Ausschlusskriterien werden bei Einkaufsentscheidungen berücksichtigt.

Erste Schritte: Es werden Informationen darüber gesammelt, wie direkte Lieferant:innen hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen bewertet werden können. Kriterien und Strategien zur Verbesserung werden diskutiert.

Basislinie: Business as usual, keine spezifische Wirkungsbewertung/-analyse für diesen Aspekt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

A1 und A3 verfügen – im Gegensatz zu A2 und A4 – über keinen eigenen Aspekt zur Betrachtung der gesamten Lieferkette. Daher ist diese Analyse dennoch durchzuführen, jedoch innerhalb des bestehenden Aspekts.

Das Einkaufsverhalten sollte anhand von Ausschlusskriterien, positiven Kriterien und/oder Prozessen bewertet werden. Die folgenden Kriterien werden in unterschiedlichen Aspekten bewertet:

  • In welchem Ausmaß direkte Lieferant:innen Arbeitspraktiken umgesetzt haben, die die Menschenwürde fördern (C1).
  • In welchem Ausmaß Lieferant:innen aus Quellen beziehen, die die Menschenwürde respektieren (A1).
  • Wie ethisch die Vorgehensweisen der Lieferant:innen beim Umgang mit finanziellen Mitteln und in der Interaktion mit Kund:innen sind (B1 und D1) und ob die sozialen Auswirkungen ihrer Güter und Dienstleistungen zum Gemeinwohl beitragen (E1).

Die folgenden Aspekte können bei der Vorbereitung einer Selbstevaluierung hilfreich sein:

  • Prozessen in der Lieferkette, die mit hohen sozialen Auswirkungen verbunden sind, sollte besondere Bedeutung beigemessen werden. Wenn Organisationen in kritischen Lieferketten deutlich über bestehende Standards hinaus agieren, wirkt sich dies positiv auf die Einstufung des Bewertungsniveaus aus.
  • Wesentliche gesellschaftliche Auswirkungen liegen möglicherweise nicht direkt bei den Lieferant:innen, sondern deutlich früher in der Lieferkette. Der Fokus sollte auf jenen Stellen liegen, an denen die Auswirkungen am größten sind.
  • Mit dem Wachstum einer Organisation gewinnen ihre Beschaffungs- und Einkaufsrichtlinien zunehmend an Bedeutung. Je länger die Lieferkette und je größer die damit verbundenen Auswirkungen sind, desto höher müssen die Standards sein.
  • Eine starke Einbindung der Lieferant:innen in lokale Gemeinschaften kann dazu beitragen, Arbeitsbedingungen zu verbessern und langfristige positive lokale Wirkungen zu erzeugen.
  • Von kleineren Organisationen wird nicht erwartet, dass sie eigene detaillierte Wirkungsanalysen für die Lieferkette durchführen. Sie sollten jedoch systematisch öffentlich verfügbare Informationen auswerten, um Verletzungen der Menschenwürde in der Lieferkette zu identifizieren.

A1.2 Negativer Aspekt: Verletzung der Menschenwürde in der Lieferkette

Erhebliche Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen können mit der Produktion vieler Güter verbunden sein, die im Alltag verwendet werden. Berücksichtigt man globale, komplexe Produktionsprozesse, ist es für Organisationen und Einzelpersonen nahezu unmöglich, sämtliche Verletzungen der Menschenwürde vollständig auszuschließen.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Schritte in der Lieferkette stellen eine besondere Bedrohung für die Menschenwürde dar?
  • (may) Wie werden Verletzungen der Menschenwürde in der Lieferkette identifiziert?
  • (shall) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Auswirkungen zu reduzieren?
  • (shall) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Auswirkungen zu verhindern?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit Geldstrafen belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (IfApplicable) Hat die Organisation eine Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie alle relevanten Gesetze einhält?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der eingekauften Waren und Dienstleistungen, die Risiken in Bezug auf die Menschenwürde aufweisen (bezogen auf das gesamte Volumen der eingekauften Waren/Dienstleistungen).
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen aufgrund spezifischer Gesetzesverstöße in Bezug auf diesen Aspekt im Berichtszeitraum.

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) C7.62.c: Schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
    (c) Sind dem Unternehmen bestätigte Vorfälle bekannt, an denen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer beteiligt sind? Falls ja, sind Einzelheiten anzugeben.

Bewertungsstufen

  • Basislinie: Die Organisation hat geringe Auswirkungen in ihrer Lieferkette und/oder reduziert potenzielle negative soziale Auswirkungen auf ein Minimum.
  • 20 Minuspunkte: Die Organisation bezieht Waren und Dienstleistungen aus fragwürdigen/intransparenten Quellen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die negativen sozialen Auswirkungen angemessen zu mindern.
  • 50 Minuspunkte: Die Organisation wurde im Berichtszeitraum wegen konkreter Rechtsverstöße in diesem Bereich verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.
  • 100 Minuspunkte: Die Organisation bezieht wesentliche Waren und Dienstleistungen aus fragwürdigen/intransparenten Quellen und hat kaum Anstrengungen unternommen, Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation einzuführen.
  • 200 Minuspunkte: Die Geschäftspraktiken der Organisation tragen erheblich zu negativen Auswirkungen auf die ethischen Arbeitsbedingungen in der Lieferkette bei.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die Aufmerksamkeit sollte auf jene Waren und Dienstleistungen gerichtet werden, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, die Menschenwürde zu verletzen. Auswirkungen können sich aus ihrem Ursprungsort ergeben (z. B. wenn sie aus Ländern mit niedrigen Standards bezogen werden) oder aus dem Industriesektor selbst. Die meisten Einzelpersonen und Organisationen, die elektronische Güter und Batterien einkaufen, haben vermutlich eine (unfreiwillige) negative Wirkung, die auch durch mangelnde Transparenz in einer hochkomplexen Lieferkette verursacht wird. Bitte unterscheiden Sie zwischen schwer veränderbaren Elementen (wie Infrastruktur) und vergeben Sie hierfür weniger negative Punkte, sowie jenen Bereichen, in denen Veränderung durch bewusstes Einkaufsverhalten, unterstützt durch Kriterien und eine Strategie, möglich ist, und wenden Sie dort negative Punkte strenger an.


A2 Solidarität und soziale Gerechtigkeit entlang der Lieferkette

Heutiges wirtschaftliches Handeln ist häufig geprägt von ruinöser Preisgestaltung, eigennützigen Bestrebungen zur Maximierung von Marktmacht und – in globalen Lieferketten – von ausbeuterischen Geschäfts- und Arbeitspraktiken. Organisationen sind verantwortlich für faire und gerechte Interaktionen im Umgang mit ihren direkten Lieferant:innen und – innerhalb ihres Einflussbereichs – entlang der gesamten Lieferkette.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • stellt sicher, dass die Geschäftsbeziehungen mit ihren direkten Lieferant:innen fair und gerecht sind.
  • erkennt ihre Mitverantwortung für Solidarität und soziale Gerechtigkeit entlang der gesamten Lieferkette an und entwickelt ihre Geschäftspraktiken entsprechend weiter.

Einstiegsfragen

  • In welchen Bereichen erwarten direkte und indirekte Lieferant:innen Fairness und Solidarität von uns?
  • In welchem Ausmaß verhalten sich unsere direkten und indirekten Lieferant:innen fair und zeigen Solidarität gegenüber ihren Berührungsgruppen?
  • Wie groß ist unser Einfluss entlang der Lieferkette, und was können wir tun, um eine positive Wirkung zu erzielen?

A2.1 Faire und gerechte Geschäftspraktiken gegenüber direkten Lieferant:innen

Es ist wesentlich, dass sich die Organisation zu einer fairen Verteilung der Wertschöpfung entlang der Lieferkette verpflichtet und damit wirtschaftliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet. Faire und gerechte Geschäftspraktiken in Bezug auf Preisgestaltung, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Zahlungsfristen, Zahlungsverhalten, Lieferzuverlässigkeit und -pünktlichkeit, Verhalten im Falle von Mängeln, Haftungsbedingungen sowie Garantie- und Gewährleistungsregelungen sind praktische Beispiele hierfür.

Berichtsfragen

  • (shall) Wie definiert die Organisation faire und gerechte Geschäftsbeziehungen und -praktiken mit ihren zentralen direkten Lieferant:innen?
  • (may) Welche Maßnahmen oder Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen?
  • (IfApplicable) Wie zufrieden sind die Lieferant:innen der Organisation in Bezug auf Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen und ihren Anteil an der Wertschöpfung? Wie wird dies bewertet?
  • (may) Bewertung der Marktmacht der Organisation. Marktmacht kann für positiven oder negativen Einfluss genutzt werden. Bitte analysieren Sie die tatsächlichen oder potenziellen positiven Auswirkungen.
  • (IfApplicable) Bitte erläutern Sie die durchgeführte Analyse im Detail in Bezug auf die Managementfragen aus der Einleitung zu bestehenden Politiken und Praktiken sowie zu Strategien und Maßnahmen, erzielten Ergebnissen und zukünftigen Zielen, Zielwerten und Maßnahmen für diesen Aspekt fairer und gerechter Geschäftspraktiken gegenüber direkten Lieferant:innen.

Prüfindikatoren

  • (shall) Durchschnittliche Dauer der Geschäftsbeziehung mit direkten Lieferant:innen im Verhältnis zur Anzahl der aktiven Jahre der Organisation (T.T.). Beispiel
    202520242023
    BeispielwertBeispielwertBeispielwert
  • (shall) Anteil der relevanten direkten Lieferant:innen, die mit der Geschäftsbeziehung zufrieden sind und diese im Berichtsjahr als fair wahrnehmen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    18.4775.2571.99
  • (shall) Anteil aller Waren und Dienstleistungen, die lokal und regional von Lieferant:innen/Produzent:innen bezogen werden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    lokal – Teil 124.548.453
    lokal – Teil 26349.846.5
    GESAMT87.598.299.5
    regional – Teil 111.644.312.1
    regional – Teil 214.221.561.7
    GESAMT25.865.873.8
    Land – Teil 159.469.212.2
    Land – Teil 20.337.270.8
    GESAMT59.7106.483

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Faire Geschäftsbeziehungen auf Basis strenger ethischer Grundsätze wurden mit allen direkten Lieferant:innen etabliert. Die durchschnittliche Dauer der Geschäftsbeziehung mit direkten Lieferant:innen beträgt mindestens zehn Jahre (oder 80 % der Existenzdauer der Organisation bei Start-ups), und/oder alle zentralen direkten Lieferant:innen sind sehr zufrieden mit Preisen sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie mit der Verteilung der Wertschöpfung entlang der Lieferkette.

Erfahren: Faire Geschäftsbeziehungen wurden mit allen zentralen direkten Lieferant:innen etabliert. Die durchschnittliche Dauer der Geschäftsbeziehung mit Lieferant:innen beträgt mindestens fünf Jahre (oder 50 % der Existenzdauer der Organisation bei Start-ups), und/oder die meisten Lieferant:innen sind sehr zufrieden mit Preisen sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Fortgeschritten: Pläne und Maßnahmen zur Etablierung fairer Geschäftsbeziehungen mit zentralen direkten Lieferant:innen werden umgesetzt. Die durchschnittliche Dauer der Geschäftsbeziehung mit direkten Lieferant:innen beträgt mindestens drei Jahre (oder 30 % der Existenzdauer der Organisation bei Start-ups), und/oder einige direkte Lieferant:innen sind mit Preisen sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen zufrieden.

Erste Schritte: Geschäftsbeziehungen mit direkten Lieferant:innen werden im Hinblick auf Fairness und Solidarität überprüft, und es finden Recherchen zur Verbesserung statt.

Basislinie: Business as usual: Die Organisation berücksichtigt keine besonderen, fairen und gerechte Geschäftspraktiken gegenüber ihren Lieferant:innen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Schlüssellieferant:innen sind jene:

  • über die die Organisation Marktmacht ausübt.
  • mit denen die Organisation eine Beziehung pflegt und nicht lediglich eine Bestell-/Zahlungsbeziehung hat.
  • die kritische Komponenten liefern.
  • die einen hohen Anteil an den Beschaffungsausgaben der Organisation haben. In Bezug auf faire Preise können Informationen von NGOs für bestimmte Produkte als Orientierung dienen. Ein innovativer Ansatz zur Etablierung fairer Preise sowie fairer Zahlungs- und Lieferbedingungen kann darin bestehen, gemeinsam mit direkten Lieferant:innen ein System zu entwickeln, das eine für beide Seiten faire Planung ermöglicht (z. B. gemeinsame Mengenplanung mit fixen Preisen und Abnahmegarantien). Bei der Bewertung der Zufriedenheit von Lieferant:innen kann je nach Größe der Organisation, verfügbaren Ressourcen usw. eine Umfrage oder eine andere dokumentierte Vorgehensweise eingesetzt werden. Wird eine Umfrage verwendet, ist zur Überprüfung der Belastbarkeit der Ergebnisse der Anteil (%) der direkten Lieferant:innen offenzulegen, die an der Befragung teilgenommen haben, bezogen auf die Gesamtzahl der relevanten Lieferant:innen.

Für kleinere Organisationen sind keine Umfragen erforderlich. Es ist ausreichend, Beschwerden von Lieferant:innen sowie deren Bearbeitung zu dokumentieren.


A2.2 Faire und gerechte Geschäftspraktiken entlang der gesamten Lieferkette

Innerhalb ihres Einflussbereichs haben Organisationen die Verantwortung sicherzustellen, dass – zusätzlich zu ihren direkten Lieferant:innen – alle weiteren Berührungsgruppen entlang der gesamten Lieferkette fair und gerecht behandelt werden.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Politiken/Strategien hat die Organisation etabliert, um eine faire und gerechte Behandlung aller Berührungsgruppen innerhalb ihres Einflussbereichs entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen?
  • (IfApplicable) In welchem Ausmaß hat die Organisation tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen in Bezug auf faire und gerechte Geschäftspraktiken identifiziert und welche Maßnahmen hat die Organisation ergriffen, um diese Auswirkungen zu verhindern und zu mindern?
  • (IfApplicable) Wie überwacht die Organisation die Wirksamkeit ihrer Politiken und Maßnahmen?
  • (shall) Wie stellt die Organisation sicher, dass Vertreter:innen der Berührungsgruppen Beschwerden einbringen können?
  • (may) Wie stellt die Organisation eine faire Verteilung der Wertschöpfung entlang der Lieferkette sicher?
  • (IfApplicable) Bitte erläutern Sie die durchgeführte Analyse im Detail in Bezug auf die Managementfragen aus der Einleitung zu erzielten Ergebnissen sowie zu zukünftigen Zielen, Zielwerten und Maßnahmen für diesen Aspekt fairer und gerechter Geschäftspraktiken gegenüber indirekten Lieferant:innen.

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der eingekauften Waren und Rohstoffe, bei denen faire und gerechte Geschäftspraktiken entlang der gesamten Lieferkette als relevante Einkaufskriterien berücksichtigt wurden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    52.6285.9772.76
  • (IfApplicable) Anteil der Lieferant:innen, die auf Basis eines fairen und gerechten Umgangs mit ihren Lieferant:innen und anderen Berührungsgruppen ausgewählt wurden und/oder bei denen dieses Thema adressiert wurde (d. h. z. B. als Teil eines Verhaltenskodex für Lieferant:innen) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    64.7611.8565.41
  • (may) Anteil der eingekauften Produkte und Rohstoffe, die bis zum Ursprung rückverfolgbar sind und bei denen die jeweiligen Handelspartner entlang der gesamten Lieferkette bekannt sind (T.T.). Beispiel
    202520242023
    86.2170.1718.16

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Innerhalb ihres Einflussbereichs hat die Organisation einen (idealerweise innovativen und/oder kreativen) Ansatz umgesetzt, um die faire und gerechte Behandlung aller Berührungsgruppen entlang der Lieferkette sicherzustellen. Für alle eingekauften Waren, Dienstleistungen und Rohstoffe kann nachgewiesen werden, dass faire und gerechte Geschäftspraktiken als verpflichtende Einkaufskriterien berücksichtigt wurden und dass alle Lieferant:innen in den jeweiligen Lieferketten auf dieser Grundlage ausgewählt wurden.

Erfahren: Für mindestens die Hälfte aller eingekauften Waren, Dienstleistungen und Rohstoffe kann nachgewiesen werden, dass faire und gerechte Geschäftspraktiken als verpflichtende Einkaufskriterien berücksichtigt wurden. Die gesamte Lieferkette wird regelmäßig im Hinblick auf Auswirkungen und Defizite überwacht und, wo angemessen, werden Maßnahmen und/oder Sanktionen umgesetzt. Eine faire Verteilung der Wertschöpfung entlang der Lieferkette wird überwacht und/oder umgesetzt. Für Organisationen mit Marktmacht wurden umfassende Maßnahmen umgesetzt, um alle Berührungsgruppen entlang der gesamten Lieferkette dabei zu unterstützen, eine faire und gerechte Behandlung aller Beteiligten umzusetzen. Die Organisation fordert von einigen Schlüssellieferant:innen, Berührunsgruppen fair und sozial gerecht zu behandeln, und wählt sie auf dieser Grundlage aus.

Fortgeschritten: Innerhalb ihres Einflussbereichs hat die Organisation erste konkrete Maßnahmen ergriffen, um eine faire und gerechte Behandlung aller Berührungsgruppen entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Für einige eingekaufte Waren, Dienstleistungen und Rohstoffe kann nachgewiesen werden, dass faire und gerechte Geschäftspraktiken als verpflichtende Einkaufskriterien berücksichtigt wurden, während die Lieferkette im Hinblick auf Auswirkungen und Defizite überwacht wird. Für Organisationen mit Marktmacht wurden erste Maßnahmen umgesetzt, um Berührunsgruppen in der Lieferkette zu unterstützen.

Erste Schritte: Die Organisation beschafft Informationen. Maßnahmen zur positiven Einflussnahme auf eine faire und sozial gerechte Behandlung aller Berührungsgruppen werden erwogen.

Basislinie: Business as usual: Die Organisation befasst sich nicht ausdrücklich mit der fairen und gerechten Behandlung von Berührungsgruppen entlang der gesamten Lieferkette.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Auswirkungen oder Defizite in der Lieferkette im Hinblick auf Solidarität und soziale Gerechtigkeit umfassen:

  • Nichteinhaltung von Anforderungen an existenzsichernde Löhne und/oder Mindestlöhne oder Kollektivvertragsvereinbarungen.
  • Keine Anti-Korruptions-Politik.
  • Missbrauch von Marktmacht.

Möglichkeiten, positiven Einfluss auszuüben, umfassen:

  • Feedback und Gespräche mit Lieferant:innen.
  • Bewertung von Lieferant:innen.
  • Entwicklung von Einkaufsrichtlinien und/oder Verhaltenskodizes für Lieferant:innen.

Unterstützungsmaßnahmen umfassen:

  • Gemeinsame Entwicklung von Strategien.
  • Gemeinsame Einführung geeigneter Zertifizierungen.

Sanktionen können umfassen:

  • Von der Auslistung bestimmter Güter bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung

Einkaufskriterien können akkreditierte Labels umfassen.


A2.3 Negativer Aspekt: Missbrauch von Marktmacht gegenüber Lieferant:innen

Ein Machtungleichgewicht zwischen Organisationen und ihren direkten sowie indirekten Lieferant:innen kann zu unfairen Bedingungen führen und Abhängigkeiten schaffen. Konkrete Beispiele hierfür sind Preisdumping und Knebelverträge.

Berichtsfragen

  • (shall) Verfügt die Organisation über Marktmacht gegenüber direkten und indirekten Lieferant:innen, und wie wird diese genutzt?
  • (shall) Hat die Organisation eine Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie die relevanten Lieferkettenvorschriften und Gesetze einhält?
  • (may) Hat die Organisation Nachweise dafür, dass ihre Lieferant:innen durch ihre Marktmacht negativ betroffen sind, insbesondere in Bezug auf Zahlungs- und Lieferbedingungen?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit Geldstrafen belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf diesen Aspekt bewertet und gesteuert?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen aufgrund spezifischer Gesetzesverstöße in Bezug auf diesen Aspekt im Berichtszeitraum.
  • (IfApplicable) Umsatzanteil zentraler Lieferant:innen mit der Organisation am Gesamtumsatz dieser Lieferant:innen. Beispiel
    Wert
    Posten 1Posten 1 – Wert
    Posten 2Posten 2 – Wert
    Posten 3Posten 3 – Wert

Bewertungsstufen

  • 0 Minuspunkte: Die Organisation nutzt ihre Marktmacht gegenüber direkten und indirekten Lieferanten nur selten in negativer Weise, und etwaige damit verbundene nachteilige Auswirkungen wurden auf ein Minimum reduziert.
  • 50 Minuspunkte: Die Organisation wurde im Berichtszeitraum wegen konkreter Rechtsverstöße in diesem Bereich verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.
  • 100 Minuspunkte: Es liegen schlüssige Beweise dafür vor, dass die Organisation ihre Marktmacht nutzt, um einige direkte und/oder indirekte Lieferanten nachteilig zu beeinflussen.
  • 200 Minuspunkte: Es liegen schlüssige Beweise dafür vor, dass die Organisation ihre Marktmacht nutzt, um viele direkte und/oder indirekte Lieferanten nachteilig zu beeinflussen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Alle Organisationen müssen ihr potenzielles Ausnutzen von Marktmacht identifizieren. Nachweise dafür können über Lieferant:innenbefragungen sowie durch die Auswertung (allgemeiner) Lieferant:innenverträge, Einkaufsrichtlinien und Bonussysteme gewonnen werden. Organisationen sollten die Abhängigkeit ihrer Lieferant:innen von ihnen berechnen, z. B. wenn eine bestimmte Supermarktkette einen großen Anteil ihrer Produkte von einem bestimmten Lebensmittelzulieferer bezieht. Die Abhängigkeit ist tendenziell umso höher, je kleiner der Lieferant ist.


A3 Ökologische Verantwortung entlang der Lieferkette

Jede Organisation ist mit Umweltauswirkungen konfrontiert und kann diese durch den Einkauf von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen beeinflussen. Organisationen tragen daher Mitverantwortung für ökologische Auswirkungen entlang ihrer Lieferkette und sollten darauf hinwirken, negative Umweltauswirkungen nach Möglichkeit zu reduzieren.

Eine ECOnGOOD-Organisation...

  • bewertet den Lebenszyklus und die Lieferkette von Waren und Dienstleistungen im Hinblick auf mögliche negative Umweltauswirkungen.
  • wählt bei Beschaffungsentscheidungen die umweltfreundlichsten Optionen.
  • vermeidet, soweit praktikabel, Waren und Dienstleistungen mit erheblichen Umweltauswirkungen.

Erste Fragen

  • Was wissen wir über die Umweltauswirkungen unserer Lieferkette, insbesondere in Bezug auf unsere wichtigsten Lieferant:innen oder jene Waren und Dienstleistungen, die mit hohen Umweltauswirkungen verbunden sind?
  • Wie tragen unsere Organisation und alle Berührunsggruppen entlang der Lieferkette zu einer Reduktion der Umweltauswirkungen bei?

A3.1 Ökologische Auswirkungen entlang der Lieferkette

Der Einkauf von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen ist mit Umweltauswirkungen verbunden. In der ersten Analyse liegt der Fokus bitte auf den direkten Lieferant:innen und in der zweiten Analyse auf der gesamten Lieferkette. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) werden unter E3 betrachtet. Hier sind nur Treibhausgasemissionen unter nachgelagerten-Scope 3-Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen, wenn die Organisation in einer emissionsintensiven Branche tätig ist. Vorgelagerte Scope 3-Treibhausgasemissionen werden unter D3 betrachtet.

Berichtsfragen

  • (IfApplicable) Bitte beschreiben Sie den Lebenszyklus der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation.
  • (IfApplicable) Welche schädlichen Umweltauswirkungen treten entlang der Lieferkette bei der Produktion eingekaufter Waren auf?
  • (IfApplicable) Wie schneidet die Organisation im Vergleich zu Wettbewerber:innen in Bezug auf umweltfreundliche Beschaffung ab?
  • (IfApplicable) Wie wird Suffizienz entlang der gesamten Lieferkette gefördert, sodass nur wesentliche Produkte und Materialien eingesetzt werden?
  • (IfApplicable) Bitte erläutern Sie die durchgeführte Analyse im Detail in Bezug auf die Managementfragen aus der Einleitung zu bestehenden Politiken und Praktiken sowie zu Strategien und Maßnahmen, erzielten Ergebnissen und zukünftigen Zielen, Zielwerten und Maßnahmen für diesen Aspekt ethischer Arbeitsbedingungen.
  • (IfApplicable) Falls die Organisation Einkaufskriterien festgelegt hat: Wie werden die verantwortlichen Personen geschult und zur Verantwortung gezogen?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anteil der verwendeten Materialien, die zirkulär sind (z. B. aus Recycling stammen), im Vergleich zu Erstnutzungsmaterialien (z. B. aus neu gewonnenen Rohstoffen usw.), bezogen auf die Gesamtzahl der verwendeten Materialien (T.T.). Beispiel
    202520242023
    51.58.911.31
  • (shall) Anteil der Lieferant:innen, die die ökologischen Kriterien der Organisation erfüllen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    BeispielwertBeispielwertBeispielwert

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) 53: Gibt das Unternehmen bei der Berichterstattung über seine Scope-1- und Scope-2-Emissionen unternehmensspezifische Informationen über seine Scope-3-Emissionen an, so stellt es diese zusammen mit den unter B3 – Energie und Treibhausgasemissionen anzugebenden Informationen bereit. (B3.30 The undertaking shall disclose its estimated gross greenhouse gas (GHG) emissions in tons of CO2 equivalent (tCO2eq) considering the content of the GHG Protocol Corporate Standard (version 2004).) Beispiel
    202520242023
    BeispielwertBeispielwertBeispielwert

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) C3.54: Hat das Unternehmen Ziele zur Reduktion der THG-Emissionen festgelegt, so gibt es diese in absoluten Werten für Scope-1- und Scope-2-Emissionen an. Im Einklang mit den Nummern 50 bis 53 und sofern das Unternehmen Ziele zur Reduktion der Scope-3-Emissionen festgelegt hat, gibt es auch Ziele für seine signifikanten Scope-3-Kategorien an. Insbesondere gibt es Folgendes an:
    (a) das Zieljahr und den dafür festgelegten Zielwert,
    (b) das Basisjahr und den Bezugswert für das Basisjahr,
    (c) die für die Ziele verwendeten Einheiten,
    (d) den Anteil der Scope-1-, Scope-2- und, falls offengelegt, der Scope-3-Emissionen, auf den sich das Ziel bezieht;
    (e) eine Auflistung der wesentlichen Maßnahmen, die das Unternehmen zur Erreichung seiner Ziele durchzuführen beabsichtigt. Beispiel
    EinheitScope 1Scope 2Scope 3Maßnahmen
    ZieljahrZieljahr – EinheitZieljahr – Scope 1Zieljahr – Scope 2Zieljahr – Scope 3Zieljahr – Maßnahmen
    BasisjahrBasisjahr – EinheitBasisjahr – Scope 1Basisjahr – Scope 2Basisjahr – Scope 3Basisjahr – Maßnahmen
  • (IfApplicable) C4.57.b: Hat das Unternehmen klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben, gibt es Folgendes an:
    (b) wie es die Exposition und Anfälligkeit seiner Vermögenswerte, Tätigkeiten und Wertschöpfungskette

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Ökologisches Einkaufsmanagement ist Teil der Unternehmensidentität und Positionierung der Organisation. Politiken für umweltfreundliche Beschaffung und zur Reduktion der Umweltauswirkungen eingekaufter Waren werden in allen Geschäftsbereichen angewendet.

Erfahren: Umfassende Einkaufsrichtlinien wurden etabliert, die darlegen, wie eingekaufte Waren anhand ökologischer Kriterien bewertet und ausgewählt werden und – basierend auf der Fähigkeit, Einfluss auszuüben – wie Lieferant:innen entlang der Lieferkette bei der Umsetzung erforderlicher Umweltstandards unterstützt werden. Nahezu alle Schlüssellieferant:innen erfüllen überdurchschnittliche Umweltstandards.

Fortgeschritten: Erste Maßnahmen zur Reduktion der mit eingekauften Waren und Dienstleistungen verbundenen Umweltauswirkungen wurden umgesetzt. Es besteht die Verpflichtung, den Einsatz umweltschädlicher Produkte zu reduzieren oder von Lieferant:innen mit geringeren negativen Auswirkungen zu beziehen. Erste Schritte wurden gesetzt, um Lieferant:innen dazu zu bewegen, umweltschädliche Aktivitäten zu reduzieren.

Erste Schritte: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen werden im Hinblick auf Umweltauswirkungen in der Lieferkette überprüft, und umweltfreundlichere Alternativen werden gesucht.

Basislinie: Business as usual, keine spezifische Wirkungsbewertung/-analyse für diesen Aspekt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Dienstleistungen können schwer zu bewerten sein, aber Dienstleistungen wie KI und Cloud Computing haben große Auswirkungen.
  • Es gibt viele unterschiedliche Arten von Umweltauswirkungen. Es ist wichtig, nicht nur Kohlenstoffemissionen zu betrachten (Kohlenstoff-Tunnelblick), sondern auch Aspekte wie Ozeanversauerung, Verlust von Oberboden, langlebige Chemikalien, Integrität der Biosphäre usw. zu berücksichtigen.
  • Bestehende Maßnahmen, Umweltlabels und bewährte Praktiken können genutzt werden, um eine Reduktion der Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette zu bewerten. Eine nicht abschließende Liste möglicher Labels und Instrumente sind Fairtrade, UNGP, GHG, ISO 14001 und 26000, Organisation Environmental Footprint (OEF) usw.
  • Einige Sektoren haben im Verhältnis zu ihrem monetären Wert sehr hohe Auswirkungen (z. B. Energie, Transport, Rohstoffproduktion und Landwirtschaft). Angesichts ihrer hohen Auswirkungen ist es wichtig, diesen Sektoren besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
  • Wenn Organisationen in kritischen Lieferketten Tätigkeiten ausüben, die deutlich weniger schädlich sind, als es aktuelle Standards verlangen, kann dies bei der Festlegung des Bewertungsniveaus positiv berücksichtigt werden.
  • Mit dem Wachstum einer Organisation gewinnen ihre Beschaffungs- und Einkaufsrichtlinien zunehmend an Bedeutung. Je länger die Lieferkette und je größer die damit verbundenen Auswirkungen sind, desto höher müssen die Standards sein.
  • Ein Vergleich mit anderen Organisationen derselben Branche kann als Maßstab dienen, um die ergriffenen Maßnahmen zu bewerten.
  • Das Fehlen einer Beschreibung des Lebenszyklus für zentrale Produkte/Dienstleistungen führt zu einer Abwertung um einen Skalenpunkt für die Stufen Fortgeschritten und höher.

Beispiele für passives Verhalten:

  • Keine Bewertung umweltfreundlicherer Alternativen.
  • Lieferant:innen werden nicht auf Basis ökologischer Kriterien bewertet und ausgewählt.
  • Lieferant:innen können die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen für Prozesse mit hohen Umweltauswirkungen nicht nachweisen.
  • Produktionsprozesse in der Lieferkette erfüllen keine Best-Practice-Standards.

Für Scope 3

  • Vorgelagerte Aktivitäten umfassen: eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Anlagegüter, brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten), vorgelagerter Transport und Distribution, in der Geschäftstätigkeit anfallende Abfälle, Geschäftsreisen sowie vorgelagerte geleaste Vermögenswerte.
  • Der Arbeitsweg der Mitarbeitenden wird unter C3 behandelt (nicht vorgelagert).
  • Nachgelagerte Aktivitäten umfassen: nachgelagerter Transport und Distribution, Weiterverarbeitung verkaufter Produkte, Nutzung verkaufter Produkte, End-of-Life-Behandlung verkaufter Produkte, nachgelagerte geleaste Vermögenswerte, Franchises und Investitionen.

A3.2 Negativer Aspekt: Unverhältnismäßige Umweltauswirkungen innerhalb der Lieferkette

Einige Branchen, Waren und Dienstleistungen gelten als besonders unverhältnismäßig stark umweltschädlich.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Lieferant:innen oder Güter in der Lieferkette haben besonders schädliche Auswirkungen auf die Umwelt?
  • (may) Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, um diese Auswirkungen zu reduzieren?
  • (shall) Hat die Organisation eine Sorgfaltsprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie alle relevanten Gesetze einhält?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit Geldstrafen belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf diesen Aspekt bewertet und gesteuert?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der eingekauften Waren und Dienstleistungen, die als unverhältnismäßig stark umweltwirksam eingestuft werden können, bezogen auf das gesamte Einkaufsvolumen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    59.8771.5219.03
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen aufgrund spezifischer Gesetzesverstöße in Bezug auf diesen Aspekt im Berichtszeitraum.

Bewertungsstufen

  • Basislinie: Die Lieferkette der Organisation hat geringe Umweltauswirkungen und/oder die Organisation reduziert potenzielle negative Auswirkungen auf ein Minimum.
  • 20 Minuspunkte: Die Organisation bezieht Waren und Dienstleistungen aus ökologisch kritischen Gebieten; die im Einflussbereich der Organisation ergriffenen Maßnahmen reduzieren schädliche Umweltauswirkungen nicht ausreichend.
  • 50 Minuspunkte: Die Organisation wurde im Berichtszeitraum wegen konkreter Gesetzesverstöße in Bezug auf diesen Aspekt verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.
  • 100 Minuspunkte: Die Organisation bezieht wesentliche Waren und Dienstleistungen aus ökologisch kritischen Gebieten und hat kaum Anstrengungen unternommen, Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation einzuführen.
  • 200 Minuspunkte: Die Geschäftspraktiken der Organisation tragen erheblich zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt bei.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die Aufmerksamkeit sollte auf jene Waren und Dienstleistungen gerichtet werden, die als besonders stark negativ wirkend gelten. Auswirkungen können vom Ursprungsort ausgehen, stammen jedoch vor allem aus dem Industriesektor selbst: fossile Brennstoffe, Landwirtschaft, Forstwirtschaft (Landnutzung), Kernenergie, Gentechnik, Fischerei usw.

Eine unverhältnismäßige Wirkung liegt vor, wenn der erzielte Nutzen oder Gewinn deutlich weniger Wert hat als der Aufwand/die Auswirkungen/die Energie usw., die erforderlich sind, um diesen Nutzen zu erzeugen. Besonderes Augenmerk ist auf externalisierte Kosten zu legen.


A4 Transparenz und Mitentscheidung entlang der Lieferkette

Transparenz in der Lieferkette ist eine Voraussetzung für ethisches Beschaffungsmanagement, da nur bewertet werden kann, was bekannt ist. Transparente Informationen über die Lieferkette ermöglichen es anderen Berührungsgruppen zu erkennen: wer welche Waren hergestellt hat und unter welchen Bedingungen. Transparenz ist zudem die Grundlage für Mitentscheidung von Lieferant:innen, d. h. Arbeitnehmer:innenvertretung usw.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • ist transparent gegenüber direkten und indirekten Lieferant:innen und stellt deren Mitentscheidung in sie betreffenden Bereichen und Entscheidungen sicher.
  • erkennt ihre Mitverantwortung an, Transparenz und Mitentscheidung in Entscheidungsprozessen entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen, und entwickelt ihre Geschäftspraktiken entsprechend weiter.

Einstiegsfragen

  • Welche Informationen über uns sind für unsere direkten und indirekten Lieferant:innen entlang der Lieferkette von Interesse und Relevanz?
  • Welche unserer Entscheidungen betreffen direkte und/oder indirekte Lieferant:innen?
  • Wer sind unsere direkten und indirekten Geschäftspartner:innen, und in welchem Ausmaß verhalten sie sich transparent und partizipativ gegenüber anderen Berührungsgruppen?
  • Wie stark ist unser direkter und indirekter Einfluss, um Transparenz und Mitentscheidung in Bezug auf alle Berührunsggruppen sicherzustellen?

A4.1 Transparenz gegenüber direkten Lieferant:innen und ihr Recht auf Mitentscheidung

Transparenz gegenüber direkten Lieferant:innen wird dadurch bestimmt, ob und in welchem Ausmaß Informationen geteilt werden. Die Tiefe und Art der geteilten Informationen sind zentral. Mitentscheidung spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Position direkter Lieferant:innen und kann zudem dazu beitragen, Geschäftsprozesse zu verbessern.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Art von Informationen werden mit Lieferant:innen geteilt und welche Arten von Informationen werden nicht zur Verfügung gestellt?
  • (shall) In welchen Situationen und durch welche Aktivitäten oder Maßnahmen werden zentrale Lieferant:innen in Entscheidungsprozesse einbezogen?
  • (shall) Was sind die Gründe dafür, in manchen Bereichen keine Transparenz zu praktizieren – und was könnte helfen, diesbezüglich transparenter zu werden?
  • (may) Wie gut etabliert und gesteuert sind Beschwerdeverfahren für Lieferant:innen?
  • (IfApplicable) Bitte erläutern Sie die durchgeführte Analyse im Detail in Bezug auf die Managementfragen aus der Einleitung zu bestehenden Politiken und Praktiken sowie zu Strategien und Maßnahmen, erzielten Ergebnissen und zukünftigen Zielen, Zielwerten und Maßnahmen für diesen Aspekt der Transparenz gegenüber direkten Lieferant:innen.

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der Beschwerden, die zur Zufriedenheit der Lieferant:innen bearbeitet wurden, bezogen auf die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Beschwerden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    46.2518.5765.4
  • (may) Anteil der zentralen direkten Lieferant:innen mit mitbestimmten Verträgen im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    76.4154.279.16
  • (IfApplicable) Anteil der Lieferant:innen nach Einkaufsvolumen, mit denen im Berichtszeitraum eine partizipative Geschäftsbeziehung gepflegt wird (T.T.). Beispiel
    202520242023
    94.4766.9718.87

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Transparente und partizipative Geschäftsbeziehungen auf Basis überdurchschnittlicher Grundsätze wurden mit allen direkten Lieferant:innen etabliert. Die direkten Lieferant:innen sind sehr zufrieden mit der Informationspolitik der Organisation und ihren Möglichkeiten zur Mitentscheidung.

Erfahren: Transparente und partizipative Geschäftsbeziehungen wurden mit den meisten zentralen direkten Lieferant:innen etabliert. Mit wenigen Ausnahmen sind direkte Lieferant:innen sehr zufrieden mit der Informationspolitik der Organisation und den Möglichkeiten zur Mitentscheidung.

Fortgeschritten: Maßnahmen zur Etablierung transparenter und partizipativer Geschäftsbeziehungen mit direkten Lieferant:innen werden geplant und umgesetzt. Einige direkte Lieferant:innen zeigen Zufriedenheit mit der Informationspolitik der Organisation und den Möglichkeiten zur Mitentscheidung.

Erste Schritte: Geschäftsbeziehungen mit direkten Lieferant:innen werden auf Transparenz und Möglichkeiten der Mitentscheidung geprüft. Erste Schritte zur Entwicklung entsprechender Strategien wurden unternommen.

Basislinie: Business as usual, keine spezifische Wirkungsbewertung/-analyse für diesen Aspekt. Direkte Lieferant:innen haben keine Mitentscheidungsrechte.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Je stärker eine Entscheidung direkte Lieferant:innen betrifft, desto wichtiger ist ihre Einbindung in den Entscheidungsprozess. Mögliche Bereiche für Konsultation umfassen die Planung von Rohstoffmengen, Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen. Die Möglichkeiten der Mitentscheidung für Lieferant:innen können von Konsultation und Dialog bis hin zur aktiven Beteiligung am Entscheidungsprozess reichen. Entscheidungsfindung, Einwände und Abstimmungen sind angemessen zu dokumentieren.


A4.2 Positiver Einfluss auf Transparenz und Mitentscheidung entlang der gesamten Lieferkette

Innerhalb ihres Einflussbereichs haben Organisationen die Verantwortung, Transparenz und Mitentscheidung für alle entlang der gesamten Lieferkette beteiligten Berührungsgruppen zu unterstützen und zu fördern.

Berichtsfragen

  • (may) In welchem Ausmaß hat die Organisation tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen identifiziert?
  • (may) Welche Maßnahmen hat die Organisation ergriffen und wie überwacht sie deren Wirksamkeit?
  • (IfApplicable) Bitte erläutern Sie die durchgeführte Analyse im Detail in Bezug auf die Managementfragen aus der Einleitung zu bestehenden Politiken und Praktiken sowie zu Strategien und Maßnahmen, erzielten Ergebnissen und zukünftigen Zielen, Zielwerten und Maßnahmen für diesen Aspekt der Transparenz in der Lieferkette.

Prüfindikatoren

  • (may) Anteil der eingekauften Produkte, Dienstleistungen und Rohstoffe am gesamten Beschaffungsvolumen, bei denen Transparenz und Beteiligung im Berichtszeitraum als verpflichtende Einkaufskriterien berücksichtigt wurden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    27.7223.7534.12

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Innerhalb ihres Einflussbereichs hat die Organisation einen wirksamen und möglicherweise innovativen oder kreativen Ansatz umgesetzt, um Transparenz und Mitentscheidung für alle Berührungsgruppen sicherzustellen. Für alle eingekauften Waren, Dienstleistungen und Rohstoffe werden Transparenz und Mitentscheidung entlang der gesamten Lieferkette als verpflichtende Einkaufskriterien berücksichtigt.

Erfahren: Mindestens die Hälfte der zentralen Lieferant:innen wurde auf Basis nachgewiesener Transparenz- und Mitentscheidungspraktiken ausgewählt. Die Lieferkette wird systematisch im Hinblick auf Auswirkungen und Defizite überwacht und, wo angemessen, werden Maßnahmen und/oder Sanktionen umgesetzt. Für Einkäufer:innen mit Marktmacht wurden umfassende Maßnahmen umgesetzt, um alle Berührungsgruppen in der Lieferkette dabei zu unterstützen, Transparenz und Mitentscheidung für alle Beteiligten sicherzustellen.

Fortgeschritten: Innerhalb ihres Einflussbereichs hat die Organisation Pläne und Maßnahmen entwickelt, um Transparenz und Mitentscheidung zu verbessern. Einige zentrale Lieferant:innen wurden auf Basis nachgewiesener Transparenz- und Mitentscheidungspraktiken ausgewählt. Die Lieferkette wird im Hinblick auf Auswirkungen und Defizite überwacht.

Erste Schritte: Die Organisation hat begonnen, Informationen über Auswirkungen und Defizite im Zusammenhang mit Transparenz und Mitentscheidung in der Lieferkette zu beschaffen. Erste Maßnahmen zur positiven Beeinflussung dieses Aspekts werden vorbereitet.

Basislinie: Die Organisation befasst sich nicht ausdrücklich mit Transparenz und Mitentscheidung in der Lieferkette. Business as usual ohne spezifische Wirkungsbewertung/-analyse für diesen Aspekt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Auswirkungen oder Defizite in der Lieferkette im Hinblick auf Transparenz und Mitentscheidung umfassen:

  • Feindliche Übernahmen.
  • Verstöße gegen Wettbewerbsrecht.
  • Gründung von Tochtergesellschaften oder verbundenen Organisationen mit intransparenten Strukturen.

Möglichkeiten, positiven Einfluss auszuüben, umfassen:

  • Feedback und Gespräche mit Lieferant:innen.
  • Bewertung von Lieferant:innen.
  • Entwicklung von Einkaufsrichtlinien und/oder Verhaltenskodizes für Lieferant:innen.

Unterstützungsmaßnahmen umfassen:

  • Gemeinsame Entwicklung von Strategien.
  • Gemeinsame Einführung geeigneter Zertifizierungen.

Sanktionen können umfassen:

  • Von der Auslistung bestimmter Produkte bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
  • Einbringung von Klagen bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben.

Für die Definition zentraler Lieferant:innen siehe Evaluationstools in A2.1. Transparenz in der Lieferkette kann – sofern praktikabel – neben Audits und unabhängigen Zertifizierungen durch Dritte auch durch den Einsatz von Technologien wie Blockchain unterstützt werden.


B. Eigentümer:innen und Finanzpartner:innen

Ziel der B-Zeile ist es, den ethischen Umgang mit Finanzmitteln zu bestimmen. Voraussetzung dafür ist in erster Linie finanzielle Unabhängigkeit, mit der sich B1 befasst. Wie und zu welchem Zweck erwirtschaftete Mittel verwendet werden – insbesondere, ob dies im Geist der Solidarität geschieht – ist Gegenstand von B2. Organisationen tätigen zudem Investitionen. Ob diese sozialen und ökologischen Kriterien entsprechen, wird in B3 untersucht. In Organisationen sind es regelmäßig die Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen, die Entscheidungen in allen genannten Finanzbereichen treffen. B4 untersucht, ob diese Entscheidungen transparent getroffen werden, in welchem Ausmaß relevante Interessengruppen einbezogen sind und wie Eigentum auf Berührungsgruppen ausgeweitet wird.

Berichtsfragen

  • (shall) Bitte geben Sie die Rechtsform der Organisation an, einschließlich einer kurzen Beschreibung.
  • (shall) Bitte geben Sie eine kurze Beschreibung der zentralen Berührunsggruppen, die der Berührungsgruppe B zuzuordnen sind.
  • (If_OrgWithPurpose) Wird die Geschäftsstrategie der Organisation auf Grundlage ihres Purpose entwickelt und angepasst, und wenn ja, wie?
  • (If_OrgWithPurpose) In welchem Ausmaß ist der Purpose als zentrales Element in die Entscheidungsprozesse zur strategischen Entwicklung der Organisation integriert?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie ist die Führung der Organisation (Governance) auf ihrem Purpose aufgebaut und an dem Ziel ausgerichtet, diesen Zweck in die Praxis umzusetzen?
  • (If_OrgWithPurpose) Leitet der Purpose Entscheidungen über finanzielle Ressourcen und Partner:innen, und wenn ja, wie?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie wird sichergestellt, dass Entscheidungen über die Zuweisung finanzieller Ressourcen und Investitionen mit dem Purpose im Einklang stehen?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie stellt die Organisation sicher, dass ihr Purpose auch in Zeiten sozioökonomischer Belastungen erfüllt werden kann?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie wird sichergestellt, dass externe Geldgeber:innen den Purpose teilen?
  • (may) Welche neuen Geldgeber:innen kann sich die Organisation vorstellen, die fest an ihren Purpose glauben?

Prüfindikatoren

  • (shall) Vermögenswerte am Ende des Berichtszeitraums in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    7584.635009.026364.35
  • (shall) Verbindlichkeiten/Schulden am Ende des Berichtszeitraums in WE. (T.T.). Beispiel
    202520242023
    7130.687927.192744.95
  • (shall) Eigenkapital/Reinvermögen am Ende des Berichtszeitraums in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    4851.119383.321787.43
  • (shall) Gesamterträge im Berichtszeitraum in WE, aufgeschlüsselt nach Ertragsquellen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Posten 1 – Teil 1441.22337.48386.9
    Posten 1 – Teil 2800.99922.25469.49
    GESAMT1242.211259.73856.39
    Posten 2 – Teil 1532468.79122.35
    Posten 2 – Teil 2888.89420.1426.65
    GESAMT1420.89888.93149
    Posten 3 – Teil 1233.33299.64785.71
    Posten 3 – Teil 2178.02157.03903.11
    GESAMT411.35456.671688.82
  • (shall) Betriebsausgaben (OpEx) im Berichtszeitraum in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    101.989308.093053.13
  • (shall) Investitionsausgaben (CapEx) bzw. Investitionen in Vermögenswerte im Berichtszeitraum in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    3907.472102.52891.53
  • (shall) Überschuss oder Fehlbetrag (Nettoergebnis) am Ende des Berichtszeitraums in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    9636.353284.445385.31
  • (If_Distributions) Ausschüttungen an Mitglieder/Eigentümer:innen (sofern zutreffend) im Berichtszeitraum in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    9856.555678.929442.22
  • (shall) Finanzierungskosten Beispiel
    202520242023
    5864.279754.048616.88
  • (shall) Erträge aus Finanzanlagen Beispiel
    202520242023
    488.225671.671066.71

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) C4.57.b: Hat das Unternehmen klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben, gibt es Folgendes an:
    (b) wie es die Exposition und Anfälligkeit seiner Vermögenswerte, Tätigkeiten und Wertschöpfungskette
  • (IfApplicable) C4.58: Das Unternehmen kann angeben, welche nachteiligen Auswirkungen auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit oder seine Geschäftstätigkeit sich kurz-, mittel- oder langfristig aus den klimabedingten Risiken ergeben könnten und ob es die Risiken als hoch, mittel oder niedrig einschätzt. Beispiel
    Beschreibung
    KurzBeschreibung zu Kurz (Holzbau GmbH).
    MittelBeschreibung zu Mittel (Holzbau GmbH).
    LangBeschreibung zu Lang (Holzbau GmbH).

Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung - Die ECOnGOOD-Bilanz richtet sich an alle Organisationstypen (gewinnorientierte und gemeinnützige Unternehmen, andere Non-Profit-Organisationen, Selbstverwaltungseinrichtungen, öffentliche Institutionen, staatliche Unternehmen sowie alle hybriden Formen wie öffentlich-private, öffentlich-gemeinnützige und privat-gemeinnützige Hybride sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften) aller Größen und Branchen. Aufgrund der großen Vielfalt und zusätzlicher nationaler Unterschiede ist es praktisch unmöglich, alle spezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Ziel ist vielmehr, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der ethischen Haltung zu Finanzfragen herauszuarbeiten. Verwenden Sie daher für den Bericht jene Kennzahlen, die für Ihren Organisationstyp geeignet sind; diese können von den im Text verwendeten Begriffen abweichen.

  • Gemeinsamkeiten über Organisationstypen hinweg
    • Vermögenswerte: Der Gesamtwert aller materiellen und immateriellen Güter, die von der Organisation kontrolliert werden und von denen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird.
    • Verpflichtungen: Verpflichtungen gegenüber Dritten, die alle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Mittel/Schulden) umfassen und gemäß vereinbarten Bedingungen zu erfüllen sind.
    • Reinvermögen: Residualer Anspruch an den Vermögenswerten einer Organisation nach Abzug aller Verbindlichkeiten; stellt den Wert dar, der Eigentümer:innen (Eigenkapital) oder der Zweckverfolgung (Nettovermögen) zur Verfügung steht.
    • Finanzergebnis: Die Differenz zwischen den Gesamterträgen (Einnahmen) und den Gesamtaufwendungen (Kosten) einer Organisation über einen bestimmten Zeitraum.
  • Unterschiede zwischen Organisationstypen

  • Für Organisationen, die keine formalen Jahresabschlüsse erstellen (z. B. Selbstverwaltungseinrichtungen, Kleinstunternehmen und Freiberufler:innen), wird Eigenkapital häufig mittels der Näherungsmethode des Nettovermögenswerts berechnet, indem Verbindlichkeiten (Schulden, rückzahlbare Darlehen) von den für betriebliche Zwecke genutzten Vermögenswerten (Ausstattung, Vorräte, liquide Mittel) abgezogen werden.
  • Bei der Ausarbeitung der Priorisierung von Zielen, Zielwerten und Maßnahmen am Ende des Bilanzierungsprozesses (siehe Hinweise zu Indikatoren in Abschnitt 4.3 der Einleitung) reflektieren Sie bitte die für deren Umsetzung erforderlichen finanziellen Ressourcen sowie die tatsächliche Möglichkeit, diese zu decken.

B1 Ethische Haltung in Bezug auf finanzielle Ressourcen

Eine gemeinwohlorientierte Haltung mit einem ethischen Ansatz im Umgang mit den Finanzen einer Organisation betrachtet Geld stets nur als Mittel zum Zweck und nicht als Selbstzweck, unter gleichzeitiger Achtung der Menschenwürde. Kann eine Organisation ihre Aktivitäten (auch in Krisenzeiten) primär aus laufenden Einnahmen sowie aus Rücklagen und Mitteln ihrer Eigentümer:innen und/oder Dritter finanzieren, die dieselben Werte teilen, minimiert sie das Risiko, gegen die ECOnGOOD-Prinzipien zu verstoßen, indem sie Erwartungen breiter Kapitalmärkte erfüllen muss, die sich vor allem an kurzfristigen finanziellen Renditen orientieren. Daher werden die Auswirkungen unterschiedlicher Finanzierungsformen auf das Wohlergehen aller Berührungsgruppen kritisch geprüft, um Chancen zu stärken und Risiken zu vermeiden.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • führt ihr Finanzmanagement nach ethischen Grundsätzen.
  • arbeitet an ihrer Finanzierungsstruktur, um diesen ethischen Fokus abzusichern.
  • strebt Finanzierungen an, die ihre Unabhängigkeit und Autonomie gewährleisten, sodass alle Entscheidungen ohne Einfluss von Finanzgeber:innen getroffen werden können, die auf kurzfristige Gewinnmaximierung abzielen.

Einstiegsfragen

  • Wie stellen wir unsere Unabhängigkeit und Autonomie sicher?
  • Wie setzen wir Finanzierung über Berührungsgruppen in unserer Organisation um?
  • Wie bewerten wir die ethische Haltung unserer Finanzpartner:innen?

B1.1 Finanzielle Unabhängigkeit

Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Abschnitt fokussiert insbesondere auf finanzielle Unabhängigkeit, in dem Bewusstsein, dass es weitere Einflussfaktoren gibt. Insbesondere im öffentlichen Sektor, wo die Finanzierung häufig gesetzlich geregelt ist, ist politischer Einfluss eher der entscheidendere Faktor.

Berichtsfragen

  • (shall) Woran erkennt man, dass die Eigentumsstruktur so ausgestaltet ist, dass die Organisation ihre Entscheidungen autonom und unabhängig treffen und im Einklang mit den Werten von ECOnGOOD handeln kann?
  • (shall) In welchem Ausmaß ist die Organisation von nur einer oder wenigen Finanzierungsquellen abhängig (z. B. einer Hauptgesellschafter:in oder einer bestimmten Anteilseignerstruktur)?
  • (shall) In welchem Ausmaß ist die Organisation von nur einer oder wenigen Einnahmequellen abhängig (z. B. einer Hauptförderung, Abhängigkeit von einem Großkunden usw.)?
  • (may) Werden Risiken analysiert (und wenn ja, wie), um festzustellen, ob ausreichende Mittel und/oder ausreichende Einnahmen aus den Aktivitäten der Organisation zur Abfederung dieser Risiken verfügbar sind?
  • (may) Wie wird sichergestellt, dass Überschüsse (sofern vorhanden) zum Aufbau ausreichender Rücklagen zur Abdeckung zukünftiger Risiken verwendet werden?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen innerhalb der Organisation, um ihre langfristige finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen?
  • (shall) Welche Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die finanzielle Unabhängigkeit der Organisation zu erhöhen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang zur Steigerung der finanziellen Unabhängigkeit erzielt? (Wenn möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen wurden entwickelt, um die finanzielle Unabhängigkeit der Organisation weiter zu erhöhen?

Prüfindikatoren

  • (shall) Prozentualer Anteil der Eigenkapitalfinanzierung durch Finanzgeber:innen mit ähnlichen Werten und Zielen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    42.5199.4743.88
  • (If_fromExperienced) Prozentualer Anteil planbarer Einnahmen am Gesamtertrag im Jahresbudget.
  • (If_fromExperienced) Diversifizierungsgrad der Finanzierungsquellen: prozentualer Anteil der größten Finanzierungsquelle(n) am Jahresbudget. Beispiel
    202520242023
    Posten 1 – Teil 195.1271.2138.89
    Posten 1 – Teil 251.7813.1478.49
    GESAMT146.984.35117.38
    Posten 2 – Teil 165.1733.0943.83
    Posten 2 – Teil 285.435.8522.72
    GESAMT150.638.9466.55
    Posten 3 – Teil 163.1279.2254.59
    Posten 3 – Teil 263.44257.51
    GESAMT126.5681.22112.1

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Eigenmittel der Organisation reichen aus, um die Aufwendungen des Geschäftsjahres zu decken, Investitionen zu tätigen und Projekte zur Förderung des Gemeinwohls zu entwickeln. Deutlich überdurchschnittliches Eigenkapital/Reinvermögen und/oder planbare Einnahmen ermöglichen eine unabhängige Zukunftsplanung und Entscheidungen ohne externe Einflussnahme mit ethischem Fokus. Finanzielle Unabhängigkeit ist integraler Bestandteil des Risikomanagements; Überschüsse werden konsequent (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten) zum Aufbau von Rücklagen genutzt. Die finanzielle Unabhängigkeit wurde in den letzten fünf Jahren kontinuierlich durch geeignete Maßnahmen gesteigert.

Erfahren: Die verfügbaren eigenständig erwirtschafteten Mittel reichen aus, um die Aufwendungen des Geschäftsjahres und Investitionen zu decken. Überdurchschnittliches Eigenkapital/Reinvermögen und/oder planbare Einnahmen ermöglichen Entscheidungen weitgehend ohne externe Einflussnahme und mit ethischem Fokus. Risiken werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die finanzielle Unabhängigkeit analysiert; die Sicherung finanzieller Unabhängigkeit ist ein wichtiges Kriterium bei der Verwendung von Überschüssen zum Aufbau von Rücklagen. Die finanzielle Unabhängigkeit wurde in den letzten drei Jahren nachweislich durch geeignete Maßnahmen erhöht.

Fortgeschritten: Eigenständig erwirtschaftete Mittel und/oder planbare jährliche Einnahmen decken die Aufwendungen des Geschäftsjahres. Die Finanzierungsstrategie ist stärker diversifiziert; Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen (z. B. Bildung von Rückstellungen) zur Sicherstellung finanzieller Unabhängigkeit haben begonnen und erste Erfolge wurden erzielt.

Erste Schritte: Ziele zur Erreichung und Aufrechterhaltung ausreichender finanzieller Unabhängigkeit werden erwogen; ebenso wie deren Sicherstellung durch angemessene Risikoanalysen und geeignete Maßnahmen.

Basislinie: Herkunft und Verwendung der Mittel entsprechen gängiger Geschäftspraxis, ohne besondere Vorkehrungen zur Sicherstellung finanzieller Unabhängigkeit.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Finanzielle Unabhängigkeit einer Organisation ist eng mit Eigenkapital/Reinvermögen und nachhaltigen Ertragsströmen verknüpft. Hohe Eigenkapital- bzw. Nettovermögenswerte (Differenz zwischen Gesamtvermögen und Verbindlichkeiten) bieten ein finanzielles Polster und erhöhen Stabilität, Flexibilität sowie die Fähigkeit, Risiken einzugehen oder wirtschaftliche Schocks abzufedern. Starke Nettovermögenswerte ermöglichen es der Organisation, ihre Aktivitäten zu finanzieren, in die Zukunft zu investieren und unvorhergesehene Ausgaben zu bewältigen, ohne auf externe Unterstützung angewiesen zu sein.

Eigenkapitalfinanzierung, bereitgestellt von Finanzgeber:innen mit übereinstimmenden ethischen Prinzipien, Missionen und strategischen Zielen, sichert die Unabhängigkeit und Autonomie der Organisation und ermöglicht Entscheidungen auf ethischer Grundlage. Der prozentuale Anteil der Eigenkapitalfinanzierung durch Finanzgeber:innen mit ähnlichen Werten und Zielen zeigt, wie bedeutend diese wertebasierte Finanzierung im Verhältnis zum gesamten Eigenkapital ist und in welchem Ausmaß die Finanzierung neben Kapitalbedarfen auch die soziale oder ethische Mission der Organisation unterstützt.

Ein Budget ist ein Finanzplan, der erwartete Einnahmen und Ausgaben über einen festgelegten zukünftigen Zeitraum schätzt und als Leitfaden für das Ressourcenmanagement dient. Er wird genutzt, um Mittel effizient zuzuweisen und Ziele zu erreichen.

Planbare Einnahmen bezeichnen konsistente und verlässliche Ertragsströme mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, etwa regelmäßige Verkaufsverträge, Mitglieds- oder Abonnementbeiträge, staatliche Förderungen mit festen Laufzeiten oder langfristige Dienstleistungsverträge.

Der Diversifizierungsgrad der Finanzierungsquellen misst, wie stark das Budget der Organisation von ihrer größten einzelnen Finanzierungsquelle abhängt. Er gibt den Anteil oder Prozentsatz an, den die größte Finanzierungsquelle am jährlichen Gesamtbudget hat. Ein hoher Prozentsatz bedeutet starke Abhängigkeit von einer Quelle (geringe Diversifizierung, höheres Risiko). Ein niedriger Prozentsatz weist auf eine breitere Streuung über mehrere Quellen hin (höhere Diversifizierung, geringeres Risiko). Diese Kennzahl hilft, finanzielle Stabilität und Risikobelastung zu beurteilen.

Kurz gesagt entsteht finanzielle Unabhängigkeit, wenn solide und gut gemanagte Nettovermögenswerte (Eigenkapital) mit planbaren Einnahmen und diversifizierten Finanzierungsquellen kombiniert werden, sodass die Organisation ihre gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen ohne externe Einflussnahme erfüllen kann und operative Autonomie sowie Resilienz wahrt – und Entscheidungen mit einem ethischen Fokus auf den Beitrag zum Gemeinwohl trifft.


B1.2 Gemeinwohlorientierte Fremdfinanzierung

Hinweis: Dieser Abschnitt ist nur relevant, wenn die Organisation Fremdkapital einsetzt.

Berichtsfragen

  • (may) Wie können traditionelle Fremdfinanzierungen durch Finanzierungen durch Berührungsgruppen ersetzt werden?
  • (may) Welche Art und welcher Umfang der Finanzierung durch Berührungsgruppen ist angemesen. Kann dies umgesetzt werden?
  • (may) Wurde eine Bewertung der Übereinstimmung zwischen den Interessen der Finanzgeber:innen und den Zielen der Organisation vorgenommen, und wenn ja, wie?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um eine gemeinwohlorientierte Fremdfinanzierung sicherzustellen?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen zur Finanzierung über Berührungsgruppen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang erzielt, um eine gemeinwohlorientierte Fremdfinanzierung sicherzustellen? (Wenn möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind für die Finanzierung über Berührungsgruppen geplant?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Prozentualer Anteil der Finanzierung durch Berührungsgruppen am gesamten Fremdkapital (z. B. Darlehen, Anleihen oder Kreditlinien) im Berichtszeitraum (T.T.).
  • (IfApplicable) Prozentualer Anteil der Fremdfinanzierung durch ethische Finanzpartner am gesamten Fremdkapital (z. B. Darlehen, Anleihen oder Kreditlinien) im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    80.1537.829.13

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Externe Finanzierung stammt überwiegend von Berührungsgruppen und/oder ethischen Finanzpartnern (mindestens 70 % des gesamten Fremdkapitals). Vollständiger Ersatz oder Rückzahlung konventionellen Fremdkapitals ist verbindlich geplant.

Erfahren: Finanzierung durch Berührungsgruppen und/oder ethische Finanzpartner macht einen wesentlichen Anteil (40–70 % des gesamten Fremdkapitals) der externen Finanzierung der Organisation aus. Beschleunigter Ersatz oder Rückzahlung konventionellen Fremdkapitals ist eingeleitet.

Fortgeschritten: Planung und Umsetzung externer Finanzierung durch Berührungsgruppen und/oder ethische Finanzpartner (bis zu 40 % des gesamten Fremdkapitals). Ersatz oder Rückzahlung des verbleibenden konventionellen Fremdkapitals wird erwogen.

Erste Schritte: Externe Finanzierung durch Berührungsgruppen und/oder ethische Finanzpartner wird geprüft. Informationen werden gesammelt, um geeignete Finanzinstrumente auszuwählen, und/oder Best Practices werden recherchiert.

Basislinie: Konventionelle Formen der Verschuldung ohne besondere Berücksichtigung von Finanzierungen durch Berührungsgruppen

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die folgenden Merkmale gelten typischerweise für Finanzierungen durch Berührungsgruppen:

  • Die Kreditgeber:innen gehören zu Berührungsgruppen, die direkt oder indirekt von der Organisation/dem Projekt betroffen sind oder aktiv an dessen Gestaltung mitwirken.
  • Die Finanzierung ist nicht primär markt- oder renditeorientiert, sondern häufig von Solidarität, Nachhaltigkeit oder einem strategischen Interesse an der Erreichung gemeinsamer Ziele geprägt.
  • Die Konditionen solcher Finanzierungen können sozioökonomische Aspekte berücksichtigen, wie z. B. flexible Rückzahlungsbedingungen oder niedrigere Zinssätze.
  • Finanzierungen durch Berührungsgruppen fördern häufig eine langfristige Zusammenarbeit und stärken Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein zwischen den Beteiligten.

Zusammengefasst kann Finanzierung durch Berührungsgruppen als eine Form der Finanzierung beschrieben werden, bei der Akteur:innen, die ein echtes Interesse an einer Organisation, einem Projekt oder einer Initiative haben und dieselben ethischen Werte teilen, das erforderliche Kapital bereitstellen. Typische Beispiele sind Darlehen (nachrangig, sofern rechtlich erforderlich) von Eigentümer:innen, Mitarbeiter:innen, Partner:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, lokalen Gemeinschaften, Crowdfunding-Unterstützung oder auch staatliche Stellen. Auch Darlehen von Entwicklungsbanken können einbezogen werden, sofern die Förderrichtlinien an sozio-ökologische Kriterien geknüpft sind, die mit den ECOnGOOD-Werten im Einklang stehen.


B1.3 Ethische Haltung externer Finanzpartner

Das ethische Management der Finanzen einer Organisation kann durch die Auswahl von Finanzpartner:innen unterstützt werden, die selbst zu angemessenen ethischen Werten verpflichtet sind. Ethik- und Nachhaltigkeitsratings können bei dieser Auswahl hilfreich sein, müssen jedoch kritisch geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie relevante Informationen liefern.

Berichtsfragen

  • (shall) Wie und nach welchen Kriterien werden die Finanzpartner:innen der Organisation derzeit ausgewählt?
  • (may) Werden Finanzpartner:innen im Hinblick auf Ethik und Nachhaltigkeit bewertet, und wenn ja, wie?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um die ethische Haltung externer Finanzpartner:innen sicherzustellen?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums im Auswahlprozess von Finanzpartner:innen umgesetzt, um deren ethische Haltung zu bewerten?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang bei der Bewertung der ethischen Haltung von Finanzpartner:innen erzielt? (Wenn möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable, If_Distributions) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind in Bezug auf die ethische Haltung von Finanzpartner:innen geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Für alle wesentlichen Finanzpartner:innen: jeweils die Institution (z. B. Bank), die Finanzprodukte oder -dienstleistungen (z. B. Darlehen), das jährliche durchschnittliche Geschäftsvolumen mit dieser Institution im Berichtszeitraum in WE sowie deren ethische Bewertung auf Basis der verfügbaren Informationen (siehe Bewertungsinstrumente) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Wichtige Finanzpartner – Teil 1836.4112.4686.34
    Wichtige Finanzpartner – Teil 2636.14923.6632.69
    GESAMT1472.55936.06719.03
    Produkte – Teil 1341744.87910.93
    Produkte – Teil 265.0136.4437.39
    GESAMT406.01781.271348.32

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Finanzpartner:innen bieten ausschließlich ethische Finanzprodukte und -dienstleistungen an. Sie arbeiten nach Prinzipien, die mit wertebasierter Bankenpraxis vergleichbar sind, und beteiligen sich weder direkt noch indirekt an unethischer Finanzierung.

Erfahren: Finanzpartner:innen spezialisieren sich überwiegend auf ethische Finanzprodukte und -dienstleistungen und beteiligen sich nicht direkt an unethischer Finanzierung.

Fortgeschritten: Finanzpartner:innen bieten ein breites Spektrum nachhaltiger und ethischer Finanzprodukte und -dienstleistungen an und wenden anspruchsvolle Negativkriterien bei der Finanzierung an.

Erste Schritte: Finanzpartner:innen bieten neben konventionellen Produkten auch ethische und/oder nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen an und wenden standardisierte Negativkriterien bei der Finanzierung an.

Basislinie: Finanzpartner:innen bieten ausschließlich konventionelle Finanzprodukte und -dienstleistungen an.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Der Unterschied zwischen nachhaltiger Finanzierung und ethischer Finanzierung liegt im jeweiligen Kernfokus und den leitenden Prinzipien, auch wenn sich beide Ansätze in der Praxis häufig überschneiden.

Nachhaltige Finanzierung integriert Umwelt-, Sozial- und Kriterien sowie Kriterien der Organisationsführung (ESG) in finanzielle Entscheidungsprozesse mit dem Ziel, sicherzustellen, dass Finanzströme zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen und dabei Rentabilität mit dem Wohlergehen von Mensch und Planet in Einklang bringen.

Ethische Finanzierung ist in moralischen Werten verankert und betont Transparenz, Fairness und soziale Gerechtigkeit. Sie vermeidet Investitionen in Branchen, die als schädlich oder ausbeuterisch gelten, mit dem Ziel, finanzielle Praktiken mit ethischen Grundsätzen in Einklang zu bringen.

Finanzpartner:innen werden auf Basis der beteiligten Dienstleistungsarten und Institutionen in mehrere Hauptgruppen eingeteilt. Gängige Kategorien sind Bank- und Kreditinstitute, Investmentdienstleistungen und Vermögensverwaltung, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, spezialisierte Finanzierungen sowie sonstige Finanzinstitutionen (z. B. Hypothekenfinanzierungsgesellschaften, Leasinggesellschaften und andere Nicht-Bank-Finanzinstitutionen, die spezialisierte Kredit- und Finanzdienstleistungen wie Crowdfunding-Plattformen und Zahlungsdienste anbieten).

Die Verantwortung für ethische Geldflüsse wird weiterhin größtenteils den Kund:innen zugeschrieben. Inzwischen bestehen auch rechtliche Anforderungen für Finanzinstitutionen darzulegen, in welchem Ausmaß Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Geschäftspolitiken berücksichtigt werden.

Finanzpartner:innen mit einer ECOnGOOD-Bilanz gehen in Bezug auf Transparenz und Geschäftspraktiken deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, sind jedoch weiterhin Ausnahmen. Sie werden auf der Bewertungsstufe „Advanced“ und höher eingestuft.

Alternativ können Finanzpartner:innen wie Banken auch anhand ihrer Mitgliedschaft in einem ethischen Bankenverband bewertet werden. Durch den Beitritt zu einem solchen Verband verpflichten sie sich zur Einhaltung dessen ethischer Prinzipien. Derzeit gibt es zwei ethische Bankenverbände: die Global Alliance for Banking on Values (GABV) und die European Federation of Ethical and Alternative Banks and Financiers (FEBEA). Die Websites fairfinanceinternational.org/ und banktrack.org bieten ebenfalls hilfreiche Informationen zur Bewertung der ethischen Haltung von Finanzpartner:innen, insbesondere von Banken.

Auch die Mitgliedschaft in Initiativen unter dem Dach von UNEP-FI (UN Environment Programme Finance Initiative), die nachhaltige Prinzipien für Banken (UN Principles for Responsible Banking), Versicherungsunternehmen (UN Principles for Sustainable Insurance) und Investmentgesellschaften (UN Principles for Responsible Investment) entwickeln, bietet eine hilfreiche Orientierung, ist jedoch weniger anspruchsvoll.

Nicht zuletzt können auch Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ratings zur Bewertung von Finanzpartner:innen herangezogen werden. Die wichtigsten Anbieter von Nachhaltigkeitsratings sind CDP (früher bekannt als Carbon Disclosure Project), MSCI ESG, S&P ESG und Sustainalytics. Das ESG-Risikobewertungsverfahren bewertet finanzielle Risiken, die aus Nachhaltigkeitsthemen entstehen. Die Anbieter stellen Ratingergebnisse nach Sektoren, Risikogruppen und für einzelne Organisationen bereit. Derzeit bietet leider nur Sustainalytics einen kostenlosen Zugang zu seinen Ratings an. Diese Situation wird sich voraussichtlich durch die Verordnung (EU) 2024/3005 vom 27. November 2024 über Transparenz und Integrität von Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG-)Ratingtätigkeiten verbessern.


B2 Ethischer Umgang mit erwirtschafteten Mitteln

Während sich B1 mit der ethischen Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital für die Organisation befasste, behandelt B2 die Verwendung der Erträge im Einklang mit Gemeinwohlwerten. Ein gutes Leben in einer Wirtschaft, die auf ethischen Werten basiert, bedeutet aus finanzieller Perspektive Fairness, unterstützendes und kooperatives Verhalten sowie Solidarität mit den Berührungsgruppen.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • versteht sich als Teil eines Netzwerks aus Organisationen und Berührungsgruppen, die gemeinsam wertschöpfende Beiträge zu einem guten Leben für alle leisten.
  • priorisiert im Einklang mit allen Berührungsgruppen ihre eigene langfristige wirtschaftliche Gesundheit gegenüber kurzfristigen Renditen für Aktionär:innen.
  • stellt sicher, dass die eigene Wertschöpfung nicht auf Kosten der finanziellen, sozialen und/oder ökologischen Integrität der beteiligten Berührungsgruppen erfolgt.
  • nutzt ihre finanziellen Ressourcen sowohl zur Sicherung der eigenen Zukunftsfähigkeit als auch zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit ihrer Berührungsgruppen und geht bewusst und transparent mit daraus entstehenden (potenziellen) Spannungsfeldern um.
  • hat Eigentümer:innen, die die Weiterentwicklung der Organisation höher priorisieren als eine Rendite auf ihr investiertes Kapital und jede Zahlung ablehnen, die zulasten anderer Berührungsgruppen der Organisation ginge oder neue Verschuldung erzeugen würde.

Einstiegsfragen

  • Wer sind die wichtigsten Berührungsgruppen unserer Organisation (neben den Eigentümer:innen)?
  • In welchem Ausmaß und auf welche Weise sind diese Berührungsgruppen finanziell von unserer Organisation abhängig?
  • Welche Aspekte werden in der Finanzplanung und bei den Ertragszielen unserer Organisation berücksichtigt? Werden die Interessen der Berührungsgruppen einbezogen?
  • Wie priorisiert unsere Organisation Ausgaben, die für verschiedene Berührungsgruppen Einkommensquellen darstellen, um deren Zukunft abzusichern?
  • Wie gut ist unsere Organisation darauf vorbereitet, mit aktuellen und absehbaren zukünftigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen umzugehen?

B2.1 Solidarische und gemeinwohlorientierte Verwendung von Überschüssen

Eine ECOnGOOD-Organisation verwendet ihre Erträge im Berichtszeitraum in erster Linie zur Erfüllung des Purpose, zur Gewährleistung eines fairen Einkommens für ihre Berührungsgruppen, einschließlich der Eigentümer:innen, sowie zur Sicherung ihrer Entwicklung und langfristigen wirtschaftlichen Stabilität.

Berichtsfragen

  • (may) Wie werden wirtschaftliche und soziale Risiken in der Finanzplanung der Organisation berücksichtigt?
  • (may) Wie werden Berührungsgruppen sinnvoll in Risikobewertungsprozesse eingebunden?
  • (may) Welche Ausgaben sind geplant, um die gesunde Entwicklung der Organisation in Zukunft zu sichern?
  • (may) Wie werden Ausgaben strategisch ausgerichtet, um die langfristige Resilienz und die Fähigkeit zur Schaffung von Nutzen für alle Berührungsgruppen zu stärken?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um sicherzustellen, dass die Verwendung der Erträge mit dem Purpose im Einklang steht, ohne das Wohlergehen der Berührungsgruppen zu beeinträchtigen?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen zur gemeinwohlorientierten Verwendung der Erträge wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erreicht, um sicherzustellen, dass die Verwendung der Erträge mit dem Purpose im Einklang steht, ohne das Wohlergehen der Berührungsgruppen zu beeinträchtigen? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen wurden geplant, um sicherzustellen, dass die Verwendung der Erträge mit dem Purpose im Einklang steht, ohne das Wohlergehen der Berührungsgruppen zu beeinträchtigen?

Prüfindikatoren

  • (If_fromExperienced) Risikoanalyse für den nächsten Berichtszeitraum im Hinblick auf die erwarteten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Risiken für die Organisation und ihre Berührungsgruppen.
  • (If_fromExperienced) Finanzplanung für den nächsten Berichtszeitraum zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Organisation und zum Management der identifizierten Risiken für ihre Berührungsgruppen (insbesondere Investitionen, zukunftsorientierte Ausgaben und Dotierung von Rücklagen).
  • (IfApplicable) Einbehaltene Gewinne im Berichtszeitraum in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    4772.955225.447130.82
  • (IfApplicable) Im Berichtszeitraum ausgeschüttete Gewinne als Prozentsatz des Jahresüberschusses nach Steuern (T.T.). Beispiel
    202520242023
    9.1120.6620.08

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Organisation verfügt über eine langfristige Finanzplanung, die auf die Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit und auf Beiträge zum Gemeinwohl ausgerichtet ist. Berührungsgruppen werden systematisch in die Risikoanalyse einbezogen, und die Organisation trägt proaktiv zur Reduktion von Risiken und negativen Auswirkungen für diese bei. Die Gewinnausschüttung (sofern vorhanden) erfolgt im Geist der Solidarität.

Erfahren: Die Organisation verfügt über eine systematische Methode der Berührungsgruppen-Risikoanalyse, um ihr Engagement für Solidarität und soziale Gerechtigkeit in der Praxis zu bewerten. Die langfristige Finanzplanung ist an die identifizierten Risiken angepasst und beinhaltet Möglichkeiten, zum Gemeinwohl beizutragen. Projekte zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Organisation werden umgesetzt. Die Gewinnausschüttung (sofern vorhanden) erfolgt im Einklang mit den finanziellen Interessen aller Berührungsgruppen.

Fortgeschritten: Die Organisation verfügt über eine aktuelle Berührungsgruppen-Analyse und Risikoabschätzungen für die wichtigsten Berührungsgruppen. Die Finanzplanung wurde teilweise angepasst, um die identifizierten Risiken widerzuspiegeln. Umsetzbare Pläne werden entwickelt und Projekte durchgeführt, um Beiträge zum Gemeinwohl zu leisten. Gewinnausschüttungen (sofern vorhanden) werden unter Berücksichtigung der finanziellen Interessen aller Berührungsgruppen ausgewogen diskutiert und festgelegt. Die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Organisation hat Vorrang vor der Ausschüttung von Gewinnen.

Erste Schritte: Die Organisation verpflichtet sich, entsprechend ihrer gesellschaftlichen Rolle Verantwortung zu übernehmen und Solidarität sowie soziale Gerechtigkeit gegenüber ihren Berührungsgruppen zu zeigen. Analysen relevanter Berührungsgruppen sowie die Identifikation und Bewertung von Risiken werden durchgeführt. Die Finanzplanung wird im Hinblick auf bislang nicht berücksichtigte Risiken überprüft.

Basislinie: Die Organisation agiert konventionell. Die Finanzplanung ist überwiegend kurzfristig ausgerichtet, und es gibt keine explizite Risikoanalyse für Berührungsgruppen. Risikobewertungen beziehen sich hauptsächlich auf den wirtschaftlichen Erfolg der Organisation. Die Gewinnausschüttung erfolgt im Einklang mit marktüblichen Bedingungen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Berührungsgruppen-Analyse (Stakeholder-Analyse) Eine Berührungsgruppen-Analyse ist ein strategisches Instrument zur Identifikation und zum Verständnis jener Personen, Gruppen oder Organisationen, die ein Interesse an der Organisation und/oder ihren Entscheidungen haben. Sie sollte einen vollständigen Überblick über die Berührungsgruppen der Organisation (einschließlich Eigentümer:innen), deren Interessen sowie deren Einfluss enthalten. Die Analyse sollte außerdem einen umfassenden Überblick darüber geben, wie die Organisation ihren eigenen Einfluss, ihre Verantwortung und ihre wirtschaftliche Relevanz für betroffene Berührungsgruppen einschätzt.

Berührungsgruppen-Risikoanalyse Die hier angesprochene Risikoanalyse geht über die klassische Outside-in-Risikoanalyse hinaus und befasst sich auch mit Inside-out-Effekten, insbesondere mit den negativen Auswirkungen, die das Verhalten der Organisation auf das Wohlergehen ihrer Berührungsgruppen haben könnte. Je umfassender und inklusiver die Risikoanalyse ist, desto höher fällt die Bewertungsstufe aus. Hilfreiche Leitfragen für die Berührungsgruppen-Risikoanalyse können sein:

  • Welche wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Risiken sind im Berichtszeitraum aufgetreten?
  • Welche negativen Auswirkungen auf Berührungsgruppen-Interessen sind dadurch entstanden?
  • Werden diese Auswirkungen auch im nächsten Berichtszeitraum wirksam sein?
  • Welche weiteren Risiken sind im nächsten Berichtszeitraum zu erwarten?

Finanzplanung zur Bewältigung der identifizierten Risiken für Berührungsgruppen Finanzplanung ist ein strukturierter Prozess des Finanzmanagements, der dazu dient, Organisationsziele zu erreichen, die Zukunftsfähigkeit der Organisation sicherzustellen und erwarteten Risiken – einschließlich ihrer Auswirkungen auf Berührungsgruppen – entgegenzuwirken, indem geeignete finanzielle Ressourcen zur Vermeidung und/oder Minderung dieser Risiken bereitgestellt werden. Neben der Planung der Betriebsausgaben (laufende Kosten wie Gehälter, Mieten, Betriebskosten und Materialaufgaben) und des Cashflows (Ein- und Auszahlungen zur Sicherstellung der Liquidität) umfasst die Finanzplanung insbesondere:

  • Investitionsausgaben (langfristige Investitionen in Vermögenswerte oder in Forschung und Entwicklung).
  • Zukunftsorientierte Ausgaben (strategische Ausgaben, z. B. für Kompetenzentwicklung, Nachhaltigkeitsinitiativen, Innovation oder Digitalisierung).
  • Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse (Reserven für unerwartete Kosten oder wirtschaftliche Veränderungen).

B2.2 Negativer Aspekt: Unfaire Verteilung der Erträge

Die Art und Weise, wie eine Organisation ihre finanziellen Erträge verwendet, hat direkte und indirekte Auswirkungen auf ihre Berührungsgruppen. Daher sollte die Organisation bei Entscheidungen über die Verteilung von Erträgen sicherstellen, dass die Interessen aller Berührungsgruppen berücksichtigt werden. Dieser Abschnitt konzentriert sich jedoch in erster Linie auf die angemessene Beteiligung der Eigentümer:innen an den Erträgen (in Bezug auf diesen Aspekt werden die übrigen Interessengruppen bereits in den Abschnitten A, C, D und E behandelt), über die diese in der Regel selbst entscheiden. Dies umfasst alle finanziellen Zahlungsflüsse an berechtigte Personen oder Organisationen, die Kapital in die Organisation investiert haben (Verbindlichkeiten gegenüber Finanzpartnern werden in B1 behandelt).

Berichtsfragen

  • (If_Distributions) Wie wird eine angemessene Verteilung der Erträge entschieden?
  • (IfApplicable) Wurden Erträge ausgeschüttet, obwohl keine strategische Finanzplanung durchgeführt wurde oder unzureichende finanzielle Mittel zur Verfügung standen, um zukünftige Risiken zu mindern?
  • (IfApplicable) Wurden Erträge ausgeschüttet, obwohl negative Auswirkungen für Berührungsgruppen im Zusammenhang mit den finanziellen Entscheidungen der Organisation nicht vermieden oder kompensiert wurden?
  • (IfApplicable) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung im Hinblick auf eine unfaire Verteilung der Erträge bewertet und gesteuert?
  • (may) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um eine unfaire Verteilung der Erträge zu verhindern?
  • (If_Distributions) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um eine unfaire Verteilung der Erträge zu verhindern?
  • (If_Distributions) Welche Ergebnisse wurden bisher bei der Vermeidung einer unfairen Verteilung der Erträge erzielt?
  • (If_Distributions) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen wurden geplant, um eine unfaire Verteilung der Erträge zu verhindern?
  • (IfApplicable) What future goals, targets, and actions have been planned to prevent the unfair distribution of earnings?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Ausschüttung von (einbehaltenen) Erträgen an Eigentümer:innen, die in der Organisation aktiv sind, und die im Berichtszeitraum (zusätzlich zu einer angemessenen Vergütung für Arbeitsleistung) ausgezahlt wurden, als Prozentsatz ihres investierten Kapitals (T.T.). Beispiel
    202520242023
    60.1729.9749.25
  • (IfApplicable) Ausschüttung von (einbehaltenen) Erträgen an Eigentümer:innen, die im Berichtszeitraum nicht in der Organisation aktiv waren, als Prozentsatz ihres investierten Kapitals (T.T.). Beispiel
    202520242023
    77.5335.4349.48
  • (IfApplicable) Verurteilungen und/oder Geldstrafen im Zusammenhang mit einer unfairen Verteilung von Erträgen im Berichtszeitraum (JA/NEIN).

Bewertungsstufen

Ausschüttung von (einbehaltenen) Gewinnen an Eigentümer, die eine angemessene Vergütung für das eingebrachte Kapital deutlich übersteigt:

  • Übersteigt die Eigentümervergütung den für die Organisation maßgeblichen risikofreien Zinssatz um das Dreifache, werden 25 Punkte abgezogen (bei Eigentümern, die nicht in der Organisation aktiv sind, werden 50 Minuspunkte abgezogen).

  • Jedes weitere Vielfache führt zu einem zusätzlichen Abzug von 25 Punkten (bzw. 50 Punkten bei Eigentümern, die nicht aktiv in der Organisation tätig sind).

  • Führt die Gewinnverteilung unter mehreren Eigentümern zu unterschiedlichen Minuspunkten, wird die höchste Minuspunktzahl zugrunde gelegt.

Wurde die Organisation wegen Vorfällen im Zusammenhang mit einer ungerechten Gewinnverteilung verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt, werden 50 Punkte abgezogen.

Es können maximal 200 Minuspunkte vergeben werden.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Wenn Ausschüttungen unregelmäßig erfolgen, ist der durchschnittliche Ausschüttungsbetrag der letzten drei Jahre heranzuziehen. Die Ausschüttung von Erträgen soll sich in erster Linie an den Werten von ECOnGOOD orientieren und nicht an der wirtschaftlichen Renditeerwartung der Eigentümer:innen. Daher soll sich die Rendite auf das investierte Kapital am risikofreien Zinssatz orientieren, der für die Organisation relevant ist. In den meisten Ländern wird der risikofreie Zinssatz aus der Rendite langfristiger staatlicher Schuldverschreibungen in der jeweiligen Landeswährung abgeleitet (häufig 10-jährige Staatsanleihen). Ist der risikofreie Zinssatz nicht auf den Websites des Finanzministeriums oder der Zentralbank veröffentlicht, kann stattdessen die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen herangezogen werden.


B3 Verwendung der Erträge im Hinblick auf soziale und ökologische Auswirkungen

Der Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft erfordert die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Auswirkungen bei allen Investitionen, insbesondere die gezielte Umlenkung finanzieller Flüsse zur Verbesserung ökologischer Fußabdrücke. Organisationen können auch direkt in spezifische Projekte oder Finanzprodukte investieren. Diese Investitionen haben in der Regel sowohl soziale als auch ökologische Auswirkungen, die in diesem Themenbereich berücksichtigt werden.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • führt bei Investitionsentscheidungen regelmäßig Bewertungen zu Möglichkeiten der Reduktion ihres ökologischen Fußabdrucks durch.
  • ist sich der Kosten bewusst, die sie für Gesellschaft und Umwelt verursacht und die üblicherweise als Externalitäten betrachtet werden.
  • berücksichtigt potenzielle sozio-ökologische Auswirkungen nicht nur bei Investitionen in Sachanlagen, sondern auch bei Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Finanzprodukte.
  • investiert Überschüsse in sozio-ökologische Projekte, sobald der Aufbau eigener finanzieller Rücklagen zur Sicherung der langfristig nachhaltigen Entwicklung der Organisation und zur Erfüllung der Anforderungen der Berührungsgruppen gewährleistet ist.

Einstiegsfragen

  • Welche Auswirkungen haben unsere langfristigen Vermögenswerte auf unseren ökologischen Fußabdruck, und welche Ansätze gibt es, diese durch Ersatzinvestitionen weiterzuentwickeln?
  • Welche sozialen und ökologischen Kriterien berücksichtigen wir bei der Gestaltung und Bewertung der Auswirkungen neuer Anschaffungen?
  • Welche sozialen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigen wir bei finanziellen Investitionen?

B3.1 Soziale und ökologische Qualität von Investitionen in Sachanlagen

Vorbemerkung: Die Relevanz dieses Aspekts hängt stark vom Investitionsvolumen der Organisation in Sachanlagen ab. Organisationen, die nur geringe oder keine Investitionen in Sachanlagen tätigen (z. B. weniger als 5 % der Gesamtinvestitionen), können diesen Aspekt außer Acht lassen.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche sozialen und ökologischen Aspekte werden bei Entscheidungen über Investitionen in Sachanlagen berücksichtigt und wie werden Investitionen entsprechend angepasst?
  • (may) Verfügt die Organisation über einen Investitionsplan, der zu einer Verbesserung ihrer gesamten sozialen und ökologischen Wirkung sowie des ökologischen Fußabdrucks ihrer Produkte und Dienstleistungen führt? Wenn ja, welcher Zeithorizont ist für den Investitionsplan vorgesehen?
  • (IfApplicable) Wie berücksichtigt der Investitionsplan Vereinbarungen auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene (z. B. das Pariser Klimaabkommen, die UN-SDGs, den EU-Green-Deal, nationale und/oder lokale Klimaschutzpläne usw.)?
  • (IfApplicable) Welche Ressourcen sind für die Umsetzung des Investitionsplans erforderlich und können dafür Förderprogramme genutzt werden?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf die soziale und ökologische Qualität von Investitionen in Sachanlagen?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die soziale und ökologische Qualität dieser Investitionen zu verbessern?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher hinsichtlich der sozialen und ökologischen Qualität von Investitionen in Sachanlagen erzielt? (Wenn möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen wurden geplant, um die soziale und ökologische Qualität dieser Investitionen weiter zu verbessern?

Prüfindikatoren

  • (shall) Liste der Investitionen in Sachanlagen und (wenn möglich) Schätzung der sozialen und/oder ökologischen Auswirkungen dieser Investitionen im Berichtszeitraum. Beispiel
    Investition (EUR)% sozial% umwelt
    Posten 1Posten 1 – Investition (EUR)Posten 1 – % sozialPosten 1 – % umwelt
    Posten 2Posten 2 – Investition (EUR)Posten 2 – % sozialPosten 2 – % umwelt
    Posten 3Posten 3 – Investition (EUR)Posten 3 – % sozialPosten 3 – % umwelt
  • (IfApplicable) Liste zukünftiger Investitionen in Sachanlagen und Schätzung ihrer sozialen und/oder ökologischen Auswirkungen (wo möglich). Beispiel
    Investition (EUR)% sozial% umwelt
    Posten 1Posten 1 – Investition (EUR)Posten 1 – % sozialPosten 1 – % umwelt
    Posten 2Posten 2 – Investition (EUR)Posten 2 – % sozialPosten 2 – % umwelt
    Posten 3Posten 3 – Investition (EUR)Posten 3 – % sozialPosten 3 – % umwelt
  • (If_fromExperienced) Investitionsplan einschließlich sozialer und ökologischer Umgestaltungsanforderungen.
  • (If_fromExperienced) Fortschritte bei der Umsetzung des Investitionsplans (Status, Verzögerungen und Änderungen, erzielte Wirkungen usw.).

Bewertungsstufen

Vorbildlich: **Erfahren:** Investitionen in Sachanlagen mit überdurchschnittlichem sozialen oder ökologischen Nutzen werden aktiv priorisiert. Ein positiver Gemeinwohlbeitrag kann die Erfolgschancen einer Investition gegenüber anderen erhöhen, auch wenn sie nicht die profitabelste ist. Die finanzielle Tragfähigkeit bleibt jedoch Voraussetzung.

Erfahren: **Fortgeschritten:** Pilotprojekte werden gestartet, um potenzielle positive soziale und/oder ökologische Beiträge bei Investitionen in Sachanlagen zu testen und aufzuzeigen. Erkenntnisse aus den Pilotprojekten fließen in die Entscheidung ein, ob und wie breitere Investitionen umgesetzt werden, wobei eine umfassende finanzielle Bewertung weiterhin in der finalen Entscheidungsfindung überwiegt. Wirtschaftliche und sozial-ökologische Kriterien werden gleichwertig bewertet. Nur Investitionen in Sachanlagen, die Mindestanforderungen in beiden Dimensionen erfüllen, werden genehmigt. Zielkonflikte werden ausdrücklich diskutiert; beide Aspekte müssen für eine Genehmigung ausreichend positiv sein.

Fortgeschritten: **Erste Schritte:** Der Organisation ist bewusst, welche Kriterien derzeit für Entscheidungen über neue Investitionen in Sachanlagen herangezogen werden. Die Organisation plant Schulungen für die für neue Investitionen verantwortlichen Personen, um auch das Bewusstsein für sozial-ökologische Kriterien zu schärfen.

Erste Schritte: **Basislinie:** Bei Investitionen in Sachanlagen werden ausschließlich finanzielle Kriterien (Rentabilität, Kapitalrendite, wirtschaftliches Risiko) berücksichtigt. Beiträge zum Gemeinwohl (z. B. soziale und ökologische Wirkungen) werden nicht bewertet.

Basislinie: ### Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Ein konkreter Investitionsplan, einschließlich Renovierungsbedarfen und Verbesserungspotenzialen, ist in diesem Bereich der bevorzugte Ansatz. Ein solcher Plan sollte mit einem bestehenden Transformationsplan verknüpft sein. Er sollte zudem kontinuierlich aktualisiert werden, da sich Bedarfe und Verbesserungspotenziale aufgrund von Strategieänderungen, dem Auftreten neuer technologischer Lösungen usw. laufend verändern.

Der Investitionsplan sollte auch die in B3.3 behandelten kritischen Ressourcen berücksichtigen, selbst wenn das Geschäftsmodell der Organisation nicht auf diesen basiert.

Organisationen, die nur geringe oder keine Sachanlagen benötigen, beispielsweise weil Räumlichkeiten angemietet sind, können dennoch ihren Einfluss nutzen, um ihre sozialen und ökologischen Wirkungen zu verbessern.

Der ökologische Fußabdruck von Produkten und Dienstleistungen lässt sich am besten aus einer Lebenszyklusperspektive bewerten (siehe Abschnitt „Ökologische Nachhaltigkeit“ im einleitenden Kapitel zu den ECOnGOOD-Werten). Der Investitionsplan sollte die Ergebnisse dieser Lebenszyklusanalysen nutzen, um sinnvolle Investitionen zu identifizieren und zu priorisieren. Der Schwerpunkt sollte auf jenen Phasen des Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen liegen, die von der Organisation kontrolliert und/oder beeinflusst werden können oder bei denen die Umweltauswirkungen besonders erheblich sind.


B3.2 Soziale und ökologische Qualität von Finanzinvestitionen

Vorläufige Anmerkung: Die Relevanz dieses Aspekts hängt stark vom Umfang der Investitionen in Finanzanlagen ab. Organisationen, die nur geringe oder keine Investitionen (z. B. weniger als 5 % der Gesamtinvestitionen) in Finanzanlagen tätigen, können diesen Aspekt außer Acht lassen.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Kriterien verwendet die Organisation derzeit zur Entscheidung über Finanzinvestitionen?
  • (IfApplicable) Wie werden die erwarteten sozialen und ökologischen Wirkungen dieser Investitionen bewertet?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation hinsichtlich der Finanzierung sozialer und ökologischer Projekte/Organisationen und/oder Investitionen in sozio-ökologische Investmentfonds?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um Finanzinvestitionen an ECOnGOOD-Kriterien auszurichten?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher hinsichtlich der Finanzierung sozialer und ökologischer Projekte/Organisationen und/oder Investitionen in sozio-ökologische Investmentfonds erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind gesetzt/geplant, um Finanzinvestitionen an Gemeinwohlkriterien auszurichten?

Prüfindikatoren

  • (shall) Gesamtbetrag der Finanzanlagen in WE (T.T.). Beispiel
    202520242023
    4561.674620.153368.81
  • (IfApplicable) Anteil der gesamten Finanzinvestitionen, der auf sozio-ökologische Projekte/Organisationen entfällt (T.T.). Beispiel
    202520242023
    75.3498.1771.5
  • (IfApplicable) Anteil der gesamten Finanzinvestitionen, der auf sozio-ökologische Investmentfonds entfällt (T.T.). Beispiel
    202520242023
    54.7576.385.03

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Finanzinvestitionen fließen nahezu ausschließlich in sozio-ökologische Projekte/Organisationen und/oder sozio-ökologische Investmentfonds mit anspruchsvollen Ausschlusskriterien und eindeutig positiver Wirkung. Die Einhaltung gemeinwohlorientierter Prinzipien hat Vorrang vor der erwarteten Rendite.

Erfahren: Der überwiegende Teil der Finanzinvestitionen fließt in sozio-ökologische Projekte/Organisationen und/oder sozio-ökologische Investmentfonds mit klaren Ausschlusskriterien und positiven Wirkungen, wobei weiterhin eine angemessene Rendite erwartet wird.

Fortgeschritten: Erste Investitionen in sozio-ökologische Projekte/Organisationen und/oder sozio-ökologische Investmentfonds mit definierten Ausschlusskriterien und spezifischen positiven Wirkungen werden im Rahmen von Pilotprojekten getätigt. Nachhaltigkeitsanforderungen und erwartete Renditen werden gleichwertig berücksichtigt.

Erste Schritte: Es wird erwogen, in sozio-ökologische Projekte/Organisationen und/oder sozio-ökologische Investmentfonds zu investieren, und entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.

Basislinie: Ausschließlich konventionelle Investitionen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die sechs Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investing, PRI) sind ein guter Ausgangspunkt für den Umgang mit Investitionen in Finanzanlagen. Diese Prinzipien wurden von den Vereinten Nationen in Partnerschaft mit der UNEP Finance Initiative und dem UN Global Compact entwickelt und dienen Investor:innen als Leitlinie, um ökologische, soziale und Organisationsführungs-Faktoren (ESG) in ihre Entscheidungen zu integrieren:

  1. Einbeziehung von ESG-Themen in die Investitionsanalyse und Entscheidungsfindung.
  2. Aktive Eigentümerrolle einnehmen und ESG-Aspekte in Eigentümerstrategien und -praktiken integrieren.
  3. Offenlegung von ESG-Themen von den investierten Organisationen einfordern.
  4. Akzeptanz und Umsetzung der Prinzipien in der Branche fördern.
  5. Zusammenarbeit zur Steigerung der Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien.
  6. Berichterstattung über Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien.

Diese Prinzipien zielen darauf ab, Investitionspraktiken mit langfristiger Wertschöpfung und gesellschaftlichem Wohlergehen in Einklang zu bringen.

Während PRI- und ESG-Rahmenwerke (siehe B1.3) eine grundlegende Basis darstellen, gibt es weiterführende und ganzheitlichere Ansätze:

  1. Doppelte Wesentlichkeitsprüfung:

    • Berücksichtigt sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken als auch die Auswirkungen der Investition auf Gesellschaft und Umwelt.
    • Wird in der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angewendet.
  2. Planetare Belastungsgrenzen & wissenschaftsbasierte Ziele:

    • Richtet Investitionen an ökologischen Belastungsgrenzen aus (z. B. CO₂-Budgets, Biodiversitätsgrenzen).
    • Hilft, Greenwashing zu vermeiden, indem Entscheidungen auf wissenschaftlichen Kennzahlen basieren.
  3. Impact Investing & SDG-Ausrichtung:

    • Fokussiert auf messbare positive Wirkungen (z. B. Bildung, saubere Energie).
    • Nutzt Instrumente wie das Impact Management Project oder IRIS+-Kennzahlen.
  4. Kontroversen- & Orgabnisationsführungs-Risiko-Screening:

    • Bewertet frühere Geldstrafen, Skandale oder Governance-Versäumnisse.
    • Hilft Investor:innen, Reputations- und Regulierungsrisiken zu vermeiden.
  5. Lebenszyklus- & Lieferkettenanalyse:

    • Geht über die ESG-Bewertung auf Organisationsebene hinaus und analysiert vor- und nachgelagerte Auswirkungen.
    • Besonders relevant für Sektoren wie Mode, Lebensmittel und Technologie.

B3.3 Negativer Aspekt: Abhängigkeit von sozial oder ökologisch kritischen Ressourcen

Die ökologischen und sozialen Folgen der globalen (Über-)Nutzung kritischer Ressourcen werden dazu führen, dass Maßnahmen zur Substitution dieser Ressourcen ergriffen werden. Dies kann den Rückzug aus bestimmten Sektoren oder ganzen Branchen zur Folge haben. Sind solche Ressourcen für das Geschäftsmodell der Organisation unverzichtbar, führt das Unterlassen des notwendigen Ausstiegs zu einer negativen Bewertung. Maßnahmen zur Reduktion der Abhängigkeit werden entsprechend ihrer Wirksamkeit anerkannt.

Berichtsfragen

  • (IfApplicable) Von welchen kritischen Ressourcen hängt das derzeitige Geschäftsmodell der Organisation ab?
  • (IfApplicable) Welche Konsequenzen hat es für die Organisation, wenn aktuell noch genutzte kritische Ressourcen aufgegeben werden?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken im Umgang mit kritischen Ressourcen bestehen in der Organisation?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die Abhängigkeit von kritischen Ressourcen zu reduzieren oder diese auslaufen zu lassen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher im Umgang mit kritischen Ressourcen erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (if) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen wurden geplant, um die Abhängigkeit von kritischen Ressourcen zu reduzieren oder diese auslaufen zu lassen?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Liste und Mengen der in der Organisation und (sofern bewertbar) in ihrer Wertschöpfungskette eingesetzten kritischen Ressourcen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Posten 1639.6332.4114.99
    Posten 215.49117.75113.99
    Posten 3710.03764.49408.38

Bewertungsstufen

  • Versäumnis, die notwendige schrittweise Einstellung der Nutzung kritischer Ressourcen anzugehen = 50 Minuspunkte.
  • Ablehnung des Verzichts auf kritische Ressourcen oder ihrer schrittweisen Einstellung = 100 Minuspunkte.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Kritische Ressourcen sind Ressourcen, die während der Gewinnung, Aufbereitung, Nutzung und/oder Entsorgung kurz- oder langfristig erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Menschenrechte, die menschliche Gesundheit sowie die Sicherheit haben.

Ressourcen, insbesondere nicht erneuerbare Ressourcen, sind zudem als kritisch einzustufen, wenn ihr Verbrauch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bei gleichbleibender Nutzung in absehbarer Zeit dazu führt, dass sie der Menschheit nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, oder wenn ihre Übernutzung dazu geführt hat, dass planetare Grenzen bereits überschritten wurden oder bei den aktuellen Nutzungsraten in naher Zukunft überschritten werden. Kritische Ressourcen können fossile Energieträger, Kernenergie, Ressourcen aus Konfliktgebieten, gentechnisch veränderte Nutzpflanzen, Pestizide, Antibiotika in der Landwirtschaft, Asbest und andere für Arbeitnehmer:innen gefährliche Stoffe sowie gefährliche Substanzen sein, z. B. jene, die in der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind, insbesondere Stoffe von sehr hohem Besorgnisgrad (Substances of Very High Concern, SVHC).

Die Fähigkeit, die Abhängigkeit von kritischen Ressourcen zu reduzieren und/oder zu eliminieren, ist ein wichtiger Faktor für den (zukünftigen) Erfolg der Organisation. Dies gilt auch dann, wenn die Güter oder Dienstleistungen der Organisation von Vorleistungen aus kritischen Sektoren abhängen oder wenn das Geschäftsmodell wichtiger Kund:innen auf kritischen Ressourcen basiert.

Für bereits umgesetzte Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von oder des Verbrauchs kritischer Ressourcen können die negativen Punkte proportional zu ihrer Wirkung reduziert werden.


B4 Eigentum und Mitentscheidung

Dieses Thema basiert auf dem Verständnis einer Organisation als Gemeinschaft derjenigen, die für sie arbeiten, sie führen, sie unterstützen und sie dadurch gestalten. Konkret geht es um die Einbindung von Berührungsgruppen in Mitentscheidungen zu Fragen, die sich aus der Verantwortung des Eigentums ergeben. In diesem Zusammenhang sind zwei Konzepte relevant: Mitentscheidung (B4.1) und geteiltes Eigentum (B4.2).

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • ermöglicht ihren Berührungsgruppen die Beteiligung an strategischen Entscheidungen durch ein Höchstmaß an Transparenz über organisatorische Tätigkeiten, Strategien, Ziele, Entscheidungsgrundlagen sowie die erwarteten Folgen von Entscheidungen.
  • geht in Fragen der Mitentscheidung weit über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus und verankert zusätzliche Mitentscheidungsrechte in Satzungen sowie in organisationsinternen Vereinbarungen mit rechtlicher Relevanz.
  • entwickelt gemeinsame Entscheidungsprozesse kontinuierlich als lernende Organisation weiter.
  • bereitet relevante Berührungsgruppen – wo möglich – gezielt auf den Erwerb von Miteigentum vor.

Einstiegsfragen

  • Wer sind die Eigentümer:innen unserer Organisation?
  • Welches Maß an Einbindung unserer zentralen Berührungsgruppen ist angemessen: Konsultation, Zusammenarbeit, Mitentscheidung oder Miteigentum?
  • Wie balancieren wir die Beteiligung von Berührungsgruppen mit der formalen Entscheidungsbefugnis der Eigentümer:innen?
  • Welche Organisationsführungs-Strukturen, rechtlichen Rahmenbedingungen oder Instrumente unterstützen eine sinnvolle und transparente Einbindung von Berührungsgruppen in unserer Organisation?
  • Wie sollen Verantwortung und Rechenschaft gemeinsam getragen werden?
  • Wie stellen wir transparente Kommunikation sicher, bauen Vertrauen auf und lösen Konflikte konstruktiv?
  • Wie fließen die Perspektiven der Berührungsgruppen in Strategie, Innovation und Risikomanagement ein?
  • Welche Rechtsform unserer Organisation unterstützt geteiltes Eigentum mit Berührungsgruppen und deren demokratische Rechte am besten?
  • Wie sollen Stimmrechte verteilt werden: gleichberechtigt, proportional oder nach Berührungsgruppen?
  • Welche rechtlichen und finanziellen Implikationen ergeben sich, wenn wir eine Übertragung von Eigentum in Betracht ziehen?
  • Wie messen, beobachten und passen wir Praktiken der Beteiligung von Berührungsgruppen im Zeitverlauf an?

B4.1 Transparenz und Mitentscheidung

Die Einbindung von Berührungsgruppen in Entscheidungen, die traditionell den Eigentümern oder deren Vertreter:innen vorbehalten sind (dies betrifft die Mitentscheidung bei strategischen Entscheidungen; operative Mitentscheidung wird in A4, C4, D4 und E4 behandelt), erhöht die Qualität und Nachhaltigkeit von Entscheidungen in allen Organisationstypen (gewerbliche Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, öffentliche Institutionen, Mitglieds- und Gemeinschaftsorganisationen) und stärkt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

Berichtsfragen

  • (shall) Wie wird transparente Entscheidungsfindung sichergestellt?
  • (shall) Wer erhält Informationen über getroffene Entscheidungen und auf welche Weise?
  • (shall) Sind die Zuständigkeiten der Entscheidungsgremien klar definiert und transparent kommuniziert, und wenn ja, wie?
  • (shall) Wird eine gegenseitige Kontrolle der Entscheidungsgremien durch transparente Kommunikation unterstützt, und wenn ja, wie?
  • (IfApplicable) Erhalten die an Entscheidungsprozessen beteiligten Berührungsgruppen ausreichend frühzeitig und rechtzeitig Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können? Sind diese Informationen leicht zugänglich?
  • (IfApplicable) Werden Berührungsgruppen, die in Entscheidungsprozesse eingebunden sind, für ihre Rolle geschult?
  • (IfApplicable) Welche Berührungsgruppen waren an Entscheidungsprozessen beteiligt?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken zur Beteiligung von Berührungsgruppen an strategischen Entscheidungen bestehen in der Organisation?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um zentrale Berührungsgruppen in strategische Entscheidungen einzubeziehen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang hinsichtlich der Beteiligung von Berührungsgruppen an strategischen Entscheidungen erreicht? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen wurden gesetzt/geplant, um zentrale Berührungsgruppen in strategische Entscheidungen einzubeziehen?

Prüfindikatoren

  • (shall) Aufgewendeter Aufwand (Zeit und/oder Ressourcen als qualifizierte Schätzung) für die Einbindung von Berührungsgruppen in strategische Entscheidungen, einschließlich vorbereitender Berührungsgruppen-Schulungen, im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    1155.444386.522158.35
  • (may) Erzielte Vorteile, soweit messbar oder abschätzbar.

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Alle Entscheidungen werden mit einem hohen Maß an Transparenz gegenüber den betroffenen Berührungsgruppen getroffen, sodass demokratische Kontrolle möglich ist und Entscheidungsträger:innen für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Beteiligung von Berührungsgruppen an strategischen Entscheidungen wird im weitesten Sinne verstanden und erstreckt sich auf alle relevanten Berührungsgruppen. Die Organisation verfügt zudem über eine Vertretung zukünftiger Generationen in ihrem höchsten Entscheidungsgremium. Dieser integrierte Ansatz unterstützt die Organisation dabei, eine resiliente, vertrauenswürdige und innovative Organisationsführung (Governance) aufzubauen, die Berührungsgruppen als aktive Partner und nicht als passive Beobachter einbindet.

Erfahren: Alle relevanten Berührungsgruppen sind in den Entscheidungsgremien der Organisation vertreten. Dabei wird auch auf weniger offensichtliche Berührungsgruppen geachtet. Die Mitentscheidung durch Berührungsgruppen führt zu verbindlichen Vereinbarungen für die gesamte Organisation. Entscheidungen werden dokumentiert und ihre Wirkungen nachverfolgt und bewertet. Vertreter:innen der Berührungsgruppen (insbesondere interne) werden geschult und befähigt, an strukturierten Mitentscheidungsprozessen teilzunehmen.

Fortgeschritten: Ein Plan für die schrittweise Ausweitung der Mitentscheidung bei strategischen Entscheidungen wurde entwickelt, insbesondere durch Mitarbeitende oder deren gewählte Vertreter:innen. Die Einbindung von Berührungsgruppen in strategische Entscheidungen hat begonnen. Abhängig von der Größe der Organisation kann dies auch in Form von Pilotprojekten erfolgen. Es wird geprüft, welche relevanten Interessengruppen bislang nicht eingebunden oder in den Entscheidungsgremien vertreten sind und ein Mitspracherecht bei strategischen Entscheidungen erhalten sollten. Vorbereitende Schulungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die Erkenntnisse aus diesen ersten Schritten werden genutzt, um die Mitentscheidungsprozesse schrittweise auszubauen.

Erste Schritte: Die Organisation analysiert, welche Interessengruppen in den Entscheidungsgremien der Organisation vertreten sind und welche nicht. Die Organisation prüft Möglichkeiten zur Einbindung eines breiteren Kreises von Berührungsgruppen in Entscheidungsprozesse und deren Auswirkungen anhand von Fallbeispielen anderer Organisationen oder durch spezifische Schulungen. Darüber hinaus bestehen Pläne, das Verständnis und die Nutzung gemeinsam genutzter Informationen zu erleichtern, z. B. durch Schulungsmaßnahmen.

Basislinie: Standardmäßige Entscheidungsprozesse durch Eigentümer oder deren Vertreter:innen. Keine weiteren Pläne zur Ausweitung der Mitentscheidung bei strategischen Entscheidungen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Mitentscheidung auf der Ebene der Eigentumsverantwortung betrifft die strategische Entwicklung der Geschäftstätigkeit. In den Bewertungsstufen "Fortgeschritten", "Erfahren" und "Vorbildlich" umfasst die Beteiligung von Mitarbeitenden und anderen Berührungsgruppen zunehmend strategische Entscheidungen, die die Organisation betreffen. Beispiele hierfür sind Investitionsentscheidungen und Investitionsplanung, die Auswahl von Lieferanten, Entscheidungen über den Eintritt in neue Marktsegmente, die Umstrukturierung von Schulden, die Änderung der Rechtsform der Organisation, die Gründung von Tochtergesellschaften oder funktionalen Einheiten sowie die Durchführung von Fusionen und Übernahmen. Abhängig von der Größe der Organisation können gewählte Vertreter:innen die Mitentscheidung im Namen der Mitarbeitenden und Berührungsgruppen ausüben.

In der Bewertungsstufe "Erste Schritte" kann die Entwicklung eines Konzepts für die schrittweise Ausweitung der Mitentscheidung auf der Ebene der Eigentumsverantwortung auf den bereits in den Themen A4, C4, D4 und E4 gesammelten Erfahrungen aufbauen. Zusätzlich werden Mitarbeitende und andere Berührungsgruppen darin geschult zu verstehen, wie diese Entscheidungen die Eigentumsverantwortung und Haftung beeinflussen und mit ihr zusammenwirken. Auf allen Ebenen ist Mitentscheidung mehr als das Äußern von Meinungen. Es geht darum, Entscheidungen, die die Organisation betreffen, tatsächlich zu beeinflussen und die Konsequenzen dieser Entscheidungen gemeinsam zu tragen. Mitentscheidung verteilt Verantwortung und beinhaltet sowohl die Vorteile erfolgreicher Entscheidungen als auch den gemeinsamen Umgang mit Misserfolgen als Team.

Die Anwendung der "Leiter der Partizipation von Arnstein" (siehe auch C4) auf Organisationen bietet eine wirkungsvolle Perspektive zur Bewertung, wie inklusiv und befähigend Entscheidungsprozesse tatsächlich sind.

Kleine Organisationen verfügen in der Regel über eher informelle Formen von Transparenz und Mitentscheidung. Auch in diesem Fall sollten jedoch Informationen über die Transparenz strategischer Informationen sowie über gemeinsam mit Berührungsgruppen getroffene Entscheidungen – einschließlich Begründung, Regelmäßigkeit/Frequenz und Ergebnis – so detailliert wie möglich offengelegt werden.


B4.2 Gemeinwohlorientierte Eigentumsstruktur

Die Gemeinwohl-Ökonomie verfolgt ausdrücklich das Ziel, alle Personen einer Berührungsgruppe, die aktiv an der Wertschöpfung einer Organisation beteiligt sind, nicht nur in operative, sondern auch in strategische (hier insbesondere finanzielle) Entscheidungen einzubeziehen und ihnen einen Anteil an der geschaffenen Wertschöpfung entsprechend ihrem Beitrag zu gewähren. In den meisten bestehenden Organisationen fallen diese Rechte automatisch den Eigentümer:innen zu (leider oft auch ohne deren aktive Beteiligung an der Wertschöpfung), weshalb es aus Sicht der Gemeinwohl-Ökonomie sinnvoll ist, aktive Personen einer Berührungsgruppe nach Möglichkeit zu Miteigentümer:innen zu machen.

Berichtsfragen

  • (If_OrgWithPurpose) Wie unterstützt Berührungsgruppen-Eigentum den Purpose der Organisation?
  • (may) Welche Schutzmechanismen bestehen, um Zweckentfremdung oder Machtkonzentration zu verhindern?
  • (may) Kann finanzielle Beteiligung von Haftung und Risiko getrennt werden, und wenn ja, wie?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken zur Miteigentümerschaft durch Berührungsgruppen bestehen in der Organisation?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die Miteigentümerschaft durch Berührungsgruppen zu fördern?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher in Bezug auf die Miteigentümerschaft von Berührungsgruppen erzielt? (Wenn möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind gesetzt/geplant, um die Miteigentümerschaft von Berührungsgruppen weiter zu fördern?

Prüfindikatoren

  • (shall) Eigentumsstruktur: Prozentualer Anteil an Eigentum und/oder Stimmrechten sowie am Gewinnanteil (sofern zutreffend) je Berührungsgruppe (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Interessengruppen – Teil 145.0789.6472.98
    Interessengruppen – Teil 212.2780.0197.94
    GESAMT57.34169.65170.92
    Eigentumsanteil – Teil 188.9317.7159.06
    Eigentumsanteil – Teil 294.6726.0757.91
    GESAMT183.643.78116.97
    Stimmrechte – Teil 163.4296.0682.77
    Stimmrechte – Teil 247.3559.6221.22
    GESAMT110.77155.68103.99
    Gewinnbeteiligung – Teil 182.3125.0866.73
    Gewinnbeteiligung – Teil 215.0772.8480.87
    GESAMT97.3897.92147.6

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Alle Eigentümer:innen gehören Berührungsgruppen an, die direkt oder indirekt von der Organisation betroffen sind oder aktiv an ihrer Gestaltung mitwirken. Die Mehrheit der Anteile und/oder Stimmrechte liegt bei Personen, die in der Organisation aktiv tätig sind. Gleichzeitig sind Stimmrechte vertraglich begrenzt, sodass keine einzelne Person oder spezifische Interessengruppe die Organisation kontrollieren kann. Die Rechtsform oder Satzung der Organisation stellt sicher, dass der Purpose nicht leicht verändert werden kann (z. B. im Falle einer Übernahme) und dass die angesammelte Wertschöpfung nicht entzogen werden kann (sogenannter „Asset Lock“).

Erfahren: Die Übertragung von Eigentumsrechten an relevante Personen einer Berührungsgruppe im Rahmen der bestehenden Rechtsform wird aktiv vorangetrieben. Neue Eigentümer:innen erhalten umfassende Schulungen für ihre Rolle. Wo rechtlich zulässig, wird angestrebt, eine Rechtsform zu etablieren, die eine weitere Ausweitung des Eigentümerkreises ermöglicht und zugleich eine Kontrolle durch eine einzelne Berührungsgruppen verhindert. Die Rechtsform oder Satzung der Organisation stellt sicher, dass Eigentümer:innen bzw. Entscheidungsträger:innen die Interessen der Organisation über ihre persönlichen Interessen oder finanziellen Gewinne stellen.

Fortgeschritten: Eine erste Erweiterung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die es Personen einer Berührungsgruppen ermöglicht, regelmäßig an Entscheidungen teilzunehmen sowie Verantwortung und Nutzen des Eigentums zu teilen, hat in Form eines Pilotprojekts stattgefunden. Die neuen Eigentümer:innen erhalten eine angemessene Schulung für ihre Rolle. Zudem wird die geeignetste Rechtsform für eine weitere Ausweitung der Miteigentümerschaft von Berührungsgruppen geprüft, einschließlich weniger offensichtlicher Berührungsgruppen.

Erste Schritte: Die Organisation prüft Optionen für gemeinwohlorientierte Eigentumsstrukturen anhand von Fallbeispielen anderer Organisationen oder durch spezifische Schulungen. Es wird ein konkretes Konzept entwickelt, wie Personen einer Berührungsgruppen in das Eigentum eingebunden werden können, einschließlich einer geeigneten Rechtsform. Der verfolgte Ansatz basiert auf den Werten der Gemeinwohl-Ökonomie.

Basislinie: Konventionelle Eigentumsstruktur entsprechend der Rechtsform der Organisation.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Bestimmte Organisationsformen sind bereits aufgrund ihrer Satzung auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Andere verfügen über Eigentumsstrukturen, die eine solche Ausrichtung begünstigen. Unabhängig von der Rechtsform einer Organisation gibt es jedoch nahezu immer Möglichkeiten, eine Orientierung am Gemeinwohl zu verfolgen.

Aufgrund der Vielzahl an Organisations- und Rechtsformen ist es hier nicht möglich, auf alle im Detail einzugehen. Es lassen sich jedoch grundlegende Unterscheidungen treffen:

  • Non-Profit-Organisationen und öffentliche Einrichtungen: In den meisten Fällen keine Eigentümer:innen; Steuerung über Mission und Gemeinwohlauftrag.
  • Treuhand- bzw. "Steward-Ownership-Modelle": Zweckorientiert, mit Kontrolle durch Treuhänder:innen statt durch Investor:innen.
  • Mitgliederbasierte Organisationen: Eigentum und Organisationsführung liegen bei den Mitgliedern, häufig demokratisch organisiert.
  • Gewinnorientierte Unternehmen: Eigentum ist an Kapitalbeteiligung und Gewinnansprüche geknüpft.

Unabhängig von Organisations- und Rechtsform ist aus Sicht der Gemeinwohl-Ökonomie in Bezug auf Eigentümer:innen bzw. Vorstände insbesondere Folgendes entscheidend:

  • Ihre Haltung entspricht den ECOnGOOD-Werten.
  • Sie verpflichten sich, die Unabhängigkeit der Organisation zu erhalten bzw. zu stärken, unterstützen zugleich deren Mission und sichern ihre Zukunftsfähigkeit.
  • Sie sind bereit, ihre Fähigkeiten, ihr Wissen und ihre Ressourcen strategisch stärkend einzubringen.
  • Sie stellen sicher, dass die Aktivitäten der Organisation konsequent auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind.

B4.3 Negativer Aspekt: Beteiligung an unethischen Geschäftspraktiken

Auch wenn in den letzten Jahren weltweit erhebliche Fortschritte bei der Eindämmung unfairer Geschäftspraktiken erzielt wurden, kommt nach wie vor eine Vielzahl aggressiver, extraktiver, ausbeuterischer und anderer illegitimer Praktiken zum Einsatz. In erster Linie sind es profitorientierte Unternehmen, die solche Praktiken anwenden, jedoch sind auch andere Organisationen nicht dagegen gefeit (wie etwa das Beispiel öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute zeigt, die nachweislich in sogenannte Cum-Cum-Geschäfte verwickelt waren).

Berichtsfragen

  • (may) Wie wird ethisches Verhalten durch die Führungsebene vorgelebt?
  • (may) Wie wird sichergestellt, dass die Organisation – auch indirekt – nicht von unethischen Geschäftspraktiken profitiert?
  • (IfApplicable) Wie werden organisatorische Praktiken regelmäßig auf ethische Risiken hin überprüft?
  • (IfApplicable) Welche leicht zugänglichen Kanäle für Whistleblower bestehen, und wie wird deren Schutz aktiv gewährleistet?
  • (IfApplicable) Gibt es Leistungskennzahlen, die kurzfristige Gewinne auf Kosten langfristiger Integrität fördern? Falls ja, welche?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation zur Vermeidung unethischer Geschäftspraktiken?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um unethische Geschäftspraktiken in der Organisation zu verhindern?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang erzielt, um unethische Geschäftspraktiken in der Organisation zu verhindern? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen wurden geplant, um unethische Geschäftspraktiken zu verhindern?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Bestätigte Vorfälle der Beteiligung an unethischen Geschäftspraktiken (die noch nicht in anderen negativen Aspekten genannt wurden) sowie ergriffene Korrekturmaßnahmen (Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen) im Berichtszeitraum.
  • (IfApplicable) Verurteilungen, Geldstrafen, Vergleiche sowie nicht-monetäre Sanktionen aufgrund der Beteiligung an unethischen Geschäftspraktiken (die noch nicht in anderen negativen Aspekten genannt wurden) innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Berichtszeitraum.

Bewertungsstufen

  • Das Unternehmen hat im Berichtszeitraum unethische Geschäftspraktiken angewandt (die nicht bereits als negative Aspekte in anderen Themenbereichen der Matrix dokumentiert wurden) = 20 Minuspunkte für jede solche Praxis.
  • In den letzten drei Jahren vor dem Berichtszeitraum gab es Verurteilungen, Geldbußen, Vergleichszahlungen oder nichtmonetäre Sanktionen (einzeln oder in Kombination) aufgrund unethischer Geschäftspraktiken (die nicht bereits als negative Aspekte in anderen Matrix-Themen dokumentiert wurden) = 50 Minuspunkte.

Hat die Organisation im Berichtszeitraum mehrere unethische Geschäftspraktiken ausgeübt und/oder gab es in den drei Jahren vor dem Berichtszeitraum mehrere Verurteilungen, Geldstrafen, Vergleichszahlungen oder nicht-monetäre Sanktionen, werden die Minuspunkte addiert. Es können maximal 200 Minuspunkte vergeben werden.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Wenn die Organisation im Berichtszeitraum mehrere unethische Geschäftspraktiken angewandt hat und/oder wenn es in den drei Jahren vor dem Berichtszeitraum zu mehreren Verurteilungen, Geldstrafen, Vergleichen oder nicht-monetären Sanktionen gekommen ist, werden die negativen Punkte addiert. Es können maximal 200 Negativpunkte vergeben werden.

Was gilt als aggressive, extraktive, ausbeuterische und andere illegitime Geschäftspraktiken? Nachfolgend findet sich eine kurze Beschreibung der verschiedenen Kategorien sowie einige Beispiele. Diese Geschäftspraktiken stellen unterschiedliche, sich jedoch häufig überschneidende Strategien dar, die kurzfristige Gewinne, Kontrolle und Profit über Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit oder Ethik stellen.

1. Aggressive Geschäftspraktiken: Dabei handelt es sich um hochdruckartige, konfrontative Taktiken, die eingesetzt werden, um Märkte oder Wettbewerber zu dominieren. Sie untergraben fairen Wettbewerb, konzentrieren Macht und können ganze Branchen oder Gemeinschaften destabilisieren. Typische Beispiele sind feindliche Übernahmen, ruinöse Preissetzung zur Verdrängung von Wettbewerbern, rechtliche Einschüchterung (z. B. SLAPP-Klagen) sowie verdecktes oder korruptionsähnliches Lobbying zur Abschwächung von Regulierungen.

2. Extraktive Geschäftspraktiken: Diese zielen darauf ab, Wert aus natürlichen oder sozialen Systemen zu ziehen, ohne angemessene Reinvestitionen oder Regeneration sicherzustellen. Sie sind gekennzeichnet durch Rent-Seeking aus der Kommodifizierung von Rohstoffen, während soziale und ökologische Kosten externalisiert werden. Häufig gehen sie mit Korruption, der Verdrängung von Gemeinschaften und/oder der Zerstörung von Ökosystemen einher, insbesondere im Globalen Süden. Typische Beispiele sind Abholzung, Überfischung sowie Öl-, Gas- oder Bergbauprojekte, die Umwelt zerstören und die Rechte indigener Bevölkerungen verletzen.

3. Ausbeuterische Geschäftspraktiken: Diese beruhen auf der Ausnutzung von Machtungleichgewichten zur Maximierung von Profiten, häufig auf Kosten von Arbeitnehmer:innen, Konsument:innen oder vulnerablen Gruppen. Sie werden oft als Schritte in Richtung „Effizienz“ oder „Wettbewerbsvorteil“ gerechtfertigt, bewegen sich jedoch in rechtlichen Grauzonen und verletzen ethische Normen. Beispiele sind Stellenabbau trotz guter Geschäftslage, Verlagerung von Arbeitsplätzen in Niedriglohnländer mit geringeren sozialen und ökologischen Standards, Unterbezahlung von Arbeit, unsichere Arbeitsbedingungen, Preiswucher in Krisenzeiten, monopolistisches Verhalten sowie manipulativer oder psychologischer Druck.

4. Weitere illegitime Geschäftspraktiken (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) umfassen insbesondere:

  • Spekulative Finanztransaktionen, die Wert durch kurzfristigen Handel schaffen und häufig von realwirtschaftlichen Aktivitäten entkoppelt sind.
  • Datenextraktivismus, bei dem personenbezogene Daten ohne informierte Zustimmung monetarisiert werden, Überwachungsökonomien entstehen und die Privatsphäre untergraben wird.
  • Verschleierung der Lieferkette durch Auslagerung von Schäden an weit entfernte Zulieferer (z. B. Kinderarbeit, giftige Abfälle), um sich durch Komplexität der Verantwortung zu entziehen.
  • Greenwashing und Social Washing, bei denen irreführende Aussagen zu Nachhaltigkeit oder Ethik genutzt werden, um Kritik abzuwehren und echten Wandel zu untergraben.

C. Arbeitskräfte

Berührungsgruppe C umfasst alle Personen, die wesentliche Aufgaben für die Organisation erfüllen. Diese Personen können entweder in einem Arbeitsverhältnis oder auf freiberuflicher Basis tätig sein, mindestens sechs Monate lang mindestens vier Stunden pro Woche für die Organisation arbeiten oder regelmäßige und wiederkehrende Aufgaben ausführen. Das bedeutet, dass bei externen Mitarbeitenden zu prüfen ist, ob die Organisation eine Dienstleistung einkauft (Bericht in Berührungsgruppe A – Lieferanten) oder Arbeitszeit (Bericht in Berührungsgruppe C – Arbeitskräfte). Nachfolgend findet sich eine Liste allgemeiner Berichtsfragen und Indikatoren, um einen Überblick über die berichtende Organisation mit einigen Fakten und Kennzahlen, Berichtsangaben und zur Methodik zu geben. Bei der Berichterstattung ist es möglich, alle relevanten Antworten darzustellen.

Berichtsfragen

  • (shall) Bitte geben Sie eine kurze Beschreibung in welche Untergruppen Sie die Berührungsgruppe C clustern und darstellen wollen, sofern eine Unterscheidung sinnvoll ist.
  • (If_OrgWithPurpose) Schafft die Organisation Möglichkeiten, ihren Purpose innerhalb der Arbeirskräfte zu verbreiten?
  • (If_OrgWithPurpose) Ist der Purpose der Organisation klar und eindeutig formuliert und motiviert er die Mitarbeitenden, ihre Ziele mit Hilfe des Unternehmens zu verfolgen?
  • (may) Haben Mitarbeitende das Gefühl, mit ihrer Arbeit bzw. durch ihre Tätigkeit für die Organisation einen Unterschied zu machen?
  • (may) Unterstützt die Organisation den Mitarbeitern dabei, ihren eigenen Purpose zu entdecken, und fördert sie die Mitarbeiter bei der Verfolgung ihres persönlichen Purposes als Ziel der Organisation?
  • (If_OrgWithPurpose) Inspiriert der Purpose Sinnstiftung in den einzelnen Rollen und Funktionen innerhalb der Organisation?
  • (If_OrgWithPurpose) Haben Mitarbeitende das Gefühl, dass der Purpose der Organisation mit ihren eigenen Werten verbunden ist?
  • (If_OrgWithPurpose) Kommunizieren Mitarbeitende den Purpose außerhalb der Organisation auf transparente Weise?
  • (If_OrgWithPurpose) Spiegelt die interne Führung und Organisation der Arbeit den Purpose wider?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie stark identifizieren sich die Mitarbeitenden mit der Organisation und ihrem Purpose?

Prüfindikatoren

  • (shall) Beschäftigte nach Staatsangehörigkeit/Herkunft als Prozentsatz der Gesamtbeschäftigten im Berichtszeitraum. Beispiel
    Prozentsatz
    DE55.3 %
    AT34.0 %
    CH77.2 %
    UK25.6 %
    US29.7 %
  • (may) Weitere relevante, selbst definierte Indikatoren.

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) B8.39.a: Das Unternehmen gibt die Zahl der Beschäftigten als Anzahl der Personen oder in Vollzeitäquivalenten zu den folgenden Kennzahlen an:
    (a) Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet), Beispiel
    202520242023
    Kopfzahl mit Zeitvertrag – Teil 1619.33780.2941.02
    Kopfzahl mit Zeitvertrag – Teil 2910.88532.64122.14
    GESAMT1530.211312.93163.16
    Kopfzahl mit Festanstellung – Teil 1365.43682.99408.94
    Kopfzahl mit Festanstellung – Teil 2465.3938.48172.76
    GESAMT830.731621.47581.7
    VZÄ mit – Teil 1924.8138.4186.1
    VZÄ mit – Teil 2780.92677.8891.82
    GESAMT1705.72816.29177.92
  • (If>50employees) C5.60: Hat das Unternehmen 50 Beschäftigte oder mehr, so kann es die Anzahl der Selbstständigen, die ausschließlich für das Unternehmen tätig sind und kein eigenes Personal haben, und der Zeitarbeitskräfte, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ tätig sind, angeben. Beispiel
    202520242023
    Selbstständige – Teil 1873.351.67572.13
    Selbstständige – Teil 2540.45125.14556.27
    GESAMT1413.75176.811128.4
    Leiharbeiter – Teil 1833.76553.13996.45
    Leiharbeiter – Teil 2139.144.63267.37
    GESAMT972.9557.761263.82
  • (If_OperationsInternationally) B8.39.c: (c) Land des Arbeitsvertrags, wenn das Unternehmen in mehr als einem Land tätig ist. Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 1385.63566.28460.55
    DE – Teil 2943.21692.06817.68
    GESAMT1328.841258.341278.23
    AT – Teil 1104.6917.06285.95
    AT – Teil 2127.68758.47426.1
    GESAMT232.37775.53712.05
    CH – Teil 1521.15557.6937.97
    CH – Teil 2199.38491.44738.48
    GESAMT720.531049.13776.45
    UK – Teil 1411.43743.11608.01
    UK – Teil 2425.95845.27475.82
    GESAMT837.381588.381083.83
    US – Teil 1554.13702.34852.68
    US – Teil 2933.71750.86891.99
    GESAMT1487.841453.21744.67

Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung

Bei der Ausarbeitung der Priorisierung von Zielen, Zielwerten und Maßnahmen am Ende des Bilanzierungsprozesses (siehe Indikator in Abschnitt 4.3 der Einleitung) ist zu berücksichtigen, welche personellen Ressourcen für deren Umsetzung erforderlich sind und inwieweit diese Anforderungen realistisch erfüllt werden können.

Bei der Berichterstattung über Indikatoren zur Anzahl der Beschäftigten und Selbstständigen sind zeitliche Entwicklungen (Temporal Trends – T.T.) zu verwenden.


C1 Menschenwürde am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld

Mitarbeitende werden als ein zentraler Bestandteil des Unternehmens verstanden. Ihnen werden Möglichkeiten zur Mitwirkung und zur Übernahme von Verantwortung eingeräumt, während sie auf allen Ebenen der Organisation fair behandelt werden. Die Organisation achtet auf Vielfalt in vielen unterschiedlichen Dimensionen und gewährleistet angemessene Arbeitsbedingungen, insbesondere mit einem Schwerpunkt auf Gesundheit und Sicherheit.

Eine ECOnGOOD-Organisation ...

  • verfügt über eine Organisationskultur und Kommunikation, die auf Respekt und Offenheit basiert.
  • stellt die Einbindung ihrer Mitarbeitenden entsprechend ihren persönlichen Stärken sicher, schafft Freiräume für Selbstorganisation und fördert die persönliche und berufliche Entwicklung.
  • versteht Diversität als Stärke.
  • betrachtet Gesundheit und Sicherheit als integralen Bestandteil ihrer Kultur.

Einstiegsfragen

  • Was bedeutet Menschenwürde am Arbeitsplatz für unsere Organisation?
  • Wie können wir innerhalb unserer Organisation einen würdevolleren Umgang pflegen?
  • Würden Mitarbeitende auf unterschiedlichen Hierarchieebenen und in verschiedenen Abteilungen die menschenbezogenen Praktiken und Richtlinien des Unternehmens in ähnlicher Weise beschreiben?

C1.1 Mitarbeitendenorientierte Organisationskultur

In einer gemeinwohlorientierten Organisation ist die Atmosphäre am Arbeitsplatz geprägt von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Mit Fehlern wird konstruktiv umgegangen. Konflikte werden als Chancen zur Verbesserung verstanden und auf Augenhöhe gelöst. Mitarbeitende und Teams verfügen über ein hohes Maß an Freiheit und Autonomie bei der Ausführung ihrer Aufgaben. Die Organisation schafft ein Umfeld, in dem individuelle Stärken und Talente zur Entfaltung kommen und Mitarbeitende Sinn in ihrer Arbeit finden.

Berichtsfragen

  • (shall) Beschreiben Sie kurz die Organisationskultur in Ihrer Organisation und geben Sie Beispiele.
  • (shall) Wie wird mit Fehlern und Konflikten umgegangen?
  • (may) Welche Instrumente nutzt die Organisation zur Analyse der Organisationskultur?
  • (shall) Wie werden Selbstorganisation und Autonomie der Mitarbeitenden gefördert, insbesondere in Verbindung mit Verantwortung und Rechenschaftspflicht?
  • (IfApplicable) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf die Unternehmenskultur?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums in Bezug auf die Unternehmenskultur umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher in Bezug auf die Organisationskultur erreicht? (Bewerten Sie nach Möglichkeit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Vorgaben und Maßnahmen wurden in Bezug auf die Unternehmenskultur geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit innerhalb der Organisation (Jahre) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    9328.049366.668418.58
  • (may) Anzahl der Bewerbungen (initiierte / initiativ eingebrachte Bewerbungen) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    4394399
  • (IfApplicable) Anzahl und Regelmäßigkeit von Mitarbeitendenbefragungen zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Beispiel
    202520242023
    279289189
  • (IfApplicable) Prozentsatz der Mitarbeitenden, die im Berichtszeitraum mit dem Arbeitsumfeld und der mitarbeitendenorientierte Organisationskultur zufrieden sind (T.T.). Beispiel
    202520242023
    68.4681.9943.29

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) C6.61: Das Unternehmen beantwortet folgende Fragen:
    (a) Verfügt das Unternehmen über einen Verhaltenskodex oder Richtlinien für die Achtung der Menschenrechte bei seinen eigenen Arbeitskräften? (JA/NEIN)
    (b) Falls ja, sind folgende Aspekte abgedeckt:
    i. Kinderarbeit (JA/NEIN),
    ii. Zwangsarbeit (JA/NEIN),
    iii. Menschenhandel (JA/NEIN),
    iv. Diskriminierung (JA/NEIN),
    v. Unfallverhütung (JA/NEIN),
    vi. Sonstiges? (JA/NEIN – falls ja, ausführen).
  • (shall) C6.61.c: Verfügt das Unternehmen über ein Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden der eigenen Arbeitskräfte? (JA/NEIN)
  • (If>50employees) B8.40: Hat das Unternehmen 50 Beschäftigte oder mehr, so gibt es die Beschäftigtenfluktuation im Berichtszeitraum an. Beispiel
    202520242023
    76.5679.0272.72

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Belege zeigen, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden mit der Arbeitskultur sehr zufrieden ist. Einige innovative und/oder umfassende Praktiken zur Unterstützung einer mitarbeitendenorientierten Organisationskultur wurden implementiert.

Erfahren: Die Wirkung bzw. der Erfolg der Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung einer mitarbeitendenorientierten Organisationskultur ist beobachtbar und wird analysiert. Die Maßnahmen wurden weitgehend umgesetzt.

Fortgeschritten: Erste Maßnahmen zur Verbesserung oder Förderung einer mitarbeitendenorientierten Organisationskultur werden umgesetzt.

Erste Schritte: Die Organisation analysiert ihre Organisationskultur. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung oder Förderung einer mitarbeitendenorientierten Kultur befinden sich in der Planungsphase.

Basislinie: Die Organisation reflektiert ihre Organisationskultur nicht und ergreift keine spezifischen Maßnahmen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Eine mitarbeitendenorientierte Organisationskultur zeigt sich beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Respekt, Wertschätzung, Fehlertoleranz, konstruktiver Umgang mit Konflikten.
  • Immaterielle Anerkennung (z. B. Wertschätzungsrunden).
  • Erfolge werden gefeiert.
  • Fehler werden als Lernchancen betrachtet (neutral oder positiv).
  • Konflikte werden als positive Gelegenheit gesehen, bessere Lösungen zu finden.
  • Hohe Kompetenz der Mitarbeitenden in der Konfliktlösung.
  • Persönliche Entwicklung, Förderung von Stärken und Sinnstiftung in der Arbeit.
  • Mitarbeitenden wird ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung geboten.
  • Mitarbeitende werden Aufgaben entsprechend ihren Talenten und Stärken zugeteilt und empfinden ihre Arbeit als sinnvoll.
  • Klare Aufgabenverteilung, Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Strukturen und Selbstorganisation.
  • Mitarbeitende verfügen über ein hohes Maß an Eigenverantwortung, d. h. sie können eigenständig Entscheidungen treffen und sich in dem Ausmaß einbringen, das sie wünschen.
  • Mitarbeitende werden für ihre Verantwortlichkeiten zur Rechenschaft gezogen.

In Frage 3 ist bitte auch zu berücksichtigen, ob die Organisation über einen Ethikkodex verfügt.

In Frage 5 umfassen Beschwerdemechanismen unter anderem Meldestellen zur Anzeige von Fehlverhalten, Whistleblowing-Systeme, Ombudsstellen usw.

Mitarbeitende, die die Organisation verlassen, weil ihr befristeter Vertrag oder ihre Ausbildung endet oder sie in Pension gehen, werden in der Regel nicht in die Fluktuationsrate einbezogen. Bitte legen Sie die Annahmen Ihrer Berechnung offen.


C1.2 Gesundheitsförderung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit sind systematisch in der gesamten Organisation verankert und werden aktiv unterstützt. Präventive Maßnahmen und Angebote tragen dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher im Bereich Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit erreicht? (Wenn möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Führt die Organisation systematische Ursachenanalysen für Vorfälle, Unfälle und Beinahe-Unfälle durch?
  • (IfApplicable) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation im Bereich Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden (Kurzliste) umgesetzt, um gesundheitsförderndes Verhalten am Arbeitsplatz zu unterstützen und die Arbeitssicherheit (einschließlich psychischer Gesundheit) zu verbessern?
  • (may) In welchem Ausmaß werden diese von den Mitarbeitenden genutzt?
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind für die Gesundheitsförderung und den Arbeits- und Gesundheitsschutz geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit: Krankheitstage pro Mitarbeitenden und Jahr (Abwesenheit = Summe der krankheitsbedingten Fehltage / Anzahl der Mitarbeitenden) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    1306.193721.828110.05
  • (IfApplicable) Anteil der durchschnittlichen jährlichen Krankenstandsquote, der auf Langzeitkrankenstände entfällt (T.T.). Beispiel
    202520242023
    68.2271.8486.83
  • (IfApplicable) Verfügt die Organisation über eine offizielle verantwortliche Person bzw. Abteilung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) B8.41.a: Das Unternehmen gibt in Bezug auf seine Beschäftigten Folgendes an:
    (a) die Zahl und die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle, Beispiel
    202520242023
    8673.764066.52162.43
  • (shall) B8.41.b: (b) die Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen. Beispiel
    202520242023
    19351131

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien sowie Maßnahmen sind wirksam. Seit 10 Jahren oder länger gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle, und die Quote meldepflichtiger Verletzungen ist seit mindestens 5 Jahren rückläufig oder liegt bei 0. Innovative und kreative Lösungen sind willkommen.

Erfahren: Systematische Umsetzung von Maßnahmen und Analyse der Kennzahlen in der gesamten Organisation. Hohe Sichtbarkeit und Bewusstseinsbildung in der Organisation. Seit 5 Jahren oder länger gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle. Die Quote meldepflichtiger Verletzungen ist seit mindestens 3 Jahren rückläufig oder liegt bei 0.

Fortgeschritten: Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der Arbeitssicherheit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus werden umgesetzt. Seit 3 Jahren oder länger gab es keine tödlichen Arbeitsunfälle.

Erste Schritte: Risikobewertung in der Vorbereitungsphase. Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der Arbeitssicherheit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus befinden sich in der Planungsphase.

Basislinie: Business as usual, keine besonderen Maßnahmen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt, dass „Gesundheit ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens ist und nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen. Der Genuss des höchstmöglichen Gesundheitsstandards ist eines der grundlegenden Rechte jedes Menschen ohne Unterschied von Rasse, Religion, politischer Überzeugung, wirtschaftlicher oder sozialer Stellung.“ (Zitat im Original auf Englisch)

Die praktische Umsetzung im Arbeitsalltag der Organisation kann bewertet werden anhand von:

  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, d. h. einer ergonomischen und gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung (Beleuchtung, ergonomische Möbel, elektromagnetische Felder, Luftqualität und Schadstoffe, Lärm).
  • Identifikation von Hochrisikogruppen und Maßnahmen zur Minimierung von Risiken.
  • Sicherung und Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden, Sensibilisierung sowie Angebote zu Gesundheitsthemen: Suchtprävention, Ernährungsberatung, Sport- und Bewegungsangebote, Maßnahmen zur Prävention von Burnout, Stress und Depressionen, Rehabilitation.
  • Coaching, Monitoring, Mediation, psychologische Unterstützung, Konflikt- und Krisenmanagement.
  • Führung und Gesundheit: Sensibilisierung des Managements für Themen der körperlichen und psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Umgang mit sowie Anpassungen zur Unterstützung von Mitarbeitenden, die ihre Arbeit aufgrund von Unfall, Krankheit, Pflegeverpflichtungen o. Ä. nicht in regulärer Weise ausüben können.

C1.3 Diversität und Chancengleichheit

Die Vielfalt der Mitarbeitenden in Bezug auf Berufserfahrung, Alter, Geschlecht, Herkunft, kulturellen Hintergrund und persönliche Stärken werden als Ressource wertgeschätzt. Unterschiede werden als Bereicherung für die Organisation verstanden. Alle Mitarbeitenden haben innerhalb der Organisation gleiche Chancen und Zugänge, basierend auf ihren Qualifikationen und persönlichen Präferenzen, im Einklang mit den Organisationsentwicklungsplänen. Die Organisation strebt an, die Diskriminierung von Einzelpersonen und Gruppen sowohl strukturell als auch individuell zu überwinden.

Berichtsfragen

  • (shall) Beschreiben Sie die Vielfalt der Arbeitskräfte
  • (IfApplicable) Wie werden Mitarbeitende mit Beeinträchtigungen (z. B. Menschen mit Behinderungen) befähigt, unterstützt und einbezogen?
  • (IfApplicable) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf Diversität und Chancengleichheit?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die strukturelle und kulturelle Vielfalt der Arbeitskraft zu fördern?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher im Bereich Diversität und Chancengleichheit erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind zum Thema Diversität und Chancengleichheit geplant?

Prüfindikatoren

  • (may) Durchschnittliche Dauer von Väter- und Mütterkarenz in Monaten im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Vaterschaftsurlaub – Teil 1845.56586.7568.75
    Vaterschaftsurlaub – Teil 2263.07524.69678.35
    GESAMT1108.631111.44747.1
    Mutterschaftsurlaub – Teil 1999.81252.98757.28
    Mutterschaftsurlaub – Teil 2197.8574.08579.67
    GESAMT1197.66327.061336.95

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) B8.39.b: Das Unternehmen gibt die Zahl der Beschäftigten als Anzahl der Personen oder in Vollzeitäquivalenten zu den folgenden Kennzahlen an:
    (b) Geschlecht, Beispiel
    202520242023
    9332.931196.543204.19
  • (If>50employees) C5.59: Hat das Unternehmen 50 Beschäftigte oder mehr, so kann es für den Berichtszeitraum das zahlenmäßige Verhältnis von Frauen zu Männern auf Führungsebene angeben. Beispiel
    202520242023
    215.61613.22671.51
  • (shall) B10.42.d: Das Unternehmen gibt Folgendes an:
    (d) die durchschnittliche jährliche Stundenzahl der Schulungen je Beschäftigtem, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Beispiel
    202520242023
    m – Teil 1551.54353.59260.62
    m – Teil 2232.5416.45233.47
    GESAMT784.08370.04494.09
    f – Teil 1331.64959.3484.79
    f – Teil 2913.76774.71804.45
    GESAMT1245.41734.011289.24
    d – Teil 1905.89385.58777.58
    d – Teil 2446.72430.44673.57
    GESAMT1352.61816.021451.15

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) C9.65: Verfügt das Unternehmen über ein Leitungsorgan, gibt es das dort bestehende zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter an. Beispiel
    ratio
    m83.1 %
    f39.4 %
    d48.9 %

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Es bestehen Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung des Bewusstseins für Diversität und Chancengleichheit, die nachweislich wirksam sind. Die Strategie der Organisation wirkt nicht nur intern auf Mitarbeitende, sondern fördert Diversität, Inklusion und Chancengleichheit auch in anderen gesellschaftlichen Kontexten. Der Einsatz kreativer und/oder innovativer Methoden ist willkommen.

Erfahren: Maßnahmen zur Verbesserung des Bewusstseins wurden systematisch umgesetzt. Der Ansatz zu Diversität und Chancengleichheit ist sichtbar und wird analysiert.

Fortgeschritten: Erste Maßnahmen zur Verbesserung des Bewusstseins für Diversität und zur Erhöhung der Chancengleichheit wurden umgesetzt. Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen vielfältigen Personengruppen sowie zur Erhöhung der Diversität unter den Mitarbeitenden wurden initiiert.

Erste Schritte: Schwachstellen und potenzielle Benachteiligungen in Bezug auf Diversität sowie deren Auswirkungen auf Mitarbeitende werden analysiert. Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für Diversität und Chancengleichheit über Alter und Geschlecht hinaus werden diskutiert. Strategien und Ansätze zur Sicherstellung von Chancengleichheit wereden erarbeitet.

Basislinie: Die Organisation reflektiert Diversität und Chancengleichheit nicht oder ergreift keine spezifischen Maßnahmen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Mögliche Maßnahmen können sein:

  • Anpassungen des Arbeitsplatzes, der Arbeitsmittel und der Arbeitszeit, um religiösen, gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
  • Barrierefreier Zugang für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
  • Proaktive Zusammenarbeit mit Inklusionsstellen und öffentlichen Arbeitsmarktservices, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen gezielt als Mitarbeitende zu gewinnen.
  • Spezielle Schulungen zur Integration von Mitarbeitenden mit kulturellen, sozialen oder anderen besonderen Bedürfnissen.
  • Förderung des interkulturellen, intergenerationellen und interdisziplinären Austauschs in geeigneten Formaten (z. B. Workshops, Teambuilding-Ausflüge usw.).
  • Bezahlte Freistellungen oder zusätzliche flexible Arbeitszeiten zur Förderung der Chancengleichheit (z. B. für Mitarbeitende mit Betreuungspflichten, spezielle Schulungen zur Nutzung von Hilfsmitteln usw.).
  • Investitionen in Technologie (z. B. Braille-Übersetzer), Assistenzleistungen (z. B. Gebärdensprachdolmetschung), soziale Infrastruktur (z. B. Einrichtung einer betrieblichen Kinderbetreuung), Kommunikation (z. B. Sprachkurse, Schreibtrainings, Buddy-Programme).
  • Anpassungen in Rekrutierung und Einsatz (z. B. bevorzugte Berücksichtigung unterrepräsentierter Gruppen).
  • Berücksichtigung der sozialen Vielfalt im lokalen Umfeld bei der Besetzung von Fach- und Führungspositionen, um eine überdurchschnittliche Repräsentation zu erreichen.

C1.4 Negativer Aspekt: Unzumutbare Arbeitsbedingungen

Organisationen sollten sich der Probleme bewusst sein, die zu schädlichen Arbeitsumfeldern führen, und Maßnahmen ergreifen, um diese zu adressieren.

Berichtsfragen

  • (IfApplicable) Welches Feedback wurde von Mitarbeitenden, ihren Vertretungen oder der Personalabteilung zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen erhalten?
  • (shall) Wie geht die Organisation mit Meldungen über Fehlverhalten und mit Hinweisen von Whistleblower:innen um?
  • (shall) Liegt eine aktuelle Bewertung zur Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften vor und erfüllt die Organisation diese vollständig?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf die in diesem Themenbereich genannten Aspekte bewertet und gesteuert?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Stellungnahme der Arbeitnehmer:innenvertretung zur mitarbeiter:innenorientierten Unternehmenskultur.
  • (IfApplicable) Stellungnahme der Arbeitnehmer:innenvertretung zu Gesundheit und Sicherheit.
  • (IfApplicable) Stellungnahme der Arbeitnehmer:innenvertretung zu Diversität und Inklusion.
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen im Zusammenhang mit diesem Thema im Berichtszeitraum.
  • (IfApplicable) Anzahl der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit im Berichtszeitraum.
  • (IfApplicable) Anzahl der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Diversität und Inklusion im Berichtszeitraum.

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) C7.62: Schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
    Das Unternehmen beantwortet folgende Fragen:
    (a) Sind unter den Arbeitskräften des Unternehmens bestätigte Vorfälle im Zusammenhang mit Folgendem aufgetreten:
    i. Kinderarbeit (JA/NEIN),
    ii. Zwangsarbeit (JA/NEIN),
    iii. Menschenhandel (JA/NEIN),
    iv. Diskriminierung (JA/NEIN),
    v. Sonstiges? (JA/NEIN – falls ja, ausführen).
    (b) Falls ja, kann das Unternehmen die Maßnahmen beschreiben, die zur Behebung der aufgeführten Vorfälle ergriffen wurden.
    (c) Sind dem Unternehmen bestätigte Vorfälle bekannt, an denen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer beteiligt sind? Falls ja, sind Einzelheiten anzugeben.

Bewertungsstufen

  • Für jeden der oben genannten Indikatoren oder jede der oben genannten Fragen können bis zu 50 Punkte abgezogen werden (maximal 200 Minuspunkte).

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Während des Vor-Ort-Besuchs wird die Auditorin bzw. der Auditor auch mit Mitarbeitenden sprechen. Bei widersprüchlichen Informationen ist im Zweifel die Sichtweise der Mitarbeitenden ausschlaggebend. Es ist wichtig, die Glaubwürdigkeit der Aussagen zu beurteilen.


C2 Gestaltung fairer und gerechter Arbeitsvereinbarungen

Arbeitsverträge bilden die Grundlage dafür, wie Organisationen und Mitarbeitende ihre Zusammenarbeit gestalten. Die Ausgestaltung und Verteilung von Ressourcen wie Einkommen, Zeit, sozialer Absicherung oder Work-Life-Balance hat einen erheblichen Einfluss auf Motivation, wahrgenommene Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ziel ist eine individuelle Gestaltung von Arbeitsverträgen bei gleichzeitig weitgehender Selbstbestimmung der Mitarbeitenden. Das gesamte Themenfeld ist für Freiberufler:innen und Ein-Personen-Unternehmen nicht anwendbar.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • verpflichtet sich kontinuierlich und vertraglich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  • ermöglicht ein hohes Maß an Individualisierung von Arbeitsverträgen.
  • diskutiert die Grundlagen der Arbeitsbedingungen offen mit allen Mitarbeitenden.
  • befähigt Mitarbeitende, strategische Entscheidungen mitzutreffen.

Einstiegsfragen

  • Wie können unsere Arbeitsverträge an individuelle Bedürfnisse angepasst werden und gleichzeitig auf Solidarität und Fairness basieren?
  • Wie stellen wir fest, ob die Vergütung für die vertraglich vereinbarte Leistung angemessen ist und ob dafür geeignete Arbeitszeiten vorgesehen wurden?
  • Welchen positiven bzw. negativen Einfluss haben die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen auf das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden?
  • Wie werden Kooperation und Solidarität unter den Mitarbeitenden, einschließlich Führungskräften, in Bezug auf faire Vergütung, Arbeitsbelastung und Arbeitsmodelle gefördert?

C2.1 Vergütungsstruktur

Eine faire Entlohnung der Mitarbeitenden beeinflusst die Kultur und Entwicklung einer Organisation maßgeblich. Einkommen sollten so transparent wie möglich auf Leistung, Verantwortung, Risiken und Bedürfnisse der Mitarbeitenden sowie auf individuell definierte Benchmarks und von der Organisation festgelegte Anreizstrukturen gestützt sein. Dieses gesamte Thema ist für freie Dienstnehmer:innen und Ein-Personen-Unternehmen nicht anwendbar.

Berichtsfragen

  • (shall) Wie stellt die Organisation sicher, dass alle Mitarbeitenden Anspruch auf einen existenzsichernden Lohn haben, unter Berücksichtigung der regionalen Lebenshaltungskosten?
  • (If_fromExemplary) Welche Möglichkeiten zur Selbstbestimmung der Vergütung bestehen in der Organisation?
  • (If_fromExperienced) Wie werden Mitarbeitende in die Definition und Überprüfung der Vergütungsstruktur eingebunden?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation für eine transparente und faire Vergütungsstruktur, die persönliche Bedürfnisse berücksichtigt?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um eine transparente und faire Vergütungsstruktur unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse zu gewährleisten?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher im Hinblick auf eine transparente und faire Vergütungsstruktur unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse erreicht? (Bewerten Sie nach Möglichkeit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind geplant, um eine transparente und faire Vergütungsstruktur unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse weiterzuentwickeln?

Prüfindikatoren

  • (If_fromFirstSteps) Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen im Berichtsjahr (T.T.). Beispiel
    202520242023
    52.2969.5227.82
  • (If_fromFirstSteps) Aktueller, standortabhängiger existenzsichernder Lohn (Living Wage) für alle Standorte, an denen die Organisation tätig ist. Beispiel
    Beschreibung
    Posten 1Beschreibung zu Posten 1 (Holzbau GmbH).
    Posten 2Beschreibung zu Posten 2 (Holzbau GmbH).
    Posten 3Beschreibung zu Posten 3 (Holzbau GmbH).
  • (If_fromFirstSteps) Anteil der Mitarbeitenden, die im Berichtszeitraum einen Lohn in Höhe des existenzsichernden Lohns oder darüber erhalten, an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    91.5664.4539.8
  • (shall) Transparente Vergütungssysteme (ja/nein).
  • (shall) Personalkosten (brutto ohne Arbeitgeberbeiträge) im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    2962.89926.457267.95

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) B10.42.a: Das Unternehmen gibt Folgendes an:
    (a) ob die Beschäftigten ein Entgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns erhalten, der in dem Land gilt, auf das sich der Bericht bezieht, und der direkt durch das nationale Mindestlohngesetz oder in einem Tarifvertrag festgelegt wird, Beispiel
    Ja/Nein
    DEDE – Ja/Nein
    ATAT – Ja/Nein
    CHCH – Ja/Nein
    UKUK – Ja/Nein
    USUS – Ja/Nein
  • (IfApplicable) B10.42.b: (b) das prozentuale Entgeltgefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten. Das Unternehmen kann diese Angabe auslassen, wenn seine Beschäftigtenzahl unter 150 liegt, wobei zu beachten ist, dass dieser Schwellenwert ab dem 7. Juni 2031 auf 100 Beschäftigte gesenkt wird,
  • (shall) B10.42.c: (c) den prozentualen Anteil der Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind,

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Ein an die regionalen Lebenshaltungskosten angepasster existenzsichernder Lohn ist für alle Mitarbeitenden gewährleistet. Zusätzliche Vergütungsbestandteile werden fair und verhältnismäßig für bestimmte Rollen, Organisationseinheiten oder auf Basis der Berufserfahrung gewährt. Das Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen innerhalb der Organisation überschreitet ein maximales Verhältnis von 5:1 nicht. Vergütungssysteme sind transparent. Bei spezifischen und begründeten organisatorischen Erfordernissen kann die Vergütungsstruktur mit angemessener Legitimation durch alle Mitarbeitenden angepasst werden. Umgekehrt wird ein gemeinsam entwickeltes und vereinbartes Verfahren zur Selbstbestimmung der Vergütung entwickelt, von den Mitarbeitenden angewendet und gemeinsam von Mitarbeitenden und Organisation weiterentwickelt.

Erfahren: Ein an die regionalen Lebenshaltungskosten angepasster existenzsichernder Lohn ist für alle Mitarbeitenden gewährleistet. Zusätzliche Vergütungsbestandteile werden fair und verhältnismäßig für bestimmte Rollen oder Organisationseinheiten oder auf Basis der Berufserfahrung gewährt. Das Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen innerhalb der Organisation überschreitet ein maximales Verhältnis von 5:1 nicht. Die Organisation beginnt, Best Practices für kollektive und individuelle Beteiligung der Mitarbeitenden an der Definition von Vergütungsstrukturen zu erproben. Das Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen wird jährlich berechnet und extern veröffentlicht. Bei mittleren und großen Organisationen wird es zusätzlich für spezifische Teilgruppen überwacht. Vergütungssysteme sind transparent.

Fortgeschritten: Pläne zur Anpassung von Arbeitsverträgen werden entwickelt und erste Maßnahmen gesetzt, um einen an die regionalen Lebenshaltungskosten angepassten existenzsichernden Lohn sicherzustellen. Zusätzliche Vergütungsbestandteile werden fair und verhältnismäßig für bestimmte Rollen oder Organisationseinheiten oder auf Basis der Berufserfahrung gewährt. Vergütungssysteme sind transparent. Das Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen wird jährlich überwacht und intern veröffentlicht.

Erste Schritte: Die Organisation berechnet erstmals das Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen. Informationen zu standortabhängigen Lebenshaltungskosten und zum existenzsichernden Lohn werden erhoben. Die Organisation analysiert und diskutiert intensiv gerechte Vergütungsstrukturen. Alle Löhne entsprechen den nationalen Mindestlohnregelungen oder einschlägigen Kollektivverträgen.

Basislinie: Die Organisation berücksichtigt die Fairness von Löhnen und Vergütungsstrukturen nicht.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Das Angebot eines Mindestlohns oder von Verträgen im Einklang mit Kollektivverträgen ist ein wichtiger Ausgangspunkt, reicht jedoch möglicherweise nicht aus, um eine faire Vergütung und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sicherzustellen. Mitunter entstehen Ungerechtigkeiten und Lohnunterschiede bereits durch die Wahl der konkreten Einstufung innerhalb eines nationalen Kollektivvertrags. Zusätzlich sollte ein existenzsichernder Lohn (Living Wage) berücksichtigt werden, ebenso wie transparente Vergütungssysteme und partizipative Praktiken zur gemeinsamen Festlegung einer fairen Entlohnung für beide Seiten.

Berechnung des Verhältnisses zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen:
Die Einkommensspreizung umfasst alle Mitarbeitenden. Sie beschreibt den Unterschied zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Einkommen innerhalb einer Organisation.

Verhältnis höchstes zu niedrigstem Einkommen = Gesamtjahresvergütung der höchstbezahlten Person / Gesamtjahresvergütung der niedrigstbezahlten Person (standardisiert auf eine Vollzeitstelle)

Die Gesamtjahresvergütung umfasst Grundgehalt, Boni, Überstundenvergütung, Aktien-/Beteiligungszuteilungen, geldwerte Vorteile, Pensionsbeiträge sowie weitere Anreize.

Der Indikator wird üblicherweise als Verhältnis angegeben ([Verhältnis höchstes zu niedrigstem Einkommen]:1).

Die Einkommensunterschiede können auch für Organisationseinheiten oder funktionale Rollen bewertet werden. Unterschiede zwischen Einkommen in vergleichbaren Rollen oder Einheiten können zunehmen, wenn individuelle Vergütungskomponenten eingeführt werden.

„Mit angemessener Legitimation“ bedeutet, dass alle Mitarbeitenden in einen partizipativen Prozess eingebunden sind und ein Stimmrecht haben, das es ermöglicht, die vorgeschlagene Einkommensspreizung abzulehnen. Das maximale Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen darf 20:1 nicht überschreiten, siehe auch C2.4 Negativaspekt.

Instrumente zur Bestimmung eines existenzsichernden Lohns (Living Wage)
Ein existenzsichernder Lohn ist das Mindesteinkommen, das eine Person benötigt, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken und einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Dazu zählen Nahrung, Wohnen, Gesundheitsversorgung, Kleidung, Mobilität, Kinderbetreuung (falls zutreffend), Bildung sowie ein gewisser Spielraum für Rücklagen oder Notfälle. In vielen Fällen reicht der gesetzliche Mindestlohn nicht aus, um als existenzsichernd zu gelten. In jedem Fall darf ein existenzsichernder Lohn niemals unter dem Mindestlohn liegen. Die Höhe eines Living Wage ist regionsspezifisch und wird üblicherweise für Vollzeitarbeit berechnet. Unter https://www.livingcost.org können die Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern und Städten eingesehen werden. Bitte konsultieren Sie zusätzlich das Dokument „Additional Information“ für länderspezifische Empfehlungen und Instrumente. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt bei 60 % des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung. Das verfügbare Äquivalenzeinkommen liegt systematisch unter dem Bruttoeinkommen aus Erwerbsarbeit. Ein existenzsichernder Lohn liegt über 60 % des medianen Bruttoeinkommens eines Landes.

Transparente Vergütungssysteme
Transparente Vergütungssysteme bezeichnen Lohnstrukturen und Entlohnungspolitiken, bei denen die Kriterien für die Bezahlung offen kommuniziert und konsistent angewendet werden. Ziel ist es, Klarheit, Fairness, Gerechtigkeit und Vertrauen hinsichtlich der Entlohnung der Mitarbeitenden zu schaffen.
Für die Selbsteinschätzung der Transparenz von Vergütungssystemen sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Definierte Gehaltsspannen für jede Rolle oder Vergütungsstufe auf Basis objektiver Kriterien.
  • Veröffentlichte Kriterien für Gehaltserhöhungen und Beförderungen sowie für Boni und Anreizsysteme.
  • Veröffentlichung des Verhältnisses zwischen höchstem und niedrigstem Einkommen.

Die interne Veröffentlichung aller Gehälter kann ebenfalls als Best Practice gelten. Dies kann jedoch auf kulturelle Widerstände stoßen und ist in manchen Ländern rechtlich nicht zulässig. Eine mögliche Lösung ist die interne, anonymisierte Veröffentlichung von Gehaltsdaten.
Wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Transparenz bei der Vergütung sind die Schulung von Führungskräften in offener und konsistenter Kommunikation, der Dialog mit Mitarbeitenden zu diesem Thema sowie die Befähigung der Mitarbeitenden, zu verstehen, wie ihre Vergütung zustande kommt – einschließlich Einblicken in die finanzielle Situation der Organisation.

Selbstbestimmung der Vergütung
Selbstbestimmung der Vergütung ist ein Ansatz, bei dem Mitarbeitende mitentscheiden oder selbst festlegen, wie hoch ihre Entlohnung ist – innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen. Dies ist besonders relevant für Organisationen, die Vertrauen, Autonomie und Verantwortung in ihrer Kultur stärken möchten.
Um Fairness und Erfolg bei der Selbstbestimmung der Vergütung sicherzustellen, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Prozess basiert auf klar definierten Grundprinzipien, Budgetgrenzen und einer Vergütungsphilosophie (z. B. leistungsbasiert, zeitbasiert, bedarfsorientiert usw.).
  • Transparente Vergütungssysteme sind bereits gut etabliert (siehe oben).
  • Mitarbeitende verfügen über finanzielle Grundbildung (z. B. wie Gehälter üblicherweise festgelegt werden, Kenntnisse über Budgets und Gewinnmargen sowie Transparenz über die finanzielle Lage der Organisation).
  • Es existieren Vorlagen, Strukturen und Prozesse für Selbst-, Peer- und Führungskräftebewertungen.
  • Regelmäßige Gehaltsüberprüfungen werden durchgeführt, um Ungleichgewichte, Fairness und Budgetkonformität zu überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Selbstbestimmung der Vergütung auf variable Gehaltsbestandteile beziehen sollte, die über das fixe Grundgehalt hinausgehen. Das Grundgehalt sollte für gleiche Tätigkeiten im selben Land immer gleich sein. Zudem ist zu berücksichtigen, dass individuelle Gehaltsverhandlungen grundsätzlich anfälliger sind als strukturierte Verhandlungen, wie etwa Kollektivverträge, die ausdrücklich empfohlen werden, um Mitarbeitende zu schützen.


C2.2 Organisation der Arbeitszeit

Arbeitszeit ist Lebenszeit. Der effiziente und wirksame Einsatz der Arbeitsleistung von Mitarbeitenden ist ein direkter Ausdruck eines respektvollen und wertschätzenden Umgangs innerhalb der Organisation. Die Reduktion und Individualisierung der Arbeitszeit der Mitarbeitenden sind erklärte Ziele der Organisation, um die Balance zwischen Erwerbsarbeit und sozialem Leben zu fördern. Das gesamte Thema ist nicht anwendbar auf Freelancer und Ein-Personen-Unternehmen.

Berichtsfragen

  • (may) Wie werden die Arbeitszeiten in der Organisation erfasst?
  • (may) Wie wird die Arbeitslast verteilt?
  • (shall) Sind die Standardarbeitszeiten ausreichend oder werden regelmäßig Überstunden benötigt, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten?
  • (If_fromExperienced) Wie werden Mitarbeitende in die Gestaltung der Arbeitszeiten einbezogen?
  • (may) Wie werden Kooperation und Solidarität unter den Mitarbeitenden, einschließlich Führungskräften, im Hinblick auf faire Arbeitslasten und Arbeitszeiten gefördert, die das private, soziale und gemeinschaftliche Leben der Mitarbeitenden unterstützen?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation für faire Arbeitslasten und Arbeitszeiten, die das private, soziale und gemeinschaftliche Leben der Mitarbeitenden fördern?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um faire Arbeitslasten und Arbeitszeiten zu fördern, die das private, soziale und gemeinschaftliche Leben der Mitarbeitenden unterstützen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher hinsichtlich fairer Arbeitslasten und Arbeitszeiten erreicht, die das private, soziale und gemeinschaftliche Leben der Mitarbeitenden fördern? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um faire Arbeitslasten und Arbeitszeiten zu fördern, die das private, soziale und gemeinschaftliche Leben der Mitarbeitenden unterstützen?

Prüfindikatoren

  • (shall) Standardmäßig festgelegte wöchentliche Vollzeitarbeitszeit in der Organisation (z. B. 35 Stunden/Woche) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    9787.558563.943616.73
  • (If_fromFirstSteps) Überstunden als Prozentsatz der gesamten geleisteten Arbeitszeit, aggregiert für alle Mitarbeitenden im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    8.1222.3125.56
  • (If_fromExemplary) Prozentsatz der Mitarbeitenden, die mit den Arbeitszeiten im Berichtszeitraum zufrieden sind (T.T.). Beispiel
    202520242023
    6.2339.4431.64

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Ein Verfahren zur partizipativen Mitentscheidung der Arbeitszeiten ist gut etabliert und funktioniert für nahezu alle Rollen und Teams. Arbeitszeiten können individuell angepasst und von den Mitarbeitenden selbst bestimmt werden. Überstunden sind in allen Organisationseinheiten die Ausnahme. Die Organisation findet Wege, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden ausreichend Zeit für private, soziale und gemeinschaftliche Bedürfnisse haben, etwa durch verkürzte Arbeitswochen, kurze Arbeitstage oder andere Lösungen.

Erfahren: Die Ergebnisse der Pilotprojekte werden dokumentiert und analysiert mit dem Ziel, flexible Arbeitszeitmodelle für Mitarbeitende zu erreichen und gleichzeitig die betrieblichen Ziele zu erfüllen. Die standardmäßige Wochenarbeitszeit ist geeignet, um die privaten, sozialen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit den wirtschaftlichen Zielen der Organisation in Einklang zu bringen. Die Organisation beginnt, Best Practices für die kollektive und individuelle Einbindung von Mitarbeitenden in die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen zu erforschen. Überstunden werden kontinuierlich überwacht, und es werden systematische Maßnahmen ergriffen, um übermäßige Überstunden zu verhindern.

Fortgeschritten: Pläne zur Erhöhung der Flexibilität von Arbeitszeitmodellen für einen Teil der Mitarbeitenden oder bestimmte Teams werden entwickelt. Erste Maßnahmen und Schulungen werden umgesetzt, um einen bewussten Umgang mit Arbeitszeit- und Überstundenpraktiken zu etablieren, Selbstorganisationskompetenzen zu stärken und die Zusammenarbeit zu erleichtern. Überstunden werden überwacht und beginnen, sich zu reduzieren. Pilotprojekte für ausgewogenere Arbeitszeiten werden für bestimmte Rollen oder Organisationseinheiten umgesetzt.

Erste Schritte: Eine faire Verteilung von Arbeitslast und Arbeitszeiten wird erstmals analysiert und diskutiert. Überstunden werden dokumentiert und die Gründe für Überstunden werden analysiert.

Basislinie: Die Organisation berücksichtigt die Fairness der Arbeitszeit und deren Auswirkungen auf das private, soziale und gemeinschaftliche Leben der Mitarbeitenden nicht.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Im Fall von Organisationen, die überwiegend auf freiwilliger Arbeit basieren, sollte der Fokus auf einer fairen Verteilung der Arbeit sowie auf der Vermeidung von Überlastung liegen, um ein Ausbrennen von Freiwilligen zu verhindern. In diesem Fall kann auch der Indikator „Standardmäßige wöchentliche Vollzeitarbeitszeit in der Organisation“ entfallen.

Standardarbeitszeit pro Woche bezieht sich auf Vollzeitstellen und dient als Referenzwert für Teilzeitbeschäftigung. Überstunden sind grundsätzlich in Form von Zeitausgleich abzugelten, sofern die Mitarbeitenden keine monetäre Abgeltung bevorzugen. Überstunden können zur Abdeckung besonderer betrieblicher Erfordernisse geleistet werden, sofern sie dauerhaft nicht mehr als 10 % der wöchentlichen Arbeitszeit überschreiten. Können Überstunden nicht dokumentiert oder realistisch geschätzt werden, ist pauschal von vier Überstunden pro Woche auszugehen.

Gesamtarbeitszeit = Standardarbeitszeit + Überstunden

Partizipativ oder selbstbestimmt bedeutet, dass Mitarbeitende in angemessener Weise in die Gestaltung der Arbeitszeitregelungen einbezogen sind – etwa durch Zustimmung, Konsens oder demokratische Verfahren (Mehrheitsentscheidungen). Arbeitszeitmodelle können je nach Organisationseinheit unterschiedlich ausgestaltet sein, abhängig von der jeweiligen Tätigkeit. Kernarbeitszeiten können ein Mittel sein, um das Funktionieren von Arbeitsprozessen sicherzustellen (z. B. Erreichbarkeit und Kommunikation, verlässliche industrielle Produktion usw.) und gleichzeitig die Flexibilität der Mitarbeitenden zu erhöhen. Die Dokumentation der Arbeitszeit sollte sowohl den Mitarbeitenden als auch der Organisation ermöglichen, Arbeitszeit und Leistung zu überwachen und zu analysieren.


C2.3 Arbeitsmodelle

Das vertraglich vereinbarte Beschäftigungsverhältnis hat einen wesentlichen Einfluss auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Die individuelle Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses sowie Arbeitsplatzsicherheit erleichtern eine langfristige Planung und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, etwa im Hinblick auf Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, ehrenamtliches Engagement oder die Ausübung politischer Ämter. Dieses Thema ist für Freelancer und Ein-Personen-Unternehmen nicht anwendbar.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Arbeitsmodelle werden in der Organisation angeboten?
  • (IfApplicable) Wie hoch ist das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die in der Organisation angebotenen Arbeitsmodelle?
  • (may) Wie können Mitarbeitende ihren Vertrag ändern, um ihre Arbeit an ihre private Situation anzupassen?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation für personalisierte Arbeitsmodelle zur Förderung einer guten Work-Life-Balance?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um personalisierte Arbeitsmodelle für eine gute Work-Life-Balance zu fördern?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang in Bezug auf personalisierte Arbeitsmodelle für eine gute Work-Life-Balance erreicht? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielvorgaben und Maßnahmen sind für personalisierte Arbeitsmodelle zur Förderung einer guten Work-Life-Balance geplant?

Prüfindikatoren

  • (If_fromExperienced) Anzahl der Mitarbeitenden auf jeder Funktionsebene mit individuellen Arbeitsmodellen, mit konkreter Angabe des jeweiligen Arbeitsmodells (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Funktion – Teil 17.32650.35972.05
    Funktion – Teil 2386.23903.62837.71
    GESAMT393.551553.971809.76
    Arbeitsmodell – Teil 1338.0612.87359.75
    Arbeitsmodell – Teil 2604.7894.96776
    GESAMT942.76907.831135.75
  • (If_fromExperienced) Prozentsatz der Mitarbeitenden, die im Berichtszeitraum mit ihrer Work-Life-Balance zufrieden sind (T.T.). Beispiel
    202520242023
    16.572.6498.43

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Ein Verfahren zur Selbstbestimmung des Arbeitsmodells ist gut etabliert und funktioniert für nahezu alle Rollen und Teams. Arbeitsmodelle können individuell angepasst werden, werden von den Mitarbeitenden selbst festgelegt und regelmäßig fair überprüft. Fast alle Mitarbeitenden sind mit ihrer Work-Life-Balance zufrieden.

Erfahren: Die Organisation bietet den Mitarbeitenden systematisch mehrere Arbeitsmodelle an, sodass sie jenes wählen können, das am besten zu ihrer individuellen Lebenssituation passt und es ihnen ermöglicht, Familie und Gemeinschaft aktiv zu unterstützen. Diese Modelle werden tatsächlich genutzt. Die Mehrheit der Mitarbeitenden ist mit ihrer Work-Life-Balance zufrieden.

Fortgeschritten: Nächste Verbesserungsschritte sind geplant. Mindestens eine Initiative oder ein Pilotprojekt wurde in mindestens einem Team, Büro oder Geschäftsbereich umgesetzt und bewertet, um neue Arbeitsmodelle für eine bessere Work-Life-Balance zu testen. Ein Monitoringsystem zur Erfassung der Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance wurde implementiert.

Erste Schritte: Die Organisation analysiert die derzeit angebotenen Arbeitsmodelle und deren Auswirkungen auf die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden. Best Practices anderer Organisationen werden untersucht. Nächste Verbesserungsschritte werden reflektiert. Ein Monitoringsystem zur Erfassung der Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance wird konzipiert.

Basislinie: Die Organisation berücksichtigt die Auswirkungen der Arbeitsmodelle auf die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden nicht und hat keine Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Der Rolle von Führungskräften und Management als Vorbilder muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben kann beispielsweise durch eine Befragung oder andere dokumentierte Verfahren erhoben werden. Um die Belastbarkeit der Ergebnisse zu überprüfen, ist der Prozentsatz der Mitarbeitenden offenzulegen, die an der Befragung teilgenommen haben, bezogen auf die Gesamtzahl der Mitarbeitenden.

Definitionen:

  • Arbeitsmodelle können traditionelle Modelle sein (Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit), aber auch Remote-Arbeit (vollständig außerhalb des Betriebsstandorts), hybride Arbeit (Kombination aus Präsenz- und Remote-Arbeit), flexible Arbeitszeiten (Mitarbeitende wählen – innerhalb festgelegter Grenzen – selbst, wann sie arbeiten, wobei der Fokus auf Ergebnissen statt auf starren Arbeitszeiten liegt), Jobsharing (zwei Personen teilen sich eine Vollzeitstelle und ermöglichen dadurch Teilzeitarbeit durch Zusammenarbeit) usw. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Nutzbarkeit dieser Arbeitsmodelle je nach Land aufgrund nationaler Regelungen variieren kann.
  • Flexible Arbeitsmodelle: von der Organisation bereitgestellte Arbeitsmodelle, die den Mitarbeitenden zur Nutzung zur Verfügung stehen.
  • Individuell angepasste Arbeitsmodelle: maßgeschneiderte Lösungen für einzelne Mitarbeitende.

Einschränkungen der Selbstbestimmung sind möglich, wenn zwingende betriebliche Erfordernisse bestehen (in Abstimmung mit dem Betriebsrat oder einer vergleichbaren Arbeitnehmervertretung).


C2.4 Negativer Aspekt: Unfaire Beschäftigungsverträge

Arbeitsverträge, einschließlich mündlicher Arbeitsverträge, die den Beschäftigten keine Existenzsicherung ermöglichen oder unternehmerische Risiken auf die Beschäftigten verlagern, gelten als Machtmissbrauch. Dies stellt eine Ausbeutung durch die Organisation sowie eine Selbstausbeutung der Beschäftigten dar. In Bezug auf externe Arbeitskräfte ist zu prüfen, ob die Organisation eine Dienstleistung einkauft oder Arbeitszeit einkauft. Ersteres fällt unter Berührungsgruppe A (Lieferant:innen), Letzteres unter diese Berührungsgruppe. Die Organisation muss sicherstellen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Subunternehmer:innen, die regelmäßig wie interne Mitarbeitende für die Organisation arbeiten und mit organisatorischen Kolleg:innen zusammenarbeiten, sind wie interne Mitarbeitende zu behandeln. Das gesamte Thema ist nicht anwendbar auf Freiberufler:innen und Ein-Personen-Unternehmen.

Berichtsfragen

  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung im Zusammenhang mit fairen Arbeitsverträgen bewertet und gemanagt?
  • (shall) Welche Rolle spielt der zeitliche Einsatz („investierte Zeit“) bei der beruflichen Weiterentwicklung oder bei der Bewertung des Engagements der Mitarbeitenden?
  • (IfApplicable) Welche Vergütung erhalten Hilfskräfte und Mitarbeitende in Ausbildung (z. B. Schüler:innen, Auszubildende, Praktikant:innen, Werkstudierende) und ist diese gerecht?
  • (If_temporaryWorkers) Welche Risiken oder Nachteile gehen temporär Beschäftigte (z. B. Saisonarbeitskräfte) ein und welche Bedingungen können diese Risiken ausgleichen?
  • (If_temporaryWorkers) Wie stellt die Organisation sicher, dass die Interessen der Mitarbeitenden auch bei temporär Beschäftigten berücksichtigt werden?
  • (If_temporaryWorkers) Welche Wiederbeschäftigungspraxis besteht für befristete Arbeitsverträge?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um neue Verurteilungen und Geldstrafen künftig zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation, um unfaire Arbeitsverträge zu vermeiden?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um unfaire Arbeitsverträge zu vermeiden?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang erzielt, um unfaire Arbeitsverträge zu vermeiden? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielvorgaben und Maßnahmen wurden geplant, um unfaire Arbeitsverträge zu vermeiden?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen wegen Verstößen gegen Gesetze zu fairen Arbeitsverträgen im Berichtszeitraum.
  • (IfApplicable) Anzahl der Pauschalverträge im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    420297437
  • (IfApplicable) Anzahl der Null-Stunden-Verträge im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    151277295
  • (If>50employees) Mindest- und Höchstdauer von Arbeitsverträgen temporär Beschäftigter im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Minimum – Teil 1636.77230.6843.32
    Minimum – Teil 2898.78422.38557.63
    GESAMT1535.55652.981400.95
    Maximum – Teil 1622760.98185.72
    Maximum – Teil 2621.9943.3892.3
    GESAMT1243.99804.281078.02
  • (IfApplicable) Dauer der befristeten Arbeitsverträge im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Posten 1 – Teil 124.4169.49797.19
    Posten 1 – Teil 2962.27850.71877.45
    GESAMT986.671020.21674.64
    Posten 2 – Teil 1922.1332.3742.63
    Posten 2 – Teil 2889.95266.06602.17
    GESAMT1812.05598.361344.8
    Posten 3 – Teil 1370.18135.11572.06
    Posten 3 – Teil 2148.92133.24975.06
    GESAMT519.1268.351547.12
  • (IfApplicable) Anteil der befristeten Verträge an allen Arbeitsverträgen im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    67.5459.6615.29

Bewertungsstufen

Maximal -50 / wenn einer der folgenden Punkte (oder ein Unteraspekt) zutrifft:

  • Das Einkommensgefälle zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Einkommen in der Organisation beträgt mehr als 20:1.
  • Unbezahlte Arbeit oder regelmäßig verspätete Zahlung der vertraglich vereinbarten Löhne.
  • Befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem halben Jahr oder die mehr als 10 % der Beschäftigten betreffen.
  • Null-Stunden-Verträge.
  • Unzureichende existenzsichernde Löhne trotz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Organisation.
  • Ungleiche Grundgehälter für dieselbe Tätigkeit im selben Land aufgrund persönlicher Merkmale (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter).
  • Die Organisation wurde wegen eines Verstoßes gegen geltende Gesetze zu fairen Arbeitsverträgen verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Dieser Aspekt bezieht sich auf das Gesamtbild unethischen Verhaltens und unethischer Beschäftigungspraktiken.

Die Definition von temporärer Arbeit umfasst Leiharbeit, überlassene Arbeitskräfte, ausgelagerte Arbeitsleistungen (Subunternehmer) sowie Saisonarbeitskräfte, sofern diese Mitarbeitenden regelmäßig einen wesentlichen Teil der Kernarbeit leisten. In diesem Fall gelten diese Arbeitskräfte als Mitarbeitende und nicht als Lieferant:innen.

Risiken oder Nachteile für temporär Beschäftigte können sich insbesondere auf soziale Absicherung, Gesundheit, Pflegeverpflichtungen gegenüber Angehörigen, ein 13. Monatsgehalt sowie Anspruch auf Urlaub beziehen.

Rechtsverletzungen in diesem Bereich können unter anderem die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer befristeter Arbeitsverträge oder die Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl von Wiederanstellungen einer Person mit befristetem Vertrag ohne sachliche Begründung umfassen.

Wenn die Organisation eine berufliche Ausbildung oder ein Bildungspraktikum anbietet, ist besonders darauf zu achten, den tatsächlichen Wert der von der auszubildenden Person bzw. der Praktikantin oder dem Praktikanten erbrachten Leistung zu reflektieren und diese nicht als billige Arbeitskraft zu behandeln. Die Vergütung sollte sich am branchenüblichen Entgelt für eine ausgebildete Fachkraft orientieren, wobei Ausbildungsaufwand und fehlende Berufserfahrung angemessen zu berücksichtigen sind.

Freiwillige Tätigkeiten von Mitarbeitenden für die Organisation sind gesondert zu bewerten, da sie nicht Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten sind, sondern freiwilliges Engagement darstellen. Aus Sicht der Selbst­ausbeutung ist insbesondere bei Schulungen und Berichterstattung besondere Aufmerksamkeit geboten, etwa bei großen karitativen Organisationen oder bei freiwilligen Helfer:innen bei Großveranstaltungen.


C3 Environmentally friendly behaviour of the workforce

Jede Organisation spielt eine bedeutende Rolle bei der Stärkung des Umweltbewusstseins der Mitarbeitenden. Eine Organisation kann mit gutem Beispiel vorangehen und Anreizsysteme schaffen, um das Umweltbewusstsein sowie umweltfreundliche Praktiken der Mitarbeitenden in ihrem Arbeitsalltag zu fördern. Dieses Thema steht in engem Zusammenhang mit E3. Alle Angebote, Anreize und Produkte einer Organisation, die darauf abzielen, das Verhalten der Mitarbeitenden im privaten oder beruflichen Kontext hin zu umweltfreundlichen Praktiken zu verändern, werden hier bewertet. Wie gut eine Organisation ihre Mitarbeitenden unterstützt, zeigt sich an den Veränderungen, die Mitarbeitende freiwillig übernehmen.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • entwickelt Umweltbewusstsein und fördert umweltfreundliches Verhalten ihrer Arbeitskraft.
  • schafft einen Rahmen für die Umsetzung von Projekten, die nachhaltiges Verhalten fördern.
  • trägt durch ihre Organisationskultur und internen Prozesse zur Umsetzung zentraler Umweltmaßnahmen bei.

Einstiegsfragen

  • Wie fördern wir eine umweltbewusste Ernährung unserer Mitarbeitenden während der Arbeitszeit?
  • Wie unterstützen wir umweltfreundliche Mobilität, insbesondere beim Arbeitsweg?
  • Welche Maßnahmen bestehen, um umweltverträgliche Praktiken unter Mitarbeitenden zu fördern?

C3 Umweltfreundliches Verhalten der Arbeitskräfte

Unsere Ernährung verursacht ein Drittel der globalen Treibhausgasemissionen (WWF). Die Umkehr dieser Umweltbelastungen hängt unter anderem davon ab, das Bewusstsein für die ökologischen Auswirkungen der Lebensmittelproduktion und des Konsums zu erhöhen und Veränderungen im Ernährungsverhalten der Menschen zu fördern.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken gibt es in der Organisation für umweltfreundliche Ernährung während der Arbeitszeit?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für umweltfreundliche Ernährung während der Arbeitszeit umgesetzt?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher im Bereich umweltfreundliche Ernährung während der Arbeitszeit erreicht? (Bitte bewerten Sie, wenn möglich, die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind für umweltfreundliche Ernährung während der Arbeitszeit geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der Mitarbeitenden, die die von der Organisation oder ihren Kooperationspartnern angebotenen umweltfreundlichen Ernährungsoptionen nutzen, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    65.748.6978.41
  • (If_Canteen) Anteil der umweltfreundlichen Ernährungsangebote an der Gesamtzahl aller angebotenen Ernährungsoptionen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    22.511987.37
  • (shall) Gibt es eine Kantine für die Mehrheit der Mitarbeitenden?

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die verfügbaren Angebote innerhalb der Organisation oder bei allen externen Kooperationspartnern, die umweltfreundliche Ernährung anbieten, machen bereits über 90 % der angebotenen Optionen aus. Die Mitarbeitenden sind sich dieses Themas organisationsweit bewusst und zeigen dies durch die dauerhafte Nutzung der umweltfreundlichen Angebote (über 90 % der Mitarbeitenden verhalten sich entsprechend).

Erfahren: Die verfügbaren Angebote innerhalb der Organisation oder bei allen externen Kooperationspartnern, die umweltfreundliche Ernährung anbieten, machen bereits über 70 % aus. Die Mitarbeitenden sind sich dessen organisationsweit bewusst und zeigen dies durch die dauerhafte Nutzung der umweltfreundlichen Angebote (über 70 % der Mitarbeitenden verhalten sich entsprechend).

Fortgeschritten: Die verfügbaren Angebote innerhalb der Organisation sowie bei allen externen Kooperationspartnern, die Ernährung anbieten, wurden hinsichtlich ihrer Umweltfreundlichkeit bewertet und machen bereits über 50 % aus. Die Mitarbeitenden sind sich dessen zunehmend bewusst und zeigen dies durch eine steigende Nutzung umweltfreundlicher Angebote (über 50 % der Mitarbeitenden verhalten sich entsprechend).

Erste Schritte: Die Organisation erhebt Basisdaten und Informationen zu den aktuell angebotenen Ernährungsoptionen sowie zur tatsächlichen Nutzung umweltfreundlicher Angebote durch die Mitarbeitenden, sofern vorhanden. Die Organisation hat begonnen, ihre Möglichkeiten für eine umweltfreundlichere Ernährung zu bewerten, sowohl intern als auch gemeinsam mit externen Kooperationspartnern.

Basislinie: Die Organisation hat dieses Thema bisher nicht aktiv adressiert und daher noch keine Maßnahmen ergriffen, um das Bewusstsein zu schärfen oder Mitarbeitende zu einer umweltfreundlichen Ernährung zu ermutigen. Die vorhandenen Ernährungsangebote wurden noch nicht in Hinblick auf ihre Umweltfreundlichkeit bewertet.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Was als umweltfreundliche Ernährung gelten kann:

  • Saisonales Obst, Gemüse und Getreide aus der Region.
  • Biologisch erzeugte Lebensmittel.
  • Fisch aus regionalen Gewässern.
  • Vegane und vegetarische Ernährungsweisen.
  • Fair-Trade-Produkte.

Weitere umweltfreundliche Praktiken können sein:

  • Strategien und Projekte zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung.
  • Strategien und Projekte zur Energieeinsparung in Küchen und bei der Lebensmittelzubereitung.

Umweltfreundliche Lebensmittelverpackungen:

  • Bevorzugung des Einkaufs von Lebensmitteln in Großgebinden.
  • Bevorzugung von wiederverwendbarem Geschirr gegenüber Einwegprodukten.
  • Wenn Einweggeschirr unvermeidbar ist, Bevorzugung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Materialien.

Beispiele für interne Angebote:

  • Betriebskantine.
  • Obstkörbe.
  • Wöchentliche Lieferung regionaler biologischer Obst- und Gemüsekisten direkt vom Bauernhof.
  • Wöchentlicher Besuch eines regionalen Bio-Landwirts mit Verkaufswagen, bei dem Mitarbeitende ihre Einkäufe erledigen können.
  • Aufbau einer organisationsinternen Einkaufsgemeinschaft unter den Mitarbeitenden.

Beispiele für externe Angebote:

  • Kooperationen mit lokalen Restaurants oder Cateringdiensten, die umweltfreundliche Ernährungsoptionen anbieten, z. B. durch Rabatte für Mitarbeitende bei Auswahl dieser Optionen oder durch Essensgutscheine, die in umweltfreundlichen Lebensmittelgeschäften und Restaurants eingelöst werden können.
  • Zusammenarbeit mit Ernährungsberater:innen zur Entwicklung gesunder und nachhaltiger Ernährungsgewohnheiten.

C3.2 Arbeitsweg

Etwa 30 % der globalen CO₂-Emissionen werden durch den Verkehrssektor verursacht. Der Großteil davon (ca. 24 %) entfällt auf den Binnenverkehr. Innerhalb dieses Bereichs sind PKW die Hauptquelle und verursachen rund 60 % der Emissionen, wovon wiederum etwa 40 % auf den Arbeitsweg entfallen (Europäisches Parlament, 2022). Die Mobilität zwischen Wohn- und Arbeitsort stellt daher einen wesentlichen Hebel zur Reduktion dieser Emissionen dar. In diesem Aspekt werden die Scope-3-Emissionen der Kategorie 7 aus dem Pendelverkehr der Mitarbeitenden gemäß GHG Protocol betrachtet.

Berichtsfragen

  • (may) Wie kann die Organisation Mitarbeitende dazu ermutigen, umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu nutzen?
  • (may) Wie kann die Organisation das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die Auswirkungen ihres Mobilitätsverhaltens auf die Umwelt schärfen?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation für umweltfreundliche Wege zur und von der Arbeit?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für umweltfreundliches Wege zur und von der Arbeit umgesetzt?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang für umweltfreundliches Wege zur und von der Arbeit erzielt? (Wenn möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind für umweltfreundliche Wege zur und von der Arbeit gesetzt/geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Prozentsatz der Mitarbeitenden, die im Berichtszeitraum umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen, gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    96.8630.8850.53
  • (shall) Durchschnittlicher Arbeitsweg der Mitarbeitenden (in km)

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (may) 53: Gibt das Unternehmen bei der Berichterstattung über seine Scope-1- und Scope-2-Emissionen unternehmensspezifische Informationen über seine Scope-3-Emissionen an, so stellt es diese zusammen mit den unter B3 – Energie und Treibhausgasemissionen anzugebenden Informationen bereit. (B3.30 The undertaking shall disclose its estimated gross greenhouse gas (GHG) emissions in tons of CO2 equivalent (tCO2eq) considering the content of the GHG Protocol Corporate Standard (version 2004).) Beispiel
    202520242023
    Posten 1769.2559.42831.36
    Posten 2351.52787.51346.1
    Posten 3297.94664.82513.14

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Organisation hat eine umweltfreundliche Mobilitätsrichtlinie mit mehreren Anreizen umgesetzt, sodass über 80 % der Mitarbeitenden öffentliche Verkehrsmittel, aktive Mobilität, Carsharing, E-Autos (mit reservierten Parkplätzen) nutzen oder von zu Hause aus arbeiten. Zudem ist eine gute Erreichbarkeit ein Muss-Kriterium bei der Wahl neuer Standorte der Organisation.

Erfahren: Die Organisation hat mit der Umsetzung einer umweltfreundlichen Mobilitätsrichtlinie begonnen und bietet mehrere Anreize, sodass über 50 % der Mitarbeitenden öffentliche Verkehrsmittel, aktive Mobilität, E-Autos (mit reservierten Parkplätzen) nutzen oder von zu Hause aus arbeiten. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit ein wichtiges Kriterium bei der Wahl neuer Standorte der Organisation.

Fortgeschritten: Die Organisation hat das Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden analysiert. Auf dieser Grundlage beginnt sie, Angebote zu entwickeln, sowohl durch nützliche Informationen als auch durch organisatorische Anreize, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu unterstützen. Gleichzeitig hat die Organisation einen Dialog mit den Mitarbeitenden gestartet, um das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen.

Erste Schritte: Die Organisation hat begonnen, das Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden hinsichtlich Umweltfreundlichkeit sowie ihre eigenen Unterstützungsoptionen zu evaluieren.

Basislinie: Die Organisation hat dieses Thema bislang nicht aktiv adressiert und daher keine Maßnahmen ergriffen, um das Bewusstsein zu schärfen oder Mitarbeitende zu umweltfreundlicher Mobilität zu motivieren. Das Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden wurde bislang nicht im Hinblick auf Umweltfreundlichkeit bewertet.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Entscheidet sich eine Organisation dafür, Scope-3-Treibhausgasemissionen offenzulegen, sollen die Scope-3-Emissionen der Kategorie 7 aus dem Pendelverkehr der Mitarbeitenden in t CO₂-Äquivalent (T.T.) in diesem Aspekt berichtet werden.

Aktive Mobilität umfasst alle Formen der Fortbewegung, die ganz oder teilweise auf Muskelkraft basieren; Radfahren und Gehen sind die bekanntesten Beispiele, dazu zählen jedoch auch Mobilitätsformen wie Scooter und Skateboards, an die man nicht immer sofort denkt.

Was als umweltfreundliche Mobilität gilt:

  • Aktive Mobilität.
  • Kollektive Verkehrsmittel (Bus, Bahn, U-Bahn etc.).
  • Kombinierte Mobilität (Auto + Bus, Auto + Bahn, Bus + Bahn, Bahn + Fahrrad etc.).
  • Fahrgemeinschaften.
  • Carsharing.

Abhängig vom Kontext (Produktionsstandort am Stadtrand, Büro im Stadtzentrum, abgelegener Standort etc.) gibt es vielfältige Möglichkeiten, das Bewusstsein zu schärfen und Mitarbeitende zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln zu motivieren:

  • Finanzielle Anreize zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Aktive Organisation von Fahrgemeinschaften.
  • Bereitstellung von Leihfahrrädern.
  • Teilnahme an externen Radfahrinitiativen.
  • Eine Politik für umweltfreundliche Dienstwagen.
  • Schulungen zu kraftstoffsparendem Fahren.
  • Ausgewiesene Fahrradabstellplätze.
  • Reduktion von Wegstrecken durch Technologie und Homeoffice.
  • Von der Organisation bereitgestellter Shuttle-Service.
  • Bevorzugte Behandlung von Fahrgemeinschaften.
  • Bereitstellung von Mobilitätsbudgets für umweltfreundliche Optionen, z. B. Carsharing, öffentlicher Verkehr, Bikesharing.
  • Bereitstellung von Fahrrädern sowie sicheren, überdachten Fahrradabstellplätzen.
  • Vermeidung von Dienstwagen oder Investition/Leasing von umweltfreundlichen Fahrzeugen.
  • Infrastruktur für Elektromobilität an Organisationsstandorten, z. B. Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

C3.3 Umweltbewusste Organisationskultur

Die Etablierung umweltfreundlichen Verhaltens erfordert Wissen, Orientierung und Praxis. Organisationen, die ein organisationsinternes Konzept für umweltfreundliches Verhalten als Teil ihrer Organisationskultur entwickeln und pflegen, übernehmen Verantwortung und können Mitarbeitende dabei unterstützen, ihre Gewohnheiten zu verändern.

Berichtsfragen

  • (may) Sind ökologische Aspekte im Ethik-Kodex der Organisation enthalten?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um das ökologische Bewusstsein der Arbeitskräfte zu erhöhen?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während der Berichtsperiode umgesetzt, um das ökologische Bewusstsein der Arbeitskräfte zu erhöhen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher zur Erhöhung des ökologischen Bewusstseins der Arbeitskräfte erreicht? (Wenn möglich, bitte die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen bewerten.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind gesetzt/geplant, um das ökologische Bewusstsein der Arbeitskräfte weiter zu erhöhen?
  • (shall) Wie und wo sind Leitlinien zur Umweltfreundlichkeit in strategischen Dokumenten verankert (z. B. Recruiting, Weiterbildung, Verhaltensregeln usw.)?

Prüfindikatoren

  • (shall) Grad der Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Umweltpolitik und -strategien der Organisation Beispiel
    202520242023
    9191.931166.762983.82

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Umweltfreundlichkeit ist Bestandteil der Organisationsstrategie bzw. Unternehmenskultur. Ein dauerhafter Kommunikationsprozess zu diesem Thema ist in allen Bereichen/Abteilungen mit den Mitarbeitenden implementiert, um das Bewusstsein weiter zu stärken und Mitarbeitende in die Entwicklung zusätzlicher umweltfreundlicher Praktiken einzubeziehen. Die zur Wirkungsmessung eingesetzten Indikatoren werden regelmäßig ausgewertet, überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Es bestehen nachweisbare Wirkungen dieser Maßnahmen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und das Wissen werden dokumentiert und innerhalb der Organisation geteilt. (Für die höchste Bewertung – 9/10 Punkte). Diese Erkenntnisse und dieses Wissen werden darüber hinaus auch mit externen Akteur:innen außerhalb der Organisation geteilt.

Erfahren: Umweltfreundlichkeit ist Bestandteil der Organisationsstrategie bzw. Unternehmenskultur. Ein dauerhafter Kommunikationsprozess mit den Mitarbeitenden ist implementiert, um das Bewusstsein kontinuierlich zu stärken und Mitarbeitende in die Entwicklung zusätzlicher umweltfreundlicher Praktiken einzubeziehen. Mehrere Indikatoren zur Messung der Wirkung wurden entwickelt und werden regelmäßig ausgewertet. Für einige der bereits umgesetzten Maßnahmen sind Wirkungen bereits nachweisbar.

Fortgeschritten: Die Organisation hat begonnen, Umweltfreundlichkeit in ihre Organisationsstrategie bzw. Unternehmenskultur zu integrieren. Ein dauerhafter Kommunikationsprozess mit den Mitarbeitenden zu diesem Thema wird aufgebaut, um das Bewusstsein kontinuierlich zu stärken und Mitarbeitende in die Weiterentwicklung umweltfreundlicher Praktiken einzubeziehen. Erste Indikatoren zur Messung der Wirkung wurden entwickelt und sollen erprobt werden.

Erste Schritte: Die Organisation hat einen Dialog mit den Mitarbeitenden zu diesem Thema begonnen, um Bewusstsein zu schaffen und Mitarbeitende in die Entwicklung wirkungsvoller umweltfreundlicher Praktiken einzubeziehen. Ein oder mehrere Pilotprojekte wurden gestartet.

Basislinie: Umweltfreundlichkeit ist noch kein Bestandteil der Organisationskultur und wird bisher nicht gezielt thematisiert. Entsprechend wurden bislang keine Maßnahmen ergriffen, um Bewusstsein zu schaffen oder Mitarbeitende generell zu umweltfreundlichem Verhalten zu ermutigen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Regelmäßige Mitarbeiter:innenbefragungen zur Bewertung der allgemeinen Wahrnehmung und Anerkennung der Umweltpolitik der Organisation.
  • Befragungen, um Mitarbeitende einzuladen, Ideen für die Gestaltung und Umsetzung umweltfreundlicher Maßnahmen oder Angebote einzubringen.
  • Einbindung der Mitarbeitenden in umweltbezogene Entscheidungsprozesse.
  • Informationsaktivitäten: Förderung von Umweltthemen im betrieblichen Vorschlagswesen, Organisation spezifischer Veranstaltungen, Anbringen von Postern in den Büroräumen, Aufgreifen von Umweltthemen in Newslettern usw.
  • Umweltfreundlichkeit sollte Bestandteil der Trainings- und Weiterbildungsprogramme der Organisation sein, sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Gestaltung der Trainings selbst.
  • Zusätzliche spezifische Schulungen zur Umweltfreundlichkeit: Workshops zum ökologischen Fußabdruck, Organisation von Exkursionen zur Vertiefung des Umweltbewusstseins.
  • Budgets für externe Umweltprojekte, die von den Arbeitskräften initiiert oder vorgeschlagen werden.
  • Führungskräfte sollen als Vorbilder agieren: So fahren auf einem fortgeschrittenen Niveau Führungskräfte der Organisation keine umweltschädlichen Dienstwagen.
  • Rekrutierungsverfahren, die Umweltbewusstsein berücksichtigen.
  • „Grüne Benefits“ können Mitarbeitende auch dabei unterstützen, umweltfreundliches Verhalten im Privatleben zu übernehmen. Beispiele sind finanzielle Unterstützung für private Maßnahmen wie Wärmedämmung, Zuschüsse zu Wohnkosten anstelle eines Dienstwagens sowie Rabatte bei Partnerorganisationen für umweltfreundlichen Konsum.

C3.4 Negativer Aspekt: Anleitung zu umweltschädlichen Praktiken

Das Versäumnis einer Organisation, umweltschädliche Praktiken oder einen verschwenderischen Umgang mit Ressourcen zu adressieren, schadet letztlich der Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es notwendig, diese kritischen, schädlichen Themen zu identifizieren, klar zu benennen und Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden abzuwenden.

Berichtsfragen

  • (may) Wie werden umweltschädliche Praktiken systematisch identifiziert und wie werden sie adressiert?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um vorsätzliche Umweltbeeinträchtigungen durch Mitarbeitende zu vermeiden?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während der Berichtsperiode umgesetzt, um vorsätzliche Umweltbeeinträchtigungen durch Mitarbeitende zu vermeiden?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erreicht, um vorsätzliche Umweltbeeinträchtigungen durch Mitarbeitende zu vermeiden? (Wenn möglich, bitte die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen bewerten.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind geplant, um vorsätzliche Umweltbeeinträchtigungen durch Mitarbeitende zu vermeiden?
  • (IfApplicable) Welche Art von Verpackungen haben die Lebensmittel und Getränke, die die Organisation ihren Mitarbeitenden anbietet?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl und CO₂-Fußabdruck von geleasten oder im Eigentum stehenden luxuriösen Dienstfahrzeugen (>180 g CO₂/km). Beispiel
    CO2-Fußabdruck
    Posten 1 – Eintrag 1Posten 1 – CO2-Fußabdruck
    Posten 1 – Eintrag 2Posten 1 – CO2-Fußabdruck
    Posten 2 – Eintrag 1Posten 2 – CO2-Fußabdruck
    Posten 2 – Eintrag 2Posten 2 – CO2-Fußabdruck
    Posten 3 – Eintrag 1Posten 3 – CO2-Fußabdruck
    Posten 3 – Eintrag 2Posten 3 – CO2-Fußabdruck
  • (IfApplicable) Anzahl und CO₂-Fußabdruck, verursacht durch Kurzstreckenflüge. Beispiel
    Beschreibung
    Anzahl der FlügeBeschreibung zu Anzahl der Flüge (Holzbau GmbH).
    CO2-FußabdruckBeschreibung zu CO2-Fußabdruck (Holzbau GmbH).

Bewertungsstufen

Minuspunkte werden wie folgt vergeben:

  • 10 Minuspunkte: Es gibt luxuriöse Dienstfahrzeuge (>180 g CO₂/km).
  • 10 Minuspunkte pro Organisationsregel: Es gibt Unternehmensrichtlinien, die umweltschädliche Praktiken fördern, obwohl umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung stehen, z. B. Flüge statt Bahnreisen.
  • 5 Minuspunkte pro Vorfall: Es werden Konsumgüter für den Verbrauch am Arbeitsplatz angeboten, die trotz möglicher Alternativen übermäßige Verpackungen aufweisen (Kaffeekapseln, Lebensmittelverpackungen aus PET, Einwegbecher und -flaschen usw.).
  • 10 Minuspunkte pro Verbot: Es gibt Verbote für die Verwendung umweltverträglicher Produkte, z. B. Recyclingpapier.
  • 10 Minuspunkte: Es liegt sichtbare Nachlässigkeit bei der Abfallentsorgung vor, z. B. keine Mülltrennung für das Recycling (Hausmüll, Betriebsabfälle, nicht nach Materialien sortierter Müll usw.).

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Each case is assessed individually, and then the points are combined. A maximum of 100 points may be deducted.

C4 Mitentscheidung und Transparenz innerhalb der Organisation

Vorbemerkung: Für Ein-Personen-Organisationen ist C4 nicht anwendbar.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • macht alle wesentlichen und kritischen Informationen für ihre Mitarbeitenden transparent, leicht zugänglich und verständlich.
  • verfügt über ein Managementteam, das auf der Legitimation und Bewertung durch die Mitarbeitenden basiert.
  • ermöglicht einzelnen Teams ein hohes Maß an Verantwortung und Entscheidungsfreiheit.
  • erlaubt es Mitarbeitenden, ihre Interessen, Beiträge oder Anliegen einzubringen und an Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

Einstiegsfragen

  • Wie werden die Werte Transparenz und Mitentscheidung in unserer Organisation gelebt?
  • Welche bisherigen Erfahrungen haben wir mit transparenter Kommunikation und Beteiligung gemacht?
  • Welche Ängste und Vorbehalte bestehen in unserer Organisation in Bezug auf mehr Transparenz und Mitentscheidung?
  • Welche Vorteile und welches Potenzial bieten mehr Transparenz und Mitentscheidung für uns?
  • Was bedeutet es, Macht in einer am Gemeinwohl orientierten Organisation zu teilen?
  • Wo liegt das ideale Machtgleichgewicht zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in?
  • Wann hat ein Beitrag von Mitarbeitenden zuletzt eine wesentliche Entscheidung tatsächlich verändert?

C4.1 Transparenz innerhalb der Organisation

Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung für Mitentscheidung. Wenn Mitarbeitende Zugang zu allen wesentlichen Informationen haben, die für die Ausübung ihrer Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben erforderlich sind, können sie sich eine fundierte Meinung bilden und aktiv einbringen. Grundsätzlich sollten alle Daten frei zugänglich sein und in einer für Mitarbeitende leicht verständlichen Form aufbereitet werden. In manchen Rechtsordnungen oder Branchen schränken Datenschutzvorschriften den Zugang zu bestimmten Informationen rechtlich ein. Gleiches kann für bestimmte Rechtsformen gelten. ECOnGOOD-Organisationen sollten jedoch im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten versuchen, alle Spielräume auszuschöpfen, um kritische und wesentliche Informationen mit ihren Mitarbeitenden zu teilen.

Berichtsfragen

  • (shall) Wie einfach oder schwierig ist der Zugang der Mitarbeitenden zu den Daten? Welche physischen, bildungsbezogenen oder sonstigen Barrieren bestehen und warum?
  • (may) Wie wird Transparenz innerhalb der Organisation sichergestellt und überprüft?
  • (may) Was wird getan, um Finanzdaten für alle Mitarbeitenden leicht verständlich aufzubereiten?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken zur Transparenz gegenüber Mitarbeitenden existieren in der Organisation?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die Transparenz gegenüber Mitarbeitenden in der Organisation zu erhöhen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden erzielt, um die Transparenz gegenüber Mitarbeitenden in der Organisation zu erhöhen? (Bewerten Sie – sofern möglich – die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind geplant, um die Transparenz gegenüber Mitarbeitenden weiter zu erhöhen?

Prüfindikatoren

  • (shall) Für jede Informationsart (Strategie, aufgabenbezogene Informationen, Finanzdaten, Gehaltsstruktur usw.) ist zu kategorisieren, ob sie öffentlich, intern, vertraulich oder streng vertraulich ist und offenzulegen, ob und wie sie den Mitarbeitenden transparent gemacht wird. Beispiel
    ÖffentlichInternVertraulichStreng vertraulich
    StrategieStrategie – ÖffentlichStrategie – InternStrategie – VertraulichStrategie – Streng vertraulich
    AufgabenbezogenAufgabenbezogen – ÖffentlichAufgabenbezogen – InternAufgabenbezogen – VertraulichAufgabenbezogen – Streng vertraulich
    FinanziellFinanziell – ÖffentlichFinanziell – InternFinanziell – VertraulichFinanziell – Streng vertraulich
    GehaltsstrukturGehaltsstruktur – ÖffentlichGehaltsstruktur – InternGehaltsstruktur – VertraulichGehaltsstruktur – Streng vertraulich
    EtcEtc – ÖffentlichEtc – InternEtc – VertraulichEtc – Streng vertraulich

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Alle wesentlichen und kritischen Informationen sind für alle Mitarbeitenden transparent, leicht zugänglich und verständlich. Es besteht eine langjährige Kultur der Transparenz.

Erfahren: Der Großteil der wesentlichen und kritischen Informationen ist transparent, leicht zugänglich und verständlich aufbereitet. Eine Kultur der Transparenz hat sich über mehrere Jahre etabliert.

Fortgeschritten: Einige wesentliche und kritische Informationen werden transparent aufbereitet, leicht zugänglich gemacht und klar dargestellt. Erste konkrete Maßnahmen für mehr Transparenz wurden in Form von Pilotprojekten umgesetzt. Die Kommunikation zwischen Organisationseinheiten hat zugenommen.

Erste Schritte: Die Organisation bewertet ihren Transparenzgrad gegenüber Mitarbeitenden und entwickelt konkrete Pläne zu dessen Erhöhung.

Basislinie: Transparenz gegenüber Mitarbeitenden ist in der Organisation kein Thema. Der Umfang der Transparenz entspricht den üblichen Standards.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Beispiele für kritische Daten: Protokolle des Leitungs- bzw. Aufsichtsgremiums, Finanzdaten, die Gehaltsstruktur, Entscheidungen über Einstellungen und Kündigungen sowie die Investitionsplanung. Wesentliche Daten: alle Daten, die für das Treffen organisationaler Entscheidungen notwendig sind oder für die Zielerreichung der Organisation von zentraler Bedeutung sind.

  • Grenzen der Transparenz: gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz, geltendes Datenschutzrecht, vertrauliche personenbezogene Daten von Mitarbeitenden sowie geschütztes geistiges Eigentum der Organisation. Datenschutzgesetze und interne Regelungen sollten nicht pauschal als Begründung für mangelnde Transparenz herangezogen werden. Vielmehr sollte die Organisation – wo immer möglich – interne Transparenz und öffentliche Transparenz unter Einbindung eines aktiven Datenschutzmanagements etablieren.


C4.2 Legitimierung des Managements

Mitarbeitende stehen im Arbeitsalltag in direktem Kontakt mit ihren Führungskräften. Sie sind daher am besten in der Lage, die Kompetenz des Managements bei der Umsetzung der Organisationsziele zu beurteilen. Je stärker die Mitarbeitenden beteiligt sind und je mehr Möglichkeiten sie haben, Veränderungen herbeizuführen, desto größer ist die tatsächliche Autorität des Managements und die Motivation der Mitarbeitenden, sich einzubringen.

Berichtsfragen

  • (may) Welche Maßnahmen werden aufgrund von Mitarbeitendenfeedback zu Führungskräften gesetzt?
  • (may) Wie funktioniert der Ernennungsprozess für Führungskräfte? Werden Mitglieder des Managements in einem Top-down-Prozess durch CEO/oberes Management/Personalabteilung ernannt, oder werden sie in einem Bottom-up-Prozess von den Mitarbeitenden gewählt?
  • (may) Welche Möglichkeiten haben Teammitglieder, sich an der Ernennung von Führungskräften zu beteiligen? Auf welcher Führungsebene? Warum / warum nicht?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken zur Legitimierung des Managements existieren in der Organisation?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die Management-Legitimität in der Organisation zu erhöhen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, um die Management-Legitimität zu erhöhen? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind geplant, um die Management-Legitimität in der Organisation weiter zu erhöhen?

Prüfindikatoren

  • (shall) Prozentualer Anteil der Führungskräfte (jeweils), deren Auswahl durch Konsultation, wirksame Beteiligung oder Mitentscheidung der Mitarbeitenden legitimiert wurde (siehe Beteiligungsstufen in C4.3) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Posten 1 – Teil 165.765.6682.5
    Posten 1 – Teil 218.7242.542.8
    GESAMT84.4848.16125.3
    Posten 2 – Teil 15.0976.1390.71
    Posten 2 – Teil 250.4931.129.6
    GESAMT55.58107.23120.31
    Posten 3 – Teil 191.9161.1366.39
    Posten 3 – Teil 239.0990.0816.06
    GESAMT131151.2182.45
  • (IfApplicable) Regelmäßigkeit und Wirksamkeit von Feedbackprozessen.

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Führungskräfte, einschließlich der oberen Führungsebene, werden regelmäßig von den Mitarbeitenden gewählt und bewertet. Mitarbeitende können Mitglieder des Managementteams abwählen. Die Ergebnisse der Evaluation führen zu Maßnahmen für das Management auf allen Ebenen. Es besteht eine langjährig etablierte Kultur der Management-Legitimation.

Erfahren: Mitarbeitende evaluieren ihre direkten Vorgesetzten regelmäßig, und die Ergebnisse der Evaluation beeinflussen unmittelbar das Management. Sie beteiligen sich am Auswahlprozess und können auch die Abberufung ihrer direkten Führungskräfte vorschlagen. Mit diesen Prozessen bestehen bereits mehrere Jahre Erfahrung.

Fortgeschritten: Ein Plan zur Erhöhung der Mitarbeitendenbeteiligung bei der Ernennung von Führungskräften wurde entwickelt. Mitarbeitende werden konsultiert und im Rahmen von Pilotprojekten in die Ernennung von Vorgesetzten einbezogen. Es bestehen Pläne zur Ausweitung dieses Ansatzes. Führungskräfte werden in regelmäßigen Umfragen oder Gesprächen bewertet.

Erste Schritte: Die Organisation prüft Möglichkeiten der Mitarbeitendenbeteiligung bei der Ernennung von Führungskräften sowie deren Wirkung anhand von Fallbeispielen anderer Organisationen oder durch spezifische Schulungen. Die Organisation diskutiert diese Optionen und entwickelt eine Vision, um Mitarbeitenden fundierte Entscheidungen und eine aktive Beteiligung am Auswahlprozess zu ermöglichen.

Basislinie: Führungskräfte werden ohne Beteiligung der Mitarbeitenden ernannt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • „Periodische“ Wahl bedeutet die Wiederwahl des Managements nach einer vereinbarten Amtszeit.
  • In Bezug auf Abstimmungsverfahren werden „konsensuale“ Methoden gegenüber „demokratischen“ (Mehrheitsabstimmung) Entscheidungsverfahren bevorzugt. Konsensuale Entscheidungsverfahren zielen darauf ab, einen Konsens unter allen Beteiligten zu erreichen, z. B. „Konsentmoderation“ in der Soziokratie oder „systemischer Konsens“ nach dem Systemischen Konsensprinzip.
  • Die Möglichkeit, Führungskräfte durch Mitarbeitende aus ihrer Funktion abzuberufen, ist vergleichbar mit einer Notbremse im Zug. Mitarbeitende sollten die Möglichkeit haben, einen solchen Schritt während der Amtszeit der Führungskraft vorzuschlagen.
  • Die Bewertung von Führungskräften sollte sowohl ein möglichst hohes Maß an Anonymität für die Mitarbeitenden gewährleisten als auch möglichst viele Informationen enthalten, damit das Management auf Basis des Feedbacks konkrete Maßnahmen setzen kann.
  • Start-ups und neu gegründete Organisationen sollten eine partizipative und transparente Führungspolitik verfolgen oder darauf hinarbeiten, insbesondere wenn die Zahl der Mitarbeitenden wächst.

C4.3 Mitentscheidung der Mitarbeitenden

Grundsätzlich verfügen Mitarbeitende über die sowohl technischen als auch praktischen Fachkenntnisse, die in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld erforderlich sind. Auf Teamebene treffen Mitarbeitende Entscheidungen eigenständig und umfassend, ohne Anweisungen von oben, jedoch in enger Zusammenarbeit mit allen Berührungsgruppen, die von den Entscheidungen betroffen sind. Auf allen anderen Ebenen haben Mitarbeitende die Möglichkeit, die Organisation nach dem Bottom-up-Prinzip mitzugestalten. Mitentscheidung bedeutet auch kollektive Verantwortung. Das Recht der Mitarbeitenden auf Mitentscheidung bei organisatorischen Entscheidungen basiert auf ihrer Bereitschaft, aktiv Informationen einzuholen und zu lernen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Zu diesem Zweck schafft die Organisation die Voraussetzungen, damit Mitarbeitende informierte Entscheidungen treffen können, und unterstützt sie dabei. Die Mitentscheidung der Mitarbeitenden gilt nicht für alle Entscheidungen. Es geht darum, jederzeit das richtige Gleichgewicht zwischen Beteiligung, operativer Effizienz und Wirksamkeit zu wahren.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken zur Beteiligung von Mitarbeitenden und zur Übernahme von Verantwortung in Entscheidungsprozessen bestehen in der Organisation?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um die Beteiligung und Verantwortung der Mitarbeitenden an Entscheidungsprozessen in der Organisation zu erhöhen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, um die Beteiligung und Verantwortung der Mitarbeitenden in Entscheidungsprozessen zu erhöhen? (Bewerten Sie nach Möglichkeit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielvorgaben und Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung und Verantwortung der Mitarbeitenden wurden geplant?
  • (IfApplicable) Welche Erfahrungen hat die Organisation bislang im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung gemacht?

Prüfindikatoren

  • (shall) Für jede Entscheidungskategorie (taktisch, operativ, Beförderung in Managementpositionen) ist offenzulegen, wie Mitarbeitende in den Entscheidungsprozess eingebunden sind (unter Verwendung der Beteiligungsstufen aus den Bewertungsinstrumenten). Beispiel
    TaktischOperativBeförderung in Führungspositionen
    Posten 1 – Eintrag 1Posten 1 – TaktischPosten 1 – OperativPosten 1 – Beförderung in Führungspositionen
    Posten 1 – Eintrag 2Posten 1 – TaktischPosten 1 – OperativPosten 1 – Beförderung in Führungspositionen
    Posten 2 – Eintrag 1Posten 2 – TaktischPosten 2 – OperativPosten 2 – Beförderung in Führungspositionen
    Posten 2 – Eintrag 2Posten 2 – TaktischPosten 2 – OperativPosten 2 – Beförderung in Führungspositionen
    Posten 3 – Eintrag 1Posten 3 – TaktischPosten 3 – OperativPosten 3 – Beförderung in Führungspositionen
    Posten 3 – Eintrag 2Posten 3 – TaktischPosten 3 – OperativPosten 3 – Beförderung in Führungspositionen

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Das Organisationsmodell basiert auf Selbstmanagement, das jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter bzw. jedem Team weitgehende Entscheidungsautonomie ermöglicht. Taktische und operative Entscheidungen werden, wo möglich, im Konsens oder mit Zustimmung der Mitarbeitenden getroffen. Es besteht eine Kultur der Mitarbeiterbeteiligung und Mitentscheidung sowohl unter den Mitarbeitenden als auch im Management.

Erfahren: Wo möglich, werden taktische und operative Entscheidungen im Konsens oder mit Zustimmung der Mitarbeitenden getroffen. Die Organisation überwacht die Auswirkungen der Mitarbeiterbeteiligung und verbessert die Verfahren aktiv, um den Grad der Mitentscheidung der Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen.

Fortgeschritten: Ein klarer Plan zur Einbindung der Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse wurde entwickelt. Mitarbeitende werden zu wichtigen Themen und Entscheidungen konsultiert oder haben ein Mitspracherecht. Es bestehen Beteiligungsverfahren und Mitentscheidung wird in Teilen der Organisation oder in Form von Pilotprojekten umgesetzt.

Erste Schritte: Die Organisation prüft Möglichkeiten zur Einbindung von Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse und deren Auswirkungen anhand von Fallbeispielen anderer Organisationen oder durch gezielte Schulungen. Die Organisation diskutiert diese Optionen und entwickelt eine Vision für eine vertiefte Einbindung der Mitarbeitenden in Entscheidungsprozesse.

Basislinie: Mitarbeitende sind nicht in Entscheidungsprozesse eingebunden.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

In Organisationen werden Entscheidungen typischerweise in strategische, taktische und operative Ebenen eingeteilt:

  • Strategische Entscheidungen sind langfristig angelegt und bestimmen die grundlegende Ausrichtung der Organisation. Sie betreffen übergeordnete Ziele wie den Eintritt in neue Märkte, Restrukturierungen oder die Definition zentraler Werte. Diese Entscheidungen werden in der Regel von Eigentümer:innen oder dem Top-Management getroffen und haben eine weitreichende und nachhaltige Wirkung.
  • Taktische Entscheidungen übersetzen die Strategie in konkrete Maßnahmen. Sie sind mittelfristig ausgerichtet und betreffen die Ressourcenallokation, die Planung auf Abteilungs- oder Bereichsebene oder die Optimierung von Prozessen. Diese Entscheidungen werden meist vom mittleren Management getroffen, um die wirksame Umsetzung strategischer Ziele sicherzustellen.
  • Operative Entscheidungen sind kurzfristig und routinemäßig. Sie betreffen das Tagesgeschäft wie Einsatzplanung, Kundenservice oder Lagerverwaltung. Diese Entscheidungen werden auf der Ebene von Teamleitungen oder direkt in den Teams getroffen und gewährleisten den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit.

Personalentscheidungen können – je nach Tragweite – alle diese Ebenen betreffen. So ist etwa die Beförderung einer Person in eine Führungsfunktion (z. B. Teamleitung oder Abteilungsleitung) in der Regel eine taktische Entscheidung, da sie die operative Umsetzung und Koordination innerhalb von Bereichen unterstützt. Die Bestellung einer Person in eine oberste Führungsposition (z. B. Geschäftsführung oder Finanzleitung) ist hingegen eine strategische Entscheidung, da sie die langfristige Ausrichtung, Kultur und Führung der Organisation maßgeblich prägt.

Die Mitentscheidung von Mitarbeitenden gilt auf allen Ebenen der Organisation (siehe auch B4 zu strategischen Entscheidungen). Das bedeutet beispielsweise, dass Führungskräfte – auch auf höheren Ebenen – von den Arbeitskräften gewählt werden können (Bottom-up-Ansatz) oder dass Entscheidungen im Rahmen direkter Demokratie getroffen werden können (bestehende Entscheidungen können aufgehoben oder neue Entscheidungen herbeigeführt werden, wenn mindestens 10 % der Arbeitskräfte dies beantragen). Informationen zu konsensualen Entscheidungsverfahren finden sich unter C4.2.

Die Beteiligungsstufen

Organisationen können ihre Berührungsgruppen auf unterschiedlichen Ebenen in Entscheidungsprozesse einbeziehen: von „keiner Beteiligung“ über Instrumentalisierung und symbolische Beteiligung, über Einbindung und Mitentscheidung bis hin zu echter Entscheidungsmacht.

Politik- und Sozialwissenschaftler:innen haben verschiedene Modelle entwickelt, um darzustellen, in welchem Ausmaß Entscheidungsträger:innen Berührungsgruppen in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Diese Modelle können genutzt werden, um die Qualität und Tiefe von Beteiligung in nahezu jeder Organisationsform zu bewerten.

Ein zentrales Referenzmodell der Beteiligungsforschung ist das 1969 entwickelte Modell der Politikwissenschaftlerin Sherry Arnstein, bekannt als die „Leiter der Bürgerbeteiligung“. Diese Beteiligungsleiter bildet die Grundlage für viele weitere Stufenmodelle, etwa das von den Sozialwissenschaftler:innen Michael Wright, Martina Block und Hella von Unger entwickelte Modell „Stufen der Partizipation in der Gesundheitsförderung“ (2007). Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung dieses Modells (mit den entsprechenden Stufen nach Arnstein in Klammern), die als Instrument zur Einordnung von Beteiligung in nahezu jeder Organisationsform dienen kann.

Keine Beteiligung, externe Kontrolle

Stufe 1 – Instrumentalisierung / symbolische Beteiligung (Manipulation): Die Interessen der Entscheidungsträger:innen stehen im Vordergrund. Personen aus Berührungsgruppen werden lediglich aus repräsentativen Gründen einbezogen, als „Dekoration“, um die Interessen der Entscheidungsträger:innen nach außen besser darstellen zu können.

Stufe 2 – Belehrung (Therapy): Entscheidungsträger:innen definieren die Anliegen der Berührungsgruppen stellvertretend für diese und legen auch die Lösungen fest. Die Berührungsgruppen werden nicht konsultiert, sondern darüber informiert, wie sie sich zu verhalten haben.

Vorstufen der Beteiligung

Stufe 3 – Information (Informing): Entscheidungsträger:innen informieren Berührungsgruppen über bestehende Probleme und darüber, wie diese gelöst werden sollen.

Stufe 4 – Anhörung (Consultation): Entscheidungsträger:innen interessieren sich für die Meinungen der Berührungsgruppen und hören ihnen zu. Die Berührungsgruppen haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob ihre Beiträge tatsächlich berücksichtigt werden.

Stufe 5 – Einbindung / Einladung zur Konsultation (Placation): Entscheidungsträger:innen holen aktiv Ratschläge von Personen aus den Berührungsgruppen ein und berücksichtigen deren Meinungen und Interessen, soweit sie dies für angemessen halten.

Beteiligung

Stufe 6 – Beteiligung (Partnership): Personen aus den Berührungsgruppen sind an Entscheidungsprozessen beteiligt und gestalten diese mit. Sie haben jedoch keine formale Entscheidungsmacht.

Stufe 7 – Teilweise Entscheidungskompetenz (Delegated Power): Berührungsgruppen dürfen über Teile eines Prozesses eigenständig entscheiden. Die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch bei anderen.

Stufe 8 – Entscheidungsmacht (Citizen Control): Personen aus den Berührungsgruppen dürfen Entscheidungen eigenständig und gleichberechtigt mit allen anderen treffen und umsetzen.

Mehr als Beteiligung: Autonomie

Die höchste Stufe, die über Beteiligung hinausgeht, ist die Selbstorganisation. In Arnsteins Modell gibt es dafür keine direkte Entsprechung. Auf dieser Ebene setzen Personen aus der Berührungsgruppen Projekte eigenständig um und treffen alle Entscheidungen selbst.


C4.4 Negativer Aspekt: Behinderung von Betriebsräten

In vielen Ländern sind Betriebsräte oder Gremien, die eingerichtet wurden, um die Mitarbeitenden zu vertreten und ihre Interessen innerhalb der Organisation zu schützen. Idealerweise treffen sich Betriebsrat/Gremien und Management regelmäßig, um sich auszutauschen und auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Entscheidungen berücksichtigen dabei die gegenseitigen Interessen.

Berichtsfragen

  • (may) Werden Mitarbeitende ermutigt, einen Betriebsrat oder ein vergleichbares Gremium zu gründen (auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist), und wenn ja, wie?
  • (IfApplicable) Welche Alternativen zur Beteiligung von Mitarbeitenden bietet die Organisation anstelle eines Betriebsrats oder eines vergleichbaren Gremiums?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung im Zusammenhang mit der Behinderung von Betriebsräten bewertet und gesteuert?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation wegen Behinderung eines Betriebsrats verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um erneute Verurteilungen und Geldstrafen künftig zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken in Bezug auf einen Betriebsrat oder ein vergleichbares Gremiums bestehen in der Organisation?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor dem Berichtszeitraum (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um einen Betriebsrat oder ein vergleichbares Gremium in der Organisation zu unterstützen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, um einen Betriebsrat oder ein vergleichbares Gremium in der Organisation zu unterstützen? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielvorgaben und Maßnahmen in Bezug auf einen Betriebsrat oder ein vergleichbares Gremium sind geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Betriebsrat oder vergleichbares Arbeitnehmervertretungsgremium in der Organisation vorhanden (ja/nein)? Falls ja, Datum der Gründung.
  • (if) Anzahl der Sitzungen zwischen dem Betriebsrat oder einem vergleichbaren Gremiums und dem Management im Berichtszeitraum.
  • (if) Anzahl der dokumentierten Beschwerden oder Konflikte im Zusammenhang mit Behinderung im Berichtszeitraum.
  • (if) Anzahl der im Berichtszeitraum angebotenen Schulungen zu den Rechten der Arbeitnehmer:innen.
  • (if) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen wegen Behinderung eines Betriebsrats oder eines vergleichbaren Gremiums im Berichtszeitraum.

Bewertungsstufen

  • Bis zu 200 Minuspunkte, abhängig vom Schweregrad der Behinderung der Gründung eines Betriebsrats oder eines vergleichbaren Gremiums und von der Größe der Organisation, wobei die höchste negative Bewertung erreicht wird, wenn in großen Organisationen Mitarbeitende, die sich organisieren wollen, aktiv bedroht oder sogar entlassen werden. Wurde die Organisation im Berichtszeitraum wegen Behinderung von Betriebsräten verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Bewertung aus.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Kein Betriebsrat oder vergleichbares Arbeitnehmervertretungsgremium: Wenn in der Organisation kein entsprechendes Gremium besteht und operativ tätig ist, ist zu prüfen, ob Mitarbeitende gleichwertige Mitentscheidungsrechte auf andere Weise wahrnehmen können. In kleinen Organisationen kommen häufig informellere Formen der Mitentscheidung zum Einsatz, während in größeren Organisationen alles unterhalb eines Betriebsrats oder eines vergleichbaren Arbeitnehmervertretungsgremiums als Behinderung der Mitentscheidung interpretiert werden kann.

  • Behinderung von Betriebsräten oder vergleichbaren Arbeitnehmervertretungsgremien: Eine Behinderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber verschiedene rechtliche Mittel einsetzt, um deren Gründung oder Wahl zu verhindern. Eine anonyme Befragung der Mitarbeitenden, Rückmeldungen von ausgeschiedenen Mitarbeitenden oder Informationen von Gewerkschaften (oder vergleichbaren Institutionen) können hierbei hilfreich sein. Die Beweislast kann umgekehrt werden, sodass die Organisation nachweisen muss, dass keine Behinderung vorliegt oder dass glaubwürdige unterstützende Maßnahmen ergriffen wurden.

  • Nationale Unterschiede: In einigen Rechtsordnungen vertreten Gewerkschaften die Arbeitnehmerrechte, teilweise sogar außerhalb der Organisation. Ebenso ist eine Kombination beider Modelle nicht unüblich, bei der Gewerkschaften auf Branchenebene Kollektivverträge mit Arbeitgeberverbänden verhandeln, während Betriebsräte sich mit innerbetrieblichen Angelegenheiten befassen. Unabhängig davon müssen Organisationen die ILO-Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen einhalten:

      1. Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 (Nr. 87).
      2. Übereinkommen über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949 (Nr. 98).

D. Kund:innen und andere Organisationen

Nachfolgend finden Sie eine Liste allgemeiner Berichtsfragen und Indikatoren, die für alle D-Themen relevant sind. Sie gibt einen Überblick über die Beziehung der Organisation zu Kund:innen und Partner:innen. Bei der Berichterstattung ist es auch möglich, einen zusammenhängenden Text zu verfassen, der alle relevanten Antworten enthält, oder diesen mit Grafiken, Bildern usw. anzureichern. Bitte beachten Sie, dass in der Berührungsgruppe "Kund:innen und andere Organisationen" der Begriff „Vertriebsteam“ verwendet werden kann. Organisationen ohne Vertrieb sollen sich dabei auf ihre Begünstigten beziehen.

Berichtsfragen

  • (shall) Sind die Kund:innen der Organisation überwiegend andere Organisationen (ja/nein)?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie wird der Purpose des Unternehmens als Leitlinie genutzt, um (neue) Zielgruppen und Kund:innen zu finden?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie inspiriert und beeinflusst der Purpose die Geschäftsstrategie?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie unterstützt und leitet der Purpose den Aufbau der Beziehung zu Kund:innen im Sinne gemeinsamer Werte?
  • (If_OrgWithPurpose) Wie wird der Purpose genutzt, um Netzwerke und Partnerschaften aufzubauen und den gemeinsamen Werten entsprechend zu verwirklichen?

Prüfindikatoren

  • (shall) Geben Sie die 3 wichtigsten Branchen an, in denen Ihre Organisation tätig ist, einschließlich eines groben Anteils am Umsatz. Beispiel
    UmsatzBeschreibung
    Posten 141.7 %Beschreibung zu Posten 1 (Holzbau GmbH).
    Posten 271.9 %Beschreibung zu Posten 2 (Holzbau GmbH).
    Posten 331.6 %Beschreibung zu Posten 3 (Holzbau GmbH).
  • (may) Weitere relevante, selbst festgelegte Indikatoren.
  • (shall) Haben Sie nahezu ausschließlich Unternehmen als Kunden?

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) C1.47.b: (b) eine Beschreibung des bedeutenden Marktes bzw. der bedeutenden Märkte, auf denen das Unternehmen tätig ist (z. B. B2B, Großhandel, Einzelhandel, Länder),
  • (shall) C1.47.c: (c) eine Beschreibung der wesentlichen Geschäftsbeziehungen (z. B. wichtige Lieferanten, Kunden, Vertriebskanäle),

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (shall) C7.62.c: Schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
    (c) Sind dem Unternehmen bestätigte Vorfälle bekannt, an denen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer beteiligt sind? Falls ja, sind Einzelheiten anzugeben. Beispiel
    Ja/NeinErklärung
    KinderarbeitKinderarbeit – Ja/Nein (Text)Kinderarbeit – Erklärung (Text)
    ZwangsarbeitZwangsarbeit – Ja/Nein (Text)Zwangsarbeit – Erklärung (Text)
    MenschenhandelMenschenhandel – Ja/Nein (Text)Menschenhandel – Erklärung (Text)
    DiskriminierungDiskriminierung – Ja/Nein (Text)Diskriminierung – Erklärung (Text)
    SonstigesSonstiges – Ja/Nein (Text)Sonstiges – Erklärung (Text)

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung Einige Non-Profit-Organisationen könnten sich durch die Verwendung der Begriffe „Kund:innen“ oder „Klient:innen“ nicht angemessen repräsentiert fühlen. In manchen Fällen ist der Begriff „Begünstigte“ konsistenter. Diese Organisationen sollen sich frei fühlen, die Terminologie entsprechend anzupassen.“


D1 Ethische Kundenbeziehungen

Kund:innen werden als Individuen respektiert und nicht lediglich als potenzielle Einnahmequelle betrachtet. Ziel ist es, die tatsächlichen Bedürfnisse der Kund:innen bestmöglich zu erfüllen. Dies erfordert unter anderem eine kundenorientierte Produktentwicklung, ehrliche Kommunikation auf Augenhöhe sowie einen einfachen Zugang an allen Kontaktpunkten mit Kund:innen. Das Konzept ethischer Beziehungen mit Kund:innen kann beinhalten, auf Umsatz oder Gewinn zu verzichten, wenn dies im besten Interesse der Kund:innen liegt.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • achtet darauf, Kund:innen im partnerschaftlichen Sinne als gleichwertig zu respektieren.
  • handelt transparent und ehrlich mit dem Ziel, das Wohlergehen ihrer Kund:innen zu fördern und deren Bedürfnisse zu erfüllen.
  • gestaltet Produkte und Dienstleistungen so, dass sie leicht zugänglich, nützlich und benutzer:innenfreundlich sind und stellt den Zugang zu Informationen sowie die einfache Erreichbarkeit am Verkaufsort sicher.
  • verzichtet auf irreführende Werbetechniken, einschließlich der Übertreibung positiver Produkteigenschaften, des Vorenthaltens von Informationen und der Ausübung von Verkaufsdruck.

Einstiegsfragen

  • Welche Werte und Prinzipien leiten uns in den Beziehungen mit Kund:innen?
  • Wie stellen wir sicher, dass diese Werte innerhalb der Organisation – von der Produktentwicklungsphase bis zur Kund:innenbetreuung – gelebt werden?
  • Welche Hürden und Barrieren erleben unsere Kund:innen beim Kauf und bei der Nutzung unseres Produkts oder unserer Dienstleistung?

D1.1 Achtung der Menschenwürde in der Kommunikation mit Kund:innen

Informationen über die Organisation und ihre Produkte sind an den Bedürfnissen der Kund:innen ausgerichtet und authentisch, umfassend sowie ehrlich. Beschwerden und Feedback werden pragmatisch und lösungsorientiert behandelt und zur Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und organisatorischen Prozessen genutzt. Respektvolle Kommunikation mit Kund:innen sowie hochwertige Produkte und Dienstleistungen führen dazu, dass Kund:innen die Organisation weiterempfehlen.

Berichtsfragen

  • (shall) Wie werden neue Kund:innen gewonnen?
  • (shall) Welche Kundendienstleistungen werden für Stammkund:innen angeboten?
  • (shall) Wie stellt die Organisation sicher, dass der Nutzen für Kund:innen Vorrang vor Gewinnmaximierungszielen hat?
  • (shall) Gibt es einen Beschwerde- bzw. Feedbackprozess für Kund:innen? Bitte beschreiben Sie, wie dieser gehandhabt wird.
  • (IfApplicable) Wie werden Mitarbeitende geschult, um Kundenorientierung zu fördern?
  • (shall) Kaufen oder verkaufen Sie Kund:innendaten?
  • (IfApplicable) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation für die Kommunikation mit Kund:innen?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für die Kommunikation mit Kund:innen umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher in der Kommunikation mit Kund:innen erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind für die Kommunikation mit Kund:innen geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Setzt die Organisation Verkaufsziele für ihre Mitarbeitenden (ja/nein)?
  • (IfApplicable) Vergütungsmodell für Vertriebsmitarbeitende: prozentualer Anteil fixer und umsatzabhängiger Vergütung (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Fest – Teil 193.3515.2183.17
    Fest – Teil 267.3421.8420.42
    GESAMT160.6937.05103.59
    Umsatzbezogen – Teil 141.2969.6688.35
    Umsatzbezogen – Teil 211.9728.1399.59
    GESAMT53.2697.79187.94
  • (may) Anteil der Budgets für Marketing, Vertrieb und Werbung an den Gesamtausgaben (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Marketing – Teil 133.6637.8620.77
    Marketing – Teil 289.6162.8644.43
    GESAMT123.27100.7265.2
    Vertrieb – Teil 155.0983.630.98
    Vertrieb – Teil 214.7199.7721.33
    GESAMT69.8183.3752.31
    Werbung – Teil 144.8440.3885.43
    Werbung – Teil 278.9112.0549.44
    GESAMT123.7552.43134.87

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Eine auf gegenseitigem Respekt basierende Kund:innenbeziehung ist ein Kernelement der Marktpositionierung der Organisation. Wirksame (und gegebenenfalls kreative oder innovative) Ansätze für respektvolle Kund:innenkommunikation werden umgesetzt oder wurden in Erwägung gezogen. Die Budgets für Marketing, Vertrieb und Werbung orientieren sich an den ethischen Grundsätzen der Organisation. Es gibt keine provisionsbasierten oder umsatzabhängigen Vergütungsbestandteile in Marketing, Vertrieb oder Werbung.

Erfahren: Zusätzlich zu ethischen Leitlinien für den Verkauf werden alle Kontaktpunkte mit Kund:innen regelmäßig überprüft und verbessert. Ziel dabei ist es, besser auf die Bedürfnisse der Kund:innen einzugehen und eine partnerschaftliche Kommunikation zu fördern. Umsatzabhängige Vergütung für Mitarbeitende in Marketing, Vertrieb und Werbung macht nicht mehr als 10 % der Gesamtvergütung aus.

Fortgeschritten: Klare und präzise ethische Leitlinien zur Kund:innengewinnung und -betreuung werden entwickelt und beginnen, von Marketing und Mitarbeitenden angewendet zu werden. Kund:innen haben guten Zugang zu leicht verständlichen Informationen. Die Kommunikation zwischen Konsument:innen wird gefördert, z. B. durch Online-Bewertungen und Empfehlungsmarketing. Umsatzabhängige Vergütungsbestandteile für Mitarbeitende in Marketing, Vertrieb und Werbung müssen den ethischen Leitlinien der Organisation entsprechen.

Erste Schritte: Es werden Daten zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Kund:innen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen sowie zu Kund:innengewinnung und -betreuung erhoben. Diskussionen über Schulungen für Mitarbeitende werden begonnen, um kundenorientierte Beratung und Verkaufsprozesse zu fördern. Vergütungsmodelle für umsatzabhängige Einkommen werden überprüft. Die Organisation hält sich an die Regeln des fairen Wettbewerbs, kommuniziert ehrlich mit Kund:innen und verzichtet auf unethische Werbung.

Basislinie: Business as usual, kein besonderes Bewusstsein oder gezielte Maßnahmen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die Bewertungsstufen werden auf Basis von drei Bereichen beurteilt:

Werbung:

  • Informative Website.
  • Mundpropaganda infolge positiver Kund:innenerfahrungen.
  • Vorbildliche Werbung ist informativ, aufklärend, authentisch und respektvoll. Die Initiative geht von den Kund:innen aus, das heißt, sie erhalten keine unaufgeforderte Werbung (Permission Marketing).

Verkaufsprozess:

  • Der Nutzen für die Kund:innen hat Vorrang vor dem monetären Nutzen für die Organisation.
  • Die Organisation verkauft daher Produkte und Dienstleistungen, die den Kund:innen einen tatsächlichen Nutzen bringen. Produkte und Dienstleistungen von konkurrierenden Organisationen können ebenfalls empfohlen werden, wenn die eigenen Angebote die Bedürfnisse der Kund:innen nicht erfüllen.
  • Die Entlohnung der Mitarbeitenden liegt auf dem Niveau eines existenzsichernden Einkommens und umsatzabhängige Vergütungsbestandteile setzen keine Anreize für unethische Verkaufspraktiken. Einzelne Mitarbeitende sind nicht an interne Zielvorgaben gebunden und keinem Verkaufsdruck ausgesetzt.
  • Es wird darauf geachtet, dass Kund:innendaten geschützt sind, das heißt, sie werden ausschließlich intern genutzt und nicht an andere Organisationen weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Leistungserbringung erforderlich.
  • Sofort-kaufen- und später-bezahlen-Optionen, sofern angeboten, werden mit allen Konsequenzen für die Kund:innen transparent kommuniziert, einschließlich einer klaren Darstellung der tatsächlichen Zinssätze sowie der Zahlungsbedingungen.

Kundenservice:

  • Kund:innen werden pragmatische Lösungen angeboten, wie etwa der unkomplizierte Umtausch von Produkten und die Rückerstattung des Kaufpreises.
  • Kund:innen werden nicht dazu gedrängt, Produkte oder Dienstleistungen der Organisation zu erwerben, um den Marktanteil der Organisation zu erhöhen. Die Entscheidungsfreiheit der Kund:innen, welches Produkt oder welche Dienstleistung sie kaufen oder erneut kaufen, wird nicht durch irreführende Darstellungen eingeschränkt.
  • Bestehende Kund:innen profitieren von denselben Vorteilen wie Neukund:innen.

Start-ups und neue Organisationen als Sonderfall: Bei Start-ups gelten aktivere Formen der Werbung als neutral in der Bewertung, sofern sie angemessen, informativ und sachlich sind.


D1.2 Barrierefreier Zugang

Dieser Aspekt umfasst die Nutzbarkeit und Benutzer:innenfreundlichkeit von Produkten oder Dienstleistungen, den Zugang zu Informationen sowie die einfache Erreichbarkeit von Verkaufsstellen oder digitalen Angeboten. Physische, visuelle, technische, sprachliche, kulturelle, intellektuelle, finanzielle und andere Barrieren sind so weit wie möglich zu reduzieren; auch die Vertriebskanäle können hier einen Einfluss haben.

Berichtsfragen

  • (shall) Gibt es Kund:innengruppen, die Schwierigkeiten haben, Informationen zu erhalten oder Produkte/Dienstleistungen zu erwerben? Welche Barrieren bestehen?
  • (may) Welche Zielgruppen sind derzeit ausgeschlossen?
  • (may) Welche Maßnahmen werden gesetzt, um den Zugang und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen für diese benachteiligten Kund:innengruppen zu ermöglichen oder zu erleichtern?
  • (IfB2B) Was wird unternommen, um sicherzustellen, dass Verkaufsbedingungen und Dienstleistungen für kleinere und Non-Profit-Organisationen zumindest gleichwertig zu jenen für Großabnehmer:innen, Großhändler:innen oder größere Geschäftskund:innen sind?
  • (IfApplicable) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf barrierefreien Zugang?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für barrierefreien Zugang umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher beim barrierefreien Zugang erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind für barrierefreien Zugang geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anzahl der identifizierten Barrieren, die potenzielle Kund:innen vom Erwerb des Produkts/der Dienstleistung abhalten.
  • (IfApplicable) Anzahl der im Berichtszeitraum abgebauten Barrieren.

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Produkte und Dienstleistungen sind gezielt an die Bedürfnisse einzelner benachteiligter Kund:innengruppen angepasst. Spezielle Produkte und Dienstleistungen stehen benachteiligten Kund:innengruppen zur Verfügung. Rückmeldungen von Kund:innen zeigen, dass benachteiligte Gruppen den Beitrag der Organisation zu Inklusion und Teilhabe wahrnehmen.

Erfahren: Lösungen zur Überwindung der wesentlichsten Barrieren für benachteiligte Kund:innengruppen wurden entwickelt oder angepasst und werden organisationsweit als integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie eingesetzt. Beispiele sind soziale Preismodelle und andere geeignete Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs. Marketing und Kund:innenfeedback werden in einem standardisierten Prozess berücksichtigt.

Fortgeschritten: Das Vertriebsteam entwickelt und testet unterschiedliche Ansätze, die auf die Bedürfnisse relevanter benachteiligter Kund:innengruppen zugeschnitten sind. Angemessene Ressourcen werden für die Betreuung dieser Gruppen bereitgestellt, mit Fokus auf geeignete Kommunikationskanäle oder Verkaufsprozesse. Kund:innen haben guten Zugang zu leicht verständlichen Informationen.

Erste Schritte: Relevante benachteiligte Kund:innengruppen werden identifiziert. Das Unternehmen prüft Möglichkeiten, diese besser zu erreichen.

Basislinie: Business as usual, es werden keine besonderen Maßnahmen gesetzt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Benachteiligte Kund:innengruppen umfassen Menschen mit psychischen, sensorischen oder körperlichen besonderen Bedürfnissen, ältere Menschen, Nicht-Muttersprachler:innen, Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Lebenslagen, Menschen aus ethnischen oder religiösen Minderheiten sowie Minderheiten in Bezug auf Geschlecht oder sexuelle Orientierung. Auch NGOs, Non-Profit-Organisationen, zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen, nicht-kommerzielle Institutionen aus den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Dienste sowie Kleinstunternehmen können in diese Kategorie fallen. B2B: Die Konditionen und Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie regionale Organisationen, die sich in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, sind gleichwertig zu jenen für Großabnehmer:innen.


D1.3 Negativer Aspekt: unethische Werbung

Die nachfolgende Liste einzelner Werbeaktivitäten beschreibt Praktiken, die schwer mit einem ethischen Ansatz in den Kundenbeziehungen vereinbar sind.

Berichtsfragen

  • (shall) Werden Aktivitäten oder Praktiken aus den nachstehenden Bewertungsstufen umgesetzt? Falls ja, bitte beschreiben und begründen Sie diese im Hinblick auf die Verletzung ethischer Grundsätze.
  • (may) Welche ethischen Alternativen können für die Produkte oder Dienstleistungen der Organisation entwickelt werden?
  • (shall) Welche weiteren Werbeaktivitäten werden neben der Verbreitung neutraler, unparteiischer Informationen und Anleitungen durchgeführt?
  • (IfApplicable) Verfügt die Organisation über eine Analyse zur Rechtskonformität?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf die Themen unter diesem Bereich bewertet und gemanagt?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um künftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?

Prüfindikatoren

  • (may) Anteil der Werbeausgaben für Kampagnen, die Elemente aus den Bewertungsstufen enthalten, am gesamten Vertriebs- und Marketingbudget.
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen wegen Gesetzesverstößen in Zusammenhang mit diesem Thema im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    484327226

Bewertungsstufen

Für jede einzelne Maßnahme können bis zu 50 Minuspunkte vergeben werden. Insgesamt können für alle Maßnahmen 200 Minuspunkte vergeben werden.

  • Wurde die Organisation im Berichtszeitraum wegen konkreter Rechtsverstöße im Zusammenhang mit diesem Aspekt verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt? Falls ja, 50 Minuspunkte.

Organisationsintern:

  • Prämien für den Abschluss bestimmter Verträge oder Verkäufe.
  • Legt die Organisation Umsatzziele für ihre Mitarbeiter fest: ja/nein?
  • Feste Umsatzzahlen und jährlich steigende Umsatzziele mit Sanktionen für einzelne Mitarbeiter.
  • Werbung für Produkte ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kunden oder des Marktes.
  • Ausnutzung von Schwächen der Kunden aufgrund von Alter, Wissen, wirtschaftlicher Lage oder Sprachbarrieren.
  • Richtlinien und psychologische Schulungen für Mitarbeiter in der Kundenakquise, die die Herabwürdigung von Wettbewerbern und die systematische Erforschung der individuellen Neigungen potenzieller Kunden beinhalten, mit dem Ziel, manipulative Strategien umzusetzen.
  • Missbrauch oder Verkauf von Daten, umfangreiche Kundenprofilierung, Weitergabe von Kundendaten ohne Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung sowie Umgehung von Datenschutzbestimmungen.

Extern zur Organisation:

  • Abgabe falscher Aussagen, irreführende Versprechungen, Übertreibung der positiven Eigenschaften eines Produkts und Vorenthaltung von Informationen.
  • Diskriminierende und stereotypisierende Werbetechniken, wie beispielsweise die unnötige Einbeziehung von Frauen oder Männern, die aktuellen Schönheitsidealen entsprechen, aber keine echte Relevanz für das beworbene Produkt haben; die Verfestigung stereotyper Rollenbilder und Klischees, wie Frauen am Herd, beim Putzen oder bei der Kinderbetreuung. Andere diskriminierende Praktiken, die als rassistisch, homophob oder in anderer Weise als Verletzung der Menschenwürde angesehen werden können.
  • Die Darstellung von Alltagsprodukten als Statussymbole oder deren Verknüpfung mit Werten, die für die Erfahrung des Verbrauchers mit dem Produkt nur am Rande relevant sind.
  • Massenwerbung oder umfangreiche unaufgeforderte Werbung, die in den Alltag der Menschen eingreift oder der man sich nur schwer entziehen kann („Push“-Werbung wie Plakate, Bannerwerbung auf Websites, Fernseh- und Radiowerbung).
  • Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, mit dem Ziel, diese dazu anzuregen, Druck auf ihre Eltern auszuüben.
  • Pyramidensysteme oder Multi-Level-Marketing (Vertriebsstrategien, die darauf basieren, Menschen dazu anzuregen, Kunden aus ihrem eigenen sozialen Netzwerk zu „rekrutieren“).
  • Überhöhte oder unangemessene Preise.
  • „Lockangebote“ unterhalb des Selbstkostenpreises.
  • Die gezielte Förderung von Überkonsum, z. B. „All-you-can-eat“- oder „3-für-1“-Angebote.
  • Aufdringliche Werbung, z. B. unaufgeforderte Besuche von Vertriebsmitarbeitern, Massenanrufe oder die Anwerbung von Mitgliedern für Wohltätigkeitsorganisationen durch Spendenaktionen auf der Straße.
  • Hotline-Warteschleifen, die teurer sind als Ortsgespräche, oder Verzögerungstaktiken in Hotline-Warteschleifen, die darauf abzielen, mehr Einnahmen zu erzielen.
  • Werbung für ethisch fragwürdige Produkte wie Drogen, Alkohol, Waffen usw.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die Bewertung berücksichtigt den Gesamteindruck der Werbeaktivitäten, wie umfassend sie von der Organisation eingesetzt werden und in welchem Ausmaß Kund:innen dadurch benachteiligt werden.


D2 Kooperation und Solidarität mit anderen Organisationen

Zusammenarbeit und Solidarität mit anderen in der selben Branche tätigen Organisationen bedeutet, auf Augenhöhe und mit Offenheit partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Wettbewerb wird als gesunde und ehrenvolle Herausforderung verstanden, bei der Transparenz und Respekt im Vordergrund stehen anstatt der reinen Ausweitung von Marktanteilen durch Verdrängung. Diese Haltung prägt die Organisationskultur insgesamt. Aspekt D2.1 fokussiert auf kooperative Haltungen gegenüber anderen Organisationen mit dem Ziel, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um Kund:innen besser zu bedienen und Branchenstandards im Sinne einer größeren positiven gesellschaftlichen Wirkung weiterzuentwickeln. Aspekt D2.2 fokussiert auf solidarisches Handeln zwischen Organisationen, das auf gegenseitige Unterstützung im Bedarfsfall oder auf kooperative Geschäftsmodelle abzielt.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • versteht andere in der selben Branche tätige Organisationen als Ergänzung des Marktes.
  • arbeitet mit anderen Organisationen an Lösungen, Produkten und Dienstleistungen, die die Bedürfnisse von Kund:innen und Zielgruppen erkennen und erfüllen.
  • bietet anderen Organisationen in Notsituationen Unterstützung an, ohne eine Gegenleistung zu erwarten.
  • entwickelt und wendet kooperative Geschäftsmodelle gemeinsam mit anderen Organisationen an.

Einstiegsfrage

  • Wie verstehen wir eine kooperative und solidarische Haltung gegenüber externen Organisationen im Allgemeinen sowie gegenüber anderen in der selben Branche tätigen Organisationen?

D2.1 Zusammenarbeit mit anderen Organisationen für bessere Produkte und Dienstleistungen sowie gesellschaftliche Wirkung

Dieser Aspekt fokussiert auf die Zusammenarbeit von Organisationen untereinander sowie mit Branchenverbänden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen an Produkten, Dienstleistungen und Lösungen, um die Qualität von Produkten und Dienstleistungen im Sinne der Kund:innen zu verbessern und Branchenstandards für eine größere positive gesellschaftliche Wirkung weiterzuentwickeln.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Politiken und Praktiken gibt es in der Organisation, um gemeinsam an der Verbesserung von Branchen- oder Rechtsstandards in den Bereichen Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung zu arbeiten?
  • (shall) Welche Maßnahmen und Kooperationen mit anderen Organisationen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung zu verbessern?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher durch die geschaffenen kooperativen Initiativen zur Verbesserung von Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung erzielt?
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung weiterzuentwickeln?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anzahl der Projekte und Initiativen mit Organisationen aus denselben oder ähnlichen Sektoren, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Branchenverbänden zur Verbesserung von Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    170488471
  • (IfApplicable) Anteil der im Berichtszeitraum in Partnerschaft mit Organisationen aus denselben oder ähnlichen Sektoren erzielten Umsätze am Gesamtumsatz der Organisation (T.T.). Beispiel
    202520242023
    1837.1264.17

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Verbesserung von Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung ist ein grundlegendes Prinzip der Organisation und Teil ihrer Strategie. Die Organisation leistet aktiv und regelmäßig Beiträge zur Weiterentwicklung von Branchenstandards in Richtung nachhaltiger Praktiken und setzt diese Standards aktiv um. Die Wirksamkeit der gesetzten Initiativen kann nachgewiesen werden.

Erfahren: Die Organisation beteiligt sich systematisch an strukturierten Projekten und Initiativen mit Organisationen aus denselben oder ähnlichen Sektoren, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Branchenverbänden zur Verbesserung von Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung.

Fortgeschritten: Mindestens ein kollaboratives Pilotprojekt oder eine Initiative wurde mit Organisationen aus denselben oder ähnlichen Branchen, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Branchenverbänden gestartet, um Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung zu verbessern.

Erste Schritte: Die Organisation analysiert, wo, wie und mit wem Kooperationen stattfinden könnten. Sie beginnt mit der Planung von Zusammenarbeit mit Organisationen aus denselben oder ähnlichen Branchen, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Brancheninitiativen, um Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung zu verbessern.

Basislinie: Die Organisation hat sich bislang noch nicht mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um Branchen- oder Rechtsstandards in Bezug auf Qualität sowie ökologische und/oder soziale Wirkung zu verbessern.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die Bewertung berücksichtigt, ob eine Zusammenarbeit mit Organisationen mit derselben (regionalen) Zielgruppe besteht oder mit solchen, die in anderen Branchen und Regionen tätig sind und damit eine andere Zielgruppe ansprechen. Erfahrene und vorbildliche Organisationen kooperieren sowohl mit Organisationen mit gleichen als auch mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Zusammenarbeit kann auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette stattfinden: Forschung und Entwicklung, kooperatives Marketing, Produktionsressourcen und -infrastrukturen, gemeinsame Produkt- und Dienstleistungsangebote usw.

Wissen und Informationen können – abhängig vom Purpose der Organisation – auf unterschiedliche Weise weitergegeben werden. Beispiele sind Veröffentlichungen auf der Website der Organisation sowie in Broschüren oder anderer Literatur, Wissenstransfer über Workshops oder Vorträge, der Schutz geistigen Eigentums sowie die Lizenzierung von Nutzungsrechten.

Der Fokus der Bewertung soll auf dem übergeordneten Ziel der Zusammenarbeit liegen: der Verbesserung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen sowie der Weiterentwicklung von Branchenstandards im Hinblick auf Nachhaltigkeit.

Zusammenarbeit kann darauf abzielen, Branchenstandards zu erhöhen, unter anderem durch:

  • externe Audits.
  • Zertifizierungen (Labels).
  • unabhängiges Monitoring.
  • die Beteiligung an Initiativen innerhalb der Branche und/oder der Region (z. B. regelmäßige Treffen von Branchenverbänden), um das Angebot nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
  • die Teilnahme an kollektiven Aktionsinitiativen zur Minimierung von Korruptionsrisiken.

Darüber hinaus kann Zusammenarbeit auch durch die Initiierung oder Beteiligung an Good-Lobbying-Initiativen erfolgen: ethische, transparente und wirksame Interessenvertretung mit dem Ziel, öffentliche Politik oder Entscheidungsprozesse im Sinne des Gemeinwohls oder eines von NGOs oder zivilgesellschaftlichen Organisationen vertretenen Anliegens zu beeinflussen.


D2.2 Solidarität und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Dieser Aspekt fokussiert auf Solidarität und Zusammenarbeit zwischen Organisationen – von gegenseitiger Unterstützung in schwierigen Situationen bis hin zu kooperativen Geschäftsmodellen. Gegenseitige Hilfe in Notlagen ist nicht an Gegenleistungen oder reziproke Vereinbarungen gebunden, sondern zielt darauf ab, Selbsthilfe zu ermöglichen. Dabei behält die unterstützte Organisation Verantwortung und Eigentümerschaft und Unterstützung wird als geteilt verstanden. Kooperative Geschäftsmodelle ermöglichen es Organisationen, Ressourcen zu teilen, Kosten zu senken, schneller zu innovieren oder Märkte zu erweitern.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf Solidarität und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen?
  • (shall) Welche einmaligen, langfristigen oder geschäftsmodellbasierten Kooperationen mit anderen Organisationen wurden bereits vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bislang mit den gestarteten kooperativen Initiativen erzielt?
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um ein kooperatives Geschäftsmodell weiterzuentwickeln?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der VZÄ (Vollzeitäquivalente) oder der Mitarbeitendenstunden, die im Berichtszeitraum anderen Organisationen zur kurzfristigen Unterstützung zur Verfügung gestellt wurden (T.T.).
  • (IfApplicable) Anteil der im Berichtszeitraum zur kurzfristigen Unterstützung an andere Organisationen weitergegebenen Aufträge oder Verträge am Gesamtvolumen aller Aufträge oder Verträge (T.T.). Beispiel
    202520242023
    56.3953.2837.61
  • (IfApplicable) Anteil der im Berichtszeitraum anderen Organisationen zur kurzfristigen Unterstützung zur Verfügung gestellten Mittel oder Leistungen (in monetärem Wert) am Gesamtumsatz (T.T.). Beispiel
    202520242023
    23.2451.7153.27

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Kooperative Allianzen mit anderen Organisationen sind als Teil des Geschäftsmodells implementiert und erzielen wirksame, transformative Ergebnisse. Die Organisation bietet ihre Unterstützung für andere Organisationen klar und transparent an.

Erfahren: Umfangreiche Erfahrungen wurden darin gesammelt, Organisationen in schwierigen Situationen ohne Gegenleistung zu unterstützen. Helfen, Teilen und Zusammenarbeiten mit anderen Organisationen derselben Branche gilt als gute Praxis, und es bestehen langfristige Kooperationen.

Fortgeschritten: Erste Erfahrungen wurden damit gesammelt, Organisationen in schwierigen Situationen ohne Gegenleistung zu unterstützen. Helfen, Teilen und Zusammenarbeiten mit anderen Organisationen wird als gute Praxis verstanden, und kooperative Pilotprojekte oder Initiativen wurden umgesetzt.

Erste Schritte: Es wird ein grundsätzlich wertschätzendes Verhältnis zu anderen Organisationen gepflegt. Solidarität auf Anfrage: Die Organisation reagiert positiv auf Unterstützungsanfragen. Zudem beginnt sie zu analysieren, wo, wie und mit wem Zusammenarbeit stattfinden könnte, um die eigene Resilienz zu stärken.

Basislinie: Die Organisation hat bislang weder Hilfe noch Zusammenarbeit mit anderen Organisationen in Betracht gezogen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Solidarität in schwierigen Situationen kann – abhängig vom Purpose der Organisation und der jeweiligen Situation – sehr unterschiedliche Formen annehmen. Dazu zählen unter anderem der Zugang zu Netzwerken, das Ermöglichen von Kontakten und Empfehlungen, das Teilen von Informationen und Wissen, das Anbieten individueller Lösungen, Geldspenden oder – sofern rechtlich zulässig – die Weitergabe von Aufträgen oder Arbeitskräften.

Werden finanzielle Mittel in Form von Zuschüssen an andere Organisationen vergeben, sind diese auch unter E2.1 zu berücksichtigen.

Ein kooperatives Geschäftsmodell ist ein Modell, bei dem zwei oder mehr unabhängige Organisationen (häufig Mitbewerber:innen oder Akteur:innen derselben Branche) formal oder informell zusammenarbeiten, um gegenseitigen Nutzen zu erzielen, ohne zu fusionieren oder ihre Unabhängigkeit aufzugeben. Kooperative Geschäftsmodelle können unter anderem den Austausch von Informationen und Wissen, gemeinsame Schulungen, Investitionen in Forschung und Entwicklung, die gemeinsame Nutzung von Lieferant:innen, Produktionsphasen, Maschinen, Räumen und vieles mehr umfassen.


D2.3 Negativer Aspekt: Missbrauch von Marktmacht zum Nachteil anderer Organisationen

Die Haltung der Organisation zeigt schädigendes Verhalten gegenüber anderen Organisationen. Dies äußert sich insbesondere im Bestreben, überlegen zu erscheinen, sowie in Versuchen, andere zu benachteiligen, zu behindern oder deren Marktanteile zu verringern. Die Ziele und Erfolge anderer Organisationen werden als Bedrohung wahrgenommen. Erfolg wird auf Kosten anderer Organisationen, Kund:innen, Nutzer:innen oder Mitglieder erzielt (Win-Lose-Situationen).

Berichtsfragen

  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung im Zusammenhang mit Missbrauch von Marktmacht zum Nachteil anderer Organisationen bewertet und gemanagt?
  • (IfApplicable) In welchen Bereichen könnte die Organisation andere Organisationen erheblich behindern, schädigen oder anderweitig in deren Tätigkeit eingreifen?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um künftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um den Missbrauch von Marktmacht zum Nachteil anderer Organisationen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um den Missbrauch von Marktmacht zum Nachteil anderer Organisationen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, um den Missbrauch von Marktmacht zum Nachteil anderer Organisationen zu vermeiden?
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um den Missbrauch von Marktmacht zum Nachteil anderer Organisationen zu vermeiden?

Prüfindikatoren

  • (shall) Maximierung des Marktanteils auf Kosten anderer Organisationen, Kund:innen, Nutzer:innen, Mitglieder oder Produzent:innen ist Teil der Organisationsstrategie (ja/nein).
  • (shall) Die Organisation verwendet in ihrer Kommunikation vergleichende Sprache (besser/schlechter/einzigartig), mit der die Leistungen, Produkte oder Dienstleistungen anderer Organisationen schlecht dargestellt werden (ja/nein).
  • (IfApplicable) Anzahl der Produkte oder Dienstleistungen, für die eine räuberische Preisstrategie angewendet wird.
  • (IfApplicable) Anzahl der Produkte oder Dienstleistungen, für die eine geheime/verdeckte Preissetzungsstrategie angewendet wird.
  • (IfApplicable) Anzahl der angemeldeten Patente für eigene Produktideen, die nicht weiterverfolgt oder genutzt werden, sondern ausschließlich dazu dienen, Entwicklung, Forschung oder Innovation anderer Organisationen einzuschränken.
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen oder Geldstrafen wegen Verstößen gegen Kartellrecht und Wettbewerbsregeln im Berichtsjahr (T.T.).

Bewertungsstufen

  • Die Organisation wurde im Berichtszeitraum wegen Verstößen gegen Kartellgesetze und Wettbewerbsvorschriften verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.
  • Die Organisation zeigt ein räuberisches Verhalten gegenüber anderen Organisationen, betont nachdrücklich ihre eigene Überlegenheit und nimmt wertende Vergleiche mit anderen vor. Der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf der Wahrung der Interessen der Organisation selbst und nicht darauf, die Bedürfnisse von Kunden, Nutzern oder Mitgliedern bestmöglich zu erfüllen.
  • Andere Organisationen werden indirekt diskreditiert oder gezielt in einem ungünstigen Licht dargestellt.
  • Die Maximierung des Marktanteils auf Kosten anderer oder zum Nachteil von Verbrauchern, Nutzern, Mitgliedern oder Herstellern ist als strategisches Organisationsziel verankert. Ziel ist es, andere Organisationen zu verdrängen und deren Marktanteil zu verringern.
  • Für eigene Produktideen der Organisation werden zahlreiche Patente angemeldet, die jedoch nicht weiterverfolgt oder genutzt werden. Dieses Verhalten hat das Potenzial und die Absicht, die Entwicklungs-, Forschungs- und Innovationsfähigkeit anderer Organisationen einzuschränken.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

The organisation takes advantage of predatory pricing, (secret/covert) pricing agreements, and cartels to the detriment of peer organisations and, ultimately, customers.

Up to 50 points may be deducted per sub-aspect. Up to 200 points can be deducted.


D3 Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen während der Nutzung und am Ende ihres Lebenszyklus

Die Nutzung sowie die End-of-Life-Behandlung von Produkten und Dienstleistungen haben häufig negative Auswirkungen auf die Umwelt. Diese Auswirkungen sollen so weit wie möglich reduziert werden. In diesem Thema werden Umweltwirkungen berücksichtigt, die durch Kund:innen oder Konsument:innen während der Nutzung (Energieverbrauch, Emissionen usw.) sowie bei der End-of-Life-Behandlung von Produkten und Dienstleistungen entstehen. Die Designphase von Produkten und Dienstleistungen ist dabei von zentraler Bedeutung, um Umweltwirkungen im Zusammenhang mit Nutzung und End-of-Life-Behandlung zu reduzieren oder zu vermeiden. Die Unterscheidung von Umweltwirkungen in fixe und variable Auswirkungen dient dazu, festzulegen, ob diese unter D3 oder E3 berichtet und bewertet werden. Variable Auswirkungen, die nur dann entstehen, wenn Kund:innen das Produkt oder die Dienstleistung nutzen, sind unter D3 zu berichten. Fixe Auswirkungen, die auch dann anfallen, wenn das Produkt oder die Dienstleistung nicht aktiv genutzt wird, werden unter E3 berichtet. Entsprechend wird die Produktionsphase unter E3 erfasst. Beispiele werden in den einzelnen Aspekten angeführt. Nachgelagerte Scope-3-Emissionen werden hier berücksichtigt, das heißt Emissionen, die durch die Nutzung des Produkts oder der Dienstleistung verursacht werden.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • stellt umfassende Informationen über den ökologischen Lebenszyklus ihrer Produkte und Dienstleistungen bereit, einschließlich der Nutzungs- und End-of-Life-Phase, - strebt an, negative Umweltwirkungen so weit wie möglich zu minimieren.
  • bietet Produkte und Dienstleistungen an, die während der Nutzung und der End-of-Life-Behandlung geringere negative Umweltwirkungen aufweisen als bestehende Alternativen, - bemüht sich, einen mäßigenden Einfluss auf Kund:innen im Sinne der Suffizienz auszuüben.
  • nutzt Geschäftsmodelle, die auf die (Neu-)Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen ausgerichtet sind, um negative Umweltwirkungen zu minimieren oder vollständig zu vermeiden, auch bekannt als Product Lifecycle Management.

Einstiegsfragen

  • Welche Umweltwirkungen entstehen durch die Nutzung und die End-of-Life-Behandlung unserer Produkte und Dienstleistungen?
  • Wie nutzen und entsorgen unsere Kund:innen unsere Produkte und Dienstleistungen (Zweck, Häufigkeit, Dauer, Art und Weise)?
  • Welche vergleichbaren Alternativen zu unseren Produkten und Dienstleistungen gibt es und welche Umweltwirkungen haben diese?
  • Wie bewerten wir unser Geschäftsmodell, wenn wir die Umweltwirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen reflektieren?
  • Wie können wir das Design unserer Produkte und Dienstleistungen verbessern, um negative Umweltwirkungen während der Nutzungs- und End-of-Life-Phase zu reduzieren oder zu vermeiden?

D3.1 Zirkularität und Ökoeffizienz von Produkten und Dienstleistungen: das ökologische Kosten-Nutzen-Verhältnis

Die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen soll so ökoeffizient und zirkulär wie möglich sein. Der Begriff Zirkularität beschreibt ein Produkt oder eine Dienstleistung, die natürliche Systeme nachahmt. In der Natur zirkulieren Energie und Nährstoffe und werden kontinuierlich umgewandelt: Der Abfall eines Organismus wird zur Nahrung eines anderen. Zirkularität – auf Produkte angewendet – versteht das Ende der Lebensdauer eines Produkts als Ressource für ein anderes Produkt oder eine andere Anwendung. Dadurch reduzieren sich Umweltwirkungen. Ökoeffizienz bezieht sich auf den wirtschaftlichen Mehrwert pro Produkteinheit im Verhältnis zu deren Umweltwirkungen. Nachgelagerte Scope-3-Emissionen gemäß GHG Protokoll sind in diesem Aspekt zu berücksichtigen, wenn die Organisation in einer bedeutend emissionsintensiven Branche tätig ist.

Berichtsfragen

  • (may) Wie bewertet die Organisation Umweltwirkungen, die aus der Nutzung und der End-of-Life-Behandlung ihrer Produkte und Dienstleistungen entstehen?
  • (If_fromAdvanced) Wie wirken sich Ihre Produkte/Dienstleistungen im Vergleich zu bestehenden Alternativen mit ähnlichem Nutzen stärker/weniger stark/gleich stark aus?
  • (IfProductProvider) Wie einfach und vollständig können Produkte am Ende ihres Lebenszyklus repariert, zerlegt, in Komponenten getrennt und abgebaut werden?
  • (shall) Berücksichtigt die Designphase Ihrer Produkte und Dienstleistungen die Umweltwirkungen von Nutzung und End-of-Life? Falls ja, bitte beschreiben Sie dies.
  • (IfApplicable) Ist Kompensation/Ausgleich Teil der Strategie zur Reduktion der Umweltwirkungen von Produkten/Dienstleistungen? Falls ja, bitte beschreiben Sie dies, einschließlich der Frage, ob dies die Hauptstrategie ist oder ob Vermeidung und Reduktion priorisiert werden.
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen für zirkuläre und ökoeffektive Produkte/Dienstleistungen/das Geschäftsmodell?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen zur Reduktion der Umweltwirkungen aus Nutzung und End-of-Life-Behandlung von Produkten und Dienstleistungen wurden vor dem Berichtsjahr (Kurzliste) und im Berichtsjahr beschlossen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher in Bezug auf zirkuläre und ökoeffektive Produkte/Dienstleistungen/das Geschäftsmodell erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um Produkte/Dienstleistungen/das gesamte Geschäftsmodell zirkulärer und ökoeffektiver zu gestalten?

Prüfindikatoren

  • (If_fromAdvanced) (Für Produkte und Dienstleistungen) Umweltwirkungen über den Lebenszyklus für die drei meistverkauften oder die drei wirkungsstärksten Produkte und/oder Dienstleistungen im Berichtsjahr. Bitte Werte je Wirkungskategorie berichten, vorzugsweise in: CO₂, kg, kWh, m³, Liter usw. Es ist möglich, sich nur auf die für das analysierte Produkt/die Dienstleistung relevantesten Umweltwirkungskategorien zu fokussieren (T.T.).* Beispiel
    202520242023
    Auswirkungsprodukt – Teil 1315.477188.051378.56
    Auswirkungsprodukt – Teil 27715.61466.32234.08
    GESAMT8031.087654.371612.64
    Kg – Teil 18905.971609.828655.66
    Kg – Teil 2200.249247.157327.3
    GESAMT9106.2110856.9715982.96
    Kwh – Teil 17394.064904.056401.21
    Kwh – Teil 24334.533310.568793.73
    GESAMT11728.598214.6115194.94
    M³ – Teil 17708.915252.77844.88
    M³ – Teil 2245.144203.447514.49
    GESAMT7954.059456.1415359.37
    Liter – Teil 19528.171265.843955.34
    Liter – Teil 29709.41725.111870.32
    GESAMT19237.581990.955825.66
  • (IfApplicable) (Für Produkte und Dienstleistungen) Anteil des kompensierten/ausgeglichenen CO₂-Fußabdrucks am gesamten CO₂-Fußabdruck im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    30.3146.4258.44
  • (If_fromAdvanced) (Für Produkte) Garantierte Lebensdauer der Produkte der Organisation im Vergleich zur garantierten Lebensdauer vergleichbarer Produkte: zumindest für die drei Bestseller-Produkte oder zumindest für die drei Produkte mit den gravierendsten negativen Umweltwirkungen im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Standardtext 2023 (D3.1.I03)Standardtext 2024 (D3.1.I03)Standardtext 2025 (D3.1.I03)
  • (IfApplicable) (Für Produkte) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation, die im Berichtszeitraum leicht reparierbar sind. Bei der Berechnung der Gesamtzahl sind Produkte, die sich nur in Farbe oder anderen für diesen Indikator irrelevanten Merkmalen unterscheiden, nicht als unterschiedliche Produkte zu zählen (T.T.). Beispiel
    202520242023
    19.679.985.95
  • (If_fromExperienced) (Für Produkte) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation, die im Berichtszeitraum am Ende ihres Lebenszyklus leicht zerlegt, demontiert oder in ihre Komponenten getrennt werden können (T.T.). Beispiel
    202520242023
    90.0220.789.06
  • (IfApplicable, If_fromExperienced, IfProductProvide) (Für Produkte) (Ab Stufe „Erfahren“, sofern anwendbar, für Produktanbieter:innen) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation (inklusive Verpackung), die im Berichtszeitraum zurückgegeben werden können (bitte angeben, ob die Rücknahme direkt von der Organisation organisiert oder extern vergeben wird) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    70.9558.2921.68
  • (IfApplicable, If_fromExperienced, IfProductProvide) (Für Produkte) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation (inklusive Verpackung), die im Berichtszeitraum recycelt oder upgecycelt werden können (T.T.). Beispiel
    202520242023
    43.7616.144.12
  • (IfApplicable, If_fromExperienced, IfProductProvide) (Für Produkte) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation (inklusive Verpackung), die im Berichtszeitraum downgecycelt werden können (T.T.). Beispiel
    202520242023
    82.3528.7490.83
  • (IfApplicable, If_fromExperienced, IfProductProvide) (Für Produkte) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation (inklusive Verpackung), die im Berichtszeitraum biologisch abbaubar oder kompostierbar sind (T.T.).
  • (IfApplicable, If_fromExperienced, IfProductProvide) (Für Produkte) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation (inklusive Verpackung), die im Berichtszeitraum wiederverwendet werden können (ohne Wertverlust) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    71.398.915.57
  • (IfApplicable, If_fromExperienced, IfProductProvide) (Für Produkte) Anteil an der Gesamtzahl der Produkte der Organisation (inklusive Verpackung), die im Berichtszeitraum tatsächlich zurückgegeben, recycelt, upgecycelt/downgecycelt, biologisch abgebaut, kompostiert oder wiederverwendet werden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    6.2779.3772.22
  • (IfApplicable, If_fromExperienced, IfServiceProvide) (Für Dienstleistungen) CO₂eq-Emissionen für den Zugang zur Dienstleistung (T.T.).* Beispiel
    202520242023
    3171.833847.726581.91

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) B7.37: Das Unternehmen gibt an, ob und, wenn ja, wie es die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft anwendet.

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • 53: Gibt das Unternehmen bei der Berichterstattung über seine Scope-1- und Scope-2-Emissionen unternehmensspezifische Informationen über seine Scope-3-Emissionen an, so stellt es diese zusammen mit den unter B3 – Energie und Treibhausgasemissionen anzugebenden Informationen bereit. (B3.30 The undertaking shall disclose its estimated gross greenhouse gas (GHG) emissions in tons of CO2 equivalent (tCO2eq) considering the content of the GHG Protocol Corporate Standard (version 2004).)

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Umfassende Daten zu Umweltwirkungen liegen für alle Produkte und Dienstleistungen vor. Geschäftsmodell sowie Produktportfolio sind im Hinblick auf Umweltwirkungen optimiert. Produkte und Dienstleistungen haben keine oder deutlich geringere negative Umweltwirkungen als vergleichbare Alternativen. Nur unvermeidbare Umweltwirkungen werden kompensiert. In Bezug auf Produkte kann die Organisation maximale Wiederverwendung und maximales Recycling nachweisen.

Erfahren: Es gibt eine Strategie zur langfristigen Anpassung und Optimierung des Produktportfolios und des Geschäftsmodells im Hinblick auf Umweltwirkungen. Maßnahmen zur Förderung der Reduktion oder Kompensation von Umweltwirkungen sind implementiert, einschließlich umfassender Rücknahmeprogramme, z. B. Rückkauf oder kostenlose Rückgabe von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus zur Wiederverwendung oder zum Recycling. Die meisten Produkte und Dienstleistungen weisen geringere Umweltwirkungen auf als vergleichbare Alternativen.

Fortgeschritten: Für die Mehrheit der Produkte und Dienstleistungen liegen Daten zu Umweltwirkungen vor. Erste Maßnahmen zur Reduktion der Umweltwirkungen wurden geplant und umgesetzt, in Form von Pilotprojekten – zumindest für eine bestimmte Produkt- oder Dienstleistungsgruppe. Einige Produkte und Dienstleistungen weisen geringere Umweltwirkungen auf als vergleichbare Alternativen.

Erste Schritte: Erste Berechnungen und/oder Schätzungen der Umweltwirkungen wurden durchgeführt. Pläne zur Reduktion der Umweltwirkungen und zum Ausgleich unvermeidbarer Auswirkungen werden entwickelt. Die Produkte und Dienstleistungen der Organisation erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen.

Basislinie: Die Organisation hat sich bislang nicht mit den Umweltwirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen auseinandergesetzt und daher noch keine Maßnahmen zur Reduktion der Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen ergriffen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Das Fehlen einer Beschreibung des Lebenszyklus führt zu einer Abwertung um eine Bewertungsstufe (siehe Einleitung Kapitel 3.3).
  • Mit „*“ gekennzeichnete Indikatoren können detailliert durch eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, LCA) des Produkts oder der Dienstleistung erhoben werden. Diese Analyse kann ressourcenintensiv sein. Nicht alle Organisationen sind in der Lage, diese durchzuführen. Es sollten Überlegungen zur Relevanz einer LCA für Entscheidungsfindung und Verbesserung der Geschäftsstrategie angestellt werden. Eine LCA wird dringend empfohlen, insbesondere bei Produkten oder Dienstleistungen, bei denen hohe Umweltwirkungen geschätzt oder durch alternative Vergleiche festgestellt werden. Berücksichtigte Auswirkungen sind Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Energieintensität, toxische Substanzen sowie gravierende Auswirkungen auf die Biodiversität. Siehe dazu auch Einleitung Kapitel 3.3 zur „Lebenszyklusperspektive“.
  • Bei der Berichterstattung zum ECOnGOOD-relevanten VSME-Indikator „Das Unternehmen hat offenzulegen, ob es Prinzipien der Kreislaufwirtschaft anwendet und, falls ja, wie diese angewendet werden“, ist bitte auch die Anwendung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien auf das Geschäftsmodell zu beschreiben.
  • Geeignete Maßnahmen sind unter anderem die Anwendung von Ökodesign-Kriterien oder vergleichbaren Standards bei der Gestaltung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen.
  • Informationen können in absoluten Werten oder als relative Vergleiche mit ähnlichen Produkten und Dienstleistungen (Umweltkostenrechnung, Lebenszyklusanalysen usw.) angegeben werden oder – wo angemessen – als Schätzungen oder Schlussfolgerungen aus wissenschaftlichen Studien.
  • Auch Dienstleistungen haben einen Lebenszyklus. Eine LCA für Dienstleistungen ebenso wie für Produkte wird in ISO 14044 „Umweltmanagement — Ökobilanz — Anforderungen und Anleitungen“ behandelt; ISO 14001 kann hierfür ebenfalls einen grundlegenden Ansatz bieten.
  • Kompensation/Ausgleich wird nur dann positiv bewertet, wenn sie erst nach angemessenen Strategien zur Emissionsvermeidung und -reduktion erfolgt. Jede hochwertige, wissenschaftlich fundierte Kompensations- oder Ausgleichstypologie kann berücksichtigt werden: Emissionsminderungsprojekte (erneuerbare Energien, Energieeffizienz usw.), CO₂-Entfernungsprojekte (Aufforstung, Wiederaufforstung, nachhaltige Waldbewirtschaftung, regenerative Landwirtschaft, Pflanzenkohle usw.) sowie Kompensationen mit sozialen Zusatznutzen (Zugang zu sauberer Energie, öffentliche Gesundheit, lokale wirtschaftliche Entwicklung usw.). Um als qualitativ hochwertig zu gelten, muss ein Projekt folgende Kriterien erfüllen: i) Zusätzlichkeit (die Emissionsminderungen oder -entfernungen wären ohne die Finanzierung durch Kompensation nicht erfolgt); ii) Messbarkeit (die reduzierte oder entfernte CO₂-Menge muss mit verlässlichen Methoden quantifizierbar sein); iii) Verifizierbarkeit (die Ergebnisse müssen von einer unabhängigen dritten Stelle geprüft werden); iv) Permanenz (die CO₂-Entfernung muss langfristig sein – das CO₂ darf nicht in Zukunft wieder in die Atmosphäre gelangen).
  • Umweltwirkungen werden entweder als fix oder variabel kategorisiert und entsprechend unter D3 oder E3 berichtet und bewertet. Variable Auswirkungen, die nur dann entstehen, wenn Kund:innen das Produkt oder die Dienstleistung nutzen, sind hier unter D3 zu berichten. Fixe Auswirkungen, die auch dann anfallen, wenn das Produkt oder die Dienstleistung nicht aktiv genutzt wird, werden unter E3 berichtet. Beispiele:
    • Bei einem Taxiunternehmen würden Auswirkungen durch „Leerfahrten“ zwischen Fahrten, den Betrieb eines Büros usw. unter E3 berichtet, während die Auswirkungen der Fahrten mit Fahrgästen unter D3 erfasst werden.
    • Eine Massagepraxis würde Auswirkungen durch Raumnutzung, Heizung usw. unter E3 berichten und den Verbrauch von Massageöl sowie die Anfahrtswege der Kund:innen unter D3.
    • Eine Unternehmensberatung würde Auswirkungen aus der Büroinfrastruktur unter E3 berichten und Auswirkungen durch Reisen zu Beratungsterminen unter D3.
  • Für Anbieter:innen immaterieller Dienstleistungen spielen zusätzlich zu den direkt mit ihren Aktivitäten verbundenen Umweltwirkungen auch indirekte Wirkungen durch die Inhalte ihrer Dienstleistungen und die daraus resultierenden Handlungen eine Rolle. So könnte etwa eine Architektin den Einsatz ökologischer Dämmmaterialien empfehlen oder eine Unternehmensberatung ein Unternehmen beim Umstieg auf erneuerbare Energien beraten. Solche Wirkungen sind unter E1 zu berichten.
  • In der End-of-Life-Phase:
    • Downcycling bedeutet, dass Komponenten oder Materialien eines Produkts oder einer Verpackung bei Wiederverwendung oder Recycling an Wert verlieren.
    • Upcycling bedeutet, dass Komponenten oder Materialien eines Produkts oder einer Verpackung bei Wiederverwendung oder Recycling an Wert gewinnen.
    • Recycling bedeutet, dass Komponenten oder Materialien eines Produkts oder einer Verpackung bei Wiederverwendung oder Recycling denselben Wert behalten.

D3.2 Suffizienz: maßvoller Umgang mit Produkten und Dienstleistungen

Neben der effizienteren Gestaltung einzelner Produkte und Dienstleistungen ist es wesentlich, einen maßvollen Gesamtkonsum zu fördern. Letztlich ist dies der einzige wirksame Weg, um Umweltwirkungen auf gesellschaftlicher Ebene zu reduzieren. Die Reduktion von Konsum erfordert von Organisationen ein deutlich tiefergehendes Umdenken als die bloße Verbesserung von Ökoeffizienz und Zirkularität. Konsumreduktion steht im Widerspruch zum vorherrschenden Wachstumsparadigma. Gleichzeitig sollen Kund:innen befähigt werden, verantwortungsbewusste Entscheidungen darüber zu treffen, welchen Anteil ihres theoretischen persönlichen Umweltwirkungsbudgets sie in ein Produkt oder eine Dienstleistung investieren möchten. Suffizienz kann in Geschäftsmodelle unter anderem durch Konzepte wie Reduktion, Verzicht, Substitution, Größenanpassung, Teilen, Dematerialisierung, Mehrfachnutzung, Everything-as-a-Service (XaaS) oder andere Ansätze zur Verringerung von Ressourcen- und Energieverbrauch integriert werden.

Berichtsfragen

  • (may) Wie fördert das Geschäftsmodell Suffizienz bzw. maßvollen Konsum?
  • (may) Sind Produkte und Dienstleistungen so gestaltet, dass sie eine maßvolle Nutzung unterstützen? Wie wird dies gegenüber Kund:innen kommuniziert?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um Suffizienz oder den maßvollen Einsatz von Produkten und Dienstleistungen zu adressieren?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um maßvollen Konsum und eine suffizienzorientierte Nutzung der Produkte und Dienstleistungen der Organisation zu fördern – auch in Bezug auf das Geschäftsmodell?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher in Bezug auf maßvollen Konsum und suffizienzorientierte Nutzung der Produkte und Dienstleistungen der Organisation erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um maßvollen Konsum und eine suffizienzorientierte Nutzung der Produkte und Dienstleistungen der Organisation zu fördern – auch in Bezug auf das Geschäftsmodell?

Prüfindikatoren

  • (If_fromExperienced) (Für Produkte und Dienstleistungen) Anteil der Produkte und Dienstleistungen der Organisation, die das Prinzip der Suffizienz unterstützen, gemessen am gesamten Verkaufsumsatz im Berichtszeitraum. Bei einer großen Vielfalt an Produkten/Dienstleistungen können diese zu Kategorien zusammengefasst werden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    54.7744.4475.88

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Förderung maßvollen Konsums ist ein zentrales Element von Geschäftsmodell und Kundenbeziehungen. Das Produktportfolio besteht nahezu ausschließlich aus Produkten und Dienstleistungen, die einen suffizienten Lebensstil unterstützen.

Erfahren: Strategie und Aktivitäten der Organisation zielen darauf ab, das Produktportfolio langfristig suffizienzorientiert weiterzuentwickeln. Mindestens die Hälfte des Produktportfolios gemessen am Verkaufsumsatz unterstützt das Prinzip der Suffizienz. In ihrer Kommunikation bemüht sich die Organisation, maßvollen Konsum aktiv zu fördern. Für Konsument:innen gibt es klare und umfassende Informationen zu den Umweltwirkungen der Produkte und Dienstleistungen.

Fortgeschritten: Die Organisation hat einen Plan entwickelt, um ihre Angebote und ihr Geschäftsmodell suffizienzorientierter zu gestalten. Erste Maßnahmen wurden umgesetzt. Die Organisation stellt Kund:innen und Konsument:innen grundlegende Informationen zu den Umweltwirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, mit dem Ziel, das Bewusstsein für maßvollen Konsum zu stärken.

Erste Schritte: Die Organisation hat begonnen, zu reflektieren und zu analysieren, in welchem Ausmaß ihre Angebote und ihr Geschäftsmodell auf Suffizienz ausgerichtet sind. Sie prüft Möglichkeiten, Suffizienz und den maßvollen Einsatz von Produkten und Dienstleistungen zu fördern.

Basislinie: Die Organisation hat sich bislang noch nicht mit Suffizienz auseinandergesetzt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Maßvoller Konsum: Theoretisch verfügt jede einzelne Person über ein bestimmtes „Umweltwirkungsbudget“ aus dem gesamten menschlichen Konsum, das über ein Leben hinweg innerhalb planetarer Grenzen in Anspruch genommen werden kann. Konsum bzw. Gesamtnutzung kann als maßvoll gelten, wenn diese Grenzen nicht überschritten werden. Maßvoller Konsum kann direkt durch die Produkte und Dienstleistungen der Organisation sowie durch die Förderung zentraler Konzepte wie Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Langlebigkeit und Reparierbarkeit unterstützt werden.
  • Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:
    • Preisvorteile und Anreizsysteme zur Förderung von Reparatur, Wiederverwendung und gemeinschaftlicher Nutzung.
    • Verlängerte Garantien und kostengünstige Reparaturservices.
    • Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die Prinzipien der Suffizienz fördern, wie Carsharing, Cradle-to-Cradle-Ansätze, Produkte aus leicht trennbaren Materialien oder Materialien mit geringerer Umweltwirkung.
    • Informationen über umweltfreundlichere Alternativen (einschließlich Produkten und Dienstleistungen von Mitbewerber:innen) sowie Anreize zum Kauf dieser Produkte, Informationen über die Umweltwirkungen aller Produkte und Dienstleistungen, Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für maßvollen Konsum bei Kund:innen sowie Kommunikation per Telefon oder elektronisch anstelle von Reisen zu Besprechungen.
  • Suffizienzorientierte Geschäftsmodelle berücksichtigen die Prinzipien des Tauschens, Teilens und Reparierens (während der Nutzungsphase) sowie des Recyclings, der Wiederverwendung und der Weiterverarbeitung (in der End-of-Life-Phase) und fördern die vier D der Suffizienz: Entrümpelung (De-cluttering), Entschleunigung (Deceleration), Entflechtung (Disentanglement) und Entkommerzialisierung (De-commercialisation).
  • Produkte fördern Suffizienz, wenn sie langlebig, leicht reparierbar, zeitlos im Design und recyclingfähig sind (z. B. Cradle to Cradle) oder zumindest mit einer ökologisch sinnvollen End-of-Life-Behandlung hergestellt werden (z. B. durch den Einsatz leicht trennbarer Materialien).
  • Ein suffizienzorientierter Ansatz in der Kund:innenkommunikation zielt darauf ab, das Bewusstsein von Kund:innen und Konsument:innen für maßvollen Konsum zu schärfen und sie zu motivieren, ihren Konsum zu begrenzen. Hinweise zur Kommunikation:
    • Irreführende Kommunikationsformen wie Greenwashing werden unter dem negativen Aspekt D1.3 Negative Werbung vertieft betrachtet.
    • Grundlegende Hintergrundinformationen zu Umweltwirkungen können kurze Einführungen zu einzelnen Themen (Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch usw.) umfassen, mit dem primären Ziel der Bewusstseinsbildung und Information der Kund:innen.
    • Kund:innen standardmäßig zu informieren bedeutet, dass jede Form der Kund:innenkommunikation stets relevante Informationen zu Umweltwirkungen enthält.
    • Klare und umfassende Informationen beinhalten Hintergrundwissen zu zusammenhängenden Umweltwirkungen sowie Ideen und Tipps für maßvollen Konsum und Suffizienz.
    • Suffizienzorientierte Strategien in den Kundenbeziehungen können beispielsweise bedeuten, Kund:innen aktiv über umweltfreundlichere Alternativen zu informieren (einschließlich solcher von Mitbewerber:innen).
    • Werden Informationen über Umweltwirkungen ausschließlich genutzt, um den Gesamtkonsum und die Nutzung zu steigern, wirkt dies der Nachhaltigkeit entgegen, da es zu einer Nettozunahme der Umweltwirkungen führt. Aus diesem Grund sollte die Kommunikation zu Umweltwirkungen stets auch das Konzept der Suffizienz fördern.
  • Die Anwendung von Suffizienz ist zudem grundlegend, um Rebound-Effekte zu vermeiden. Diese treten auf, wenn eine gesteigerte Ökoeffizienz zu einem insgesamt höheren Ressourcenverbrauch führt und die erwarteten Umweltentlastungen teilweise oder vollständig wieder aufgehoben werden.

D3.3 Negativer Aspekt: Vernachlässigung unverhältnismäßiger Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen

Dieser Aspekt bewertet unverhältnismäßig negative Umweltwirkungen während der Nutzungs- und End-of-Life-Phase von Produkten und Dienstleistungen. Solche Wirkungen tragen in ihrer Gesamtheit zur Überschreitung planetarer Grenzen bei. Produkte und Dienstleistungen, die durch ihr Design oder als Teil der Geschäftsstrategie der Organisation aktiv zu kollektivem Überkonsum beitragen, werden hier bewertet.

Berichtsfragen

  • (IfApplicable) Setzt die Organisation Preispolitiken, Anreize oder geplante Obsoleszenz ein, um übermäßige Nutzung oder schnellen Wiederkonsum zu fördern? Falls ja, beschreiben Sie, unter welchen Umständen dies geschieht und ob solche Praktiken aktiv gefördert oder stillschweigend geduldet werden.
  • (IfApplicable) Welche Produkte und Dienstleistungen könnten – bei gleichbleibender oder steigender typischer Nutzung – zur Überschreitung planetarer Grenzen beitragen?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung im Zusammenhang mit unverhältnismäßigen Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen bewertet und gemanagt?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um künftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation, um unverhältnismäßige Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um unverhältnismäßige Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, um unverhältnismäßige Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um unverhältnismäßige Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der Produkte und Dienstleistungen, die gezielt den Prinzipien der Suffizienz, Ökoeffizienz und Zirkularität entgegenwirken, gemessen am gesamten Verkaufsvolumen im Berichtszeitraum. Bei einer großen Vielfalt an Produkten/Dienstleistungen können diese zu Kategorien zusammengefasst werden (T.T.). Beispiel
    202520242023
    42.678.5336.77
  • (IfApplicable) Anteil der Umsätze, die im Berichtszeitraum durch Praktiken erzielt werden, die einer unangemessen stark angeregten Überkonsumation zuzuordnen sind, gemessen am Gesamtumsatz (T.T.). Beispiel
    202520242023
    71.1886.2937.53
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen wegen unverhältnismäßiger Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen im Berichtszeitraum.

Bewertungsstufen

Je nach Ausmaß der Umweltauswirkungen, die je nach Branche, Produkt und Größe der Organisation variieren, können insgesamt bis zu 100 Punkte abgezogen werden. Für jeden der folgenden Aspekte werden 50 Punkte abgezogen:

  • Die Organisation wurde im Berichtszeitraum wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen hinsichtlich der Umweltauswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.
  • Die Organisation verfolgt Preisdumping-Strategien, Anreizsysteme, geplante Obsoleszenz oder andere Vertriebspraktiken, die übermäßigen Konsum unangemessen fördern.
  • Mehr als die Hälfte des Umsatzvolumens der Organisation stammt aus Produkten und Dienstleistungen, die den Prinzipien der Suffizienz, Ökoeffizienz und Kreislaufwirtschaft zuwiderlaufen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

  • Produkte und Dienstleistungen gelten als unverhältnismäßig wirkungsintensiv, wenn die Kombination aus Umweltwirkungen pro Nutzung und den aktuellen Nutzungsmustern – hochgerechnet auf die gesamte Weltbevölkerung – dazu führt, dass eine planetare Belastungsgrenze überschritten wird.
  • Produkte und Dienstleistungen wirken den Prinzipien der Suffizienz, Ökoeffizienz und Zirkularität entgegen, wenn sie gezielt Nachfolgendes einsetzen oder unterstützen:
    • geplante Obsoleszenz (technische, psychologische Obsoleszenz usw.).
    • sich rasch wandelnde Modetrends.
    • die schnelle Entwicklung neuer Produktmodelle in Kombination mit geplanter psychologischer Obsoleszenz, z. B. bei Smartphones.
    • die aktive Kultivierung oder Aktivierung von Bedürfnissen, z. B. Langstreckenflüge im Fall von Reisebüros.
    • irreführende Kommunikation (z. B. Greenwashing; siehe negativer Aspekt D1.3 für eine detailliertere Erläuterung).
    • Produkte, die den Absatz ergänzender Produkte stimulieren, um die Funktion zu erleichtern oder überhaupt sicherzustellen.

Praktiken, die eine unangemessen stark angeregte Überkonsumtion erzeugen, können sein: i) „Kaufe eins, bekomme eins gratis“; ii) zeitlich stark begrenzte Angebote oder Flash-Angebote; iii) Mengenrabatte oder Mehrfachkaufangebote (z. B. „3 für 10 €“ statt „3,50 € pro Stück“).


D4 Kund:innenbeteiligung und Produkttransparenz

Kund:innenbeteiligung und Feedback liefern wertvolle Impulse für potenzielle sozio-ökologische und nachhaltige Produktverbesserungen, Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie für die Entwicklung von Nachfrage und Markt. Kund:innen können ihre Erfahrungen direkt mit der Organisation teilen oder sich untereinander austauschen. Organisationen mit aktiven Richtlinien zur Kund:innenbeteiligung und transparenter Produktinformation tragen zur Förderung des Gemeinwohls bei. Transparente Informationen über die Materialzusammensetzung von Produkten, Preisbestandteile sowie über Beteiligungsmöglichkeiten ermöglichen Konsument:innen fundierte Entscheidungen. In D4 berichtet die Organisation über das Maß an Transparenz gegenüber Kund:innen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen. Dies ist nicht zu verwechseln mit den Umweltwirkungen, die in D3 berichtet werden, der Solidarität und sozialen Gerechtigkeit in D2 oder dem Beitrag zur Menschenwürde in D1.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • fördert den direkten Kontakt mit ihren Kund:innen und bindet sie in die Produktentwicklung ein.
  • nutzt den Dialog mit Kund:innen, um Produkte und Dienstleistungen nachhaltiger zu gestalten und ihre Angebote an die Bedürfnisse der Konsument:innen anzupassen.
  • ermöglicht Kund:innen durch umfassende Produkttransparenz – auch entlang der gesamten Lieferkette – die Beteiligung an der Gestaltung und Verbesserung von Produkten.

Einstiegsfragen

  • Welche Formen der Mitentscheidung und gemeinsamen Entscheidungsfindung bietet die Organisation ihren Kund:innen?
  • Wie bindet die Organisation Kund:innen in die Produktentwicklung und Marktforschung ein?
  • Wie transparent ist die Materialzusammensetzung der Produkte, einschließlich möglicherweise enthaltener schädlicher Stoffe?
  • Wie kommuniziert die Organisation ihre Preisstrategie?

D4.1 Kund:innenbeteiligung, gemeinsame Produktentwicklung und Marktforschung

Kund:innenbeteiligung gibt Menschen eine Stimme und erfordert ehrliche Kommunikation bis auf die Führungsebenen. Ein partizipativer Ansatz in der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung sowie in der Marktforschung ermöglicht es Kund:innen, ihre Ideen und Bedürfnisse einzubringen, um bestehende Produkte zu verbessern, neue zu entwickeln oder deren Zugänglichkeit zu erhöhen. Marktforschung unterstützt die Produktoptimierung entlang der Kund:innenbedürfnisse und stärkt Kund:innen darin, informierte Entscheidungen in ihrem eigenen Interesse zu treffen.

Berichtsfragen

  • (shall) Wie hört die Organisation ihren Kund:innen zu und bindet sie gegebenenfalls ein?
  • (IfApplicable) Beschreiben Sie Produkte/Dienstleistungen, die aus Kund:innenbeteiligung hervorgegangen sind.
  • (IfApplicable) Welches Ziel verfolgen die Marktforschungsaktivitäten? Bitte beschreiben Sie dies.
  • (IfApplicable) Welche Politiken und Praktiken bestehen für Kund:innenbeteiligung und Marktforschung?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für Kund:innenbeteiligung und Marktforschung umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher in Bezug auf Kund:innenbeteiligung und Marktforschung erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind für Kund:innenbeteiligung und Marktforschung gesetzt/geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Grad der Kund:innenbeteiligung (basierend auf der Partizipationsleiter nach Arnstein): (1) Manipulation, (2) Therapie, (3) Information, (4) Konsultation, (5) Beschwichtigung, (6) Partnerschaft, (7) Delegierte Macht, (8) Kontrolle.

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Ein Kund:innenbeirat oder ein vergleichbares Dialog- und Beteiligungsforum wurde eingerichtet. Konstruktives Feedback ist fester Bestandteil des Innovations- und Entwicklungsprozesses der Produkte und Dienstleistungen der Organisation. Neben Kund:innen werden auch weitere Berührungsgruppen in die partizipative Marktforschung einbezogen.

Erfahren: Die Organisation praktiziert eine offene und transparente Form der Kund:innenbeteiligung, die zu Innovationen und gemeinwohlorientierten Verbesserungen führt. Feedbackprozesse und Marktforschung zielen darauf ab, reale Kund:innenbedürfnisse zu identifizieren. Standardisierte Formen der Kund:innenbeteiligung sind etabliert. Die Organisation dokumentiert und bewertet den Anteil von Innovationen und Verbesserungen, die auf Kund:inneninput beruhen.

Fortgeschritten: Kund:innenfeedback wird für spezifische Produkte und/oder Dienstleistungen integriert, um die Mitentscheidungstrategie der Organisation weiterzuentwickeln. Neuentwicklungen berücksichtigen die tatsächlichen Interessen der Kund:innen. Marktforschung fokussiert auf Kund:innenbedürfnisse und praktikable Formen der Beteiligung.

Erste Schritte: Ideen zur systematischen Erhebung und Integration von Kund:innenfeedback in die Organisation werden gesammelt. Es wird begonnen, Kund:innenfeedback zu erheben, um die Nutzbarkeit einzelner Produkte und/oder Dienstleistungen zu verbessern.

Basislinie: Business as usual. Kund:innenbeteiligung erfolgt reaktiv auf Rückmeldungen von Kund:innen. Marktforschung zielt primär auf die Steigerung des Marktanteils ab.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Der Fokus liegt nicht auf dem Beschwerdemanagement. Vielmehr versteht die Organisation Kund:innen als Expert:innen für die Nutzung ihrer Produkte und Dienstleistungen und damit als wichtige Quelle für Wissen und Innovation. Kund:innenbeteiligung umfasst den Aufbau klar definierter Kommunikationsstrategien sowie die Möglichkeit, mit Mitarbeitenden in dafür vorgesehenen Rollen zu kommunizieren, die Feedback, Vorschläge und Kritik von Kund:innen ausdrücklich willkommen heißen. Praktische Beispiele sind:

  • Passives und aktives Kund:innenbeziehungsmanagement sowie Marktforschung.
  • Erreichbarkeit von Mitarbeitenden im Kund:innenkontakt über Hotline, E-Mail oder soziale Medien.
  • Benannte Kontaktperson(en) in der Organisation für Vorschläge, Innovationsideen und Verbesserungshinweise von Kund:innen.
  • Standardisierte Feedbackprozesse: Sichtung von Rückmeldungen, Kategorisierung, Weiterleitung an zuständige Personen/Rollen sowie Rückmeldung an Kund:innen zum Umgang mit ihrem Feedback.
  • Marktforschung zu Präferenzen von Konsument:innen und zur Akzeptanz unterschiedlicher Beteiligungsformate (Umfragen, Fragebögen, Veranstaltungen, Beauftragung von Marktforschungsinstituten usw.).

Ein partizipativer Ansatz in der Produktentwicklung berücksichtigt Ideen und Vorschläge von Kund:innen. Nachhaltigkeitsorientierte Kund:innengruppen und Berührungsgruppen können informiert und eingebunden werden, um die Entwicklung und Verbreitung nachhaltiger Produktinnovationen zu unterstützen. Marktforschung gilt als vorbildlich, wenn sie auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen aus ökologischer und sozialer Perspektive untersucht, etwa im Hinblick auf Langlebigkeit oder Wiederverwendbarkeit.

Die Partizipationsleiter nach Arnstein kann für die Kund:innenbeteiligung adaptiert werden:

  1. Manipulation: Kund:innen werden genutzt, um von Organisationen getroffene Entscheidungen zu unterstützen, ohne tatsächlichen Einfluss zu haben.
  2. "Therapie": Beteiligung ist oberflächlich und dient eher der Beruhigung von Kund:innen als ihrer tatsächlichen Ermächtigung.
  3. Information: Kund:innen werden über Entscheidungen informiert, haben jedoch keinen Einfluss auf deren Ergebnisse.
  4. Konsultation: Organisationen holen Feedback von Kund:innen ein, ohne dass dies eine Veränderung von Entscheidungen garantiert.
  5. Beschwichtigung: Kund:innen erhalten begrenzten Einfluss, der häufig symbolisch bleibt.
  6. Partnerschaft: Kund:innen und Organisationen teilen sich Entscheidungsbefugnisse und arbeiten gemeinsam an Lösungen.
  7. Delegierte Macht: Kund:innen verfügen über erheblichen Einfluss auf Entscheidungsprozesse.
  8. Bürger:innenkontrolle: Kund:innen haben vollständige Kontrolle und Entscheidungsgewalt über sie betreffende Entscheidungen.

D4.2 Produkt- und Dienstleistungstransparenz

Transparenz bei Produkten und Dienstleistungen ermöglicht es Kund:innen, deren ökologische, soziale und gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen und Tiere sowie die Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette zu bewerten. Transparenz unterstützt faire Preisgestaltung und ermöglicht einen offenen Dialog mit Partner:innen entlang der Wertschöpfungskette sowie mit der breiten Öffentlichkeit. Organisationen verstehen ihre Kund:innen als Geschäftspartner:innen, die ein Recht darauf haben zu wissen, wen und was sie mit ihren Kaufentscheidungen unterstützen.

Berichtsfragen

  • (IfApplicable) In welchem Ausmaß werden alle Inhaltsstoffe sowie ökologisch und sozial relevante Informationen offengelegt? Bitte führen Sie die entsprechenden Produkte/Dienstleistungen an.
  • (may) Welche Informationen zur Preisgestaltung entlang der Wertschöpfungskette werden transparent gemacht? Werden externalisierte Kosten bzw. Auswirkungen offengelegt, z. B. CO₂-Emissionen pro Produkt?
  • (IfApplicable) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation für Produkt- und Dienstleistungstransparenz?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für Produkt- und Dienstleistungstransparenz umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher in Bezug auf Produkt- und Dienstleistungstransparenz erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind für Produkt- und Dienstleistungstransparenz geplant?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der Produkte und Dienstleistungen mit detaillierter Offenlegung sozio-ökologischer Auswirkungen im Verhältnis zu allen Produkten und Dienstleistungen (oder gemessen am Umsatzanteil) im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    56.146.0432.26
  • (IfApplicable) Anteil der Produkte und Dienstleistungen mit öffentlich zugänglicher Offenlegung der Preiskalkulationen im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    53.1895.2554.33

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Alle verfügbaren Informationen zu Produkten und Dienstleistungen werden gemäß der Transparenzrichtlinie der Organisation zu sozio-ökologischen Auswirkungen vollständig offengelegt. Die Organisation fördert Transparenz mit Geschäftspartner:innen, um Kund:innen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Die Preisstrategie ist transparent. Alle Preisbestandteile werden offengelegt.

Erfahren: Der Anteil der Produkte mit vollständig offengelegter Materialzusammensetzung und offengelegten Dienstleistungswirkungen beträgt mindestens 60 % – gemessen entweder am Volumen oder am Umsatz. Für die meisten Produkte und Dienstleistungen besteht eine Transparenzrichtlinie. Eine proaktive Informationsstrategie zu sozio-ökologischen Auswirkungen ist implementiert.

Fortgeschritten: Materialzusammensetzung und Auswirkungen von Dienstleistungen werden für einige Produkte und Dienstleistungen offengelegt, idealerweise für jene mit dem höchsten Umsatz. Für diese Produkte besteht Transparenz über die Preisbestandteile.

Erste Schritte: Die Offenlegung der Zusammensetzung wird für die drei umsatzstärksten Produkte geprüft. Informationen zu den sozio-ökologischen Auswirkungen von Dienstleistungen werden für die umsatzrelevanteste Dienstleistung erhoben. Ein Konzept zur Veröffentlichung von Preisbestandteilen wird diskutiert.

Basislinie: Business as usual. Es werden keine spezifischen Maßnahmen gesetzt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

In D4 berichtet die Organisation, wie transparent sie Informationen über die sozioökonomischen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten mit Kund:innen teilt. Die Auswirkungen der Produkte und Dienstleistungen der Organisation werden in D3 bewertet. Wird von der Organisation eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Analysis, LCA) durchgeführt, stehen detaillierte Informationen zur Verfügung.

Bei der Beantwortung von Fragen dazu, welche Informationen zur Materialzusammensetzung, zu Umweltmerkmalen und zu gesundheitlichen Auswirkungen von Produkten und/oder Dienstleistungen bereitgestellt werden, könnte eine mögliche Antwort lauten: „Wir legen die vollständige Materialzusammensetzung für 50 % unserer Produkte offen. Die Zusammensetzung ist direkt auf dem Produkt angegeben. Für unsere drei Bestseller-Produkte verfügen wir über eine Umweltproduktdeklaration (EPD), die auf unserer Website veröffentlicht ist.“ Eine Organisation sollte hingegen nicht antworten: „Unsere Produkte bestehen aus Hanf und Baumwolle. Unser Produkt ist wasserintensiv und eine Einheit verursacht über ihren Lebenszyklus 300 kg CO₂.“ Diese zweite Antwort wäre vielmehr dem Bereich D3 zuzuordnen.

Für Produkte können relevante Informationen unter anderem umfassen:

  • Inhaltsstoffe, Materialien, Komponenten und Energieintensität.
  • Informationen zur Herkunft der Materialien und zu Umweltwirkungen in den Herkunftsländern.
  • Informationen zu Prozessschritten und den damit verbundenen Auswirkungen (CO₂-Emissionen, Wasserfußabdruck, Schadstoffe usw.).
  • Informationen zu internationalen Wertschöpfungsketten und zu Risiken für Nutzer:innen/Kund:innen und die Umwelt (Bergbau, Transport, Lagerung, Logistik, Vorverarbeitung, Zwischenprodukte usw.).

Für Dienstleistungen können relevante Informationen unter anderem umfassen:

  • Zugekaufte oder geleaste Produkte und Materialien, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
  • Energieintensität der Dienstleistung und die damit verbundenen sozio-ökologischen Auswirkungen.
  • Digitale Ressourcen, die zur Erbringung der Dienstleistung genutzt werden (z. B. Serverkapazitäten, Stromverbrauch).
  • Direkte und indirekte Auswirkungen der Mobilität zur Erbringung der Dienstleistung.
  • Direkte und indirekte Auswirkungen des Leistungsortes.

Informationen können auf unterschiedliche Weise bereitgestellt und offengelegt werden:

  • Produkt- und Dienstleistungsinformationen, die dem Produkt beigefügt sind (z. B. Anleitungen, Informationen auf der Verpackung, Informationen direkt auf dem Produkt, Labels, Nutri-Score usw.).
  • Produkt- und Dienstleistungsinformationen, die an die Organisation gekoppelt sind (z. B. Website, Online-Shop, Produktpräsentationen usw.).
  • Als regelmäßige Information für Kund:innen, wenn sich die sozio-ökologischen Auswirkungen eines Produkts ändern.
  • Im Rahmen von Produktupdates, regelmäßiger Wartung oder gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen.

Informationen zur Preisstrategie können auf unterschiedliche Weise offengelegt werden:

  • Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, ist eine Offenlegung im B2B-Bereich nicht verpflichtend.
  • Endkund:innen sollten entsprechende Informationen erhalten, zum Beispiel:
    • als Beilage zur Rechnung.
    • als Bestandteil des Kaufvertrags für das Produkt oder die Dienstleistung.
    • als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • im Rahmen von Angeboten zur Verlängerung oder Erneuerung von Abonnements sowie bei der Akquise neuer Kund:innen.

Externalisierte Kosten oder Auswirkungen werden nicht von der Organisation getragen, sondern entstehen extern und belasten die Gemeinschaft oder die Natur. Die Abschätzung externalisierter Kosten kann schwierig sein. Die Transparenzpolitik der Organisation sollte es Kund:innen ermöglichen zu verstehen, welche Auswirkungen Produkte und Dienstleistungen haben, wie die Organisation mit diesen Auswirkungen umgeht (z. B. CO₂-Kompensation) und wie sich dies im Preis der Produkte und Dienstleistungen widerspiegelt.


D4.3 Negativer Aspekt: Nichtoffenlegung gefährlicher Substanzen oder suchtfördernder Verhaltensweisen

Produkte können Stoffe enthalten, die die Gesundheit von Konsument:innen schädigen oder der Umwelt schaden, selbst wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Sowohl die Stoffe selbst als auch die Nebenwirkungen ihrer Anwendung bergen Risiken, über die Konsument:innen informiert werden müssen.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Produkte und Dienstleistungen enthalten Stoffe, die für Konsument:innen, die Gemeinschaft oder die Umwelt schädlich sein können oder suchtfördernd wirken? (z. B. können Dienstleistungen wie Gaming Suchterkrankungen fördern.)
  • (shall) Können schädliche Nebenwirkungen auch dann auftreten, wenn Produkte und Dienstleistungen bestimmungsgemäß verwendet werden?
  • (shall) Hält die Organisation die gesetzlichen Anforderungen ein?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf dieses spezifische Thema bewertet und gemanagt?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation in einem Aspekt dieses Themas verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um künftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anteil der Produkte und Dienstleistungen, die potenziell gefährliche Stoffe enthalten bzw. potenziell gefährliche Auswirkungen haben, an allen Produkten und Dienstleistungen (oder gemessen am Umsatzanteil).
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen zu diesem spezifischen Thema im Berichtszeitraum.

Bewertungsstufen

Wurde die Organisation im Berichtszeitraum verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt, ziehen Sie bitte 50 Punkte ab. Für das Weglassen von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen im Berichtszeitraum können in den folgenden Fällen maximal 200 Punkte abgezogen werden:

  • Wenn gefährliche Stoffe oder suchterzeugendes Verhalten bei bis zu 5 % der Produkte/Dienstleistungen oder 5 % des Umsatzanteils nicht angegeben werden (mindestens 50 Punkte, die je nach Risikograd steigen).
  • Wenn die Organisation die Verbraucher nicht über mögliche schädliche Nebenwirkungen von Produkten und Dienstleistungen informiert (mindestens 50 Punkte, die je nach Risikograd steigen).

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Gefahrensymbole und Sicherheitskennzeichnungen für gefährliche Stoffe sind standardisierte Formen der Deklaration solcher Informationen und häufig gesetzlich vorgeschrieben. Angaben zu maximal zulässigen Dosierungen und Expositionszeiträumen sollten von der Organisation ebenfalls transparent kommuniziert werden. Die Folgen unsachgemäßer Nutzung, des Transports, der Lagerung oder der Entsorgung von Produkten und Dienstleistungen für die Gesundheit von Menschen und Tieren sind in den bereitgestellten Informationen klar darzustellen. Bei Dienstleistungsanbietern, z. B. Reinigungsdiensten oder chemischer Behandlung von Materialien, sind die eingesetzten Stoffe sowie deren Umweltwirkungen gegenüber Kund:innen offenzulegen.


E. Lokale und globale Gemeinschaft sowie Ökosysteme

Nachfolgend finden Sie eine Liste allgemeiner Berichtsfragen und Indikatoren, die für alle E-Themen relevant sind und einen Überblick über die Beziehung der Organisation zu lokalen und globalen Gemeinschaften sowie Ökosystemen geben sollen. Bei der Berichterstattung ist es möglich, einen zusammenhängenden Text zu verfassen, der alle relevanten Antworten enthält, oder diesen mit Grafiken, Bildern usw. anzureichern.

Berichtsfragen

  • (shall) Bitte geben Sie eine kurze Beschreibung der wichtigsten Beteiligten an, die für die Berührungsgruppe E berücksichtigt werden.
  • (If_OrgWithPurpose) Berücksichtigt der Purpose der Organisation aktuelle lokale, regionale oder globale Herausforderungen?
  • (may) Ist die Organisation in ihren Aktivitäten und Abläufen respektvoll gegenüber den „glokalen“ (d. h. globalen und lokalen) sozialen Kontexten, mit denen sie über ihren Purpose verbunden ist?

Prüfindikatoren

  • (may) Weitere relevante, selbst festgelegte Indikatoren.

E1 Zweck der Produkte und Dienstleistungen und ihr Beitrag zur ethischen und gemeinschaftlichen Entwicklung sowie zu gesunden Ökosystemen

Der übergeordnete Zweck einer ECOnGOOD-Organisation besteht darin, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Produkte und Dienstleistungen sollen für eine einfache und erfüllende Lebensweise notwendig sein, die körperlich und psychisch gesund ist. Produkte und Dienstleistungen, die direkt zum Gemeinwohl beitragen, werden sozial verantwortlich und ökologisch nachhaltig hergestellt. Darüber hinaus bieten ECOnGOOD-Organisationen Lösungen für einige der größten Herausforderungen, vor denen Gesellschaften stehen, etwa die Überwindung von Armut, die Bereitstellung hochwertiger Ernährung, Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Menschen sowie die Bekämpfung sozialer Ungleichheit.

Im einleitenden Abschnitt des Handbuchs mit dem Titel „Purpose“ fokussiert sich die Organisation auf ihre Existenzberechtigung und ihre Gründe für wirtschaftliches Handeln. Diese durchdringen alle Themen der Matrix auf der Ebene interner Prozesse, der Beziehungen zu allen Berührungsgruppen sowie der Produkte und Dienstleistungen. In E1 liegt der Fokus auf Produkten und Dienstleistungen. Konkret untersucht E1.1 den Zweck der Produkte und Dienstleistungen der Organisation und bewertet insbesondere deren Fähigkeit, grundlegende menschliche Bedürfnisse direkt oder indirekt zu erfüllen. E1.2 analysiert die Fähigkeit der Organisation, durch ihre Geschäftstätigkeiten direkt oder indirekt auf „glokale“ (globale und lokale) Herausforderungen wie die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu reagieren und die Wirksamkeit ihres Beitrags zu den angestrebten positiven Veränderungen zu messen. E1.2 bezieht sich somit auf die Wirkung der Umsetzung des Organisationszwecks durch Produkte, Dienstleistungen und Kerngeschäftsaktivitäten, während sich der einleitende Abschnitt zum Zweck auf die Darstellung der tieferliegenden Intentionen der Organisation über alle Themen und Aspekte der Matrix hinweg konzentriert.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • bietet Produkte und Dienstleistungen an, die zu einem guten Leben für alle beitragen und die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse möglichst vieler Menschen erfüllen, einschließlich sozioökonomisch benachteiligter Gruppen.
  • fördert mit ihren Produkten und Dienstleistungen die Gesundheit sowie die menschliche und gemeinschaftliche Entwicklung.
  • vermeidet Produkte und Dienstleistungen, die sozioökologische Risiken bergen.

Einstiegsfragen

  • Wie erfüllen unsere Produkte und Dienstleistungen grundlegende menschliche Bedürfnisse, unterstützen menschliche Entwicklung, stärken unsere Gemeinschaften oder tragen zu gesünderen Ökosystemen bei?
  • Welche gesellschaftlichen Auswirkungen haben die Herstellung und Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen?
  • Wie kann unsere Wirksamkeit bei der Herbeiführung positiver Veränderungen für Menschen, Gemeinschaften und Ökosysteme nachgewiesen werden?

E1.1 Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse und Beitrag zu einem guten Leben

Produkte und Dienstleistungen können entweder so gestaltet sein, dass sie grundlegende menschliche Bedürfnisse erfüllen, oder sie stellen kurzlebige Luxusgüter dar, die Bedürfnisse hemmen oder lediglich vorgeben, sie zu erfüllen, während sie knappe Ressourcen verbrauchen. Überkonsum belastet die planetaren Ressourcen, schadet der körperlichen und psychischen Gesundheit von Menschen und untergräbt den sozialen Zusammenhalt. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sollen grundlegende menschliche Bedürfnisse effizient erfüllen und bewusste Konsumentscheidungen unterstützen. Produkte und Dienstleistungen, die gezielt bestimmte soziale Gruppen adressieren oder wirtschaftliche Ungleichheiten hervorheben, schaden dem sozialen Zusammenhalt. Business-to-Business-(B2B)-Organisationen sollten insbesondere reflektieren und berichten, welche Sektoren sie durch ihre Produkte und Dienstleistungen indirekt unterstützen.

Berichtsfragen

  • (IfB2C) Welche der neun grundlegenden menschlichen Bedürfnisse (siehe unten) werden durch die Produkte und Dienstleistungen der Organisation erfüllt?
  • (IfB2B) Zu welchen Endprodukten, Dienstleistungen oder Sektoren tragen unsere Produkte und Dienstleistungen bei?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation für grundbedürfnisorientierte Produkte und Dienstleistungen bzw. (B2B) dafür, zu solchen Produkten und Dienstleistungen beizutragen?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für grundbedürfnisorientierte Produkte und Dienstleistungen bzw. (B2B) für den Beitrag zu solchen Produkten und Dienstleistungen umgesetzt?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher bei grundbedürfnisorientierten Produkten und Dienstleistungen bzw. (B2B) beim Beitrag zu solchen Produkten und Dienstleistungen erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um direkt – oder im Fall von B2B durch Beiträge – grundbedürfnisorientierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten?

Prüfindikatoren

  • (IfB2C, If_fromFirstSteps) Anteil des Umsatzes aus Produkten und Dienstleistungen, die grundlegende menschliche Bedürfnisse erfüllen, am Gesamtumsatz (T.T.).
  • (may) Anteil der Produkte und Dienstleistungen mit Mehrfachnutzen oder einfachem Nutzen am Gesamtumsatz (T.T.). Beispiel
    202520242023
    23.5625.8649.53
  • (If_fromFirstSteps) Anteil des Umsatzes aus Produkten und Dienstleistungen mit hemmendem, Schein- oder negativem Nutzen am Gesamtumsatz (T.T.). Beispiel
    202520242023
    37.7677.8561.84
  • (IfB2B, If_fromFirstSteps) Anteil des Umsatzes aus Produkten und Dienstleistungen, die zu Endprodukten und -dienstleistungen von Kund:innenorganisationen beitragen, die nicht Teil unethischer Lieferketten sind, am Gesamtumsatz (T.T.). Beispiel
    202520242023
    20.239.4894.33
  • (IfB2B, If_fromAdvanced) Ausgangsjahr der Roadmap zum Ausstieg aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an Unternehmen, die Teil unethischer Lieferketten sind, sowie das erwartete Jahr, in dem dieses Ziel vollständig erreicht sein wird. Beispiel
    JahrBeschreibung
    Basisjahr97Beschreibung zu Basisjahr (Holzbau GmbH).
    Erreichungsjahr305Beschreibung zu Erreichungsjahr (Holzbau GmbH).

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Nahezu 100 % des Umsatzes stammen aus Produkten und Dienstleistungen, die ein oder mehrere grundlegende menschliche Bedürfnisse für ein gesundes und gutes Leben erfüllen, ohne hemmende, Schein- oder negative Nutzen zu verursachen. B2B: Es tragen keine verkauften Produkte oder Dienstleistungen zu unethischen Endprodukten oder -dienstleistungen von Kund:innenorganisationen bei. Eine Ausnahme gilt für Produkte und Dienstleistungen, die gezielt die Transformation unethischer Kund:innenorganisationen unterstützen.

Erfahren: B2C: Mehr als 50 % des Umsatzes stammen aus Produkten und Dienstleistungen, die grundlegende menschliche Bedürfnisse für ein gesundes und gutes Leben erfüllen. B2B: Ausgehend vom Basisjahr der Roadmap wurde die Hälfte der Umsätze mit Kund:innenorganisationen, die Teil unethischer Lieferketten sind, bereits eingestellt. Eine Ausnahme gilt für Produkte und Dienstleistungen, die die Transformation unethischer Kund:innenorganisationen unterstützen sollen.

Fortgeschritten: B2C: Bis zu 50 % des Umsatzes stammen aus Produkten und Dienstleistungen, die grundlegende menschliche Bedürfnisse für ein gesundes und gutes Leben erfüllen. B2B: Es besteht eine klare Roadmap zum Ausstieg aus dem Verkauf an Kund:innenorganisationen, die Teil unethischer Lieferketten sind. Die Reduktion dieser Umsätze hat bereits begonnen, etwa durch Pilotprojekte. Eine Ausnahme gilt für Produkte und Dienstleistungen, die gezielt die Transformation unethischer Kund:innenorganisationen unterstützen sollen.

Erste Schritte: B2C: Produkte und Dienstleistungen werden dahingehend analysiert, ob sie grundlegende menschliche Bedürfnisse erfüllen oder Mehrfach-, einfache, hemmende, Schein- oder negative Nutzen erzeugen. Pläne zur Steigerung des Nutzens der Produkte und Dienstleistungen werden entwickelt. B2B: Die Organisation hat die ethische Qualität der Produkte und Dienstleistungen der Kund:innenorganisationen analysiert, zu denen ihre B2B-Produkte und -Dienstleistungen beitragen.

Basislinie: B2C: Es liegen keine Informationen oder Reflexionen über den Zweck der Produkte und Dienstleistungen und deren Fähigkeit zur Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse vor. B2B: Es liegen keine Informationen oder Reflexionen über die ethische Dimension der B2B-Produkte und -Dienstleistungen vor, die die Organisation bereitstellt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Für Non-Profit-Organisationen, die keine Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, sind umsatzbasierte Indikatoren nicht anwendbar. In diesem Fall reicht es aus, Aktivitäten/Projekte qualitativ nach Kategorien zu beschreiben und deren Beitrag zur Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse/SDGs usw. darzustellen, ohne quantitative, umsatzbasierte Indikatoren zu verwenden.

Bei der Bewertung der Produkte und Dienstleistungen der Organisation ist eine Klassifizierung hilfreich. Produkte, die grundlegende menschliche Bedürfnisse für ein einfaches und gutes Leben erfüllen, sind jenen vorzuziehen, die entbehrliche Luxusgüter darstellen. Grundlegende menschliche Bedürfnisse sind individuell, können jedoch allgemein wie folgt gefasst werden (nach Max-Neef und Rosenberg):

  1. Existenzsicherung: z. B. Gesundheit, Wohlbefinden, Ernährung.
  2. Schutz: z. B. Sicherheit, Verteidigung, Unterstützung.
  3. Zuneigung: z. B. Liebe, soziale Zugehörigkeit.
  4. Verstehen: z. B. Empathie, Austausch, Kommunikation.
  5. Teilhabe: z. B. Mitbestimmung, persönlicher Einfluss.
  6. Muße: z. B. Erholung, Freizeit.
  7. Kreativität: z. B. eigenständiges Gestalten, Produzieren, Entwickeln, Beitragen.
  8. Identität: z. B. Selbstreflexion, Abgrenzung.
  9. Freiheit: z. B. Autonomie, Entscheidungskompetenz, Unabhängigkeit, Fähigkeit zu selbstbestimmtem oder regulierendem Handeln.
  • Auch die Art des Nutzens für Kund:innen ist zu bewerten. Produkte und Dienstleistungen mit Mehrfachnutzen werden am höchsten bewertet, gefolgt von solchen mit einfachem Nutzen, solchen mit hemmendem Nutzen und zuletzt solchen mit Schein-Nutzen. Negative Nutzen werden im negativen Aspekt E1.3 berichtet.

    • Mehrfachnutzen: Produkte oder Dienstleistungen bedienen mehrere menschliche Bedürfnisse gleichzeitig.
    • Einfacher Nutzen: Produkte oder Dienstleistungen bedienen ein einzelnes Bedürfnis, z. B. kann eine Sportveranstaltung ausschließlich den Freizeitnutzen erfüllen.
    • Hemmender Nutzen: Produkte oder Dienstleistungen bedienen ein Bedürfnis auf Kosten eines anderen. Beispielsweise befriedigen Fernsehsendungen das Bedürfnis nach Erholung, können jedoch Kreativität und Erfindergeist hemmen.
    • Schein-Nutzen: Produkte oder Dienstleistungen adressieren kein tatsächliches Bedürfnis, sondern lindern es lediglich oder bieten einen Ersatz. Werden nur Symptome gemildert, ohne einen echten Beitrag zur Bedürfnisbefriedigung zu leisten, entsteht ein Schein-Nutzen, der weder zufriedenstellend noch nachhaltig ist.
    • Negativer Nutzen: Produkte oder Dienstleistungen verursachen höhere soziale Kosten als privaten Nutzen und erzeugen damit einen negativen Gesamtnutzen. Beispiele sind Atomkraftwerke, Waffen, Glücksspielautomaten oder gewalthaltige Videospiele.
  • Business-to-Business (B2B): Organisationen, die Produkte oder Dienstleistungen an andere Organisationen als Kund:innen verkaufen oder bereitstellen. Die zentrale Frage für die Organisation lautet: „Ermöglicht die kundenseitige Organisation mit Unterstützung meiner Produkte oder Dienstleistungen die Herstellung unethischer Produkte?“

  • Unethische Lieferketten oder Produkte und Dienstleistungen von Kund:innenorganisationen sind jene, die in E1.3 (Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung) angeführt sind.

  • Für B2B wird in E1.1 der Beitrag zur nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachtet, während Überlegungen zur vorgelagerten Wertschöpfungskette (Lieferant:innen) in den Themen der Zeile A behandelt werden.


E1.2 Soziale Wirkung der Produkte und Dienstleistungen der Organisation

Neben dem Nutzen für ihre Kund:innen bieten die Produkte und Aktivitäten von ECOnGOOD-Organisationen Lösungen für lokale und globale Herausforderungen, wie etwa die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Dadurch können sie für breitere Bevölkerungsgruppen vorteilhaft sein. In diesem Aspekt sind Organisationen eingeladen, über die materiallen und nicht materiellen gesellschaftlichen Wirkungen ihrer Produkte, Dienstleistungen und Kerngeschäftsaktivitäten zu reflektieren und zu berichten. Die Organisation wird dabei unterstützt, konkrete Wirkungsindikatoren in Bezug auf ihre Kerngeschäftsaktivitäten zu definieren, um die Wirksamkeit ihres Beitrags zu den angestrebten positiven Veränderungen bei und über Kund:innen hinaus messen zu können. In diesem Aspekt berichtet die Organisation daher über die Wirkung der Umsetzung ihres Purpose durch Produkte, Dienstleistungen und Kerngeschäftsaktivitäten.

Berichtsfragen

  • (If_fromAdvanced) Welche sozialen oder ökologischen Probleme (lokal, regional oder global) werden (B2C) durch die Produkte und Dienstleistungen der Organisation oder (B2B) durch die Endprodukte und -dienstleistungen, zu denen die Organisation beiträgt, gelöst oder gemildert?
  • (If_fromFirstSteps) Wer sind die Zielgruppen – sowohl Kund:innen als auch Nicht-Kund:innen – (B2C) der Produkte und Dienstleistungen der Organisation oder (B2B) der Endprodukte und -dienstleistungen, zu denen die Organisation beiträgt, bzw. (B2C und B2B) der Initiativen zur Veränderung von Einstellungen, Verhaltensweisen und Paradigmen?
  • (If_fromExemplary) Wie sollen sich Lebenssituationen, Einstellungen, Verhaltensweisen und Paradigmen der Zielgruppen durch die Produkte, Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten der Organisation verändern?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, die zur Lösung lokaler, regionaler oder globaler Probleme beitragen, bzw. (B2B) zum Angebot solcher Produkte und Dienstleistungen oder zur Veränderung von Lebenssituationen, Einstellungen, Verhaltensweisen oder Paradigmen von Zielgruppen?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um Produkte und Dienstleistungen anzubieten oder dazu beizutragen (B2B), die lokale, regionale oder globale Probleme lösen, bzw. um Lebenssituationen, Einstellungen, Verhaltensweisen oder Paradigmen von Zielgruppen zu verändern?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher mit Produkten und Dienstleistungen erzielt, die zur Lösung lokaler, regionaler oder globaler Probleme beitragen, bzw. (B2B) mit dem Angebot solcher Produkte und Dienstleistungen oder mit der Veränderung von Lebenssituationen, Einstellungen, Verhaltensweisen oder Paradigmen von Zielgruppen? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um direkt oder – im Fall von B2B – durch Beiträge Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die zur Lösung lokaler, regionaler oder globaler Probleme beitragen, oder um Lebenssituationen, Einstellungen, Verhaltensweisen oder Paradigmen von Zielgruppen zu verändern?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil des Umsatzes aus Produkten und Dienstleistungen, die (B2C) direkt oder (B2B) über Beiträge zu Produkten und Dienstleistungen sozialer und ökologischer Problemlösungen im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) oder anderen lokalen, regionalen oder globalen Herausforderungen beitragen, gemessen am Gesamtumsatz (T.T.). Beispiel
    202520242023
    28.0452.377.33
  • (may) Anzahl der erreichten Personen, kategorisiert nach Zielgruppen, im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Posten 1 – Teil 1143207182
    Posten 1 – Teil 2409497143
    GESAMT552704325
    Posten 2 – Teil 128343335
    Posten 2 – Teil 2462216256
    GESAMT745259591
    Posten 3 – Teil 123849276
    Posten 3 – Teil 2100219289
    GESAMT338711365
  • (If_fromAdvanced) Selbst definierter Outcome- oder Impact-Indikator, der den Beitrag zur Lösung lokaler, regionaler oder globaler Probleme oder zur Veränderung von Lebenssituationen, Einstellungen, Verhaltensweisen oder Paradigmen von Zielgruppen belegt (T.T.) (siehe Leitlinien zu Indikatoren und Bewertung). Beispiel
    202520242023
    Standardtext 2023 (E1.2.I03)Standardtext 2024 (E1.2.I03)Standardtext 2025 (E1.2.I03)

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Der überwiegende Teil des Umsatzes stammt aus Produkten und Dienstleistungen, die (B2C) direkt oder (B2B) indirekt zur Lösung globaler, regionaler oder lokaler Herausforderungen beitragen. Die eingesetzten Ansätze und Maßnahmen zur Förderung von Veränderungen in Einstellungen, Verhaltensweisen und Paradigmen haben sich als wirksam erwiesen. Über die Zeit erhobene Wirkungsindikatoren belegen dies. Die Organisation ist in ihrer Branche für ihre transformativen Lösungen und ihr wirksames Engagement für gesellschaftlichen Wandel bekannt.

Erfahren: Die Organisation hat erste Maßnahmen und Aktivitäten evaluiert und diese auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ausgeweitet oder angepasst. Bis zu 50 % des Umsatzes stammen aus Produkten und Dienstleistungen, die (B2C) direkt oder (B2B) indirekt zur Lösung lokaler, regionaler oder globaler Probleme beitragen. Geschäftstätigkeiten zielen zudem auf Veränderungen von Einstellungen, Verhaltensweisen oder Paradigmen ab. Gesellschaftliche Wirkungsindikatoren werden weiterhin regelmäßig erhoben und überwacht.

Fortgeschritten: Die Organisation hat erste Maßnahmen und Aktivitäten umgesetzt, gegebenenfalls in Form von Pilotprojekten, um (B2C) den Anteil der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten zu erhöhen, die zur Lösung lokaler, regionaler oder globaler Probleme beitragen, oder (B2B) den Anteil der Umsätze zu steigern, die zu entsprechenden Endprodukten und -dienstleistungen beitragen. Indikatoren zur Messung der gesellschaftlichen Wirkung von Produkten, Dienstleistungen und Kerngeschäftsaktivitäten wurden entwickelt. Basisdaten zu aktuellen gesellschaftlichen Wirkungen werden regelmäßig erhoben.

Erste Schritte: Die Organisation ist sich der positiven oder negativen gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Kerngeschäftsaktivitäten bewusst – (B2C) ihrer Produkte und Dienstleistungen oder (B2B) der Endprodukte und -dienstleistungen, zu denen sie beiträgt. Die Organisation plant nächste Schritte zur Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Wirkung, (B2C) durch ihr Kerngeschäft oder (B2B) durch Einflussnahme auf ihren Sektor oder durch eine stärkere Ausrichtung auf die Unterstützung positiv wirkender Endprodukte und -dienstleistungen. Die Organisation verpflichtet sich zur Analyse und zum Monitoring der gesellschaftlichen Wirkung von (B2C) ihren Produkten und Dienstleistungen oder (B2B) den Endprodukten und -dienstleistungen, zu denen sie beiträgt.

Basislinie: Die Organisation setzt sich nicht mit den positiven oder negativen gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Kerngeschäftsaktivitäten auseinander. (B2C) Ihre Produkte und Dienstleistungen oder (B2B) die Endprodukte und -dienstleistungen, zu denen die Organisation beiträgt, leisten keinen expliziten Beitrag zur Lösung sozialer oder ökologischer Herausforderungen auf lokaler, regionaler oder globaler Ebene.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Aspekt E1.2 bewertet ausschließlich die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit. Freiwillige Beiträge (in Form von Sachleistungen, Zeit, Geld, Netzwerken usw.) werden in Aspekt E2.1 analysiert und bewertet.

Verkauft eine Non-Profit-Organisation keine Produkte oder Dienstleistungen, sind umsatzbasierte Indikatoren nicht anwendbar. In diesem Fall reicht es aus, Aktivitäten/Projekte qualitativ nach Kategorien zu beschreiben und deren Beitrag zu grundlegenden menschlichen Bedürfnissen/SDGs usw. darzustellen, ohne quantitative, umsatzbasierte Indikatoren zu verwenden.

Lokale, regionale oder globale Herausforderungen können sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) oder auf andere Problemlagen beziehen. Die gesellschaftliche Wirkung von Produkten, Dienstleistungen und Kerngeschäftsaktivitäten umfasst sowohl Kund:innen als auch andere Personen, die erreicht werden, aber nicht direkt mit der Organisation verbunden sind, wie etwa Anrainer:innen und Gemeinschaften oder nationale und internationale NGOs.

Die gesellschaftliche Wirkung der Kerngeschäftstätigkeit, der Produkte und Dienstleistungen kann sich unter anderem beziehen auf:

  • eine Veränderung von Einstellungen, Verhaltensweisen oder Paradigmen bestimmter Zielgruppen (z. B. Reparieren statt Neukaufen, Recyceln statt Wegwerfen, Direktkauf bei Landwirt:innen statt im Supermarkt usw.).
  • erweitertes und vertieftes Wissen zu bestimmten Themen, um gute und informierte Entscheidungen treffen zu können.
  • eine Verbesserung der Lebenssituation von Kund:innen und/oder deren Referenzgemeinschaften. Beispielsweise kann sich durch ein Produkt oder eine Dienstleistung der Organisation die Autonomie einer Person mit Behinderung erhöhen; dadurch erfahren Betreuungspersonen indirekt Entlastung, und gesellschaftliche Folgekosten durch Depressionen und Stress sinken.

Maßnahmen und Aktivitäten zur Verbesserung der gesellschaftlichen Wirkung der Organisation durch ihre Kerntätigkeiten können unter anderem sein:

  • innovative Formen der Informationsvermittlung zu kerngeschäftsbezogenen Themen und Wirkungen, etwa durch intelligente Verpackungen, Konferenzen, Webinare, Workshops oder Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen.
  • die (Neu-)Gestaltung einzelner Produkte, Dienstleistungen oder des Geschäftsmodells.
  • die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen.

Es existieren Output-, Outcome- und Wirkungs-Indikatoren:

  • Output-Indikatoren zeigen, dass eine Aktivität durchgeführt wurde (z. B. 10 Personen nahmen an einem Workshop zu den Vorteilen biologischer Landwirtschaft teil).
  • Outcome-Indikatoren zeigen, dass eine Veränderung eingetreten ist (z. B. 10 Personen begannen, Bio- statt konventionelle Lebensmittel zu kaufen).
  • Wirkungs-Indikatoren zeigen, dass eine Veränderung aufgrund der von der Organisation gesetzten Maßnahmen eingetreten ist (z. B. 10 Personen begannen dank der Teilnahme an einem Workshop Bio-Lebensmittel zu kaufen). Impact ist mitunter schwer messbar, da Veränderungen häufig aus mehreren Ursachen resultieren und selten monokausal sind. Oft ist es jedoch möglich zu zeigen, dass die Organisation zu der Veränderung beigetragen hat (z. B. geben 5 Personen in einer Befragung an, dass der Workshop zur biologischen Landwirtschaft sie dazu motiviert hat, Bio-Produkte auszuprobieren). Sowohl Outcome- als auch Wirkungs-Indikatoren eignen sich gut, um eingetretene Veränderungen darzustellen, während Output-Indikatoren häufig nicht ausreichen, um Ursachen und Wirkungen von Verhaltensänderungen abzubilden.

Beispiele für Verifizierungsindikatoren:

  • Anzahl der erreichten Personen, z. B. Leser:innen oder Besucher:innen.
  • selbst festgelegte Outcome- oder Wirkungs-Indikatoren, z. B. Anzahl der Personen, die ihr Verhalten oder ihre Einstellung geändert oder ihr Wissen zu einem bestimmten Thema erweitert haben, oder deren Lebensbedingungen im Hinblick auf Wohlbefinden verbessert wurden.

E1.3 Negativer Aspekt: Unethische Produkte und Dienstleistungen

Produkte und Dienstleistungen gelten als unethisch, wenn sie das Leben und die Gesundheit von Lebewesen – physisch oder psychisch – negativ beeinflussen oder wenn sie menschliche Freiheit, sozialen Zusammenhalt, die globale Gemeinschaft oder Ökosysteme schädigen.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche direkten (B2C) und indirekten (B2B) negativen Auswirkungen haben die Produkte und Dienstleistungen der Organisation auf Menschen, Gemeinschaften und Ökosysteme?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung im Hinblick auf die Ethik der Produkte und Dienstleistungen bewertet und gemanagt?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um künftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden, und wie wird die Wirksamkeit dieser themenbezogenen Maßnahmen über die Zeit bewertet?
  • (IfApplicable) Welche Produkte und Dienstleistungen sind Luxusgüter, die lediglich der Statussteigerung Einzelner dienen, und welche könnten durch günstigere, weniger ressourcenintensive Produkte ersetzt werden, die ein einfaches oder gutes Leben fördern?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation, um den Verkauf oder den indirekten Beitrag zu unethischen Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um den Verkauf oder den indirekten Beitrag zu unethischen Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, um den Verkauf oder den indirekten Beitrag zu unethischen Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden?
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um den Verkauf oder den indirekten Beitrag zu unethischen Produkten und Dienstleistungen zu vermeiden?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf unethische oder menschenrechtsverletzende Produkte und Dienstleistungen im Berichtszeitraum.
  • (IfB2C) Anteil des Umsatzes aus Statussymbolen, Luxusgütern sowie unethischen Produkten und Dienstleistungen (bitte die Liste der Bewertungstools verwenden) am Gesamtumsatz (T.T.). Beispiel
    202520242023
    30.9818.383.12
  • (IfB2B) Anteil des Umsatzes mit Kund:innen aus unethischen Sektoren (bitte die Liste in den nachstehenden Leitlinien verwenden) (T.T.). Beispiel
    202520242023
    18.9998.7243.02

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (shall) C7.62.c: Schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
    (c) Sind dem Unternehmen bestätigte Vorfälle bekannt, an denen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer beteiligt sind? Falls ja, sind Einzelheiten anzugeben.

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (descriptio) C8.63: Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten und Ausnahme von EU-Referenzwerten
    63. Ist das Unternehmen in einem oder mehreren der folgenden Sektoren tätig, gibt es die damit verbundenen Umsatzerlöse aus Tätigkeiten in folgenden Bereichen an:
    (a) umstrittene Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen),
    (b) Anbau und Produktion von Tabak,
    (c) fossile Brennstoffe (Kohle, Erdöl und Erdgas) (d. h. das Unternehmen erzielt Umsatzerlöse aus der Exploration, Förderung, Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel, von fossilen Brennstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates (7)), mit einer Aufschlüsselung der Erlöse aus Kohle, Erdöl und Erdgas,
    (d) Herstellung von Chemikalien, wenn das Unternehmen ein Hersteller von Pestiziden und anderen agrochemischen Erzeugnissen ist.
  • (shall) C8.64: Das Unternehmen gibt an, ob es von mit dem Übereinkommen von Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen ist, wie in Anhang II Nummer 177 beschrieben.

Bewertungsstufen

Eine negative Bewertung wird in folgenden Fällen vergeben:

  • Umsatzerlöse aus Status-Symbolen, Luxusprodukten oder unethischen Produkten und Dienstleistungen sowie/oder die Mitwirkung an solchen Produkten und Dienstleistungen (B2B). Eine Ausnahme gilt für solche Produkte und Dienstleistungen, die dazu dienen, den Wandel unethischer Kundenorganisationen zu unterstützen.
    • Bis zu 2 % entsprechen 50 Minuspunkten.
    • Bis zu 5 % entsprechen 100 Minuspunkten.
    • Über 5 % entsprechen 150 Minuspunkten.
  • Die Organisation wurde im Berichtszeitraum wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, die Menschenrechte verletzen, verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt. 50 Minuspunkte.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die folgenden Produkte und Dienstleistungen gelten als unethisch:

  • Produkte und Dienstleistungen für das Militär, insbesondere Massenvernichtungswaffen sowie Waffen, die nach internationalem Recht verboten sind, wie CBRN-Waffen (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear), Streumunition und Antipersonenminen.
    • Ausnahme: Waffen mit einer Nutzung von 90 % oder mehr durch offizielle Sicherheitskräfte (z. B. Polizei) oder für die lizenzierte Jagd.
  • Bau oder Betrieb von Kernkraftwerken, nuklearen Wiederaufbereitungsanlagen, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, Verbrennung radioaktiver Materialien oder Uranbergbau.
    • Ausnahme: Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke sowie Produkte für die sichere Behandlung, das Recycling und die Wiederverwendung oder risikomindernde Technologien für nukleare Abfälle.
  • Herstellung und Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen und Samen sowie die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (Tiere und Pflanzen).
  • Herstellung von Chlor, organischen Chlorverbindungen oder chlorhaltigen Produkten, insbesondere in der Kunststoffindustrie.
  • Herstellung und Vertrieb ozonabbauender Chemikalien.
  • Herstellung von Agrochemikalien (Pestizide, Fungizide und Herbizide).
  • Herstellung von Produkten mit Suchtpotenzial (Alkohol, Drogen, Tabak und Tabakprodukte).
    • Ausnahme: Wein, Bier und alkoholische Getränke für den „sozialen Konsum“ sowie Arzneimittel für medizinische Zwecke.
  • Herstellung und Vertrieb pornografischer Produkte sowie gewalthaltiger Computerspiele.
  • Produkte, die an Tieren getestet wurden.
    • Ausnahme: gesetzliche Anforderungen (z. B. Arzneimittel, Kosmetika oder Reinigungsmittel).
  • Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Glücksspiel und Wetten sowie die Herstellung oder der Vertrieb von Glücksspielgeräten.
  • Forschung an entwickelten menschlichen genetischen Zellen (embryonales Stadium).
  • Rohstoffgewinnung mit langfristigen oder schädlichen Umweltauswirkungen, z. B. Schiefergas- und Ölsandförderung.
  • Beteiligung am Sektor fossiler Energieträger (Kohle, Öl und Gas) einschließlich Exploration, Bergbau, Förderung, Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Raffination oder Vertrieb sowie Transport, Lagerung und Handel fossiler Brennstoffe.
  • Installation oder Betrieb von Anlagen, die Toxine oder elektromagnetische Strahlung (Elektrosmog) emittieren, z. B. Mobilfunkmasten auf Wohngebäuden mit einer magnetischen Feldstärke von mehr als 0,4 Mikrotesla.
  • Wie in Artikel 12.1 und 12.2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission definiert, sind bestimmte Unternehmen von EU-Paris-aligned-Benchmarks ausgeschlossen: (a) Unternehmen, die 1 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Exploration, dem Bergbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Raffination von Steinkohle und Braunkohle erzielen; (b) Unternehmen, die 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Exploration, Förderung, dem Vertrieb oder der Raffination von Erdöl erzielen; (c) Unternehmen, die 50 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Exploration, Förderung, Herstellung oder dem Vertrieb gasförmiger Brennstoffe erzielen; (d) Unternehmen, die 50 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Stromerzeugung mit einer Treibhausgasintensität von mehr als 100 g CO₂e/kWh erzielen.
  • Konventionelle Erzeugung und Handel mit tierischen Produkten.
    • Ausnahme: Tierische Produkte aus Tierhaltung gemäß den Tierschutzstandards der EU-Bio-Verordnung.

Die folgenden Verhaltensweisen gelten als unethisch:

  • Nichtbehandlung von Menschenrechtsverletzungen.
  • Einsatz von Kinderarbeit.
  • Tierleid und Tiermissbrauch (z. B. Tiertransporte in der Nutztierhaltung, medizinische Experimente, obwohl humanere technologische Alternativen wie „in silico“ verfügbar wären).
  • Lufttransport von Passagieren oder Fracht, der mehr als 10 % des Umsatzes ausmacht, ausgenommen Notfall- und Rettungseinsätze.
  • Medienangebote, bei denen mehr als 75 % der Inhalte entweder nicht bildend, kulturell unsensibel oder gewalthaltige Unterhaltung sind.

E2 Beitrag zur Gemeinschaft

Der Staat, zivilgesellschaftliche Institutionen und die Gesellschaft insgesamt stellen wesentliche Grundlagen für unternehmerische Tätigkeiten bereit. Jede Organisation profitiert von der Gemeinschaft: einerseits individuell durch Subventionen und Förderungen, andererseits als Teil der Gesellschaft insgesamt durch kommunale Dienstleistungen, soziale Sicherungssysteme, Bildung der Mitarbeitenden, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur. Steuern und Sozialabgaben dienen der Finanzierung dieser Leistungen. Neben Steuern und gesetzlichen Abgaben können Organisationen die Entwicklung der Gemeinschaft durch freiwillige Beiträge unterstützen – oder sie durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung beziehungsweise Korruption untergraben.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • leistet einen Beitrag zur Gesellschaft und zu ihren Institutionen, indem sie entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steuern zahlt und Sozialabgaben entrichtet.
  • verwendet Subventionen und/oder öffentliche Gelder bzw. öffentliche Fördermittel korrekt, bewusst und effizient und ausschließlich für Projekte oder Aktivitäten, die grundlegende menschliche Bedürfnisse erfüllen, Gemeinschaften stärken oder Ökosysteme regenerieren.
  • setzt ihre Kompetenzen und Ressourcen ein, um zivilgesellschaftliche Initiativen in der Gesellschaft insgesamt zu stärken, ohne dabei eigene Interessen zu verfolgen.
  • nutzt ihre Kontakte zu Verwaltungs- und politischen Entscheidungsträger:innen im Sinne des Gemeinwohls statt zur Durchsetzung eigener Interessen und legt diese Kontakte sowie die damit verbundenen Finanzflüsse offen.
  • implementiert Maßnahmen zur Prävention von Korruption, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit direkten Geschäftspartner:innen.

Einstiegsfragen

  • Wie stellen wir ein faires Gleichgewicht zwischen unserem Beitrag zur Gesellschaft und ihren Institutionen und dem Nutzen sicher, den wir daraus ziehen?
  • Wie stark ist unser gesellschaftliches Engagement ausgeprägt, und welches Ziel verfolgen diese Aktivitäten?
  • In welchem Ausmaß sind diese Aktivitäten eigennützig motiviert? Verschaffen sie uns zusätzliche Vorteile – bewusst geplant oder unbeabsichtigt?
  • Welche Wirkungen haben unsere Aktivitäten? Welchen gesellschaftlichen Impact erzielen wir – sowohl individuell als auch strukturell?
  • Wie stellen wir sicher, dass unsere Aktivitäten Korruption, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung verhindern oder zumindest nicht begünstigen?

E2.1 Freiwillige Beiträge zur Stärkung der Gesellschaft

Viele Organisationen leisten freiwillige Beiträge, die über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen, indem sie Ressourcen wie Geld, Sachgüter oder Zeit spenden oder ihre Position und Netzwerke nutzen, um zivilgesellschaftliche Initiativen zu unterstützen und der Gesellschaft insgesamt zu dienen („positives Lobbying“). Dieser Aspekt gilt in erster Linie für gewinnorientierte Organisationen und ist für Non-Profit-Organisationen nicht anwendbar und kann von diesen übersprungen werden. Non-Profit-Organisationen können diese Gelegenheit jedoch nutzen, um ihre Beziehung zur lokalen Gemeinschaft zu reflektieren. Tatsächlich sind für Non-Profit-Organisationen Zuwendungen ein praktisches Maß für eine echte Verbundenheit mit der Gemeinschaft. Fehlt diese Gegenseitigkeit, mangelt es der Organisation an einer tiefen Beziehung zu ihrer Gemeinschaft, was zu einem hohen Risiko der Austauschbarkeit sowie zu geringerer Bindung der Gemeinschaft in Bezug auf Spenden und freiwilliges Engagement führt.

Berichtsfragen

  • (If_fromFirstSteps) Welche Arten von Ressourcen (Geld, Sachleistungen, Zeit, Netzwerk) und in welchem Umfang (in Geldeinheiten) stellt die Organisation für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung? (Bitte alle Aktivitäten und deren monetäres Äquivalent tabellarisch darstellen.)
  • (may) Wie verhält sich der individuelle Nutzen der Organisation aus diesen Aktivitäten im Vergleich zum Nutzen, den sie für die Gesellschaft insgesamt stiften?
  • (If_fromExemplary) Welche nachhaltigen Veränderungen bewirken die gemeinnützigen Aktivitäten der Organisation, oder dienen sie hauptsächlich der Symptombekämpfung?
  • (If_fromAdvanced) Wie etabliert sind die einzelnen freiwilligen Beitragsinitiativen? Welche Erfahrungen hat die Organisation bereits mit jeder einzelnen? Wie verbindlich ist ihr Engagement?
  • (shall) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf freiwillige Beiträge?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um langfristige Partnerschaften mit den unterstützten Initiativen aufzubauen und deren Wirksamkeit sowie positive Wirkung zu überwachen?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher mit langfristigen Partnerschaften mit den unterstützten Initiativen erzielt, die deren Wirksamkeit und positiven Einfluss belegen? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um langfristige Partnerschaften mit den unterstützten Initiativen weiterzuentwickeln sowie deren Wirksamkeit und positiven Einfluss zu überwachen?

Prüfindikatoren

  • (If_ForProfit) Freiwillige Beiträge an die Gemeinschaft als Prozentsatz des EBIT (T.T.). Beispiel
    202520242023
    16.9890.5429.66

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Organisation unterstützt langfristige Projekte/Partnerschaften mit freiwilligen Beiträgen. Die Wirkung wird für alle Projekte gemessen, und die Wirksamkeit der Initiativen sowie die erzielten Veränderungen können durch Fakten und Kennzahlen belegt werden. Nur für gewinnorientierte Organisationen: freiwillige Beiträge von mehr als 1 % des EBIT.

Erfahren: Die Organisation verpflichtet sich zu langfristigen Projekten/Partnerschaften im Rahmen ihrer freiwilligen Beiträge. Für alle Projekte/Partnerschaften besteht ein System zur Messung der Wirkung der Spenden. Nur für gewinnorientierte Organisationen: freiwillige Beiträge zwischen 0,6 % und 1 % des EBIT.

Fortgeschritten: Die Organisation leistet proaktiv einmalige freiwillige Beiträge. Es wird eine langfristige Beziehung zu mindestens einem Partnerprojekt aufgebaut. Erste Pilotprojekte zur Wirkungsmessung von Spenden können bestehen. Nur für gewinnorientierte Organisationen: freiwillige Beiträge bis zu 0,5 % des EBIT.

Erste Schritte: Einmalige freiwillige Beiträge werden auf Anfrage geleistet, ohne deren Wirkung zu evaluieren. Eine erste Reflexion und Analyse des „Spendenmanagements“ beginnt.

Basislinie: Es werden keine freiwilligen Beiträge an die Gemeinschaft geleistet.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Sozialversicherungsbeiträge sind gemäß OECD-Definition verpflichtende Zahlungen an den Staat, die einen Anspruch auf eine (bedingte) zukünftige Sozialleistung begründen. Dazu zählen unter anderem Leistungen und Zuschüsse zur Arbeitslosenversicherung, Leistungen bei Unfall, Verletzung und Krankheit, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen, Familienbeihilfen, Rückerstattungen von medizinischen und Krankenhauskosten sowie die Bereitstellung von Krankenhaus- oder medizinischen Leistungen. Die Beiträge können sowohl von Arbeitnehmer:innen als auch von Arbeitgeber:innen erhoben werden. Solche Zahlungen sind in der Regel zweckgebunden zur Finanzierung sozialer Leistungen und werden häufig an jene staatlichen Institutionen geleistet, die diese Leistungen bereitstellen.

Die insgesamt gezahlten Steuern sind verpflichtende Abgaben im jeweiligen Sitzland der Organisation, z. B. Körperschaft- und Kapitalertragsteuern, Steuern auf Arbeitseinkommen, Verbrauchssteuern usw.

Wohltätige Leistungen können monetär bewertet werden: Dabei ist jener Stundensatz heranzuziehen, den die für das freiwillige Projekt zur Verfügung gestellte Person in der Organisation für ihre regulären operativen Tätigkeiten erhalten würde. Dies ist in einer Übersicht aller Aktivitäten samt ihrem monetären Wert zu dokumentieren. Entsprechend ist bei Sachspenden der monetäre Wert der gespendeten Gegenstände anzusetzen. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Gesamtleistung der Organisation. Wohltätige Leistungen können in bestimmten Organisationstypen – insbesondere im Non-Profit-Sektor – naturgemäß begrenzt sein, was bei der Bewertung zu berücksichtigen ist. Einzelne punktuelle Maßnahmen sind weniger wirksam als langfristige Verpflichtungen. Die Übernahme von Verantwortung für bestimmte Tätigkeiten wird auf einer höheren Stufe bewertet (reine Geldspenden gelten nicht als Verantwortungsübernahme, während etwa der Betrieb einer Bildungseinrichtung für benachteiligte Gruppen ein hohes Maß an Engagement erfordert). Auch die Vielfalt der gesetzten Maßnahmen sowie der Grad, in dem sie die Ursachen bestehender Probleme adressieren, sind für die Bewertung relevant.


E2.2 Negativer Aspekt: Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Steuerhinterziehung und Steuervermeidung umfassen alle legalen und illegalen Praktiken, durch die eine Organisation es unterlässt, einen angemessenen Anteil der von ihr geschaffenen Wertschöpfung über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an das Gemeinwohl zurückzugeben. Große international tätige Organisationen können Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen auf vielfältige Weise ausnutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren. Infolgedessen können ihre tatsächlichen Steuerzahlungen deutlich niedriger sein als jene kleiner und mittlerer Organisationen, die in denselben Ländern tätig sind. Dieser negative Aspekt betrifft daher in erster Linie große internationale Organisationen oder Organisationen, die Teil eines multinationalen Konzerns sind. Risiken ergeben sich auch aus internationalem Online-Handel und der digitalen Wirtschaft. Unabhängig davon sollten auch kleine Organisationen ihre Risiken in Bezug auf Steuerhinterziehung analysieren, insbesondere jene im Zusammenhang mit Schwarzgeldzahlungen. Tätigkeiten, die zu legitimen Steuerreduktionen führen, wie etwa steuerliche Beratung, werden hier nicht berücksichtigt.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Risiken bestehen innerhalb der Organisation in Bezug auf Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, einschließlich Schwarzgeldzahlungen? Wie werden diese bewertet und gemanagt?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung im Hinblick auf faire Steuerzahlungen und Schwarzgeldzahlungen bewertet und gemanagt? (Falls zutreffend.)
  • (IfApplicable) Werden Gewinne zwischen Ländern verlagert? Wenn ja, warum?
  • (IfApplicable) Werden Zinszahlungen, Lizenzgebühren oder andere Zahlungen für immaterielle Dienstleistungen an ausländische Einheiten eines Konzerns geleistet, dem die Organisation angehört?
  • (IfApplicable) Bestehen Geschäftsbeziehungen zu Partnern in Niedrigsteuerländern?
  • (IfApplicable) Besteht das Risiko, dass Finanztransaktionen nicht deklarierte Mittel oder Geldwäsche beinhalten?
  • (IfApplicable) Sind die wirtschaftlich Begünstigten aller Geschäfts- und Finanzpartner offengelegt?
  • (IfApplicable) Sind internationale Finanztransaktionen transparent? Gibt es länderspezifische Berichte?
  • (IfApplicable) Wie viele Subventionen und/oder wie viel öffentliches Geld bzw. öffentliche Fördermittel hat die Organisation im Berichtsjahr erhalten, und wofür wurden diese verwendet?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um künftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen, um das Risiko von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Schwarzgeldzahlungen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um Steuerhinterziehung, Steuervermeidung sowie Schwarzgeldzahlungen zu vermeiden?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher im Hinblick auf faire Steuerzahlungen erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um das Risiko von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Schwarzgeldzahlungen zu vermeiden?

Prüfindikatoren

  • (shall) Anteil der Steuern gemäß Steuererklärung oder Steuerschätzung am EBIT im Berichtsjahr (T.T.). Beispiel
    202520242023
    96.9474.8764.87
  • (shall) Anteil der Sozialversicherungsbeiträge je Vollzeitäquivalent im Berichtsjahr (T.T.). Beispiel
    202520242023
    6120.751.72
  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Steuervermeidung im Berichtszeitraum.
  • (shall) Ist die Organisation Teil einer internationalen Organisationsgruppe oder unterhält sie Geschäftsbeziehungen mit internationalen Partnern, oder ist sie Teil der digitalen Wirtschaft (ja/nein)?
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Namen aller Tochtergesellschaften, verbundenen Organisationen und Geschäftspartner:innen, an die ein wesentlicher Umsatzanteil (>10 %) übertragen wird.
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Umsatz in nationalen Währungseinheiten (WE) für jedes Land (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 17974.155188.253040.23
    DE – Teil 2655.038635.966313.36
    GESAMT8629.1813824.219353.59
    AT – Teil 18339.516298.832955.07
    AT – Teil 29577.756005.698004.07
    GESAMT17917.2612304.5210959.14
    CH – Teil 163315106.356294.42
    CH – Teil 29938.414791.348036.54
    GESAMT16269.419897.6914330.96
    UK – Teil 14861.32376.798742.33
    UK – Teil 23737.729031.14136.95
    GESAMT8599.049407.8912879.28
    US – Teil 18014.24502.774219.18
    US – Teil 25903.615468.152998.54
    GESAMT13917.855970.927217.72
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Wertschöpfung (Gewinn vor Steuern plus Zinsen auf Fremdkapital plus Einnahmen aus Mieten und Pachten) in Währungseinheiten (WE) für jedes Land (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 16737.623093.195715.24
    DE – Teil 25692.875135.45577.57
    GESAMT12430.498228.5911292.81
    AT – Teil 12637.329305.16943.35
    AT – Teil 26306.14102.46193.4
    GESAMT8943.469407.513136.75
    CH – Teil 12290.961885.913476.94
    CH – Teil 21560.039528.143860.96
    GESAMT3850.9911414.057337.9
    UK – Teil 1208.973345.451085.8
    UK – Teil 25852.984673.99879.41
    GESAMT6061.958019.3510965.21
    US – Teil 14795.021385.14124.15
    US – Teil 24469.442160.931254.9
    GESAMT9264.463546.071379.05
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Investitionsvolumina in Währungseinheiten (WE) für jedes Land (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 162666557.477320.82
    DE – Teil 28609.693140.68857.31
    GESAMT14875.699698.0716178.13
    AT – Teil 19278.254264.677708.69
    AT – Teil 21797.095638.654227.43
    GESAMT11075.349903.3211936.12
    CH – Teil 16459.962387.048044.9
    CH – Teil 23556.96491.446021.47
    GESAMT10016.922878.4814066.37
    UK – Teil 12336.61111.85726.57
    UK – Teil 23338.036616.411479.9
    GESAMT5674.646728.262206.47
    US – Teil 13497.236037.622505.22
    US – Teil 21680.147083.469153.69
    GESAMT5177.3713121.0811658.91
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Anzahl der Beschäftigten sowie Brutto- und Nettolöhne in Währungseinheiten (WE) insgesamt für jedes Land (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 16410.898457.819036.2
    DE – Teil 27109.534784.736531.23
    GESAMT13520.4213242.5415567.43
    AT – Teil 15729.864345.267169.73
    AT – Teil 27665.911423.254038.87
    GESAMT13395.775768.5111208.6
    CH – Teil 12253.288833.86342.59
    CH – Teil 26191.757270.369963.83
    GESAMT8445.0316104.2210306.42
    UK – Teil 13184.332760.179533.77
    UK – Teil 22050.027493.324999.46
    GESAMT5234.3510253.4914533.23
    US – Teil 12055.315663.14671.5
    US – Teil 29086.6764.735367.13
    GESAMT11141.916427.8310038.63
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Gezahlte Steuern und Sozialabgaben (aufgeschlüsselt nach Art: Einkommensteuer, Lohnsteuer usw.) in Währungseinheiten (WE) für jedes Land (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Einkommensteuer – Teil 18073.891640.092804.85
    Einkommensteuer – Teil 23995.441130.673438.76
    GESAMT12069.332770.766243.61
    Lohnsteuer – Teil 14579.127048.521293.75
    Lohnsteuer – Teil 27265.858259.183306.38
    GESAMT11844.9715307.74600.13
    Sozialbeiträge – Teil 1146.358330.234337.21
    Sozialbeiträge – Teil 26923.23507.016139.69
    GESAMT7069.5511837.2410476.9
    pro Land – Teil 1491.078227.012737.33
    pro Land – Teil 24445.252864.467756.21
    GESAMT4936.3211091.4710493.54
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Erhaltene öffentliche Subventionen in nationalen Währungseinheiten (WE) für jedes Land (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 17382.498926.932372.58
    DE – Teil 29563.56115.39230.68
    GESAMT16945.9915042.2311603.26
    AT – Teil 12729.135541.945756.09
    AT – Teil 2478.687832.225282.38
    GESAMT3207.8113374.1611038.47
    CH – Teil 13821.666149.31844.96
    CH – Teil 27549.681756.912396.92
    GESAMT11371.347906.214241.88
    UK – Teil 16016.118286.289618.45
    UK – Teil 21657.138395.629366.02
    GESAMT7673.2416681.918984.47
    US – Teil 12195.53752.713633.58
    US – Teil 25476.892580.12435.61
    GESAMT7672.396332.816069.19
  • (If_OrganisationPartOfInternationalGroup) Zinszahlungen und sonstige Zahlungen für immaterielle Dienstleistungen (z. B. Lizenzgebühren) nationalen in Währungseinheiten (WE) an ausländische Tochtergesellschaften oder Partner, je Land (T.T.). Beispiel
    202520242023
    DE – Teil 14666.376491.896616.77
    DE – Teil 22576.893764.217829
    GESAMT7243.2610256.114445.77
    AT – Teil 17145.388831.28489.56
    AT – Teil 28915.877526.593663.63
    GESAMT16061.2516357.7912153.19
    CH – Teil 17393.544361.438062.71
    CH – Teil 27365.621877.865130.17
    GESAMT14759.166239.2913192.88
    UK – Teil 19353.51591.514968.8
    UK – Teil 27583.2227.492188.82
    GESAMT16936.7216197157.62
    US – Teil 16422.368001.819211.43
    US – Teil 23459.334994.73598.31
    GESAMT9881.6912996.549809.74

Bewertungsstufen

Die Organisation wurde im Berichtsjahr wegen Steuerhinterziehung verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Die Bewertung soll sich auf das Risikopotenzial der jeweiligen Organisation konzentrieren. Kleine und mittlere Unternehmen, deren Tätigkeiten überwiegend regional ausgerichtet sind, weisen nur ein geringes Potenzial für Steuerhinterziehung und Steuervermeidung auf – abgesehen von der Möglichkeit, Schwarzgeldzahlungen gegenüber Kund:innen zu leisten. Je größer eine Organisation ist und je internationaler sie tätig ist, desto höher ist das Risiko. Entsprechend steigen die Anforderungen an Transparenz mit zunehmendem Risikopotenzial. Besteht ein erhebliches Potenzial für derartige Praktiken, ist es Aufgabe der Organisation, durch Transparenz nachzuweisen, dass sie sich nicht an unangemessenen Steuervermeidungsmodellen beteiligt hat. Im Zweifelsfall ist eine Schätzung zulässig, um einen möglichen Punkteabzug zu bestimmen.


E2.3 Negativer Aspekt: Keine Richtlinien zu Korruptionsprävention und Interessenkonflikten

Korruption umfasst sämtliche Praktiken in öffentlichen Institutionen, die durch private Interessen motiviert sind. Dazu zählen nicht nur Bestechung und betrügerisches Verhalten von Amtsträger:innen, sondern auch intransparentes Lobbying, Nepotismus (Vetternwirtschaft), die Veruntreuung gemeinschaftlicher Vermögenswerte (z. B. unrechtmäßige Vergabe von Fördermitteln oder Umgehung von Vergabepflichten) sowie die illegale Finanzierung politischer Parteien oder Wahlkämpfe. Korruption ist in der Regel mit ungerechtfertigten materiellen oder immateriellen Vorteilen für Amtsinhaber:innen verbunden. Von Organisationen wird erwartet, dass sie in ihrem Einflussbereich Maßnahmen umsetzen, die Korruption verhindern, aufdecken und bekämpfen.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Korruptionsrisiken bestehen innerhalb der Organisation sowie bei ihren Lieferant:innen und Kund:innen?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf Korruption und Interessenkonflikte bewertet und gemanagt?
  • (IfApplicable) Wie korrekt und angemessen ist der Umgang der Organisation mit Amtsträger:innen und politischen Entscheidungsträger:innen?
  • (IfApplicable) Welche Lobbying-Aktivitäten werden durchgeführt?
  • (IfApplicable) Welche Spenden werden an politische Parteien geleistet?
  • (may) Wie sensibilisiert die Organisation ihre Mitarbeitenden für Korruption und Interessenkonflikte?
  • (may) Ist anonymes Whistleblowing für Mitarbeitende möglich und wird es aktiv gefördert?
  • (may) Welche Vorkehrungen gegen Korruption und Interessenkonflikte bestehen in Entscheidungsprozessen?
  • (may) Wie werden persönliche und organisationale Interessenkonflikte sichtbar gemacht, und welche Verhaltensregeln gelten dafür?
  • (IfApplicable) Wurde ein eigenes Budget speziell für soziale Vorhaben vorgesehen? (siehe positiver Aspekt: wirksame Beiträge zur Stärkung der Gesellschaft)
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um künftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (shall) Welche Politiken und Praktiken bestehen, um das Risiko von Korruption und Interessenkonflikten zu vermeiden?
  • (shall) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums umgesetzt, um Korruption und Interessenkonflikte zu vermeiden?
  • (shall) Welche Ergebnisse wurden bisher im Hinblick auf die Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind geplant, um Korruption und Interessenkonflikte zu vermeiden?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Spenden an politische Parteien in Währungseinheiten (WE), aufgeschlüsselt nach Begünstigten. Für alle ECOnGOOD-Bilanzen nach der ersten sind zeitliche Entwicklungen für alle Jahre darzustellen, für die Daten verfügbar sind.
  • (IfApplicable) Liste der Lobbying-Aktivitäten sowie der Lobbying-Ausgaben in Währungseinheiten (WE). Für alle CGBS nach dem ersten sind zeitliche Entwicklungen für alle Jahre darzustellen, für die Daten verfügbar sind. Beispiel
    202520242023
    Posten 17933.436583.499019.46
    Posten 2862.69628.576657.64
    Posten 35981.48575.749256.92
  • (IfApplicable) Eintragung im Lobbying-Register (ja/nein).

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) B11.43: Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung
    Falls im Berichtszeitraum wegen Verstößen gegen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Verurteilungen erfolgt sind oder Geldstrafen verhängt, gibt das Unternehmen die Anzahl der Verurteilungen bzw. den Gesamtbetrag der Geldstrafen an. Beispiel
    Anzahl der VerurteilungenGesamtbetrag der Bußgelder
    Posten 1192178
    Posten 2451163
    Posten 3313123

Bewertungsstufen

Die Bewertung konzentriert sich auf jene Maßnahmen, die darauf abzielen, Korruption zu verhindern oder dagegen vorzugehen. Für alle unten aufgeführten Mängel sollten 50 Punkte abgezogen werden (bis zu maximal minus 200):

  • Die Organisation wurde im Berichtsjahr wegen Korruption oder Interessenkonflikten verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt.
  • Mangelnde Transparenz: Nicht-Offenlegung von Spenden an politische Parteien, Nicht-Eintragung in das Lobbyregister oder Nicht-Offenlegung von Interessenkonflikten.
  • Fehlende Sensibilisierung oder Vorleben eines guten Beispiels durch die Geschäftsleitung in Bezug auf Korruptionsrisiken: kein Verhaltenskodex, keine Schulungen oder Fortbildungen in kritischen Bereichen oder kein Bewusstsein für Sanktionen im Falle von Fehlverhalten.
  • Unzureichende Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung oder Bekämpfung von Korruption: keine Möglichkeiten zur Meldung von Korruption, kein Schutz für Hinweisgeber, keine Aufgabentrennung oder kein Vier-Augen-Prinzip.
  • Fehlen von Vertragsklauseln zur Korruptionsprävention in Arbeits-, Lieferanten- oder Kundenverträgen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Jede Organisation sollte potenzielle Korruptionsrisiken identifizieren. Wie umfassend die erforderlichen Maßnahmen sein müssen, hängt vom jeweiligen Risikopotenzial ab. Der Umfang negativer Bewertungen kann auf einzelne Abschnitte der jeweiligen Aspekte angepasst werden. Transparenzregeln gelten sowohl für geschäftliche Tätigkeiten als auch für persönliches Verhalten:

  • Annahme von Geschenken.
  • Annahme bezahlter Tätigkeiten nach dem Ende einer Amtsperiode.
  • Offenlegung aller finanziellen Interessen und Vermögenswerte, die zu einem Interessenkonflikt in einer Organisation führen können.
  • Nebentätigkeiten.

Typische Maßnahmen zur Korruptionsprävention sind:

  • Rotation von Funktionen.
  • Das Mehr-Augen-Prinzip.
  • Das Prinzip der Trennung von Anordnungsbefugnis und Rechnungslegung.
  • Meldepflichten bei Unregelmäßigkeiten.
  • Transparenter Zugang zu kritischen Dokumenten.
  • Aufnahme in ein Lobbying-Register.

E3 Reduktion ökologischer Auswirkungen

Organisationen verursachen durch ihre Tätigkeiten Umweltauswirkungen. Durch eine sorgfältige Analyse ihres eigenen Handelns und der tatsächlichen Kosten für die Gesellschaft – insbesondere jener, die in der Wirtschaft häufig als „Externalitäten“ ausgeblendet werden – können sie einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Umweltauswirkungen leisten. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen wie die (gemeinsame) Neugestaltung von Produkten mit Kund:innen und Lieferant:innen, um deren Langlebigkeit oder Recyclingfähigkeit zu erhöhen, sowie die Anpassung von Prozessen mit dem Ziel, das Überschreiten planetarer Belastungsgrenzen zu vermeiden.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • beschreibt den Lebenszyklus ihrer Produkte und Dienstleistungen, erhebt Daten und dokumentiert deren Umweltauswirkungen.
  • setzt sich aktiv mit den Umweltauswirkungen ihrer Kerntätigkeiten auseinander.
  • reduziert kontinuierlich negative Umweltauswirkungen und gestaltet ihre Abläufe und Prozesse ressourceneffizient, genügsam und schadstoffarm.
  • teilt ihr Wissen und ihre Verbesserungen mit anderen Berührungsgruppen im Sektor.

Einstiegsfragen

  • Wie erkennen, analysieren und vermeiden wir schädliche Umweltauswirkungen?
  • Welche Vergleiche lassen sich mit den Umweltauswirkungen der Herstellungsprozesse von Unternehmen derselben Branche oder Region ziehen, und welche Schlussfolgerungen können wir daraus ableiten?

E3.1 Absolute Auswirkungen und Managementstrategie

Im Sinne einer verantwortungsvollen Wirtschaft ist jede Organisation angehalten, ihre ökologische Belastung zu reduzieren. Ziel ist es, Ressourcenverbrauch und Emissionen zu minimieren sowie den Einsatz gefährlicher Stoffe, Technologien und Prozesse zu verringern. Ein etabliertes Umweltmanagementsystem kann dabei helfen, Strategien und Verantwortlichkeiten festzulegen, einen Transformationsplan zu erarbeiten, Maßnahmen zu priorisieren und umzusetzen sowie deren Wirksamkeit zu evaluieren.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche negativen Umweltwirkungen entstehen durch die Produktions- und Arbeitsprozesse der Organisation? Welche Maßnahmen setzt die Organisation, um diese zu reduzieren?
  • (IfApplicable) Welche Umweltdaten werden öffentlich berichtet?
  • (IfApplicable) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation für die Reduktion der absoluten Umweltwirkung?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums für die Reduktion der absoluten Umweltwirkung umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher im Hinblick auf die Reduktion der absoluten Umweltwirkung erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind für die Reduktion der absoluten Umweltwirkung geplant?

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) C4.57: Hat das Unternehmen klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben, gibt es Folgendes an:
    (a) eine kurze Beschreibung dieser klimabedingten Gefahren und klimabedingten Übergangsereignisse,
    (b) wie es die Exposition und Anfälligkeit seiner Vermögenswerte, Tätigkeiten und Wertschöpfungskette
    gegenüber diesen Gefahren und Übergangsereignissen bewertet hat,
    (c) die Zeithorizonte etwaiger ermittelter klimabedingter Gefahren und Übergangsereignisse,
  • (IfApplicable) C3.55: Ist ein Unternehmen in klimaintensiven Sektoren (6) tätig und hat einen Übergangsplan für den Klimaschutzangenommen, so kann es Informationen darüber vorlegen, mit denen u. a. erläutert wird, wie der Plan zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beiträgt.
  • (IfApplicable) C3.56: Ist ein Unternehmen in klimaintensiven Sektoren tätig und hat keinen Übergangsplan für den Klimaschutz, so gibt es an, ob und gegebenenfalls wann es einen solchen Übergangsplan annehmen wird.
  • (shall) B3.29: Das Unternehmen legt seinen Gesamtenergieverbrauch in MWh offen und schlüsselt die Angaben entsprechend der nachstehenden Tabelle auf, wenn es die für eine solche Aufschlüsselung erforderlichen Informationen beschaffen kann:
    Tabelle: Strom (wie in den Rechnungen der Versorgungsunternehmen angegeben) und
    Kraft-/Brennstoffe. Jeweils geteilt in: Erneuerbar, Nicht erneuerbar und Insgesamt Beispiel
    ErneuerbarNicht erneuerbarGesamt
    Strom – Eintrag 175.9 %Nicht erneuerbar – BeispielwertGesamt – Beispielwert
    Strom – Eintrag 244.8 %Nicht erneuerbar – BeispielwertGesamt – Beispielwert
    Kraftstoffe – Eintrag 167.5 %Nicht erneuerbar – BeispielwertGesamt – Beispielwert
    Kraftstoffe – Eintrag 284.6 %Nicht erneuerbar – BeispielwertGesamt – Beispielwert
    Gesamt – Eintrag 140.0 %Nicht erneuerbar – BeispielwertGesamt – Beispielwert
    Gesamt – Eintrag 289.0 %Nicht erneuerbar – BeispielwertGesamt – Beispielwert
  • (shall) B3.30.a: Das Unternehmen gibt seine geschätzten Treibhausgas-(THG-)Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent (tCO2eq) nach den Festlegungen des Unternehmensstandards des THG-Protokolls (GHG Protocol, Corporate Standard) (Version 2004) an, einschließlich
    (a) der Scope-1-Treibhausgasemissionen in tCO2eq (aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden); Beispiel
    202520242023
    8635.658215.137832.99
  • (shall) B3.30.b: (b) der standortbezogenen Scope-2-Emissionen in tCO2eq (d. h. Emissionen aus der Erzeugung erworbener Energie wie Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung). Beispiel
    202520242023
    8445.848880.571842.65
  • (shall) B3.31: Das Unternehmen gibt seine Treibhausgasintensität an, die berechnet wird, indem die unter Nummer 30 angegebenen „Treibhausgas-(THG-)Bruttoemissionen“ durch die unter Nummer 24 Buchstabe e Ziffer iv angegebenen „Umsatzerlöse (in Geldeinheiten)“ dividiert werden (5). Beispiel
    202520242023
    115.888966.412747.15
  • (IfApplicable) B4.32: Ist das Unternehmen aufgrund rechtlicher oder sonstiger nationaler Vorschriften bereits verpflichtet, den zuständigen Behörden seine Schadstoffemissionen zu melden, oder meldet es diese Emissionen freiwillig im Rahmen eines Umweltmanagementsystems, so gibt es die Schadstoffe, die es im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten in Luft, Wasser und Boden emittiert, mit der jeweiligen Menge jedes Schadstoffs an. Sind diese Informationen bereits öffentlich zugänglich, kann das Unternehmen alternativ auf das Dokument verweisen, in dem sie enthalten sind, z. B. durch Angabe des entsprechenden URL-Links oder durch Einbettung eines Hyperlinks Beispiel
    202520242023
    Luftschadstoffe – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I05|Luftschadstoffe|1)Standardtext 2024 (E3.1.I05|Luftschadstoffe|1)Standardtext 2023 (E3.1.I05|Luftschadstoffe|1)
    Luftschadstoffe – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I05|Luftschadstoffe|2)Standardtext 2024 (E3.1.I05|Luftschadstoffe|2)Standardtext 2023 (E3.1.I05|Luftschadstoffe|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Luftschadstoffe)Zusammenfassung 2024 (Luftschadstoffe)Zusammenfassung 2023 (Luftschadstoffe)
    Wasser – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I05|Wasser|1)Standardtext 2024 (E3.1.I05|Wasser|1)Standardtext 2023 (E3.1.I05|Wasser|1)
    Wasser – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I05|Wasser|2)Standardtext 2024 (E3.1.I05|Wasser|2)Standardtext 2023 (E3.1.I05|Wasser|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Wasser)Zusammenfassung 2024 (Wasser)Zusammenfassung 2023 (Wasser)
    Boden – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I05|Boden|1)Standardtext 2024 (E3.1.I05|Boden|1)Standardtext 2023 (E3.1.I05|Boden|1)
    Boden – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I05|Boden|2)Standardtext 2024 (E3.1.I05|Boden|2)Standardtext 2023 (E3.1.I05|Boden|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Boden)Zusammenfassung 2024 (Boden)Zusammenfassung 2023 (Boden)
  • (shall) B5.33: Das Unternehmen gibt die Anzahl und die Fläche (in Hektar oder m2) der Standorte an, die es in oder in der Nähe von einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität besitzt, gepachtet hat oder bewirtschaftet Beispiel
    202520242023
    HektarStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 1|Hektar)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 1|Hektar)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 1|Hektar)
    Biodiversitätssensibles GebietStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 1|Biodiversitätssensibles Gebiet)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 1|Biodiversitätssensibles Gebiet)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 1|Biodiversitätssensibles Gebiet)
    SpezifikationStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 1|Spezifikation)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 1|Spezifikation)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 1|Spezifikation)
    GESAMTGesamtbeschreibung 2025 für Bereich 1 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2024 für Bereich 1 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2023 für Bereich 1 (Zusammenfassung der Parameter).
    HektarStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 2|Hektar)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 2|Hektar)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 2|Hektar)
    Biodiversitätssensibles GebietStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 2|Biodiversitätssensibles Gebiet)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 2|Biodiversitätssensibles Gebiet)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 2|Biodiversitätssensibles Gebiet)
    SpezifikationStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 2|Spezifikation)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 2|Spezifikation)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 2|Spezifikation)
    GESAMTGesamtbeschreibung 2025 für Bereich 2 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2024 für Bereich 2 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2023 für Bereich 2 (Zusammenfassung der Parameter).
    HektarStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 3|Hektar)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 3|Hektar)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 3|Hektar)
    Biodiversitätssensibles GebietStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 3|Biodiversitätssensibles Gebiet)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 3|Biodiversitätssensibles Gebiet)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 3|Biodiversitätssensibles Gebiet)
    SpezifikationStandardtext 2025 (E3.1.I06|Bereich 3|Spezifikation)Standardtext 2024 (E3.1.I06|Bereich 3|Spezifikation)Standardtext 2023 (E3.1.I06|Bereich 3|Spezifikation)
    GESAMTGesamtbeschreibung 2025 für Bereich 3 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2024 für Bereich 3 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2023 für Bereich 3 (Zusammenfassung der Parameter).
  • (may) B5.34: Das Unternehmen kann Kennzahlen in Bezug auf die Flächennutzung (in Hektar oder m2) angeben:
    (a) gesamter Flächenverbrauch,
    (b) gesamte versiegelte Fläche,
    (c) gesamte naturnahe Fläche auf dem Gelände des Standorts,
    (d) gesamte naturnahe Fläche abseits des Standorts. Beispiel
    202520242023
    Gesamte Landnutzung (in Hektar) – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I07|Gesamte Landnutzung (in Hektar)|1)Standardtext 2024 (E3.1.I07|Gesamte Landnutzung (in Hektar)|1)Standardtext 2023 (E3.1.I07|Gesamte Landnutzung (in Hektar)|1)
    Gesamte Landnutzung (in Hektar) – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I07|Gesamte Landnutzung (in Hektar)|2)Standardtext 2024 (E3.1.I07|Gesamte Landnutzung (in Hektar)|2)Standardtext 2023 (E3.1.I07|Gesamte Landnutzung (in Hektar)|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Gesamte Landnutzung (in Hektar))Zusammenfassung 2024 (Gesamte Landnutzung (in Hektar))Zusammenfassung 2023 (Gesamte Landnutzung (in Hektar))
    Gesamte versiegelte Fläche – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I07|Gesamte versiegelte Fläche|1)Standardtext 2024 (E3.1.I07|Gesamte versiegelte Fläche|1)Standardtext 2023 (E3.1.I07|Gesamte versiegelte Fläche|1)
    Gesamte versiegelte Fläche – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I07|Gesamte versiegelte Fläche|2)Standardtext 2024 (E3.1.I07|Gesamte versiegelte Fläche|2)Standardtext 2023 (E3.1.I07|Gesamte versiegelte Fläche|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Gesamte versiegelte Fläche)Zusammenfassung 2024 (Gesamte versiegelte Fläche)Zusammenfassung 2023 (Gesamte versiegelte Fläche)
    Gesamte naturorientierte Fläche – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I07|Gesamte naturorientierte Fläche|1)Standardtext 2024 (E3.1.I07|Gesamte naturorientierte Fläche|1)Standardtext 2023 (E3.1.I07|Gesamte naturorientierte Fläche|1)
    Gesamte naturorientierte Fläche – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I07|Gesamte naturorientierte Fläche|2)Standardtext 2024 (E3.1.I07|Gesamte naturorientierte Fläche|2)Standardtext 2023 (E3.1.I07|Gesamte naturorientierte Fläche|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Gesamte naturorientierte Fläche)Zusammenfassung 2024 (Gesamte naturorientierte Fläche)Zusammenfassung 2023 (Gesamte naturorientierte Fläche)
  • (shall) B6.35: Das Unternehmen gibt seine gesamte Wasserentnahme an, d. h. die Menge an Wasser, das in die Systemgrenzen der Organisation (oder Anlage) eingebracht wird; darüber hinaus weist das Unternehmen gesondert die Menge des Wassers aus, das an Standorten in Gebieten mit hohem Wasserstress entnommen wird. Beispiel
    202520242023
    Wasserentnahme – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I08|Wasserentnahme|1)Standardtext 2024 (E3.1.I08|Wasserentnahme|1)Standardtext 2023 (E3.1.I08|Wasserentnahme|1)
    Wasserentnahme – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I08|Wasserentnahme|2)Standardtext 2024 (E3.1.I08|Wasserentnahme|2)Standardtext 2023 (E3.1.I08|Wasserentnahme|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Wasserentnahme)Zusammenfassung 2024 (Wasserentnahme)Zusammenfassung 2023 (Wasserentnahme)
    Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I08|Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress|1)Standardtext 2024 (E3.1.I08|Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress|1)Standardtext 2023 (E3.1.I08|Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress|1)
    Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I08|Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress|2)Standardtext 2024 (E3.1.I08|Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress|2)Standardtext 2023 (E3.1.I08|Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress)Zusammenfassung 2024 (Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress)Zusammenfassung 2023 (Wasserentnahme in Gebieten mit Wasserstress)
  • (shall) B7.38: Das Unternehmen gibt Folgendes an:
    (a) das jährliche Gesamtabfallaufkommen, aufgeschlüsselt nach Art (nicht gefährlich und gefährlich),
    (b) die jährliche Gesamtmenge der Abfälle, die zum Recycling oder zur Wiederverwendung umgeleitet werden, Beispiel
    202520242023
    Jährlicher nicht gefährlicher Abfall – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährlicher nicht gefährlicher Abfall|1)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährlicher nicht gefährlicher Abfall|1)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährlicher nicht gefährlicher Abfall|1)
    Jährlicher nicht gefährlicher Abfall – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährlicher nicht gefährlicher Abfall|2)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährlicher nicht gefährlicher Abfall|2)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährlicher nicht gefährlicher Abfall|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Jährlicher nicht gefährlicher Abfall)Zusammenfassung 2024 (Jährlicher nicht gefährlicher Abfall)Zusammenfassung 2023 (Jährlicher nicht gefährlicher Abfall)
    Jährlicher gefährlicher Abfall – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährlicher gefährlicher Abfall|1)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährlicher gefährlicher Abfall|1)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährlicher gefährlicher Abfall|1)
    Jährlicher gefährlicher Abfall – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährlicher gefährlicher Abfall|2)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährlicher gefährlicher Abfall|2)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährlicher gefährlicher Abfall|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Jährlicher gefährlicher Abfall)Zusammenfassung 2024 (Jährlicher gefährlicher Abfall)Zusammenfassung 2023 (Jährlicher gefährlicher Abfall)
    Jährliches Recycling – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährliches Recycling|1)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährliches Recycling|1)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährliches Recycling|1)
    Jährliches Recycling – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährliches Recycling|2)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährliches Recycling|2)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährliches Recycling|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Jährliches Recycling)Zusammenfassung 2024 (Jährliches Recycling)Zusammenfassung 2023 (Jährliches Recycling)
    Jährliche Wiederverwendung – Teil 1Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährliche Wiederverwendung|1)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährliche Wiederverwendung|1)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährliche Wiederverwendung|1)
    Jährliche Wiederverwendung – Teil 2Standardtext 2025 (E3.1.I09|Jährliche Wiederverwendung|2)Standardtext 2024 (E3.1.I09|Jährliche Wiederverwendung|2)Standardtext 2023 (E3.1.I09|Jährliche Wiederverwendung|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Jährliche Wiederverwendung)Zusammenfassung 2024 (Jährliche Wiederverwendung)Zusammenfassung 2023 (Jährliche Wiederverwendung)
  • (IfApplicable) B7.38.c: (c) wenn das Unternehmen in einem Wirtschaftszweig mit erheblichen Materialflüssen tätig ist (z. B. Herstellung, Baugewerbe/Bau, Abfüllen/Verpacken u. a.), den jährlichen Massenstrom der verwendeten relevanten Materialien. Beispiel
    202520242023
    MassenstromStandardtext 2025 (E3.1.I10|Relevante Materialien 1|Massenstrom)Standardtext 2024 (E3.1.I10|Relevante Materialien 1|Massenstrom)Standardtext 2023 (E3.1.I10|Relevante Materialien 1|Massenstrom)
    GESAMTGesamtbeschreibung 2025 für Relevante Materialien 1 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2024 für Relevante Materialien 1 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2023 für Relevante Materialien 1 (Zusammenfassung der Parameter).
    MassenstromStandardtext 2025 (E3.1.I10|Relevante Materialien 2|Massenstrom)Standardtext 2024 (E3.1.I10|Relevante Materialien 2|Massenstrom)Standardtext 2023 (E3.1.I10|Relevante Materialien 2|Massenstrom)
    GESAMTGesamtbeschreibung 2025 für Relevante Materialien 2 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2024 für Relevante Materialien 2 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2023 für Relevante Materialien 2 (Zusammenfassung der Parameter).
    MassenstromStandardtext 2025 (E3.1.I10|Relevante Materialien 3|Massenstrom)Standardtext 2024 (E3.1.I10|Relevante Materialien 3|Massenstrom)Standardtext 2023 (E3.1.I10|Relevante Materialien 3|Massenstrom)
    GESAMTGesamtbeschreibung 2025 für Relevante Materialien 3 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2024 für Relevante Materialien 3 (Zusammenfassung der Parameter).Gesamtbeschreibung 2023 für Relevante Materialien 3 (Zusammenfassung der Parameter).

Zusätzliche VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) B6.36: Wendet das Unternehmen Produktionsverfahren mit erheblichem Wasserverbrauch an (z. B. thermische Energieprozesse wie Trocknung oder Stromerzeugung, Herstellung von Waren, landwirtschaftliche Bewässerung usw.), gibt es seinen Wasserverbrauch an, der als Differenz zwischen der Wasserentnahme und der Ableitung von Wasser aus seinen Produktionsverfahren berechnet wird.
  • (IfApplicable) C3.54: Hat das Unternehmen Ziele zur Reduktion der THG-Emissionen festgelegt, so gibt es diese in absoluten Werten für Scope-1- und Scope-2-Emissionen an. Im Einklang mit den Nummern 50 bis 53 und sofern das Unternehmen Ziele zur Reduktion der Scope-3-Emissionen festgelegt hat, gibt es auch Ziele für seine signifikanten Scope-3-Kategorien an. Insbesondere gibt es Folgendes an:
    (a) das Zieljahr und den dafür festgelegten Zielwert,
    (b) das Basisjahr und den Bezugswert für das Basisjahr,
    (c) die für die Ziele verwendeten Einheiten,
    (d) den Anteil der Scope-1-, Scope-2- und, falls offengelegt, der Scope-3-Emissionen, auf den sich das Ziel bezieht;
    (e) eine Auflistung der wesentlichen Maßnahmen, die das Unternehmen zur Erreichung seiner Ziele durchzuführen beabsichtigt. Beispiel
    EinheitScope 1Scope 2Scope 3Maßnahmen
    ZieljahrZieljahr – Einheit (Text)Zieljahr – Scope 1 (Text)Zieljahr – Scope 2 (Text)Zieljahr – Scope 3 (Text)Zieljahr – Maßnahmen (Text)
    BasisjahrBasisjahr – Einheit (Text)Basisjahr – Scope 1 (Text)Basisjahr – Scope 2 (Text)Basisjahr – Scope 3 (Text)Basisjahr – Maßnahmen (Text)
  • (IfApplicable) C4.57.d: Hat das Unternehmen klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben, gibt es Folgendes an:
    (d) ob es in Bezug auf klimabedingte Gefahren und Übergangsereignisse Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen hat.

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Organisation veröffentlicht Daten und kooperiert mit anderen Akteur:innen im Sektor. Es gibt mehrere Ergebnisse, die direkt mit Maßnahmen aus derTransformationsplanung in Verbindung gebracht werden können.

Erfahren: Die Organisation steuert ihre absolute Umweltwirkung aktiv und verfügt über langfristige und erfolgreiche Strategien zur Reduktion oder Substitution. Der oder die Transformationspläne sind Teil strategischer und operativer Entscheidungsfindung.

Fortgeschritten: Die Organisation ist sich ihres Ressourcenverbrauchs und ihrer Emissionen sowie ihres ökologischen Fußabdrucks bewusst, erhebt entsprechende Kennzahlen und identifiziert Optimierungsstrategien. Ein oder mehrere Transformationspläne werden vorbereitet.

Erste Schritte: Die Organisation unternimmt erste Schritte, um wesentliche Umweltwirkungen zu identifizieren bzw. zu analysieren, beginnt Informationen für ein Berichtssystem zu sammeln und klare Verantwortlichkeiten festzulegen.

Basislinie: Umweltwirkungen sind nicht bekannt, und es wurden keine spezifischen Maßnahmen gesetzt, um Kennzahlen und Messgrößen zu bestimmen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Sektoren mit hohen Auswirkungen auf das Klima sind jene, die in den NACE-Abschnitten A bis H sowie Abschnitt L gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 genannt sind.

Hinweise aus dem VSME-Rahmenwerk zu den Indikatoren 1–10:

  • Indikator 1: Wird Strom auf Basis von Kraftstoffen erzeugt, ist ausschließlich der zugekaufte Kraftstoffen zu berücksichtigen. Wird Energie vor Ort erzeugt, kann diese nicht kompensiert werden, auch wenn sie an Dritte verkauft wird.
  • Indikatoren 2 und 3: Das Unternehmen hat seine geschätzten Brutto-Treibhausgasemissionen (THG) in Tonnen CO₂-Äquivalent (tCO₂eq) offenzulegen, unter Berücksichtigung des "GHG Protocol Corporate Standard" (Version 2004).
  • Indikator 2: Beinhaltet N₂O- und CH₄-Emissionen und kann unter Nutzung folgender Quellen berechnet werden: https://ghgprotocol.org/calculation-tools-and-guidance
    https://smeclimatehub.org/start-measuring/
    https://www.carbontrust.com/our-work-and-impact/guides-reports-and-tools/sme-carbon-footprint-calculator
  • Indikator 3: Emissionen aus der Erzeugung zugekaufter Energie, wie Strom, Wärme, Dampf oder Kühlung. Beinhaltet N₂O und CH₄.
  • Indikator 4: Dient der Analyse des Emissionstrends unter Berücksichtigung des Unternehmenswachstums.
  • Indikator 5: Z. B. Tätigkeiten in der verarbeitenden Industrie oder in der intensiven Tierhaltung. Eine Liste möglicher Schadstoffe findet sich unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401244#anx_%C2%A0II
    Ist das Unternehmen bereits gesetzlich oder aufgrund nationaler Vorschriften verpflichtet, Emissionen von Schadstoffen an zuständige Behörden zu melden, oder berichtet es freiwillig im Rahmen eines Umweltmanagementsystems darüber, so hat es die an Luft, Wasser und Boden abgegebenen Schadstoffe einschließlich der jeweiligen Mengen offenzulegen. Sind diese Informationen bereits öffentlich verfügbar, kann alternativ auf das entsprechende Dokument verwiesen werden, z. B. durch Angabe eines relevanten URL-Links oder durch Einbettung eines Hyperlinks.
  • Indikator 6: Quellen zur Identifikation geschützter Gebiete:
  • Indikator 8: Wasserentnahme aus allen Quellen, einschließlich öffentlicher Wassernetze, Flüssen, Seen, Regenwassersammlung, eigenen Brunnen sowie von Dritten. Wasserverbrauch = Wasserentnahme − Wasserrückführung. (Beispiel: In der Landwirtschaft oder Getränkeproduktion wird Wasser verbraucht. Wird Wasser aus dem öffentlichen Netz entnommen und in die Kanalisation eingeleitet, ist der Verbrauch nahezu 0.) Prüfen Sie, ob sich der Standort in einem Wasserstressgebiet befindet: https://www.wri.org/applications/aqueduct/water-risk-atlas
  • Indikator 9: Beispiele für gefährliche Abfälle, die in kleinen Unternehmen anfallen können, sind Batterien, Altöle, Pestizide, quecksilberhaltige Geräte und Leuchtstofflampen.
  • Indikator 10: Z. B. verarbeitende Industrie, Bauwesen, Verpackung oder andere Bereiche. Ist die Organisation stark von einem oder mehreren spezifischen Schlüsselmaterialien abhängig, ist der jährliche Materialfluss zu berechnen = insgesamt verbrauchte Masse (kg, m³ usw.) (zugekauft oder aus eigener Produktion). Dies verdeutlicht die Abhängigkeit von bestimmten Materialien für den Betrieb sowie die Effizienz des Materialeinsatzes. Wasser und Energie sind ausgeschlossen.

Hinweis: Es stehen zahlreiche Instrumente zur Bestimmung des ökologischen Fußabdrucks zur Verfügung. Es wird empfohlen, eine einheitliche Methode bzw. ein einheitliches Tool zu verwenden, um die Vergleichbarkeit über die Zeit sicherzustellen.

Wann immer möglich, sind alle Indikatoren als T.T. zu berichten.


E3.2 Relative Auswirkung

Es kann hilfreich sein, Vergleiche mit anderen Unternehmen im selben Sektor oder in derselben Region anzustellen, um Ansatzpunkte zur Reduktion der Umweltwirkungen der Kerntätigkeiten zu identifizieren. Grundlage für die Bewertung der relativen Umweltwirkung sind Best Practices oder aktuell branchenweit geltende Standards. Solche Vergleiche sind nicht immer leicht verfügbar, stellen jedoch ein wirkungsvolles Instrument zur Reduktion von Umweltwirkungen dar. Die Bewertung der relativen Umweltwirkung kann auch Grundlage für lokale Kooperationen mit anderen Organisationen und dem öffentlichen Sektor sein, um Best Practices zu benchmarken und Innovationen zu bewerten. Gemeinwohlorientierte Organisationen sollen Kooperationen mit Partner:innen suchen und initiieren, mit dem Ziel, Umweltwirkungen gemeinsam zu verbessern und zu reduzieren.

Berichtsfragen

  • (may) Wie gut ist die Umweltleistung der Prozesse der Organisation im Vergleich zum Stand der Technik oder zu aktuellen branchenweiten Standards?
  • (may) Wie gut ist die Umweltleistung der Prozesse der Organisation im Vergleich zu Organisationen im selben Wirtschaftszweig oder in derselben Region?
  • (IfApplicable) Welche Richtlinien und Praktiken bestehen in der Organisation zur Reduktion der relativen Umweltwirkung?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums zur Reduktion der relativen Umweltwirkung umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher bei der Reduktion der relativen Umweltwirkung erzielt? (Falls möglich, bewerten Sie die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielsetzungen und Maßnahmen sind zur Reduktion der relativen Umweltwirkung geplant?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Relevante Kennzahlen auf Basis von Umweltbuchhaltung oder der im Sektor bzw. in der Region verwendeten Parameter (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Standardtext 2023 (E3.2.I01)Standardtext 2024 (E3.2.I01)Standardtext 2025 (E3.2.I01)

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Organisation zählt hinsichtlich wesentlicher Umweltwirkungen zu den führenden Akteur:innen ihrer Branche (Innovation oder Branchenführerschaft) und teilt ihre Erkenntnisse. Die Maßnahmen in Richtlinien, Vision und Mission sind auf „kontinuierliche Verbesserung“ ausgerichtet.

Erfahren: Die Organisation liegt bei wesentlichen Umweltwirkungen über dem Branchendurchschnitt und verfügt über klar identifizierbare Verbesserungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind in den Richtlinien als „kontinuierliche Verbesserung“ verankert.

Fortgeschritten: Die Organisation setzt (klar identifizierbare) Maßnahmen zur Reduktion ihrer Umweltwirkungen um und hat in einzelnen Bereichen Ergebnisse erzielt, die besser sind als der Branchendurchschnitt.

Erste Schritte: Die Organisation sammelt Informationen zum Stand der Technik und zu branchenweiten Standards. Maßnahmen zur Reduktion der Umweltwirkungen werden diskutiert.

Basislinie: Die Organisation kennt den Stand der Technik oder branchenweite Standards nicht oder hat noch keinen Vergleich mit anderen Organisationen im selben Sektor durchgeführt.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Für kleinere Organisationen ohne wesentliche Produktionsprozesse ist der Bedarf an Vergleichsinformationen zur Bewertung der relativen Umweltwirkung geringer. Die unter den Verifikationsindikatoren berichteten Kennzahlen können sich an 3.1 oder an anderen sektor-, regions- oder branchenspezifischen Faktoren orientieren.


E3.3 Negativer Aspekt: Verstöße gegen Umweltvorschriften und unverhältnismäßige Umweltverschmutzung

Wenn die Tätigkeiten einer Organisation unverhältnismäßige Auswirkungen auf Ökosysteme haben oder gegen Umweltvorschriften verstoßen, verursachen sie ökologische und soziale Schäden, ohne einen entsprechenden Nutzen zu bieten. Besonders problematisch sind solche Tätigkeiten, wenn sie an anderen Standorten der Organisation nach geltendem Umweltrecht nicht zulässig wären.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Betriebsgenehmigungen und damit verbundenen Auflagen bestehen, und werden diese eingehalten?
  • (IfApplicable) Gab es im Berichtszeitraum Verstöße gegen Umweltvorschriften? Wenn ja, welche Auswirkungen hatten diese und wie hoch ist das potenzielle Schadensausmaß?
  • (shall) Gab es Beschwerden oder Konflikte mit Anrainer:innen oder anderen Berührungsgruppen (z. B. zivilgesellschaftliche Gruppen, NGOs) im Zusammenhang mit Umweltverstößen?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf diesen Aspekt identifiziert, bewertet und gemanagt?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der Verurteilungen und Geldstrafen aufgrund spezifischer Rechtsverstöße in diesem Aspekt im Berichtszeitraum.
  • (IfApplicable) Liste der einschlägigen Umweltgesetze und -vorschriften. Beispiel
    Beschreibung
    Posten 1Beschreibung zu Posten 1 (Holzbau GmbH).
    Posten 2Beschreibung zu Posten 2 (Holzbau GmbH).
    Posten 3Beschreibung zu Posten 3 (Holzbau GmbH).
  • (IfApplicable) Nur im Falle von Vorfällen oder Geldstrafen: Verzeichnis gefährlicher Stoffe. Beispiel
    Genehmigung
    Posten 1Posten 1 – Genehmigung (Text)
    Posten 2Posten 2 – Genehmigung (Text)
    Posten 3Posten 3 – Genehmigung (Text)

Bewertungsstufen

Für die folgenden Verstöße können maximal 200 Punkte abgezogen werden:

  • Es gibt kein Verzeichnis der Betriebsgenehmigungen, Gesetze und Vorschriften sowie keine Liste gefährlicher Stoffe: Abzug von maximal 10 Punkten.
  • Es liegen nachweisbare Beschwerden vor Ort vor: Abzug von 10 Punkten.
  • Es liegt ein Verstoß gegen Umweltvorschriften vor. Dieser wird derzeit bearbeitet: Abzug von 10 (geringfügig) bis 60 (schwerwiegend) Punkten.
  • Die Organisation wurde im Berichtszeitraum wegen konkreter Rechtsverstöße in diesem Bereich verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt: Abzug von 50 Punkten.
  • Ein Verstoß gegen Umweltvorschriften ist bekannt. Maßnahmen wurden eingeleitet, doch die Bearbeitungszeit entspricht nicht dem Gefahrenpotenzial: Abzug von 60 Punkten.
  • Ein Verstoß gegen Umweltvorschriften ist bekannt, es wurden jedoch noch keine Maßnahmen ergriffen: Abzug von 100 Punkten.
  • Konkrete Schäden sind vor Ort bereits bekannt: Abzug von 30 bis 60 Punkten.
  • Ein Umweltverstoß ist vor Ort rechtmäßig, an einem anderen Standort der Organisation jedoch rechtswidrig: Abzug von 100 Punkten.
  • Bei vorsätzlicher Vertuschung sind 200 Punkte abzuziehen. In solchen Fällen kann auch die Zuverlässigkeit der unter E3.1 und E3.2 gemachten Angaben angezweifelt werden.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Eine Risiko- und Wirkungsabschätzung potenzieller Schäden infolge von Verstößen gegen Umweltvorschriften soll vorgenommen und in Relation zum Gesamtwert der Organisation (oder zum Jahresumsatz) gesetzt werden. Je größer das Gefährdungspotenzial, desto höher der Punkteabzug. Personenschäden werden immer als schwerwiegende Auswirkungen bewertet. Lokale Beschwerden können veröffentlicht sein, z. B. durch Zeitungsberichte oder Eingaben bei der Gemeinde.


E4 Transparenz und Mitentscheidung bzgl indirekter Stakeholder

Transparenz- und Mitentscheidungswerte bilden die Grundlage einer aufgeklärten, demokratischen, offenen und pluralistischen Gesellschaft und sollen ein lebensförderndes Zusammenleben unterstützen. Die Umsetzung dieser Werte soll in erster Linie Schaden für die Öffentlichkeit abwenden und verhindern, dass Entscheidungen auf Basis unvollständiger Informationen und Fakten, unzureichendem Austausch von Argumenten oder eingeschränkter Beteiligung betroffener Berührungsgruppen getroffen werden. Berührungsgruppen können dabei sehr unterschiedlich sein und unter anderem lokale Anrainer:innen und Behörden, engagierte Non-Profit-Organisationen, zukünftige Generationen sowie die Natur selbst umfassen, einschließlich Tiere, Pflanzen, Biodiversität und Landschaften. Dabei ist zu berücksichtigen, dass demokratische Beteiligung Bildung erfordert und zugleich die Bereitschaft, sich an der Entwicklung von Lösungen zu beteiligen, die weit über ein bloßes Ablehnen von Entscheidungen hinausgehen, um eine konstruktive Auseinandersetzung mit realisierbaren Alternativen zu ermöglichen.

Eine ECOnGOOD-Organisation …

  • ist transparent in Bezug auf ihr Handeln und teilt Informationen von berechtigtem öffentlichem Interesse.
  • fördert Demokratiebildung und deren Anwendung und schließt Diskriminierung und Rassismus in ihrer Organisationsführung (Governance) aus.
  • stärkt das Bewusstsein und die Verantwortung für die globalen Auswirkungen individuellen Handelns.
  • erkennt die potenziellen Gefahren und Risiken von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz an.
  • teilt Informationen über unternehmerisches Handeln transparent und reagiert auf individuelle Informationsanfragen und Einwände.
  • berücksichtigt berechtigte Interessen und sucht aktiv den Dialog mit gesellschaftlichen Berührungsgruppen, einschließlich jener, die die Interessen von Berührungsgruppen vertreten, die selbst keine Einwände erheben können (z. B. benachteiligte Menschen in anderen Ländern und Kontinenten, Kinder und Jugendliche, zukünftige Generationen, Tiere und die Natur).
  • engagiert sich in Initiativen zur Förderung der Mitentscheidung betroffener Menschen – sowohl lokal in Bezug auf die direkten Auswirkungen der Organisation als auch international in Bezug auf indirekt betroffene Berührungsgruppen.

Einstiegsfragen

  • Welche Berührungsgruppen (über die bereits behandelten hinaus) können von den Entscheidungen und Handlungen Ihrer Organisation betroffen sein?
  • Wie entwickelt und kommuniziert die Organisation ihre Haltung zu Transparenz und Mitentscheidung?
  • Wie transparent, ehrlich, vollständig, eindeutig und faktenbasiert ist die Informationspolitik in Bezug auf Risikoabschätzungen und potenziell schädliche Auswirkungen auf die globale Gesellschaft und die Umwelt?
  • Wie werden die Auswirkungen unternehmerischen Handelns erklärt und kommuniziert?
  • Wie wird Mitentscheidung in den Entscheidungsprozessen der Organisation umgesetzt, um den berechtigten Interessen von Anrainer:innen, betroffenen Berührungsgruppen, zukünftigen Generationen und der Natur gerecht zu werden?

E4.1 Transparenz gegenüber der Gesellschaft

Transparenz schafft Vertrauen und ermöglicht es anderen, sich zu beteiligen und informierte Entscheidungen zu treffen. Eine transparente Organisation gewährt relevanten externen Berührungsgruppen (z. B. lokaler Gemeinschaft, Nachbarschaft, Medien, Öffentlichkeit usw.) umfassende Einblicke in ihre Tätigkeiten. Sie gewinnt systematisch neue Erkenntnisse aus unterschiedlichen Perspektiven, stellt vollständige und neutrale Informationen bereit, sucht aktiv den Austausch von Argumenten und ist offen für Kritik.

Berichtsfragen

  • (shall) In welcher Form werden Informationen veröffentlicht und kommuniziert (Art der Veröffentlichung)?
  • (shall) Sind die Inhalte der Informationen für die Zielgruppen zugänglich (Komplexität usw.)?
  • (IfApplicable) Welche wichtigen und kritischen Informationen werden externen Berührungsgruppen zur Verfügung gestellt (Umfang und Detailgrad)?
  • (may) Wurden kritische Informationen von einer unabhängigen Stelle überprüft (z. B. Audit)?
  • (IfApplicable) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf Transparenz?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums im Hinblick auf Transparenz umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bislang in Bezug auf Transparenz erzielt? (Wenn möglich, Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind in Bezug auf Transparenz gesetzt/geplant?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der Veröffentlichungen standardisierter (und geprüfter) Berichte (T.T.).

ECOnGOOD-relevante VSME-Indikatoren

  • (IfApplicable) B1.25: Hat das Unternehmen eine Nachhaltigkeitszertifizierung oder ein Nachhaltigkeitssiegel erhalten, sind diese Zertifikate oder Siegel kurz zu beschreiben (falls relevant, unter Angabe der Aussteller der Zertifizierung oder des Siegels, des Datums und der Bewertungsnote).

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Organisation berichtet über ihre Tätigkeiten und engagiert sich in erweiterten Transparenzinitiativen. Sie arbeitet mit demokratischen Initiativen, NGOs sowie anderen regionalen oder globalen Vertretungen von Berührungsgruppen zusammen, um die Transparenz in ihrer Branche zu erhöhen. Sie geht mit gutem Beispiel voran und bietet anderen Organisationen ihres Sektors Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Transparenzstrategie und demokratischer Strukturen an.

Erfahren: Die Organisation berichtet systematisch über ihre Tätigkeiten – intern wie extern. Extern geprüfte Berichtsformate wurden umgesetzt und werden evaluiert, um die Publikationsstrategie weiterzuentwickeln. Ergebnisse umgesetzter Maßnahmen werden analysiert und dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung der Transparenzstrategie und der Mitentscheidung von Berührungsgruppen.

Fortgeschritten: Die Organisation hat Berichte über ihre Tätigkeiten gemäß ihrer Publikationsstrategie erstellt und konsolidierte Praktiken entwickelt. Prüfbare Berichtsformate werden zumindest für Teile der Organisation vorbereitet, und Analysen zu wesentlichen Wirkungsbereichen werden durchgeführt.

Erste Schritte: Die Organisation erkennt die Relevanz von Transparenz an und entwickelt erste Analysen sowie eine Berichtsstrategie.

Basislinie: Business as usual, keine spezifische Bewertung oder Maßnahmen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Stakeholder:innen sind all jene, die für die Organisation relevant sind und nicht explizit in anderen Themen der Matrix analysiert werden. Dazu zählen beispielsweise die Natur einschließlich Tiere und Pflanzen, gesellschaftliche Gruppen ohne direkte Beziehung zur Organisation sowie zukünftige Generationen. Diese indirekten Stakeholder werden häufig durch Interessensgruppen oder Verbände vertreten, die stellvertretend Rechte für jene einfordern, die keine eigene Stimme haben.

Alle Bewertungsebenen können sowohl im regionalen als auch im globalen Kontext angewendet werden. Abhängig von der Größe einer Organisation, der Anzahl der Länder, in denen sie wirtschaftlich tätig ist, sowie ihrer Marktmacht, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Transparenz und Mitentscheidung.

Bei kleinen, vorbildlichen Organisationen hinsichtlich Umsatz und Mitarbeiter:innenzahl basiert die Bewertung auf lokalen oder regionalen Aktivitäten, z. B. dem Engagement in regionalen Branchenverbänden und dem Austausch mit vergleichbaren Organisationen.

Bei großen Organisationen mit Niederlassungen in mehreren Ländern kann sich die Berichterstattung auf eine Tochtergesellschaft oder auf die gesamte Organisation beziehen. Beispiele auf Ebene von Tochtergesellschaften sind die Zusammenarbeit mit der Muttergesellschaft zur Etablierung von Transparenzstandards für alle Tochterunternehmen sowie die Kooperation mit anderen Tochtergesellschaften. Muttergesellschaften sollten selbst dieselben Regeln einhalten und die Einhaltung interner Vorgaben sowie eines allgemeinen Verhaltenskodex überwachen und bewerten.

Ein Verhaltenskodex definiert verbindliche interne Regeln, auf die sich eine Organisation einigt. Für die Bewertung können relevante Bestandteile des Verhaltenskodex eine Transparenzstrategie umfassen, z. B. eine Publikationsstrategie, eine Datenstrategie sowie Mitentscheidungsstandards (z. B. mehrsprachige Angebote zur Erhöhung der Beteiligung).

Beispiele für Zertifizierungen sind unter anderem: ECOnGOOD-Bilanz, ISO 14001, EMAS, GRI, VSME usw. (T.T.).


E4.2 Gesellschaftliche Mitentscheidung

Organisationen spielen eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung lokaler, regionaler und globaler Herausforderungen und sollten ihren Einfluss nutzen, um einen positiven Beitrag zu leisten. Dies beginnt damit, dass betroffene Berührungsgruppen bei organisationalen Entscheidungen, die sie betreffen, eine Stimme erhalten. Demokratische Entscheidungsfindung und Organisationsführung (Governance) stellen sicher, dass Individuen und Interessengruppen an der Gestaltung des gemeinsamen Umfelds beteiligt sind. Um sich an demokratischen Entscheidungsprozessen beteiligen zu können, benötigen Berührungsgruppen Kompetenzen, Ressourcen und niederschwellige Möglichkeiten, ihre Meinungen einzubringen. Demokratiebildung stärkt die Fähigkeit von Berührungsgruppen, sich eine Meinung zu bilden, informierte Entscheidungen zu treffen und sich an lokalen, regionalen oder globalen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Das Bewusstsein für die Bedürfnisse indirekter Berührungsgruppen fördert ein Verantwortungsgefühl für die Handlungen und Wirkungen der Organisation. Ziel von Beteiligung und Mitentscheidung ist es, global verantwortungsvolles Handeln zu fördern, um Leid, Konflikte, zusätzliche Kosten und die Verschlechterung zukünftiger Lebensperspektiven zu vermeiden.

Berichtsfragen

  • (shall) Welche Handlungen und/oder Entscheidungen der Organisation wirken sich auf ihr Umfeld aus, und wie tritt die Organisation in den Dialog mit den relevanten Berührungsgruppen? Bitte geben Sie Beispiele.
  • (may) Wie stellt die Organisation sicher, dass die legitimen Interessen von Berührungsgruppen berücksichtigt werden, die keine (geschäftlichen) Verträge mit der Organisation haben?
  • (IfApplicable) Welche Politiken und Praktiken bestehen in der Organisation in Bezug auf gesellschaftliche Mitentscheidung?
  • (IfApplicable) Welche Strategien und Maßnahmen wurden vor (Kurzliste) und während des Berichtszeitraums zur gesellschaftlichen Mitentscheidung umgesetzt?
  • (IfApplicable) Welche Ergebnisse wurden bisher im Bereich gesellschaftliche Mitentscheidung erreicht? (Wenn möglich, Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.)
  • (IfApplicable) Welche zukünftigen Ziele, Zielwerte und Maßnahmen sind im Hinblick auf gesellschaftliche Mitentscheidung gesetzt/geplant?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der Veranstaltungen mit Mitentscheidung von Berührungsgruppen, die nicht in den Themen A–D berücksichtigt sind. Dies kann über gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsrechte hinausgehen – sowohl bei operativen Entscheidungen (wie etwas umgesetzt wird) als auch bei grundlegenden Entscheidungen (was umgesetzt wird). Beispiel
    202520242023
    Posten 1 – Teil 1Standardtext 2025 (E4.2.I01|Posten 1|1)Standardtext 2024 (E4.2.I01|Posten 1|1)Standardtext 2023 (E4.2.I01|Posten 1|1)
    Posten 1 – Teil 2Standardtext 2025 (E4.2.I01|Posten 1|2)Standardtext 2024 (E4.2.I01|Posten 1|2)Standardtext 2023 (E4.2.I01|Posten 1|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Posten 1)Zusammenfassung 2024 (Posten 1)Zusammenfassung 2023 (Posten 1)
    Posten 2 – Teil 1Standardtext 2025 (E4.2.I01|Posten 2|1)Standardtext 2024 (E4.2.I01|Posten 2|1)Standardtext 2023 (E4.2.I01|Posten 2|1)
    Posten 2 – Teil 2Standardtext 2025 (E4.2.I01|Posten 2|2)Standardtext 2024 (E4.2.I01|Posten 2|2)Standardtext 2023 (E4.2.I01|Posten 2|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Posten 2)Zusammenfassung 2024 (Posten 2)Zusammenfassung 2023 (Posten 2)
    Posten 3 – Teil 1Standardtext 2025 (E4.2.I01|Posten 3|1)Standardtext 2024 (E4.2.I01|Posten 3|1)Standardtext 2023 (E4.2.I01|Posten 3|1)
    Posten 3 – Teil 2Standardtext 2025 (E4.2.I01|Posten 3|2)Standardtext 2024 (E4.2.I01|Posten 3|2)Standardtext 2023 (E4.2.I01|Posten 3|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Posten 3)Zusammenfassung 2024 (Posten 3)Zusammenfassung 2023 (Posten 3)
  • (IfApplicable) Besteht eine Dialoginfrastruktur (z. B. Ethikforum, Informationsstelle, Hotline usw.): ja/nein? Für welche Art von Entscheidungen?

Bewertungsstufen

Vorbildlich: Die Organisation verfügt über institutionalisierte Formen der Mitentscheidung und Beteiligung bei operativen und grundlegenden Entscheidungen. Sie teilt ihre Lernerfahrungen und methodischen Ansätze zur Beteiligung innerhalb des Sektors und unterstützt vergleichbare Organisationen beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen. Sie übernimmt Verantwortung über ihren unmittelbaren Einflussbereich hinaus und integriert die Interessen indirekter Berührungsgruppen in ihre Politiken und Planungen. Über ihre direkte Verantwortung hinaus trägt die Organisation auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zur Entwicklung demokratischer Strukturen bei, um Menschenrechte und die Rechte indirekt Betroffener zu stärken.

Erfahren: Die Organisation hat Verfahren implementiert, die indirekten Berührungsgruppen eine aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen ermöglichen. Eine kontinuierliche, interdisziplinäre Kommunikation (Politik, Wissenschaft, Ethik, Soziologie und Umweltwissenschaften) ist etabliert, um die Interessen indirekter Berührungsgruppen angemessen zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Fortgeschritten: Die Organisation sucht aktiv den Kontakt zu Vertreter:innen relevanter indirekter Berührungsgruppen, z. B. durch Konsultationen, öffentliche Anhörungen sowie Einladungen zur Beteiligung und Stellungnahme. Zumindest für bestimmte Projekte oder Teile der Organisation sind Vertreter:innen indirekter Berührungsgruppen eingebunden. Pläne zur systematischen Identifikation relevanter indirekter Berührungsgruppen sowie zur Einbindung ihrer Interessen in operative und grundlegende Entscheidungsprozesse werden entwickelt.

Erste Schritte: Die Organisation erkennt an, dass ihre Tätigkeiten andere Berührungsgruppen betreffen. Eine erste Bestandsaufnahme typischer, im Sektor relevanter indirekter Berührungsgruppen wird erstellt.

Basislinie: Business as usual, keine spezifischen Maßnahmen ergriffen.

Leitlinien für Indikatoren und Bewertung

Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung. Verschiedene Disziplinen wie Politik, Wissenschaft, Ethik, Soziologie und Umweltwissenschaften arbeiten zusammen, um die Interessen jener Berührungsgruppen zu berücksichtigen, die nicht vertraglich an die Organisation gebunden sind. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die den Schutz und die angemessene Berücksichtigung dieser Interessen sicherstellen.

Partizipative Ansätze geben betroffenen Gruppen die Möglichkeit, sich direkt oder über Vertreter:innen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Dies kann in Form von Konsultationen, öffentlichen Anhörungen, öffentlichen Diskussionen, Workshops oder zielgruppenspezifisch gestalteten Beteiligungsverfahren erfolgen. Diese Mechanismen ermöglichen es den Betroffenen, ihre Anliegen einzubringen und Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen.

Für die Bewertung relevant sind:

  • der Umfang der einbezogenen Berührungsgruppen (lokal, regional, global),
  • der Grad der Mitentscheidung (Information, Kontakt, Konsultation, Beteiligung und Mitentscheidung),
  • Methoden sowie Gewichtung von Argumenten und Interessen,
  • der Grad der Verantwortung und die nachweisliche Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität indirekter Berührungsgruppen,
  • wie die Organisation ihre Verantwortung im Kontext globaler wirtschaftlicher Ungleichheiten und ungleicher Machtverhältnisse zwischen Berührungsgruppen einschätzt und wahrnimmt.

Mitentscheidung durch Vertreter:innen bedeutet aktive Beteiligung und Mitentscheidung bei grundlegenden und operativen Entscheidungen, etwa bei Leitlinien, Strategien und Investitionen in Projekte. Dies kann in Form gewichteter Stimmen oder direkter Beteiligung bzw. Mitentscheidung in organisationalen Gremien oder Kommissionen erfolgen.

Maßnahmen zur Demokratiebildung für Berührungsgruppen sind etabliert.


E4.3 Negativer Aspekt: Mangelnde Transparenz und vorsätzliche Desinformation

Organisationen und Unternehmen tragen die Verantwortung, die Gesellschaft transparent und umfassend zu informieren. Wenn eine Organisation vorsätzlich falsche oder irreführende Informationen über sich selbst, ihre Pläne, ihre Interpretation von Fakten oder ihre Mission veröffentlicht, schadet sie dem Gemeinwohl und behindert eine informierte öffentliche Entscheidungsfindung und den gesellschaftlichen Diskurs. Schaden kann entstehen durch:

  • Vorsätzliche Desinformation oder das Zurückhalten relevanter Fakten.
  • Einseitige oder verzerrte Interpretation von Fakten.
  • Verfälschte Darstellung von Risiken zulasten der Öffentlichkeit, zukünftiger Generationen und der Natur.
  • Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder empirischer Fakten.
  • Verstärkung von Stereotypen, Ressentiments, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder Vorurteilen.
  • Verbreitung von Informationen mit dem Ziel der Manipulation oder gezielten Meinungsbeeinflussung.
  • Unterdrückung oder Diskreditierung von Informationsquellen aus strategischen Gründen.

Berichtsfragen

  • (shall) Hat die Organisation eine Sorgfaltsprüfung in Bezug auf einschlägige Gesetze durchgeführt und die Einhaltung überprüft?
  • (shall) Hat die Organisation im oben beschriebenen Sinne Desinformation verbreitet?
  • (IfApplicable) Entspricht das tatsächliche Handeln der Organisation ihren eigenen Standards (z. B. Verhaltens- und/oder Ethikkodex, Transparenz und Mitentscheidung)?
  • (may) Gibt es Anzeichen für strukturelle Diskriminierung indirekter Berührungsgruppen?
  • (may) Ist die Organisation transparent in Bezug auf wissenschaftliche, politische, wirtschaftliche und – falls zutreffend – religiöse Engagements und Verbindungen?
  • (IfApplicable) Falls die Organisation verurteilt oder mit einer Geldstrafe belegt wurde: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Verurteilungen und Geldstrafen zu vermeiden? Wie wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet?
  • (may) Wie werden Risiken der Nichteinhaltung in Bezug auf diesen Aspekt identifiziert, bewertet und gemanagt?

Prüfindikatoren

  • (IfApplicable) Anzahl der Gerichtsverfahren und/oder Geldstrafen gegen die Organisation sowie gegen ihre Lieferant:innen und Kund:innen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen, Verstößen gegen Antikorruptionsgesetze, Verwaltungsrecht, unzureichender Berichterstattung gemäß geltender Gesetzgebung, Verfassungsverstößen oder Verstößen gegen internationale Abkommen und ratifizierte Erklärungen (z. B. Kinderarbeit, Umweltschutzabkommen usw.) im Berichtszeitraum (T.T.). Beispiel
    202520242023
    Posten 1 – Teil 1Standardtext 2025 (E4.3.I01|Posten 1|1)Standardtext 2024 (E4.3.I01|Posten 1|1)Standardtext 2023 (E4.3.I01|Posten 1|1)
    Posten 1 – Teil 2Standardtext 2025 (E4.3.I01|Posten 1|2)Standardtext 2024 (E4.3.I01|Posten 1|2)Standardtext 2023 (E4.3.I01|Posten 1|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Posten 1)Zusammenfassung 2024 (Posten 1)Zusammenfassung 2023 (Posten 1)
    Posten 2 – Teil 1Standardtext 2025 (E4.3.I01|Posten 2|1)Standardtext 2024 (E4.3.I01|Posten 2|1)Standardtext 2023 (E4.3.I01|Posten 2|1)
    Posten 2 – Teil 2Standardtext 2025 (E4.3.I01|Posten 2|2)Standardtext 2024 (E4.3.I01|Posten 2|2)Standardtext 2023 (E4.3.I01|Posten 2|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Posten 2)Zusammenfassung 2024 (Posten 2)Zusammenfassung 2023 (Posten 2)
    Posten 3 – Teil 1Standardtext 2025 (E4.3.I01|Posten 3|1)Standardtext 2024 (E4.3.I01|Posten 3|1)Standardtext 2023 (E4.3.I01|Posten 3|1)
    Posten 3 – Teil 2Standardtext 2025 (E4.3.I01|Posten 3|2)Standardtext 2024 (E4.3.I01|Posten 3|2)Standardtext 2023 (E4.3.I01|Posten 3|2)
    GESAMTZusammenfassung 2025 (Posten 3)Zusammenfassung 2024 (Posten 3)Zusammenfassung 2023 (Posten 3)
  • (IfApplicable) Anzahl der Meldungen an das Ethikgremium der Organisation, das Audit-Team, Whistleblower-Kanäle usw. über Abweichungen von der Transparenzstrategie der Organisation (T.T.). Beispiel
    202520242023
    191483110

Bewertungsstufen

Einer negativen Bewertung sollte eine gründliche Prüfung und ein Gespräch mit der Organisation vorausgehen. Es kann schwierig sein, die Qualität von Informationen zu beurteilen und die Absicht hinter ihrer Verbreitung zu erkennen. Eine Organisation sollte bereitwillig, transparent und vollkommen offen auf Fragen und Zweifel eingehen. Den folgenden Handlungen kann jeweils eine negative Bewertung von bis zu 20 Punkten zugewiesen werden:

  • Rechtliche Schritte oder formelle Beschwerden im betrachteten Berichtszeitraum sowie die Reaktion der Organisation darauf.
  • Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes bzw. der Ethikrichtlinien der Organisation.
  • Vorsätzliche Falschinformation oder Verschweigen relevanter Fakten.
  • Aktive Verhinderung oder Behinderung von Untersuchungen.
  • Mangelnde Zusammenarbeit mit Justiz- oder Unternehmensbehörden (z. B. bei Ermittlungen).
  • Falsche Kennzeichnung von Informationen als wissenschaftlich, faktenbasiert oder belegt, ohne entsprechende Nachweise.
  • Undurchsichtige und absichtlich irreführende Informationsquellen (z. B. unbefugte Verwendung von Veröffentlichungen).
  • Vorsätzliche Behinderung gesellschaftlicher und globaler demokratischer Strukturen (z. B. spezifische Projektkennzeichnung zur Umgehung öffentlicher Konsultationen).
  • Verstoß gegen Verfahrensvorschriften (z. B. Fristen für öffentliche Konsultationen).
  • Vorsätzliche Desinformation, um politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gegnern zu schaden.
  • Unterstützung undemokratischer religiöser oder politischer Parteien, Organisationen oder Vereinigungen, die öffentlich extremistische, menschenfeindliche oder gruppenbezogene Diskriminierung fördern.

Eine Verurteilung oder Geldstrafe wegen konkreter Rechtsverstöße in diesem Bereich im Berichtszeitraum: 50 Minuspunkte.